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    Kennt jemand den Quadriga Future / hedge fonds? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.06.01 23:56:59 von
    neuester Beitrag 12.06.03 22:53:12 von
    Beiträge: 40
    ID: 422.292
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      Avatar
      schrieb am 17.06.01 23:56:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hat jemand von Euch diesen Fonds schon? Ich höre nur wie toll der sein soll, plus tolle Entwicklung? Gibt es dazu auch gegensätzliche Meinungen?
      Avatar
      schrieb am 18.06.01 18:29:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Quadriga ist sicher nicht schlecht, wie auch die historische Kursentwicklung zeigt (siehe unter www.quadriga.at). In den österreichischen Finanzzeitschriften ist der Fonds zur Zeit (wie fast alle alternativen Investments) in aller Munde.

      Den Quadriga Fund managt ein vollautomatisches Handelssystem, das einen trendfolgenden Ansatz verfolgt. Die hauptsächlichen Märkte, in denen angelegt wird, sind Commodities (zB Weizen, Zucker bis hin zu Schweinebäuchen und Orangensaftkonzentrat). Es wird nie mehr als 1 % des Fondsvolumens in einen einzelnen Trade investiert, um die Verlustrisiken gering zu halten. Trotzdem hat der Fonds im April 2001 immerhin knapp 13 % verloren (schlechtes Ergebnis seit Bestehen), weil sich zur gleichen Zeit ziemlich viele Trends an den Märkten umkehrten (man denke auch an die Aktienmärkte, die im April erstmals wieder kräftig zulegten). Die wirkliche Gefahr für einen trendfolgenden Fonds sind allerdings lange trendlose Phasen an den Märkten (siehe 1996 wo der Fonds größere Probleme hatte, über seinen Ausgabekurs zu kommen). Was außerdem noch gegen den Fonds spricht ist seine angebliche Mindesthaltedauer von 2 Jahren wenn ich mich recht erinnere (ohne Gewähr!). Näheres dazu müßte aber im Fondsprospekt stehen, das man beim Investment in solche Fonds immer lesen sollte.

      Als Beimischung zu einem normalen Aktienfonds-Depot ist der Quadriga jedenfalls sehr gut geeignet, weil er mit den Aktienmärkten nicht bzw. in Krisenzeiten sogar leicht negativ korreliert. Und die überragende Performance des Fonds bisher spricht auch für sich.

      Mindestens ebenso interessant wie der Quadriga ist jedoch ein zweiter Fonds, der von der Quadriga AG erst vor wenigen Monaten aufgelegt wurde: der GCT (Global Consolidated Trust). Bei diesem Fonds wurde das System des Quadriga-Fonds nochmals weiter verfeinert, was zu noch höheren Erträgen führen sollte (bei etwas höherem Risiko). Nähere Infos dazu ebenfalls auf der Quadriga-Homepage: www.quadriga.at

      Eine mögliche Alternative wäre ev. auch noch der AHL Diversified Plc. (siehe www.manip.ch).

      Was jedenfalls noch für den Quadriga spricht: Man kann ihn auch problemlos über normale "Haus"-Banken kaufen.

      Viele Grüße
      Pico
      Avatar
      schrieb am 18.06.01 22:39:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi Pico!

      Ich habe mich auch schon seit einiger Zeit mit den sog. "alternative investments" beschäftigt und bin natürlich im Rahmen meiner Recherchen auch auf die Quadriga und die AHL Produkte gestossen. Die gehören einfach zu den Top Performern (zumindest was die Fonds angeht, die ihre Performance Daten überhaupt veröffentlichen...).

      Ich habe auch schon Info-Material angefordert, was ich allerdings beim Quadriga GCT leider sehr dürftig fand. Außerdem habe ich bislang noch gezögert, weil weder die Direktanlagebank noch Consors Fonds anbieten, die in Deutschland nicht zum Vertrieb zugelassen sind.

      Hast Du bei Deiner Hausbank denn den Quadriga GCT schon geordert? War dies ohne Probleme möglich? Und hast Du schon die steuerrechtliche Lage geklärt bzw. klären lassen? Denn falls die strengen Regeln des Auslandsinvestmentgesetzes Anwendung finden sollten (ich bin mir nicht sicher ob der Quadriga Fund wegen seiner Anlagegegenstände überhaupt darunter fällt)ist die Performance schnell dahin... Aber auch falls der Quadriga nicht unter das AuslInvG fallen sollte, bin ich mir über die steuerliche Behandlung leider unsicher.

      Ich würde mich freuen, wenn Du mir weiterhelfen könntest.

      Grüße

      DollarsVegas
      Avatar
      schrieb am 20.06.01 21:14:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      @DollarsVegas
      In Österreich ist der Fonds jedenfalls zum Vertrieb zugelassen, und Du bist wahrscheinlich eh auch Österreicher hoffe ich. Was die weitergehende steuerliche Behandlung betrifft, habe ich mich nicht vollständig informiert, was zugegebenermaßen recht kühn ist. Ich nehme trotzdem an, daß Kursgewinne nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei sind... Wenn nicht, naja, dann werde ich das Finanzamt jedenfalls nicht darauf aufmerksam machen.

      Der Quadriga hat außerdem eine Wertpapierkenn-Nr. die mit 0 beginnt, was wohl bedeuten wird, daß der Fonds als österreichischer Fonds behandelt wird. Wenn ich den Fonds beim Finanzamt nicht melde, so zahle ich daher höchstwahrscheinlich NICHT die neue Fondssteuer von 2,5 % des Substanzwertes.

      Der Kauf über meine Hausbank erfolgte jedenfalls problemlos. Der Bankberater hat mich allerdings mindestens 5x darauf hingewiesen, daß der Fonds nur einmal monatlich verkauft werden kann. Er hätte wohl lieber ein eigenes Produkt verkauft. :-)

      Viele Grüße
      Pico
      Avatar
      schrieb am 21.06.01 17:47:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi Pico!

      Danke für Deine Infos.

      Leider muss ich Dich mächtig enttäuschen: Ich bin nämlich trotz Deiner entgegenstehenden Hoffnungen kein Österreicher, sondern Deutscher (Zitat: "...und Du bist wahrscheinlich eh auch Österreicher hoffe ich...")...

      Wie auch immer Dein Kommentar gemeint war, ich hoffe jedenfalls, daß er nicht in einem Boykott endet...;-) Boykotts unter europäischen Partnern finde ich nämlich lächerlich. Was da geschehen ist, war Armutszeugnis für die Entscheidungsträger in Dutschland und Europa!

      Soviel zur Politik. Was das Geld verdienen angeht, befürchte ich, daß ich momentan über meine Hausbank/Direktbank leider Keine Anteile am GCT Futures Fund erwerben kann. Wir haben leider nicht eine so liberale Gesetzgebung wie Ihr...

      Vielleicht werde ich mich auch irgendwann durchringen, das Geld an Quadriga direkt zu überweisen und so Anteile zu zeichnen.

      Dir wünsche ich jedenfalls weiterhin eine gute Performance...

      Gruß

      DollarsVegas

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      Avatar
      schrieb am 21.06.01 18:11:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Auch soooo ist das mit PIICO
      Ein Gruß an alle Quadriga-Leute
      Avatar
      schrieb am 22.06.01 20:51:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi DollarsVegas!

      Dein Verdacht ist vollkommen unbegründet, natürlich will ich niemanden boykottieren, und schon gar nicht unseren großen europäischen Nachbarn. Höchstens der Populist, der sich bei Euch jetzt Kanzler nennt (ohne hier Namen nennen zu wollen!), ist mir nicht ganz geheuer. Dafür bin ich aber großer Fan von dem großen Dicken, der da früher mal Kanzler war. :-) Nach diesem Outing aber jetzt zurück zum Quadriga...

      Mit meiner Meldung "und Du bist wahrscheinlich eh auch Österreicher hoffe ich" meinte ich nur genau das, was Du schon gepostet hast - die Beschaffung des GCT in Deutschland wird schwierig sein. Der direkte Kauf bei Quadriga ist natürlich immer möglich, aber steuerlich gesehen wirst Du damit wahrscheinlich trotzdem keine Freude haben, fürchte ich. Trotzdem, egal ob mit oder ohne GCT, auch Dir weiterhin viel Erfolg beim Ringen mit Bulle & Bär!


      an den Herrn "neuerermittler":
      Biiiittteee, biiiiiiiiiiiiiiiittte, niiiicht weitersagen!! Pschhhht!
      Avatar
      schrieb am 23.06.01 15:01:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      HI Piico!

      Ich habe hier die Unterlagen des Quadriga Hedge Fonds liegen.Es ist nicht möglich die Fondsanteile,bei einer Anlage von 25000,-bis 150000,- jeweils am Monatsletzten zu verkaufen.Die Behaltefrist beträgt 3Jahre.Das steht im Zeichnungsformular unter Punkt D Zahlungsweise

      Ich/wir nehmen zur Kenntnis,daß bei Beteiligungen,bei denen zum Zeitpunkt der erstmaligen Beteiligung der Wert der erworbenen Genußscheine weniger als öS 150000,- beträgt, eine Kündigung oder Teilkündigung erstmals drei Jahre nach dem Erwerb der ersten Anteile möglich ist.

      Auserdem zahlt man bis 150000,- Anlagebetrag

      7% Agio
      1% Gesellschaftssteuer
      0,4% Verwaltung/monatlich.



      mfg Piko
      Avatar
      schrieb am 23.06.01 16:49:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hier als Vergleich der K1 Fonds GbR

      * Gewinne können monatlich ausbezahlt oder reinvestiert werden
      * Kündigung komplett oder nur von Teilbeträgen mit 30 Tage zum Monatsende jederzeit möglich
      * Total frei in der Art wie man Zuzahlungen oder Auszahlungsbeträge gestalten will
      * Mindestanlagesumme nur 5.000DM
      * sehr geringe Vorlaufkosten
      * eine gute Performance, ideal für einen Vermögensaufbau

      Kann jedem nur empfehlen die Sache ohne Vorurteile einmal anzuschauen.
      Und steuerlich ist die Sache auch sehr interessant.
      Und wer glaubt das alles nur eine "Luftblase" ist, kann sich ja bei der Llyods-Versicherung dagegen absichern.

      Ich bin als Anleger sehr zufrieden und es gibt zusätzlich Möglichkeiten mit dieser Anlage die wohl einmalig sind.
      Wer es ernsthaft und richtig macht, kann innerhalb 2 Jahren davon leben!

      Gruß
      Jaeger.d@t-online.de

      PS.: Für ernsthafte Interessenten kann ich die Unterlagen per E-Mail zusenden
      Avatar
      schrieb am 23.06.01 19:07:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      Beim Grauen Kapitalmarktprodukt K1 und seinem dämlichen Vertreiber ist nur eins sicher, und dass ist das man sein Geld nie wieder sieht.

      Fallt bloss nicht auf so eine Abzocke rein.

      HAHA!!!
      Avatar
      schrieb am 24.06.01 03:00:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo piko,

      daß es beim Quadriga eine Mindesthaltedauer gibt, war mir bekannt (siehe in meinem ersten Beitrag hier ganz oben) - ich war mir nur nicht mehr sicher ob die 2 oder 3 Jahre beträgt. Wenn man Geld in einen Futures-Fonds wie den Quadriga investiert, so muß dies sowieso Risikokapital sein, also Kapital, das man einige Jahre entbehren kann. Die Leute mit Technologiefonds wären schießlich auch recht blöd, wenn sie ihre Fonds jetzt verkaufen würden, sondern sind wahrscheinlich besser dran, wenn sie sie noch 2 Jahre halten.

      Das gestaffelte Agio (bis zu 7 %) des Quadriga ist natürlich ein Nachteil für Kleinanleger, ganz klar. Wenn man allerdings bedenkt, daß viele Leute für ihre Aktienfonds (mit einer Renditeerwartung von 10 %) 5 % AA zahlen, dann relativieren sich die 7 % für den Quadriga auch wieder. Die Gesellschaftssteuer wird auch nur 1x fällig, was solls. Die Verwaltungsgebühr summiert sich auf 4,8 % p.a., außerdem wird gibts sogar noch eine Erfolgsprämie für das Management. Diese hohen laufenden Kosten stören mich wesentlich mehr als der Ausgabeaufschlag.

      Trotzdem, der Fonds sollte sein Geld wert sein, schätze ich.

      Viele Grüße
      Pico
      Avatar
      schrieb am 24.06.01 09:15:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      Pico
      Warum eine solch lange Bindezeit von 3 Jahren?
      Was sind die Hintergründe hierfür?
      Das man wie bei einer Invest längerfristig investiert bleiben soll, sollte doch jeder Anleger für sich entscheiden können.

      Deshalb verlange ich z.B. beim K1 Fonds auch kein Agio, so daß jeder Anleger ohne Vorleistungen sich auch nur kurzfristig beteiligen kann. Er alleine entscheidet dann, ob ihm die Anlage auch in der "Praxis" gefällt und was er in Zukunft unternehmen will. Dies finde ich und meine Anleger als fair.

      Übrigens glaube ich auch nicht, daß mit der heutigen Zusammensetzung beziehungsweise Aufteilung der Anlagegelder ein solches Monats-Minusergebnis von -13% erlitten werden muß.
      Es werden Finanzmärkte wie Aktien-Indices (S&P, Nasdaq, Nikkei usw.) Währungen (Euro/$, $/Yen usw.) und Rentenmärkte (Bonds) gehandelt.
      Und die Gelder werden auf rund 45 Tradingfirmen und Fondsmanager aufgeteilt.
      Die Kapitalallokationen pro Anlage bewegen sich zwischen 1% und 4% .
      Und die Haltedauer der Einzelpositionen der Tradingfirmen betrug zwischen 1 Tag und 3 Wochen.
      Und die einzelnen Tradingkomponenten müßen eine Vielzahl von quantitativen Kriterien erfüllen damitdort überhaupt investiert wird.

      Naja, kann jedem nur meine Unterlagen zur Einführung empfehlen.

      Gruß

      Jaeger.d@t-online.de

      PS.: Alles Gute und etwas "andere" hat halt viele Neider und Sonstiges auszuhalten, aber der Erfolg in Form der ausgewogenen Performance und der Fondsgröße zeigen uns, daß der unvoreingenommene gut informierte Anleger diese Anlage gerne mit in sein Gesamtdepot aufnimmt.
      Avatar
      schrieb am 16.09.01 22:50:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      @piico

      Hallo Piico,
      hast Du den Quadriga AG 097979 bereits gekauft? Möchte auch voraussichtlich Ende September bei diesem zuschlagen. Oder hast Du evtl. einstweilen irgendetwas negatives darüber erfahren?

      Ist ja der einzige in Österreich erhältliche Managed-Futures-Fonds der erstens gut performt und zweitens eine für den Privatanleger erschwingliche Mindestinvestitionssumme (ATS 25.000,-) verlangt. Oder hast Du vergleichbare Alternativen gefunden? Die Spesen sind beim Quadriga AG ja ziemlich hoch; alle anderen verlangen aber horrende Mindestinvests!
      Avatar
      schrieb am 16.09.01 23:00:17
      Beitrag Nr. 14 ()
      Initiator: Helmut Kiener & Partner,
      Schurzstraße 38, 63743 Aschaffenburg

      "K1 Fonds GbR"

      Leider hat uns der Initiator den am 06.02.01 angeforderten - für 2001 aktualisierten Prospekt samt aktualisiertem
      Wirtschaftsprüfer-Prospektgutachten nach dem Standard des INSTITUTS DER WIRTSCHAFTSPRÜFER E.V. (IDW-Standard)
      nicht übersandt. Wir konnten daher keinen anlegerschutz-check durchführen.

      Sie sollten deshalb unbedingt vor einem Engagement auf die Aushändigung des Prospektes zusammen mit dem
      Wirtschaftsprüfer-Prospektgutachten nach dem IDW-Standard bestehen. Sollten Sie den Prospekt und ggf. das
      Prospektgutachten erhalten, können Sie uns diese zur Durchführung des Anlegerschutz-checks einsenden.

      Wir können Ihnen die Entscheidung nicht abnehmen, ob Sie sich trotz der Nichtvorlage eines beanstandungsfreien
      Wirtschaftsprüfer-Prospektgutachtens neben der Initiatoren-Leistungsbilanz das zweite zentrale Beurteilungskriterium
      engagieren wollen.

      Zudem war der Initiator leider nicht bereit oder in der Lage, uns gegenüber seine Leistungsbilanz als zentrales
      Beurteilungskriterium zu dokumentieren.

      Wir können Ihnen die Entscheidung nicht abnehmen, ob Sie sich trotz der Nichtvorlage einer Leistungsbilanz
      das zentrale Beurteilungskriterium für staatlich nicht überwachte Kapitalanlagen engagieren wollen.

      http://www.geschlossene-fonds-check.de/inf_kien.htm
      Avatar
      schrieb am 16.09.01 23:11:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      3 Jahre bindefrist ist nur bei beträgen unter 150000 ATS,
      darüber jederzeit (monatlich) kündbar
      Avatar
      schrieb am 16.09.01 23:55:06
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ja, man kann unabhängig von der Marktlage sein Geld vermehren. Es gibt mehrere Möglichkeiten. Die einfachste ist, sich Profis anzuvertrauen.

      Erstmalig hat man die Möglichkeit, davor war dies nur institutionellen Anlegern vorbehalten, mittels diesem Instrument vom steigenden wie auch vom fallenden Markt zu profitieren.

      Es gibt zwei Varianten, welche beide auf eine sichere Kapitalvermehrung Wert legen.

      1.) Future I http://members.tripod.de/oegeat/Investments/Futures_I.htm
      2.) CTA Pool http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/81118.htm

      Beide sind über ein Genusscheinmodell erhältlich, wodurch die steuerliche Belastung auf nur 1% Gesellschaftssteuer absinkt. (Österreichisches Steuerrecht)
      Beim Future I ist noch zu erwähnen, dass auch Pensionskassen darin veranlagen und zwar direkt in den Man IP 220 Plus http://meineseite.i-one.at/pete/page/manip_220_plus.htm
      Dieser hat auch eine Kapitalgarantie !! Es wird einerseits das Kapital, das eingesetzt wird, garantiert wie auch 50 % einer Wertsteigerung nicht mehr verloren gehen !!! Garantiegeber ist die ABN AMRO Bank, die Nr. 3 in Europa.
      Die zweite Variante verzichtet darauf, ist daher etwas kostenschlanker und sollte daher als Beimengung zu einem Portefolio verstanden werden. Hier wird das verwaltete Geld auf sechs unterschiedliche Strategien aufgeteilt, wobei hier auch auf das Risikenminimieren Acht gegeben wird.

      Grüße oegeat

      http://meineseite.i-one.at/pete/kapital-anlage.htm
      http://meineseite.i-one.at/pete/finanzierungsprofi.htm

      .
      Avatar
      schrieb am 20.10.01 22:19:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      Am Quadriga Hedge Fonds beteiligt man sich nicht durch den Kauf von Genusscheinen.

      Die Bedingungen lesen sich gefährlich (hat von Euch jemalös jemand Geld wieder bekommen (alles Geld geht endgültig!!! nach Grenada!
      Aber lest selbst, die entsprechenden Stellen habe ich fett hervorgehoben.


      Aus den Genußscheinbedingungen:


      1.2.1.4 Verwendung des Genußrechtskapitals
      Das gesamte an die Gesellschaft bezahlte Genußrechtskapital kommt dem damit gebildeten Gesamtvermögen zu Gute. Das Genußrechtskapital, auch das neu einbezahlte, ist von der Gesellschaft überwiegend insbeson-dere in den Erwerb von Beteiligungen, insbesondere an der Quadriga Holdings Inc, Grenada, W.I. (100% Tochtergesellschaft), an die das Genußrechtskapital in Form von nicht rückzahlbaren Gesellschafterzuschüs-sen übertragen werden soll, und in den Erwerb von anderen Vermögensanlagen zu investieren. Die Quadriga Holdings Inc hat als operative Gesellschaft aufgrund von ihr festzulegender Veranlagungsstrategie unter Berücksichtigung des Prinzips der Risikostreuung zwecks Erzielung von Wertzuwächsen insbesondere in den Handel von Wertpapieren, Optionen und Terminkontrakten jeder Art, Devisenkassa- und Termingeschäfte und den Erwerb von sonstigen Vermögensanlagen sowie Beteiligungen auf von ihr beliebig auzuwählenden Märkten zu investieren bzw. damit zu handeln. Die Quadriga Beteiligungs- und Vermögens- Aktiengesell-schaft selbst wird diesbezüglich kein operatives Geschäft ausüben. Eine Änderung der konkreten Verwen-dung bzw. der Veranlagungsform des Genußrechtskapitals ist jederzeit möglich (siehe auch Punkt 1.1).

      1.2.4.1 Befristung
      Das Genußrechtskapital wird der Gesellschaft auf Dauer zur Verfügung gestellt.

      1.2.4.2 Kündigungsfrist des Genußrechtsinhabers
      Der Genußrechtsinhaber kann jedoch sein Genußrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von fünf Werktagen jeweils zum letzten Werktag eines jeden Monats mittels eines an die Gesellschaft eingeschriebe-nen zu übermittelnden Briefs aufkündigen. In Fällen bei denen das erstmals einbezahlte Genußrechtskapital weniger als ATS 150.000,- beträgt, ist eine Kündigung oder Teilkündigung durch den Genußrechtsinhaber jedoch erstmals drei Jahre nach dem Erwerb der ersten Genußrechte möglich („Behaltefrist“). Eine Teilkün-digung muß mindestens 500 Units (vgl. Punkt 1.2.7) umfassen. Sollte die Gesellschaft trotz Unzulässigkeit der vorzeitigen Kündigung (vor Ablauf der dreijährigen Behaltefrist) eine solche ausnahmsweise schriftlich akzeptieren, so reduziert sich jedenfalls der Rückkaufswert der Vermögenseinlage um 7% des Rückkaufswer-tes. Diese individuelle Gebühr ist nur bei einer vorzeitigen Kündigung zum maßgeblichen Stichtag fällig und wird durch Umbuchung vom Gesamtvermögen der Genußrechtsinhaber in einen die Genußrechtsinhaber nicht betreffenden Vermögenskreis der Gesellschaft in Abzug gebracht.
      Das Genußrecht kann nur gegen Rückstellung der Vereinbarung (Zeichnungsschein) gekündigt werden.

      1.2.7 Gesamtvolumen der Genußrechte, Zahl und Stückelung
      Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung, ist die Gesellschaft berechtigt, Genußrechte auszugeben. Bei der Erstemission am 8.3.1996 (und auch heute) hat ein Unit einen Nominalwert von ATS 10,-. Der jeweils aktuelle Kaufpreis für ein Unit bzw. der Rückkaufswert für den individuellen Vermögensanteil des Genußrechtsinhabers richtet sich nach der Quadriga Indexzahl zum jeweiligen Stichtag. Nach Einzahlung des Genußrechtskapitals wird dem Genußrechtsinhaber mittels Beteiligungsbestätigung bekanntgegeben, wieviele Units er durch die Einzahlung erworben hat. Der vom Genußrechtsinhaber für ein Unit zu bezahlende Kaufpreis bewertet in ATS ergibt sich gemäß folgender Formel.
      Der verlautbarte Quadriga Index zum jeweiligen Einstiegsstichtag dividiert durch 100
      1 Unit = Quadriga Index I/100 in ATS

      Die Mindestvermögenseinlage beträgt ATS 25.000,00, das ist auch dann der Fall, wenn bereits Genußrechte gehalten werden. Wenn der Betrag in DM, EURO oder USD einbezahlt wird, dann muß der entsprechende Schillingwert mindestens ATS 25.000,00 betragen. Eine Teilkündigung muß zumindest 500 Units umfassen; sie ist darüber hinaus nur dann zulässig, wenn durch den Genußrechtsinhaber unmittelbar danach weiterhin Genußrechte im Wert von mindestens ATS 25.000,- gehalten werden. Der Zeichner erhält eine ganzzahlige Anzahl von Units. Bei Zeichnungen wird zu Gunsten des Genußrechtsinhabers auf einen ganzzahligen Unitbetrag aufgerundet. Die Aufrundungskosten belasten nicht das Gesamtvermögen, sondern werden aus einem anderen Vermögenskreis der Gesellschaft getragen.
      Avatar
      schrieb am 20.10.01 22:33:44
      Beitrag Nr. 18 ()
      Korrrekturzum vorhergehenden Posting:
      Am Quadriga Hedge Fonds beteiligt man sich durch den
      Kauf von Gneußscheinen, nicht von Fondsanteilen.

      So wie ich die Genußscheinbedinungen sehe, kann nur man wohl nur dann wieder verkaufen, wenn zur gleichen Zeit jemand in gleicher höhe kauft. Denn der Geldfluß nach Grenada ist nicht umkehrbar.
      Zitate aus obigen Genusscheinbedingungen:

      ...an die das Genußrechtskapital in Form von nicht rückzahlbaren Gesellschafterzuschüs-sen übertragen werden soll, ...

      Das Genußrechtskapital wird der Gesellschaft auf Dauer zur Verfügung gestellt.

      Sieht das jemand anders?

      Gruss gg
      Avatar
      schrieb am 23.10.01 21:32:46
      Beitrag Nr. 19 ()
      @gg
      hab soeben eine mail mit dieser Frage an Quadriga geschickt - mal sehen, was die dazu sagen!

      Grüße, thuna
      Avatar
      schrieb am 23.10.01 21:44:25
      Beitrag Nr. 20 ()
      übrigens findet man in den Genußscheinbedingungen auch einiges zum Kündigunsrecht, Verkaufen und Zeitpunkt der Auszahlung (s. u.). Und wenn man das liest, sollte doch eigentlich alles in Ordnung sein, oder???

      "Der Genußrechtsinhaber kann jedoch sein Genußrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von fünf Werktagen jeweils zum letzten Werktag eines jeden Monats mittels eines an die Gesellschaft eingeschriebenen zu übermittelnden Briefs aufkündigen."

      weiters

      "Der Rückkaufswert der Genußrechte zum Kündigungstermin (Stichtag) ist gemäß Punkt „1.2.2“ zu berechnen."

      "Zum Kündigungstermin wird der Wert der Vermögenseinlage (Rückkaufswert) gemäß Punkt „1.2.2.2 Berechnungsformel zur Berechnung des Wertes des Vermögensanteils“ ermittelt und der Gegenwert an den Genußrechtsinhaber als Abschichtungsbetrag zum Auszahlungszeitpunkt ausbezahlt"

      und weiters

      "Die Auszahlung des Abschichtungsbetrages erfolgt binnen zehn Werktagen nach dem Kündigungstermin"
      Avatar
      schrieb am 23.10.01 23:03:32
      Beitrag Nr. 21 ()
      @thuna

      Ich hab den Quadriga (Mindestinvestment von 25.000 ATS) im August noch gekauft und damit beim Einstiegszeitpunkt offensichtlich Glück gehabt. Dieses Glück kann nicht jeder haben, aber schon mittelfristig sollte der genaue Einstiegszeitpunkt mehr oder weniger egal sein.

      Ich war (wie letztes Jahr) auch heuer wieder auf der "Gewinn-Messe" in Wien, Österreichs größter Messe für Geld- und Kaptialanalge. Dort präsentiert sich Quadriga immer relativ aggressiv mit Rodeo-Reiten, Formel 1-Autos (ein Sauber stand da rum) usw. Das ist zwar nicht unseriös im eigentlichen Sinn, paßt aber meiner Meinung nach nicht zum sensiblen Thema Geldanlage (so gesehen dürfte man jedoch auch nie DIT-Fonds kaufen, deren Präsentation an Dummheit und Aufdringlichkeit absolut nicht mehr zu übertreffen ist).

      Davon abgesehen sehe ich beim Quadriga im Grunde keine Probleme. Bei Einzelinvestments in Hedge- und Futures-Fonds muß man sich immer im Extremfall mit einem Totalverlust abfinden können. Ich gehe nicht davon aus, daß dieses Risiko bei Quadriga größer sein sollte als bei anderen Fonds bzw. Gesellschaften dieser Art.

      Die Genußscheinbedingungen erscheinen mir in Ordnung, ein Verkauf ist jederzeit zu Monatsende (bei Beträgen unter ATS 150.000 erst nach 3 Jahren) möglich. Der Verkauf der Anteile hängt wohl nicht davon ab, ob Nachfrage nach dem Genußschein besteht.

      Grüße

      piico
      Avatar
      schrieb am 24.10.01 10:55:47
      Beitrag Nr. 22 ()
      ....ansonsten ja die kursbildung sich vom wert des quadriga-indizes losloesen wuerde.....
      Avatar
      schrieb am 24.10.01 11:09:48
      Beitrag Nr. 23 ()
      ...oder die bildung eines inneren wertes bereits den index beeinflusst haette - davon ist aber bei quadriga nicht auszugehen!
      Avatar
      schrieb am 24.10.01 17:35:28
      Beitrag Nr. 24 ()
      @piico

      zum Thema Einstiegszeitpunkt:
      denke, ich werden Ende dieses Monats einsteigen. Denn dieses Monat ist der Quadriga schon ein paar % im Minus.

      zum Thema 3 jährige Behaltefrist:
      Der Passus "In Fällen bei denen das erstmals einbezahlte Genußrechtskapital weniger als ATS 150.000,- beträgt, ist eine Kündigung oder Teilkündigung durch den Genußrechtsinhaber jedoch erstmals drei Jahre nach dem Erwerb der ersten Genußrechte möglich („Behaltefrist“)." ist bei Kauf und Verkauf ÜBER EINE BANK nicht gültig!
      Auch eine Verminderung des Rückkaufwertes bei Verkauf innerhalb 3 Jahren nach Kauf tritt bei Verkauf ÜBER EINE BANK nicht auf.
      Diese Info habe ich erst kürzlich von Quadriga erhalten.

      Grüße, thuna
      Avatar
      schrieb am 25.10.01 02:05:38
      Beitrag Nr. 25 ()
      @thuna
      Danke für die Info, das ist gut. Ich hätte zwar auch keine großen Probleme damit gehabt, den Fonds 3 Jahre halten zu müssen, aber ohne Bindungsfrist ists natürlich schon besser. Ich denke da vor allem an unsere schnellschuß-artigen und wenig durchdachten Steueränderungen in Österreich...
      Avatar
      schrieb am 25.10.01 16:57:19
      Beitrag Nr. 26 ()
      So, habe jetzt die Antwort von Quadriga zum Thema "Auszahlung jederzeit möglich?" erhalten. Hört sich für mich als Nichtjuristen eigentlich recht beruhigend und in Ordnung an:

      Zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass für den von Ihnen angesprochenen Fall der Rückzahlung des Ihnen zustehenden Abschichtungsbetrages selbstverständlich auch aus rechtlicher Sicht Vorsorge getroffen ist:

      Sollte nämlich die Kündigung des Genussrechtsverhältnisses durch einen oder mehrere Anleger mangels ohnehin vorhandener Liquidität auf Ebene der Emittentin, der Quadriga Beteiligungs- und Vermögens AG, die Rückführung von Vermögenswerten an die Muttergesellschaft erforderlich machen, käme es zu einer Ausschüttung einer Sonderdividende an die Muttergesellschaft: Die von Ihnen erwähnten nicht rückzahlbaren Gesellschafterzuschüsse werden nämlich (bilanztechnisch betrachtet) auf Ebene der Tochtergesellschaft in eine Kapitalrücklage gestellt.

      Man darf sich durch die Beiwörter "nicht rückzahlbar" nicht täuschen lassen, dies bedeutet nämlich ausschließlich, dass die Zuschüsse als solche nicht rückzahlbar sind; jedoch können die Rücklagen (wie bei jeder Gesellschaft) jederzeit aufgelöst und eben als Sonderdividende an die Muttergesellschaft ausgeschüttet werden, im Fall der Quadriga Holdings Inc, Grenada,W.I. durch Beschluss des Vorstandes dieser Gesellschaft.

      Ich kann Ihnen darüber hinaus versichern, dass es sich bei diesen nicht rückzahlbaren Gesellschafterzuschüssen um eine im Kapitalverkehr absolut übliche Form der Übertragung von Eigenkapital an Tochtergesellschaften handelt. Gerade diese Form der Übertragung von Eigenkapital ermöglicht eine rasche, relativ formlose Rückzahlung der Vermögenswerte an die Muttergesellschaft: Die Alternative läge nämlich in einer monatlich formell vorzunehmenden Erhöhung des Grund- ooder Stammkapitals, die Rückführung der Vermögenswerte bedürfte einer formellen Herabsetzung des Grund- ooder Stammkapitals. Beides wäre - im Gegensatz zu der oben beschriebenen Vorgangsweise - nur unter erheblichen zeitlichen Verzögerungen möglich.

      Da es sich darüber hinaus bei der Quadriga Holdings Inc, Grenada,W.I. um eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Quadriga Beteiligungs- und Vermögens-AG handelt, ist ja schon aus diesen Gründen gewährleistet, dass die Tochtergesellschaft als solche in den Haftungsfonds der Genussrechtsinhaber fällt: Letztere können ja auf sämtliche Vermögenswerte der Emittentin, die ja die Schuldnerin der Genussrechtsinhaber ist, greifen, somit auch auf die Tochtergesellschaft als solche zugreifen.

      Ich hoffe, Sie auch insofern zufriedenstellen zu können, als die oben beschriebene Vorgangsweise sowohl mit unseren Anwälten in Österreich und Grenada, als auch mit unserer Wirtschaftprüfungsgesellschaft KPMG, als auch mit unserem Prospektkontrollor, der Wirtschaftprüfungsgesellschaft Interfides abgestimmt und von all diesen als korrekt und rechtlich zulässig befunden wurde.

      Die Genussrechtsbedingungen sehen auch bewusst vor, dass Kündigungen spätestens 5 Werktage vor Ende des Kalendermonats bei der Quadriga einlangen müssen und für die Auszahlungen an die Investoren ein Zeitraum von 10 Tagen nach Beginn des Monats verbleibt, um eine termingerechte Auszahlung an die Investoren nach dem oben beschriebenen Prozedere zu garantieren.

      Ich hoffe sehr, Ihre Befürchtungen zerstreut und nunmehr alle offenen Fragen
      beantwortet zu zu haben und verbleibe

      mit freundlichen Grüßen

      Mag. Rainer Wolfbauer
      Vorstand

      Quadriga Beteiligungs- & Vermögens AG
      Salzgries 15
      A-1010 Wien
      Tel.: +43/ 1 / 247 00 - 26
      Fax: +43/ 1 / 247 00 - 11

      e-mail: wolfbauer@quadrigafund.com

      http://www.quadrigafund.com
      Avatar
      schrieb am 30.10.01 09:58:10
      Beitrag Nr. 27 ()
      Habe mir auch Unterlagen von Quadriga besorgt:
      Was mir nicht gefällt ist zum einen die hohe Schwankungsbreite der Ergebnisse. Steige ich in einem schlechten Monat ein, habe ich u. U. schon 12% MIese und dann kommt noch das AGIO dazu. Zum Anderen gefällt mir nicht, in welchen Märkten die sich bewegen. Aber das ist Geschmacksache.
      Wenn Du eine wirklich erstklassige Anlage suchst, schau mal auf die HP www.die-kapitalanlage.com.
      Das ist ein Hammer! Ein Genußschein, seit Anfang November 2000 auf dem Markt, vom Bakred zugelassen, WKN NUmmer. Von bis jetzt 42 Handelswochen, nur zwei Verlustwochen insgesamt, seit Auflegung >530% Gewinn. Zwar ein hohes Agio von 10%, aber das hat man sehr schnell wieder drin.

      Merlin
      Avatar
      schrieb am 30.10.01 10:17:17
      Beitrag Nr. 28 ()
      Vorsicht vor www.kapitalanlagen.de
      Schon wieder eine dieser unsäglichen K1 - Werbungen;
      und vorgeschoben natürlich wieder ein Lockangebot: der geheimnisvolle, absolut sichere Genußschein..

      Für wie blöd haltet ihr die Leute eigentlich???
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 11:08:15
      Beitrag Nr. 29 ()
      Bei Direktanlage.at (Österreich) bzw. bei Quadriga selber, kann man auch den GCT Futures Fund (986224) kaufen, der auf demselben automatischen Handelssystem beruht wie der 97979. Der Fonds ist erst seit 01.01.2000 aufgelegt und hat den 97979 seither outperformed.

      Performance* in %
      1 M 6 M Lfd. Jahr 1 J Seit Aufl.
      Fonds 32.53 42.33 78.91 122.38 125.95



      Am besten schaut Ihr Euch das selber mal an:

      http://www.skwb.gfa-fonds.de/relaunch/fondsportrait/quickvie…

      Grüße,

      Klony.
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 22:20:44
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hi Klony!
      Ich bin jetzt auch schon auf den GCT EUR aufmerksam geworden.

      Bei Direktanlage.at kann man aber nach der WKN auch noch die Börse auswählen, dabei gibt es 2 Möglichkeiten: entweder "Fonds" oder Börse Wien.
      Wo ist es jetzt am besten??
      Wie unterscheiden sich die 2?

      Ausserdem interessiert mich die steuerliche Seite.
      Ist bei diesem Fonds nach dem einem Prozent Gesellschaftssteuer (wird das automatisch abgeführt oder muss man das in der EST-Erklärung anführen?) die steuerliche Seite vollständig erledigt?

      Ich hab gelesen dass beim GCT nur als Erstanlage 15 000 Euro erforderlich sind, eine Wiederanlage aber mit 5000 Euro möglich ist.

      Man liest hier ja nur über Leute die diese Fonds als Beimengung von bis zu 20 oder 25% verwenden wollen.

      Was haltet ihr davon mind. 50% des Kapitals darin zu investieren??

      ja, ja, Risiko und so...Da ich aber noch ziemlich jung bin und auf dieses Geld die nächsten 5-10 Jahre sicher nicht angewiesen bin könnte ich auch ein größeres Risiko in Kauf nehmen.


      Der Superfund soll ja auch ein Wahnsinn sein, aber 2Mio Dollar Mindestanlage sind mir dann doch etwas zuviel.

      Von den Fonds dieser Art gibt es bei Quadriga jetzt drei(soviel ich mitbekommen hab).

      Das heißt der
      "konservative" Beteiligungs und Vermögensverwaltungs-Fonds (WKN 97979)

      "dynamische" Global Consolidated Trust
      (WKN 986224)und der

      "agressive" Superfund
      (WKN 778655)

      Wenn ich das jetzt richtig interpretiert habe basieren alle 3 auf dem selben Computersystem, nur mit verschieden langer Trenderkennungsphase und somit höherem bzw. niedrigerem Risiko.
      Angenommen der Superfund steigt jetzt in einen bestimmte Aktie ein und der Trend hält an.
      Wenn das lange genug geht steigt auch der GCT in diese Aktie ein und hilft wiederum dem superfund zu einer wertsteigerung.
      Und wenn das noch länger anhält steig auch der Hedge Fond (anlage+....) von Quadriga in den selben Titel ein und hievt die beiden oben erwähnten Fonds noch höher.

      ich weiß zwar nicht wie groß die Unterschiede in der Trenderkennung sind, aber dann wäre ja das Risiko für den GCT nicht um so viel höher wie für den normalen Hedge Fond.

      Oder seht ihr das anders??
      Bitte um Belehrung!
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 23:09:52
      Beitrag Nr. 31 ()
      zu den Fragen diesen widme ich mich zu einem späteren Zeitpunkt.

      zum AA aufgrund des vermittelten Volumens meinerseits kann ich dies auf ein Mindestmaß, geringer anbieten. - nicht 0 aber... !

      Zu den Kosten vorweg es gibt wenige Fonds die gleich vorweg eine fixe Größe angeben und dies offen legen -zu dem Qualität hat ihren Preis der Erfolg gibt ihnen recht und dies auch unter schwierigen Verhältnissen.

      http://members.surfeu.at/oege/quadriga_gct
      http://members.surfeu.at/oege/quadriga_beteiligung

      grüße oegeat
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 12:30:20
      Beitrag Nr. 32 ()
      @cpeach

      Mindestanlage beim GCT ist bei direktanlage.at nur 3000 Euro. Discount auf den Ausgabeaufschlag gibts auch noch.

      mfg

      Klony.
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 21:01:17
      Beitrag Nr. 33 ()
      Wie versprochen habe ich mir nun die Zeit genommen um die Antworten zusammenzutragen einiges wußte ich selbst manches mußte ich nachfragen.

      @ cpeach bzw. @ alle !
      ---
      Bei Direktanlage.at kann man aber nach der WKN auch noch die Börse
      auswählen, dabei gibt es 2 Möglichkeiten: entweder "Fonds" oder Börse Wien.
      Wo ist es jetzt am besten??
      Wie unterscheiden sich die 2?
      -
      Antwort: kein Unterschied die Gesellschaft muß die Anteile zurücknehmen ob nun eine Depotbank dazwischen ist spielt keine Rolle. Der Unterschied ist das beim Sicav eine Bank die Anteile hält dies wurde notwendig für Instit. Anleger. Das Genusscheinmodell ist eine eigene Gesellschaft die nur die Anteile hält.
      -
      Ausserdem interessiert mich die steuerliche Seite.
      Ist bei diesem Fonds nach dem einem Prozent Gesellschaftssteuer (wird das
      automatisch abgeführt oder muss man das in der EST-Erklärung anführen?) die
      steuerliche Seite vollständig erledigt?
      -
      Antwort: wird eingehoben und abgeführt Genußscheine sind nach
      einem Jahr und 1 Tag steuerfrei.-keine weiteren Steuern !!!!!
      -

      Ich hab gelesen dass beim GCT nur als Erstanlage 15 000 Euro erforderlich
      sind, eine Wiederanlage aber mit 5000 Euro möglich ist.
      -
      Antwort: ja stimmt!
      -
      Man liest hier ja nur über Leute die diese Fonds als Beimengung von bis zu
      20 oder 25% verwenden wollen.
      -
      Antwort: Hedge Fonds sollten als Beimischungsprodukte gesehen werden. In
      welcher Höhe es der einzelne Investor beimischt ist Ihm bzw. seinem Berater überlassen.
      -
      Was haltet ihr davon mind. 50% des Kapitals darin zu investieren??
      -
      Antwort -Quadriga: Würde sicherlich in der derzeit herschenden Börsenphase Sinn
      machen, da die Zahlen unserer Fonds bis dato sicherlich überzeugen konnten. Trotzdem muß
      man diese Entscheidung mit sich selbst vereinbaren. Wichtig ist sicherlich
      auch wie die anderen Produkte im Portfolio sich entwickeln.
      -
      ja, ja, Risiko und so...Da ich aber noch ziemlich jung bin und auf dieses
      Geld die nächsten 5-10 Jahre sicher nicht angewiesen bin könnte ich auch ein
      größeres Risiko in Kauf nehmen.
      -
      Antwort-Quadriga: Es heist nicht das ein Hedge Fonds immer mit Risiko verbunden
      ist. Ich ein sehr gutes Beispiel dafür sind sicherlich unsere Produkte. Der größte
      zwischenzeitliche Wertverlust betrug bei der Quadriga Beteiligungs und
      Vermögens AG seit Handelsbeginn 16,3%!! Die empfohlene Behaltedauer für
      unsere Fonds beträgt 3 Jahre.
      -
      Der Superfund soll ja auch ein Wahnsinn sein, aber 2Mio Dollar
      Mindestanlage sind mir dann doch etwas zuviel.
      -
      Antwort-Quadriga: Der Superfonds ist tatsächlich ein Wahnsinn! Dieses Produkt ist
      allerdings für Institutionelle Investoren gedacht da er ein sehr aggresives
      Handelssystem und hohes Mindestinvestment hat.
      -
      Von den Fonds dieser Art gibt es bei Quadriga jetzt drei(soviel ich
      mitbekommen hab).

      Das heißt der
      "konservative" Beteiligungs und Vermögensverwaltungs-Fonds (WKN 97979)

      "dynamische" Global Consolidated Trust
      (WKN 986224)und der

      "agressive" Superfund
      (WKN 778655)

      Wenn ich das jetzt richtig interpretiert habe basieren alle 3 auf dem
      selben Computersystem, nur mit verschieden langer Trenderkennungsphase und
      somit höherem bzw. niedrigerem Risiko.
      Angenommen der Superfund steigt jetzt in einen bestimmte Aktie ein und der
      Trend hält an.
      Wenn das lange genug geht steigt auch der GCT in diese Aktie ein und hilft
      wiederum dem superfund zu einer wertsteigerung.
      Und wenn das noch länger anhält steig auch der Hedge Fond (anlage+....) von
      Quadriga in den selben Titel ein und hievt die beiden oben erwähnten Fonds
      noch höher.

      ich weiß zwar nicht wie groß die Unterschiede in der Trenderkennung sind,
      aber dann wäre ja das Risiko für den GCT nicht um so viel höher wie für den
      normalen Hedge Fond.
      -
      Antwort -Quadriga: Wir haben hier ein Computersystem entworfen, daß sämtliche von uns
      ausgewählten Märkte vollautomatisch handelt. Die Unterschiede bei den
      einzelnen Produkten sind die Risikoparameter. Bei der Quadriga Beteiligungs-
      und Vermögens AG ist das offene Risiko pro eingegangener Position nie größer
      als ein Prozent des Fondsvermögens. Beim GCT zum Beispiel ist dieses Risiko
      ca. 1,5% und beim Superfund noch größer. Es ist uns daher möglich mit einem
      teilweise abgeäünderten Computersystem eine höhere Performance zu erzielen.
      ----

      http://members.surfeu.at/oege/quadriga_gct
      http://members.surfeu.at/oege/quadriga_beteiligung

      Grüße oegeat
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 15:00:53
      Beitrag Nr. 34 ()
      Na, ihr Ungläubigen? Wie sieht es heute aus?
      Positiver Bericht im "stern":)
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 16:22:35
      Beitrag Nr. 35 ()
      danke -Konkurskubine
      (bist die Suchfunktion durchgegangen ? oder wie hast den rausgekramt ...)

      16.11.01 21:01:17 (nächsteBeteiligung 1.12.01) bis jetzt ...

      Avatar
      schrieb am 17.12.02 17:31:08
      Beitrag Nr. 36 ()
      Ist ja wirklich interessant, die vielen Beiträge.

      Hab von dem Fonds im "Stern" gelesen - die sollten hier mal recherchieren, bevor sie texten....

      Trotzdem:
      Mündelsicher ist die Sache wohl nicht, oder?

      Mit 30% des Gesamtvermögens reingehen ist wohl zu hoch?
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 17:41:02
      Beitrag Nr. 37 ()
      Rund 1% ist vernünftiger,

      Grüße,
      socge
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 20:29:33
      Beitrag Nr. 38 ()
      die Wertentwicklung im Überblick:
      http://www.quadrigafund.de/home.asp?PartnerID=0:eek:
      Avatar
      schrieb am 12.06.03 22:51:40
      Beitrag Nr. 39 ()
      .
      .....Ich hab den http://www.alternativinvestment.com/quadriga/Bet. (Mindestinvestment von 25.000 ATS) im August noch gekauft......

      piico

      *****

      Beginn August 2001




      ob er mit der Entscheidung unglücklich ist ?

      ich glaub nicht - rund 75% plus bis dato
      Avatar
      schrieb am 12.06.03 22:53:12
      Beitrag Nr. 40 ()
      posting 39 bezog sich auf posting 21 ...:p


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