HILFE! Internetgebühren werden vom Finanzamt nicht anerkannt - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.06.01 14:27:30 von
neuester Beitrag 25.06.01 13:44:28 von
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Hi there,
kann mir jemand helfen: Finanzamt hat die Internetgebühren nicht anerkannt:
"Die Internetgebühren wurden nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt, da ein Zusammenhang mit den Einnahmen nicht erkennbar ist."
Kann man sich dagegen wehren?
Danke
pbo
kann mir jemand helfen: Finanzamt hat die Internetgebühren nicht anerkannt:
"Die Internetgebühren wurden nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt, da ein Zusammenhang mit den Einnahmen nicht erkennbar ist."
Kann man sich dagegen wehren?
Danke
pbo
Ist mir ähnlich ergangen, eine Unverschämtheit eigentlich
wie soll man den direkten Zusammenhang jemals nachweisen??
Sollte eigentlich mal nach Karlsruhe wg. Gleichheitsgrundsatz.
Jeder Gemüsehändler setzt seinen Benz ab!
wie soll man den direkten Zusammenhang jemals nachweisen??
Sollte eigentlich mal nach Karlsruhe wg. Gleichheitsgrundsatz.
Jeder Gemüsehändler setzt seinen Benz ab!
Mein Sachbearbeiter hat einen pauschalen Abzug von 90 % meiner sämtlichen Online-Kosten anstandslos akzeptiert, allerdings im Rahmen der Spekulationsgewinne. (Hab bitte Verständnis dafür, dass ich Dir das FA nicht nenne; ich möchte das Thema dort erst gar nicht anstoßen!)
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden) dürften aber in der Tat nur begrenzte Online-/Internetkosten verursacht haben (einmaliger Kauf des entsprechenden Wertpapiers).
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden) dürften aber in der Tat nur begrenzte Online-/Internetkosten verursacht haben (einmaliger Kauf des entsprechenden Wertpapiers).
Du hat doch bestimmt Börsenbriefe per E-Mail abonniert und auch andere Onlineseiten bei deinen Kaufentscheidungen berücksichtigt.
Außerdem fragst du deine Konten regelmäßig online ab.
Wenn das FA diese Kostenaufstellung trotzdem verworfen hat, kannst du dir ja mal überlegen, ob sich ein Widerspruch lohnt.
Wenn du nur pauschal "Internet" angegeben hast, dann streichen die das natürlich einfach raus.
Außerdem fragst du deine Konten regelmäßig online ab.
Wenn das FA diese Kostenaufstellung trotzdem verworfen hat, kannst du dir ja mal überlegen, ob sich ein Widerspruch lohnt.
Wenn du nur pauschal "Internet" angegeben hast, dann streichen die das natürlich einfach raus.
Hi Stocksailor,
kann schon verstehen, dass Du nicht gerne Dein FA preisgibst - so eine kulante Handhabung darf man sich schließlich nicht selbst zerschießen ;-)
Kannst Du aber zumindest mal hier einstellen, was Du genau angegeben hast, damit die Kosten zumindest zu 90% anerkannt wurden?
kann schon verstehen, dass Du nicht gerne Dein FA preisgibst - so eine kulante Handhabung darf man sich schließlich nicht selbst zerschießen ;-)
Kannst Du aber zumindest mal hier einstellen, was Du genau angegeben hast, damit die Kosten zumindest zu 90% anerkannt wurden?
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