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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 382)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 11.04.24 09:01:49 von
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      Avatar
      schrieb am 04.03.13 09:01:28
      Beitrag Nr. 1.744 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.209.402 von 525700 am 04.03.13 07:50:21Allgemein muss man wohl nüchtern feststellen, dass jetzt entweder der aktienrechtlich Squeeze Out sehr schnell kommt oder es eine sehr lange zähe Geschichte wird.
      Avatar
      schrieb am 04.03.13 07:50:21
      Beitrag Nr. 1.743 ()
      Es gab noch einen weiteren Grund.

      Wegen des wohl nun anstehenden Squeeze-outs hätte ich wohl so 3 Ideen, doch weiß ich nicht, wer von der Cinemaxx-Seite hier mitliest :-) Daher halte ich mich mit den Aussagen zurück.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.03.13 17:51:13
      Beitrag Nr. 1.742 ()
      Wie teuer könnte dieser Verfahrensfehler den neuen Cinemaxx-Eignern denn kommen? Sie werden doch jetzt für einen Squeeze-Out eher mehr zahlen müssen, oder?
      Avatar
      schrieb am 03.03.13 15:45:00
      Beitrag Nr. 1.741 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.208.159 von gutdrauf9 am 03.03.13 12:50:48Danke für die Erläuterung. Ist ja eher ungewöhnlich, dass so ein übernahmerechtlicher SqO scheitert.
      Avatar
      schrieb am 03.03.13 12:50:48
      Beitrag Nr. 1.740 ()
      Die Aktien von Kloiber wurden nicht mit in die angedienten Aktien gerechnet, sodass die 90 % Andienungsquote nicht erreicht wurde.
      Begründung (soweit ich sie verstehe): Zum Zeitpunkt der Veröffentlichtung des Übernahmeangebotes bestand seitens des Käufers bereits ein Recht auf Kauf der Aktien von Kloiber.
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      Avatar
      schrieb am 03.03.13 09:44:30
      Beitrag Nr. 1.739 ()
      Zitat von straßenköter: Übernahmerechtlicher Squeeze Out bei Cinemaxx gescheitert!!!!


      Landgericht Frankfurt am Main

      3-05 O 116/12

      „Mit Beschluss vom 19.2.2013 hat das Landgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen 3-5 O 116/12 folgende Entscheidung gem. §§ 39a, 39b WpÜG getroffen die gem. § 39b Abs. 4 WpÜG bekannt gemacht wird:

      „Der Antrag der Antragstellerin ihr die übrigen, nicht von ihr gehaltenen stimmberechtigten 1.010.548 Aktien der CinemaxX AG, Valentinskamp 18-20, 20345 Hamburg eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 67787, mit der Wertpapierkennnummer 508570 gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 6,45 pro Aktie zu übertragen, wird zurückgewiesen.

      Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens und ihre außergerichtlichen Kosten hat die Antragstellerin zu tragen. Den Antragsgegnern zu hat den Antragsgegnern zu 2) – 9), 11) - 19) deren notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten. Darüber hinaus findet eine Kostenerstattung nicht statt. .

      Der Gegenstandswert wird auf EUR 7.500.000,-- festgesetzt.


      Weiß jemand woran der übernahmerechtliche Squeeze-out gescheitert ist?
      Avatar
      schrieb am 02.03.13 11:37:22
      Beitrag Nr. 1.738 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.200.327 von Der_Analyst am 28.02.13 21:35:00Das gibt Hoffnung für eine Aufbesserung bei der Axa Konzern AG.....
      Avatar
      schrieb am 28.02.13 21:35:00
      Beitrag Nr. 1.737 ()
      Bei der AXA Versicherung AG gibt es eine Nachbesserung.
      Quelle: Bundesanzeiger vom 25.01.2013

      Hoffentlich wird auch bald das Spruchverfahren bei der AXA Konzern AG abgeschlossen.

      Der_Analyst
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.02.13 20:47:49
      Beitrag Nr. 1.736 ()
      Übernahmerechtlicher Squeeze Out bei Cinemaxx gescheitert!!!!


      Landgericht Frankfurt am Main

      3-05 O 116/12

      „Mit Beschluss vom 19.2.2013 hat das Landgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen 3-5 O 116/12 folgende Entscheidung gem. §§ 39a, 39b WpÜG getroffen die gem. § 39b Abs. 4 WpÜG bekannt gemacht wird:

      „Der Antrag der Antragstellerin ihr die übrigen, nicht von ihr gehaltenen stimmberechtigten 1.010.548 Aktien der CinemaxX AG, Valentinskamp 18-20, 20345 Hamburg eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 67787, mit der Wertpapierkennnummer 508570 gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 6,45 pro Aktie zu übertragen, wird zurückgewiesen.

      Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens und ihre außergerichtlichen Kosten hat die Antragstellerin zu tragen. Den Antragsgegnern zu hat den Antragsgegnern zu 2) – 9), 11) - 19) deren notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten. Darüber hinaus findet eine Kostenerstattung nicht statt. .

      Der Gegenstandswert wird auf EUR 7.500.000,-- festgesetzt.
      Avatar
      schrieb am 28.02.13 10:49:03
      Beitrag Nr. 1.735 ()
      @Chomolungma
      Da Du Dich in Bezug auf meine PN nicht gemeldet hast, hat sich die Sache für mich nun erledigt. Anscheinend war es doch nicht so dringend.
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