ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 386)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 11.04.24 09:01:49 von
neuester Beitrag 11.04.24 09:01:49 von
Beiträge: 5.554
ID: 424.302
ID: 424.302
Aufrufe heute: 8
Gesamt: 606.869
Gesamt: 606.869
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 3691 | |
vor 42 Minuten | 3426 | |
vor 37 Minuten | 1972 | |
vor 40 Minuten | 1442 | |
vor 1 Stunde | 1396 | |
vor 1 Stunde | 1298 | |
vor 1 Stunde | 1268 | |
vor 57 Minuten | 1095 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.753,38 | -0,12 | 173 | |||
2. | 2. | 142,34 | -2,33 | 142 | |||
3. | 4. | 6,9000 | -6,76 | 70 | |||
4. | 5. | 6,7280 | +2,03 | 59 | |||
5. | 3. | 2.384,57 | +1,00 | 54 | |||
6. | 9. | 6,6500 | +5,39 | 37 | |||
7. | 29. | 22,540 | +5,13 | 33 | |||
8. | 6. | 3,7250 | +3,33 | 31 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
bin bei dyckerhoff
bei demag
bei postbank
bei adm deutschland
und seit heute (kein SO Kandidat) bei RTL Group zu 66 mitdabei
bei demag
bei postbank
bei adm deutschland
und seit heute (kein SO Kandidat) bei RTL Group zu 66 mitdabei
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.089.734 von Ahnung? am 31.01.13 21:17:32An alle SO Spezis,GBW steht kurz vorm Verkauf,wo soll ich jetzt inv.nur SO,s natürlich
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.068.173 von Ahnung? am 26.01.13 14:05:31Ja - leider ist es (mit-)entscheident vor welchem Gericht die Sache zur Verhandlung kommt. Und wie wir die letzten Jahre alle verfolgen konnten sah das LG Stuttgart generell eine "niedriger Untnerhmensbewertung" als dies andere Gerichte taten.
deswegen ist auch der Tourismus beim Delisting von Varta eingekehrt. Ich bin mal gespannt, ob dieses Beispiel Nachahmung findet.
deswegen ist auch der Tourismus beim Delisting von Varta eingekehrt. Ich bin mal gespannt, ob dieses Beispiel Nachahmung findet.
Ja - leider ist es (mit-)entscheident vor welchem Gericht die Sache zur Verhandlung kommt. Und wie wir die letzten Jahre alle verfolgen konnten sah das LG Stuttgart generell eine "niedriger Untnerhmensbewertung" als dies andere Gerichte taten.
Ein UNDING und so an sich nicht mit dem deutschen Rechtsystem bzw. wenn man ganz nach oben greift, mit dem Grundgesetz (Schutz des Eigentums, Gleichbehandlungsgrundsatz) vereinbar.
Ein UNDING und so an sich nicht mit dem deutschen Rechtsystem bzw. wenn man ganz nach oben greift, mit dem Grundgesetz (Schutz des Eigentums, Gleichbehandlungsgrundsatz) vereinbar.
Ich denke bzw befuerchte in Stuttgart verliert man als Kleinanleger immer die Gerichte dort sehen alles anders.........
Ja, leider ist das die Tendenz, alles was innerhalb eines 10% Bereiches liegt, wird toleriert als Abweichung und nicht verändert!! Es ist nicht zu verstehen, aber wahr!!
Stuttgart wird sagen:
selbst wenn man nicht an den unteren Rand geht, wäre die Erhöhung noch immer im Bereich der möglichen Bandbreite von 10%. Aus dem Grund (und da werden sie sich wohl selbst zitieren) ist ein Beschluss über eine zu zahlende Erhöhung nicht notwendig.´
Ergebnis: Abweisung der Anträge.
selbst wenn man nicht an den unteren Rand geht, wäre die Erhöhung noch immer im Bereich der möglichen Bandbreite von 10%. Aus dem Grund (und da werden sie sich wohl selbst zitieren) ist ein Beschluss über eine zu zahlende Erhöhung nicht notwendig.´
Ergebnis: Abweisung der Anträge.
Stuttgart wird sagen:
selbst wenn man nicht an den unteren Rand geht, wäre die Erhöhung noch immer im Bereich der möglichen Bandbreite von 10%. Aus dem Grund (und da werden sie sich wohl selbst zitieren) ist ein Beschluss über eine zu zahlende Erhöhung nicht notwendig.´
Ergebnis: Abweisung der Anträge.
selbst wenn man nicht an den unteren Rand geht, wäre die Erhöhung noch immer im Bereich der möglichen Bandbreite von 10%. Aus dem Grund (und da werden sie sich wohl selbst zitieren) ist ein Beschluss über eine zu zahlende Erhöhung nicht notwendig.´
Ergebnis: Abweisung der Anträge.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.064.339 von Chomolungma am 25.01.13 14:17:44vielen Dank für die ausführliche Antwort.