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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 40)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 11.04.24 09:01:49 von
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      schrieb am 16.04.21 14:27:23
      Beitrag Nr. 5.164 ()
      Ich hätte hinsichtlich des volumengewichteten Schnitts bei Delistings die Frage, ob jemand die Frage beantworten kann, warum bei der DEAG Entertainment die Bafin auf den höheren 3-Monatsschnitt zurückgegriffen und somit den tieferen 6-Moantsschnitt negiert hat. Mir ist nicht bekannt, dass im Zweifelsfall auf den höheren Schnitt zurückgegriffen werden muss. Sollte dem doch so sein, müsste bei LS Invest auf den höheren Schnitt von etwa 4,90€ anstelle von 4,60€ zurückgegriffen werden.
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.04.21 14:16:06
      Beitrag Nr. 5.163 ()
      Vllt kann mir hier jemand weiterhelfen.
      Bei einem meiner Depotwerte (Cambria Automobiles) gab es vor ca 3 Wochen die Nachricht, dass das Management einen Buy-Out bei 80 Pence anstrebt. Bis zum 19.4 müssen sie endgültig mitteilen, ob Sie den Buy-out durchführen. Da ich mich leider mit britischem Aktienrecht nicht so auskenne, wollte ich hier mal nachfragen, ob es jemanden gibt, der mir Auskunft zu folgender Frage geben kann.
      Gibt es in GB bestimmte Grenzen, ab wann so ein Buy-Out erfolgreich durchgeführt werden kann? Wie viele Prozent der Stimmrechte müssten denn dem Angebot zustimmen? Gibt es dort auch etwas ähnliches wie einen Squeeze Out? Das Management besitzt bereits mindestens 40% (Anteile des CEO).

      Vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 15.04.21 15:54:21
      Beitrag Nr. 5.162 ()
      wurde mir bei Consors gestern gutgeschrieben
      Avatar
      schrieb am 15.04.21 15:11:03
      Beitrag Nr. 5.161 ()
      hat jemand die Nachbesserung aus dem Spruchverfahren Euwax bereits erhalten und wenn ja, wann?

      Der Vergleich ist am 07.01.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Dort steht in § 2, Absatz 3, dass die Nachbesserung 3 Monate nach Veröffentlichung zur Zahlung fällig wird.
      Avatar
      schrieb am 14.04.21 10:25:54
      Beitrag Nr. 5.160 ()

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      schrieb am 08.04.21 19:14:19
      Beitrag Nr. 5.159 ()
      Das Barabfindungsangebot von ams für Osramaktien aufgrund des Beherrschungsvertrags wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht.
      Abfindung 45,54 Euro zzgl. Zinsen ab 04.03.2021, Ausgleich 2,24 Euro.
      Avatar
      schrieb am 08.04.21 18:07:57
      Beitrag Nr. 5.158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.741.318 von moneymakerzzz am 08.04.21 16:23:23Ein Squeeze-out ist es ja nicht bei myHammer, sondern eine echte Verschmelzung.
      Aber die Punkte 1. bis 5. siehst Du trotzdem richtig.
      Den Widerspruch kannst Du bei einer virtuellen HV über den Onlinezugang zum HV Portal vor der Abstimmung (!) selbst zu Protokoll geben oder bei einer Präsenzhauptversammlung von einem Bevollmächtigten erklären lassen, falls Du nicht selbst teilnimmst.

      Die Nachbesserungsrechte werden in Deutschland nicht als Wertpapier in das Depot eingebucht, als Nachweis dient Deine Bankabrechnung und die Bank weiß ja auch über den Vorgang Bescheid und kann Dich bei Beendigung des Spruchverfahrens informieren. Die spätere Nachbesserung wird in der regel über die Bank abgewickelt, wobei im gegensatz zum normalen Squeeze-out aber irgendwann abgeklärt werden muss, ob Du wirklich Widerspruch erklärt hattest. also dies möglichst dokumentieren, im HV Protokoll wird es sowieso dokumentiert, aber das hast bekommst Du ja nicht.

      Und richtig, das eingesetzte Kapital bekommst Du somit in einem überschaubaren Zeitraum in Höhe der festgelegten Barabfindung zurück.

      Bei einem Squeeze-out ist alles viel einfacher, dann musst Du keinen Widerspruch erklären und die Bank erkennt später am Ende des Spruchverfahrens automatisch, dass Du vom Squeeze-out betroffen warst und für die Nachbesserung berechtigt bist. Außerdem musst Du bei einem Squeeze-out auch nicht wählen, zwischen Barabfindung und Umwandlung der Aktien bei Verschmelzung, da Du immer die Barabfindung bekommst. Auch bei einem "Verschmelzungsrechlichen Squeeze-out".

      Verschmelzung bedeutet Tausch von Aktien in aktien der neuen Gesellschaft.
      Squeeze-out bedeutet, dass man alle Anteile gegen Barabfindung abgeben muss.

      Beim Verschmelzugsrechtlichen Squeeze-out passiert beides in einem Schritt.
      Bei der Verschmelzung (myHammer) hat man noch die Wahl, Gesellschafter zu bleiben, indem man die neuen Aktien nimmt, statt der Barabfindung, für die man nur bei Widerspruch zu Protokoll berechtigt ist.
      Avatar
      schrieb am 08.04.21 17:56:52
      Beitrag Nr. 5.157 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.741.318 von moneymakerzzz am 08.04.21 16:23:23Zu 1: Aktien kaufen ist sicherlich nicht verkehrt.
      Zu 2: Bei einer virtuellen Hauptversammlung kann man selber (online) Widerspruch zu Protokoll geben (nur bei Verschmelzung und Rechtsformwechsel erforderlich). Bestätigung ausdrucken. Ansonsten eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigen und mit der Widerspuchseinlegung beauftragen.
      Zu 3: Genau.
      Zu 4: Die Abfindung wird bei Squeeze-out-Fällen automatisch gutgeschrieben, bei Verschmelzung ggf. nachfragen. Anders als in Österreich (dort in der Regel Nachbesserungsrechte mit eigener WKN) gibt es leider keine Depotposition (wir arbeiten daran).
      Zu 5: Selber Spruchantrag zur Überprüfung der Barabfindung bzw. zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses stellen (können wir übernehmen) oder abwarten, ob ein anderer Minderheitsaktionär einen entsprechenden Antrag stellt.
      Avatar
      schrieb am 08.04.21 16:23:23
      Beitrag Nr. 5.156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.700.122 von honigbaer am 04.04.21 13:15:59Vielen Dank! Wäre die erste Squeeze Out Geschichte für mich, daher nochmal für "Dumme" :) 1. Aktie kaufen 2. Auf der HV dabei sein und Widerspruch zu Protokoll geben (oder geht das auch anders, z.B. schriftlich vor oder nach der HV 3. Aktien behalten, bis zur Handelsregistereintragung 4. Barabfindung annehmen und Nachbesserungsrechte eingebucht bekommen (passiert das automatisch oder muss ich die beantragen die Nachbesserungsrechte? Werden die dann in meinem Depot eingebucht?) 5. Einsatz Grossteils wieder bekommen und warten, wie viel es irgendwann an Nachbesserung gibt.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.04.21 13:56:09
      Beitrag Nr. 5.155 ()
      Tele Columbus
      Bei TC wurde in der Nachfrist überraschend viel angedient, enn es heißt in der Schlussmitteilung:

      "Die Gesamtzahl der Tele Columbus-Aktien, für die das Angebot bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist angenommen worden ist, beträgt zuzüglich der United Internet Tele Columbus-Aktien 117.298.047 Tele Columbus-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 91,96 % des zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist bestehenden Grundkapitals und der zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist bestehenden Stimmrechte der Tele Columbus."

      Somit ist ein Squeeze Out möglich, sobald die Rechtsform des Bieters entsprechend angepasst wird.
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