ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 452)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
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DGAP-Adhoc: LHS Aktiengesellschaft (deutsch)
LHS Aktiengesellschaft: Barabfindung für Squeeze-out von Hauptaktionär auf EUR 33,89 je Aktie festgelegt
LHS Aktiengesellschaft / Squeeze-Out
16.10.2009
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Frankfurt am Main, den 16. Oktober 2009 -
Die E/LHS Acquisition GmbH, Düsseldorf, eine mittelbare 100 %ige Tochtergesellschaft der Telefonaktiebolaget L M Ericsson, Stockholm (Schweden), und Hauptaktionär der LHS Aktiengesellschaft hat dem Vorstand der LHS Aktiengesellschaft ( ISIN DE000LHS4000 ) heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LHS Aktiengesellschaft auf die E/LHS Acquisition GmbH entsprechend dem Verfahren gemäß §§ 327a ff AktG (sogenannter 'Squeeze-out') auf EUR 33,89 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der LHS Aktiengesellschaft festgelegt hat.
Über den Squeeze-out soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der LHS Aktiengesellschaft, die voraussichtlich am 21. Dezember 2009 stattfinden soll, Beschluss gefasst werden.
LHS Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Kontakt: LHS Aktiengesellschaft Arnaud Lassalle Tel.: +49 69 2383 5000 Fax: +49 69 2383 5710 E-Mail: ir@lhsgroup.com
16.10.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Unternehmen: LHS Aktiengesellschaft Herriotstrasse 1 60528 Frankfurt Deutschland Telefon: +49 (0)69 2383 4090 Fax: +49 (0)69 2383 5710 E-Mail: ir@lhsgroup.com Internet: www.lhsgroup.com ISIN: DE000LHS4000 WKN: LHS400 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Quelle: dpa-AFX
LHS Aktiengesellschaft: Barabfindung für Squeeze-out von Hauptaktionär auf EUR 33,89 je Aktie festgelegt
LHS Aktiengesellschaft / Squeeze-Out
16.10.2009
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Frankfurt am Main, den 16. Oktober 2009 -
Die E/LHS Acquisition GmbH, Düsseldorf, eine mittelbare 100 %ige Tochtergesellschaft der Telefonaktiebolaget L M Ericsson, Stockholm (Schweden), und Hauptaktionär der LHS Aktiengesellschaft hat dem Vorstand der LHS Aktiengesellschaft ( ISIN DE000LHS4000 ) heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LHS Aktiengesellschaft auf die E/LHS Acquisition GmbH entsprechend dem Verfahren gemäß §§ 327a ff AktG (sogenannter 'Squeeze-out') auf EUR 33,89 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der LHS Aktiengesellschaft festgelegt hat.
Über den Squeeze-out soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der LHS Aktiengesellschaft, die voraussichtlich am 21. Dezember 2009 stattfinden soll, Beschluss gefasst werden.
LHS Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Kontakt: LHS Aktiengesellschaft Arnaud Lassalle Tel.: +49 69 2383 5000 Fax: +49 69 2383 5710 E-Mail: ir@lhsgroup.com
16.10.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Unternehmen: LHS Aktiengesellschaft Herriotstrasse 1 60528 Frankfurt Deutschland Telefon: +49 (0)69 2383 4090 Fax: +49 (0)69 2383 5710 E-Mail: ir@lhsgroup.com Internet: www.lhsgroup.com ISIN: DE000LHS4000 WKN: LHS400 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Quelle: dpa-AFX
13.10.2009, 15:20:51
Pflichtveröffentlichung
DGAP-Adhoc: Hypo Real Estate Holding AG: Übertragung der Aktien der HRE-Minderheitsaktionäre wirksam; Amtsgericht trägt Übertragungsbeschluss in Handelsregister ein
Hypo Real Estate Holding AG / Squeeze-Out 13.10.2009 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Hypo Real Estate Holding AG: Übertragung der Aktien der HRE-Minderheitsaktionäre wirksam; Amtsgericht trägt Übertragungsbeschluss in Handelsregister ein München, 13.10.2009 -Hypo Real Estate Holding AG: Das Amtsgericht München hat am 13. Oktober 2009 den Übertragungsbeschluss zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Hypo Real Estate Holding AG in das Handelsregister eingetragen. Damit ist die Übertragung der Aktien an den Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin wirksam geworden, der nunmehr zu 100% Eigentümer der Hypo Real Estate Holding AG ist. Die Hauptversammlung der Hypo Real Estate Holding AG hatte am Montag, den 5. Oktober 2009, den Ausschluss der Minderheitsaktionäre beschlossen. Mit dem Übergang der Aktien entsteht der Anspruch der Minderheitsaktionäre gegen den SoFFin auf Barabfindung, die der SoFFin in Höhe von 1,30 Euro pro Stückaktie festgelegt hat. Details zur Abwicklung und Auszahlung der Barabfindung wird der SoFFin zeitnah bekanntgeben. Die Aktien der Hypo Real Estate Holding AG bleiben grundsätzlich bis zu einem Widerruf der Zulassung durch die Deutsche Börse handelbar; über eine Aussetzung des Handels bis zum Widerruf der Zulassung entscheidet die Deutsche Börse. Die Aktienurkunde verbrieft nunmehr den Barabfindungsanspruch von 1,30 Euro. Kontakt: Reiner Barthuber +49-89-203007-201 13.10.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP =-------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Hypo Real Estate Holding AG Unsöldstraße 2 80538 München Deutschland Telefon: +49 (0)89 203 007-780 Fax: +49 (0)89 203 007-772 E-Mail: ir@hyporealestate.com Internet: www.hyporealestate.com ISIN: DE0008027707, DE000A0XFS34, DE000A0Z1JJ5 WKN: 802770, A0XFS3, A0Z 1JJ Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Hannover, Stuttgart, Hamburg; Terminbörse EUREX Ende der Mitteilung DGAP News-Service =--------------------------------------------------------------------------
(END) Dow Jones Newswires
October 13, 2009 09:20 ET (13:20 GMT)
Pflichtveröffentlichung
DGAP-Adhoc: Hypo Real Estate Holding AG: Übertragung der Aktien der HRE-Minderheitsaktionäre wirksam; Amtsgericht trägt Übertragungsbeschluss in Handelsregister ein
Hypo Real Estate Holding AG / Squeeze-Out 13.10.2009 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Hypo Real Estate Holding AG: Übertragung der Aktien der HRE-Minderheitsaktionäre wirksam; Amtsgericht trägt Übertragungsbeschluss in Handelsregister ein München, 13.10.2009 -Hypo Real Estate Holding AG: Das Amtsgericht München hat am 13. Oktober 2009 den Übertragungsbeschluss zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Hypo Real Estate Holding AG in das Handelsregister eingetragen. Damit ist die Übertragung der Aktien an den Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin wirksam geworden, der nunmehr zu 100% Eigentümer der Hypo Real Estate Holding AG ist. Die Hauptversammlung der Hypo Real Estate Holding AG hatte am Montag, den 5. Oktober 2009, den Ausschluss der Minderheitsaktionäre beschlossen. Mit dem Übergang der Aktien entsteht der Anspruch der Minderheitsaktionäre gegen den SoFFin auf Barabfindung, die der SoFFin in Höhe von 1,30 Euro pro Stückaktie festgelegt hat. Details zur Abwicklung und Auszahlung der Barabfindung wird der SoFFin zeitnah bekanntgeben. Die Aktien der Hypo Real Estate Holding AG bleiben grundsätzlich bis zu einem Widerruf der Zulassung durch die Deutsche Börse handelbar; über eine Aussetzung des Handels bis zum Widerruf der Zulassung entscheidet die Deutsche Börse. Die Aktienurkunde verbrieft nunmehr den Barabfindungsanspruch von 1,30 Euro. Kontakt: Reiner Barthuber +49-89-203007-201 13.10.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP =-------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Hypo Real Estate Holding AG Unsöldstraße 2 80538 München Deutschland Telefon: +49 (0)89 203 007-780 Fax: +49 (0)89 203 007-772 E-Mail: ir@hyporealestate.com Internet: www.hyporealestate.com ISIN: DE0008027707, DE000A0XFS34, DE000A0Z1JJ5 WKN: 802770, A0XFS3, A0Z 1JJ Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Hannover, Stuttgart, Hamburg; Terminbörse EUREX Ende der Mitteilung DGAP News-Service =--------------------------------------------------------------------------
(END) Dow Jones Newswires
October 13, 2009 09:20 ET (13:20 GMT)
WaveLight AG / Squeeze-Out
13.10.2009
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Ad hoc Mitteilung nach § 15 WpHG
WaveLight AG: Handelsregister trägt Squeeze-out Beschluss ein.
Erlangen, 13. Oktober 2009. Das Handelsregister des Amtsgerichts Fürth hat
den Beschluss der Jahreshauptversammlung der WaveLight AG
(Geschäftsanschrift: Am Wolfsmantel 5, 91058 Erlangen; ISIN: DE0005125603)
vom 28. August 2009 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
der WaveLight AG (Minderheitsaktionäre) auf die Alcon, Inc. mit Sitz in
Hünenberg, Schweiz (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung in Höhe von EUR 20,02 je Aktie in das Handelsregister der
Gesellschaft am 12. Oktober 2009 eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind
kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der WaveLight AG auf
die Alcon, Inc. übergegangen.
Die Notierung der Aktie der WaveLight AG wird in Kürze eingestellt.
Ende der Ad hoc Mitteilung
13.10.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
Sprache: Deutsch
Unternehmen: WaveLight AG
Am Wolfsmantel 5
91058 Erlangen
Deutschland
Telefon: +49 (0)9131 - 61 86-0
Fax: +49 (0)9131 - 61 86-111
E-Mail: info@wavelight.com
Internet: www.wavelight.com
ISIN: DE0005125603
WKN: 512560
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hannover, München, Hamburg, Stuttgart
13.10.2009
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Ad hoc Mitteilung nach § 15 WpHG
WaveLight AG: Handelsregister trägt Squeeze-out Beschluss ein.
Erlangen, 13. Oktober 2009. Das Handelsregister des Amtsgerichts Fürth hat
den Beschluss der Jahreshauptversammlung der WaveLight AG
(Geschäftsanschrift: Am Wolfsmantel 5, 91058 Erlangen; ISIN: DE0005125603)
vom 28. August 2009 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
der WaveLight AG (Minderheitsaktionäre) auf die Alcon, Inc. mit Sitz in
Hünenberg, Schweiz (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung in Höhe von EUR 20,02 je Aktie in das Handelsregister der
Gesellschaft am 12. Oktober 2009 eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind
kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der WaveLight AG auf
die Alcon, Inc. übergegangen.
Die Notierung der Aktie der WaveLight AG wird in Kürze eingestellt.
Ende der Ad hoc Mitteilung
13.10.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
Sprache: Deutsch
Unternehmen: WaveLight AG
Am Wolfsmantel 5
91058 Erlangen
Deutschland
Telefon: +49 (0)9131 - 61 86-0
Fax: +49 (0)9131 - 61 86-111
E-Mail: info@wavelight.com
Internet: www.wavelight.com
ISIN: DE0005125603
WKN: 512560
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hannover, München, Hamburg, Stuttgart
BERU AG / Squeeze-Out
30.09.2009
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
BERU AG: Handelsregister trägt Squeeze-out ein
Das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart hat heute den Beschluss der
Haupt¬versammlung der BERU AG vom 20. Mai 2009 über die Übertragung der
Aktien der übrigen Aktionäre der BERU AG (Minder¬heits¬akti¬onäre) auf die
BorgWarner Germany GmbH, Ketsch (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 73,39 je Aktie in das
Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind
kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der BERU AG auf die
BorgWarner Germany GmbH übergegangen.
Die Notierung der Aktien der BERU AG wird in Kürze eingestellt.
Ludwigsburg, 30. September 2009
Der Vorstand
30.09.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
Sprache: Deutsch
Unternehmen: BERU AG
Mörikestr. 155
71636 Ludwigsburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)7141 132-931
Fax: +49 (0)7141 132-586
E-Mail: investor-relations@beru.de
Internet: www.beru.de
ISIN: DE0005072102
WKN: 507210
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin, München, Düsseldorf, Hamburg
30.09.2009
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
BERU AG: Handelsregister trägt Squeeze-out ein
Das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart hat heute den Beschluss der
Haupt¬versammlung der BERU AG vom 20. Mai 2009 über die Übertragung der
Aktien der übrigen Aktionäre der BERU AG (Minder¬heits¬akti¬onäre) auf die
BorgWarner Germany GmbH, Ketsch (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 73,39 je Aktie in das
Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind
kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der BERU AG auf die
BorgWarner Germany GmbH übergegangen.
Die Notierung der Aktien der BERU AG wird in Kürze eingestellt.
Ludwigsburg, 30. September 2009
Der Vorstand
30.09.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
Sprache: Deutsch
Unternehmen: BERU AG
Mörikestr. 155
71636 Ludwigsburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)7141 132-931
Fax: +49 (0)7141 132-586
E-Mail: investor-relations@beru.de
Internet: www.beru.de
ISIN: DE0005072102
WKN: 507210
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin, München, Düsseldorf, Hamburg
Da dürfte ja einiges an Zinsen zusammenkommen
Dahlbusch Aktiengesellschaft
(früher: Dahlbusch Verwaltungs-Aktiengesellschaft)
Gelsenkirchen
Bekanntmachung gemäß § 306 Abs. 6 AktG a.F. mit ergänzenden Hinweisen zu den Zahlungs- und Abwicklungsmodalitäten des erhöhten Barabfindungsangebots
– ISIN DE0005213003 und DE0005213037 –
Hiermit macht der Vorstand der Dahlbusch Aktiengesellschaft, Gelsenkirchen, gemäß § 306 Abs. 6 AktG a.F. den Beschluss des Landgerichts Dortmund, Az.: 20 AktE 4/94, vom 13. Dezember 2006 bekannt, nachdem die dagegen gerichteten sofortigen Beschwerden und Anschlussbeschwerden durch Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Az.: I – 26 W 1/07 AktE, vom 27. Mai 2009 zurückgewiesen wurden:
„Beschluss
In dem Spruchstellenverfahren
der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., vertreten durch den Vors. des Vorstands Dipl.-Kfm. Klaus Schneider, München,
Antragstellerin zu 1),
der Amrod Anstalt, Vaduz, FL,
Antragstellerin zu 2),
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Paffrath, Düsseldorf,
der Firma Omega Vermögensverwaltung GmbH, München,
Antragstellerin zu 3),
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Zinkeisen, München
des Rechtsanwalts Dr. Jürgen Gödde, Dortmund,
Antragstellers zu 4),
des Herrn Dr. Karl Lohmann, Emden,
Antragstellers zu 5),
des Herrn Günter Seibert, Siegburg,
Antragstellers zu 6),
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dücker und Mock, Köln
des Herrn Norbert Kind, Ransbach-Baumbach,
Antragstellers zu 7),
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Krempel & Kollegen, Westerburg
der Frau Christa Götz, Baden-Baden
Antragstellerin zu 8),
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Götz, Baden-Baden,
der Frau Margret Benne, Uelzen,
Antragstellerin zu 9),
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schubert, Freiburg,
der Frau Helga Ufer, München,
Antragstellerin zu 10),
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Bossi, Ufer und Brandl, München,
gegen
die Firma Dahlbusch AG, vertreten durch die Vorstandsmitglieder Bellendorf und Kiefer, Gelsenkirchen,
Antragsgegnerin zu 1),
die Firma Pilkington Holding GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Settelmayer und Dr. Miller, Gelsenkirchen,
Antragsgegnerin zu 2),
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Freshfields, Bruckhaus, Deringer, Köln
sowie
Rechtsanwalt Hans Peter Schreib, Düsseldorf,
Vertreter der außenstehenden Aktionäre (Abfindung Stammaktionäre),
Rechtsanwalt Wolfgang Bosmann, Dortmund,
Vertreter der außenstehenden Aktionäre (Abfindung Vorzugsaktionäre),
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Danzer, Dortmund,
Vertreter der außenstehenden Aktionäre (Ausgleich),
hat die VI. Kammer des Landgerichts Dortmund durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Mönkebüscher und die Handelsrichter Hilgering und Derwald am 13.12.2006 beschlossen:
Die den außenstehenden Aktionären aus Anlass des am 07.03.1989 zwischen der Antragsgegnerin zu 1) und der Antragsgegnerin zu 2) geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zu gewährende angemessene Abfindung wird auf 629,00 € pro Vorzugsaktie im Nennbetrag von 50,00 DM und auf 330,00 € pro Stammaktie im Nennbetrag von 50,00 DM festgesetzt.
Der Abfindungsbetrag ist für die Zeit vom 08.03.1989 bis zum 31.12.1998 mit Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, für die Zeit vom 01.01.1999 bis zum 11.04.2002 mit Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und ab dem 12.04.2002 mit Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verzinsen.
Die weitergehenden Anträge werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der den Antragstellern entstandenen notwendigen Auslagen tragen die Antragsgegnerinnen als Gesamtschuldner. Die Vergütung und Auslagen der gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre trägt die Antragsgegnerin zu 1).“
Nachfolgend geben wir die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich aus dem vorstehenden Beschluss des Landgerichts Dortmund ergebenden Zahlungsansprüche der derzeitigen und der ehemaligen außenstehenden Dahlbusch-Aktionäre bekannt:
1. Erhöhtes Abfindungsangebot an die außenstehenden Dahlbusch-Aktionäre
Die außenstehenden Stamm- und Vorzugsaktionäre der Dahlbusch Aktiengesellschaft, die bislang von dem Abfindungsangebot keinen Gebrauch gemacht haben, können dieses innerhalb der zweimonatigen Annahmefrist noch
bis zum 10. September 2009 einschließlich
auf Basis der erhöhten Barabfindung von 330,00 € je 50-Mark-Stammaktie und 629,00 € je 50-Mark-Vorzugsaktie der Dahlbusch Aktiengesellschaft annehmen. Die Aktionäre werden gebeten, ihre Depotbank zu beauftragen, die von ihnen gehaltenen Stamm- und Vorzugsaktien nebst Gewinnanteilscheinbogen, enthaltend jeweils die Kupons 15 ff. und den Talon, ab sofort giromäßig der
Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
als Zentralabwicklungsstelle zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren sind gemäß dem vorzitierten Beschluss des Landgerichts Dortmund Abfindungszinsen in Höhe von 2 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB (bis 31. Dezember 1998: Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. bis 4. April 2002 Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank) für die Zeit vom 8. März 1989 bis zu dem dem Fälligkeitstag unmittelbar vorausgehenden Tag zu zahlen. Fälligkeitstag ist der zweite, dem Tag der Einlieferung der Aktien bei der zentralen Abwicklungsstelle nachfolgende Bankarbeitstag. Mit diesem Zinsanspruch werden die für die Geschäftsjahre 1989/90 ff. ausgekehrten Ausgleichszahlungen dergestalt verrechnet, dass auf die für die jeweiligen Zeiträume 1. April bis 31. März des Folgejahres fällig werdenden Abfindungszinsen der im Folgejahr ausgezahlte Ausgleich für das mit der Zinsperiode korrespondierende Geschäftsjahr angerechnet wird (übersteigt der Ausgleich die Zinsen, wird die Differenz nicht auf Zinsansprüche späterer Jahre angerechnet, sondern verbleibt dem ehemaligen außenstehenden Aktionär).
Außenstehende Aktionäre, die noch auf die frühere Firma „Dahlbusch Verwaltungs-Aktiengesellschaft“ und auf Nennbeträge von 50,00 DM, 100,00 DM, 1.000,00 DM oder 2.500,00 DM lautende Aktienurkunden besitzen, können ihren Anspruch auf die verbesserte Abfindung nur dann geltend machen, wenn sie vorab ihre bereits für kraftlos erklärten Aktienurkunden (jeweils nur noch Mantel) bei der für den damaligen Aktienumtausch zuständigen Zentralumtauschstelle, der Deutsche Bank AG, oder einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Deutsche Bank AG während der üblichen Geschäftsstunden zum Zwecke des Umtauschs im Verhältnis 1 : 1 einreichen. Mit Blick auf die mit der Einreichung von effektiven Aktienurkunden verbundenen Maßnahmen, werden diese Aktionäre gebeten, ihre Dahlbusch-Verwaltungs-Aktiengesellschaft-Urkunden umgehend, spätestens jedoch bis zum
31. August 2009
einzureichen.
Aus technischen Gründen wird die Barabfindung erst in der 41. Kalenderwoche zur Auszahlung gelangen. Aktionäre, die das erhöhte Abfindungsangebot annehmen, werden daher Zinsen ab dem Fälligkeitstag in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf ihre Forderung vergütet.
2. Nachzahlungen an die bereits abgefundenen Aktionäre
Diejenigen Aktionäre, die das ursprüngliche Abfindungsangebot von 571,00 DM, dies sind 291,95 €, je Stammaktie bzw. 1.131,00 DM, dies sind 578,27 €, je Vorzugsaktie jeweils im Nennwert von 50,00 DM angenommen haben, erhalten eine Nachzahlung auf die Barabfindung in Höhe von
38,05 € für jede eingereichte 50-Mark-Stammaktie bzw.
50,73 € für jede eingereichte 50-Mark-Vorzugsaktie
zuzüglich Abfindungszinsen in Höhe von 2 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB für die Zeit
a)
ab dem 8. März 1989 bis zu dem Tag, der dem Tag der Zahlung der ursprünglichen Barabfindung unmittelbar vorausgeht auf den Betrag von 330,00 €/Stammaktie bzw. 629,00 €/Vorzugsaktie und
b)
vom Tag der Zahlung der ursprünglichen Barabfindung bis zum Tag, der dem Tag seiner Zahlung unmittelbar vorausgeht, auf den Betrag von 38,05 €/Stammaktie bzw. 50,73 €/Vorzugsaktie.
Für diesen Zins gelten die vorstehenden Ausführungen unter Ziffer 1. zur Anrechnung der Ausgleichszahlungen für den Zeitraum bis zur Annahme des ursprünglichen Abfindungsangebotes entsprechend.
Den ehemaligen außenstehenden Aktionären, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Zahlung der Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachzahlung auf die Barabfindung zuzüglich Abfindungszinsen nichts zu veranlassen. Die Nachzahlung erfolgt nach Prüfung der Anspruchsberechtigung auf Initiative ihrer Depotbank auf das bestehende Konto.
Diejenigen nachbesserungsberechtigten Aktionäre, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt haben, werden gebeten, sich möglichst bis zum
16. Oktober 2009
mit ihrem damaligen Kreditinstitut in Verbindung zu setzen, damit ihre Ansprüche ebenfalls zeitnah abgewickelt werden können.
Allgemeines
Die Auszahlung der erhöhten Barabfindung bzw. der Nachzahlung auf die schon erhaltene Barabfindung (ggf. einschließlich Abfindungszinsen) sind für die derzeitigen und ehemaligen außenstehenden Aktionäre der Dahlbusch Aktiengesellschaft provisions- und spesenfrei.
Die erhöhte Barabfindung und die Zinsen gelangen ohne Abzug von Steuern zur Auszahlung, die Zinsen sind jedoch ebenso steuerpflichtig wie Dividenden. Die jeweilige steuerrechtliche Behandlung richtet sich nach den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen.
Gelsenkirchen, im Juli 2009
Pilkington Holding GmbH
Die Geschäftsführung
Dahlbusch Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dahlbusch Aktiengesellschaft
(früher: Dahlbusch Verwaltungs-Aktiengesellschaft)
Gelsenkirchen
Bekanntmachung gemäß § 306 Abs. 6 AktG a.F. mit ergänzenden Hinweisen zu den Zahlungs- und Abwicklungsmodalitäten des erhöhten Barabfindungsangebots
– ISIN DE0005213003 und DE0005213037 –
Hiermit macht der Vorstand der Dahlbusch Aktiengesellschaft, Gelsenkirchen, gemäß § 306 Abs. 6 AktG a.F. den Beschluss des Landgerichts Dortmund, Az.: 20 AktE 4/94, vom 13. Dezember 2006 bekannt, nachdem die dagegen gerichteten sofortigen Beschwerden und Anschlussbeschwerden durch Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Az.: I – 26 W 1/07 AktE, vom 27. Mai 2009 zurückgewiesen wurden:
„Beschluss
In dem Spruchstellenverfahren
der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., vertreten durch den Vors. des Vorstands Dipl.-Kfm. Klaus Schneider, München,
Antragstellerin zu 1),
der Amrod Anstalt, Vaduz, FL,
Antragstellerin zu 2),
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Paffrath, Düsseldorf,
der Firma Omega Vermögensverwaltung GmbH, München,
Antragstellerin zu 3),
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Zinkeisen, München
des Rechtsanwalts Dr. Jürgen Gödde, Dortmund,
Antragstellers zu 4),
des Herrn Dr. Karl Lohmann, Emden,
Antragstellers zu 5),
des Herrn Günter Seibert, Siegburg,
Antragstellers zu 6),
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dücker und Mock, Köln
des Herrn Norbert Kind, Ransbach-Baumbach,
Antragstellers zu 7),
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Krempel & Kollegen, Westerburg
der Frau Christa Götz, Baden-Baden
Antragstellerin zu 8),
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Götz, Baden-Baden,
der Frau Margret Benne, Uelzen,
Antragstellerin zu 9),
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schubert, Freiburg,
der Frau Helga Ufer, München,
Antragstellerin zu 10),
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Bossi, Ufer und Brandl, München,
gegen
die Firma Dahlbusch AG, vertreten durch die Vorstandsmitglieder Bellendorf und Kiefer, Gelsenkirchen,
Antragsgegnerin zu 1),
die Firma Pilkington Holding GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Settelmayer und Dr. Miller, Gelsenkirchen,
Antragsgegnerin zu 2),
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Freshfields, Bruckhaus, Deringer, Köln
sowie
Rechtsanwalt Hans Peter Schreib, Düsseldorf,
Vertreter der außenstehenden Aktionäre (Abfindung Stammaktionäre),
Rechtsanwalt Wolfgang Bosmann, Dortmund,
Vertreter der außenstehenden Aktionäre (Abfindung Vorzugsaktionäre),
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Danzer, Dortmund,
Vertreter der außenstehenden Aktionäre (Ausgleich),
hat die VI. Kammer des Landgerichts Dortmund durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Mönkebüscher und die Handelsrichter Hilgering und Derwald am 13.12.2006 beschlossen:
Die den außenstehenden Aktionären aus Anlass des am 07.03.1989 zwischen der Antragsgegnerin zu 1) und der Antragsgegnerin zu 2) geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zu gewährende angemessene Abfindung wird auf 629,00 € pro Vorzugsaktie im Nennbetrag von 50,00 DM und auf 330,00 € pro Stammaktie im Nennbetrag von 50,00 DM festgesetzt.
Der Abfindungsbetrag ist für die Zeit vom 08.03.1989 bis zum 31.12.1998 mit Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, für die Zeit vom 01.01.1999 bis zum 11.04.2002 mit Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und ab dem 12.04.2002 mit Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verzinsen.
Die weitergehenden Anträge werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der den Antragstellern entstandenen notwendigen Auslagen tragen die Antragsgegnerinnen als Gesamtschuldner. Die Vergütung und Auslagen der gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre trägt die Antragsgegnerin zu 1).“
Nachfolgend geben wir die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich aus dem vorstehenden Beschluss des Landgerichts Dortmund ergebenden Zahlungsansprüche der derzeitigen und der ehemaligen außenstehenden Dahlbusch-Aktionäre bekannt:
1. Erhöhtes Abfindungsangebot an die außenstehenden Dahlbusch-Aktionäre
Die außenstehenden Stamm- und Vorzugsaktionäre der Dahlbusch Aktiengesellschaft, die bislang von dem Abfindungsangebot keinen Gebrauch gemacht haben, können dieses innerhalb der zweimonatigen Annahmefrist noch
bis zum 10. September 2009 einschließlich
auf Basis der erhöhten Barabfindung von 330,00 € je 50-Mark-Stammaktie und 629,00 € je 50-Mark-Vorzugsaktie der Dahlbusch Aktiengesellschaft annehmen. Die Aktionäre werden gebeten, ihre Depotbank zu beauftragen, die von ihnen gehaltenen Stamm- und Vorzugsaktien nebst Gewinnanteilscheinbogen, enthaltend jeweils die Kupons 15 ff. und den Talon, ab sofort giromäßig der
Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
als Zentralabwicklungsstelle zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren sind gemäß dem vorzitierten Beschluss des Landgerichts Dortmund Abfindungszinsen in Höhe von 2 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB (bis 31. Dezember 1998: Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. bis 4. April 2002 Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank) für die Zeit vom 8. März 1989 bis zu dem dem Fälligkeitstag unmittelbar vorausgehenden Tag zu zahlen. Fälligkeitstag ist der zweite, dem Tag der Einlieferung der Aktien bei der zentralen Abwicklungsstelle nachfolgende Bankarbeitstag. Mit diesem Zinsanspruch werden die für die Geschäftsjahre 1989/90 ff. ausgekehrten Ausgleichszahlungen dergestalt verrechnet, dass auf die für die jeweiligen Zeiträume 1. April bis 31. März des Folgejahres fällig werdenden Abfindungszinsen der im Folgejahr ausgezahlte Ausgleich für das mit der Zinsperiode korrespondierende Geschäftsjahr angerechnet wird (übersteigt der Ausgleich die Zinsen, wird die Differenz nicht auf Zinsansprüche späterer Jahre angerechnet, sondern verbleibt dem ehemaligen außenstehenden Aktionär).
Außenstehende Aktionäre, die noch auf die frühere Firma „Dahlbusch Verwaltungs-Aktiengesellschaft“ und auf Nennbeträge von 50,00 DM, 100,00 DM, 1.000,00 DM oder 2.500,00 DM lautende Aktienurkunden besitzen, können ihren Anspruch auf die verbesserte Abfindung nur dann geltend machen, wenn sie vorab ihre bereits für kraftlos erklärten Aktienurkunden (jeweils nur noch Mantel) bei der für den damaligen Aktienumtausch zuständigen Zentralumtauschstelle, der Deutsche Bank AG, oder einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Deutsche Bank AG während der üblichen Geschäftsstunden zum Zwecke des Umtauschs im Verhältnis 1 : 1 einreichen. Mit Blick auf die mit der Einreichung von effektiven Aktienurkunden verbundenen Maßnahmen, werden diese Aktionäre gebeten, ihre Dahlbusch-Verwaltungs-Aktiengesellschaft-Urkunden umgehend, spätestens jedoch bis zum
31. August 2009
einzureichen.
Aus technischen Gründen wird die Barabfindung erst in der 41. Kalenderwoche zur Auszahlung gelangen. Aktionäre, die das erhöhte Abfindungsangebot annehmen, werden daher Zinsen ab dem Fälligkeitstag in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf ihre Forderung vergütet.
2. Nachzahlungen an die bereits abgefundenen Aktionäre
Diejenigen Aktionäre, die das ursprüngliche Abfindungsangebot von 571,00 DM, dies sind 291,95 €, je Stammaktie bzw. 1.131,00 DM, dies sind 578,27 €, je Vorzugsaktie jeweils im Nennwert von 50,00 DM angenommen haben, erhalten eine Nachzahlung auf die Barabfindung in Höhe von
38,05 € für jede eingereichte 50-Mark-Stammaktie bzw.
50,73 € für jede eingereichte 50-Mark-Vorzugsaktie
zuzüglich Abfindungszinsen in Höhe von 2 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB für die Zeit
a)
ab dem 8. März 1989 bis zu dem Tag, der dem Tag der Zahlung der ursprünglichen Barabfindung unmittelbar vorausgeht auf den Betrag von 330,00 €/Stammaktie bzw. 629,00 €/Vorzugsaktie und
b)
vom Tag der Zahlung der ursprünglichen Barabfindung bis zum Tag, der dem Tag seiner Zahlung unmittelbar vorausgeht, auf den Betrag von 38,05 €/Stammaktie bzw. 50,73 €/Vorzugsaktie.
Für diesen Zins gelten die vorstehenden Ausführungen unter Ziffer 1. zur Anrechnung der Ausgleichszahlungen für den Zeitraum bis zur Annahme des ursprünglichen Abfindungsangebotes entsprechend.
Den ehemaligen außenstehenden Aktionären, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Zahlung der Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachzahlung auf die Barabfindung zuzüglich Abfindungszinsen nichts zu veranlassen. Die Nachzahlung erfolgt nach Prüfung der Anspruchsberechtigung auf Initiative ihrer Depotbank auf das bestehende Konto.
Diejenigen nachbesserungsberechtigten Aktionäre, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt haben, werden gebeten, sich möglichst bis zum
16. Oktober 2009
mit ihrem damaligen Kreditinstitut in Verbindung zu setzen, damit ihre Ansprüche ebenfalls zeitnah abgewickelt werden können.
Allgemeines
Die Auszahlung der erhöhten Barabfindung bzw. der Nachzahlung auf die schon erhaltene Barabfindung (ggf. einschließlich Abfindungszinsen) sind für die derzeitigen und ehemaligen außenstehenden Aktionäre der Dahlbusch Aktiengesellschaft provisions- und spesenfrei.
Die erhöhte Barabfindung und die Zinsen gelangen ohne Abzug von Steuern zur Auszahlung, die Zinsen sind jedoch ebenso steuerpflichtig wie Dividenden. Die jeweilige steuerrechtliche Behandlung richtet sich nach den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen.
Gelsenkirchen, im Juli 2009
Pilkington Holding GmbH
Die Geschäftsführung
Dahlbusch Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Squeeze-out Barabfindung auf 20,02 EUR je Aktie festgelegt
Die im Prime Standard der Deutschen Börse AG notierte WaveLight AG teilt mit, dass die Alcon, Inc. mit Sitz in Hünenberg, Schweiz, dem Vorstand der WaveLight AG in Konkretisierung des bereits am 8. Mai 2009 gestellten förmlichen Übertragungsverlangens gemäß § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG mitgeteilt hat, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der WaveLight AG auf die Hauptaktionärin Alcon, Inc. auf 20,02 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt hat.
Die im Prime Standard der Deutschen Börse AG notierte WaveLight AG teilt mit, dass die Alcon, Inc. mit Sitz in Hünenberg, Schweiz, dem Vorstand der WaveLight AG in Konkretisierung des bereits am 8. Mai 2009 gestellten förmlichen Übertragungsverlangens gemäß § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG mitgeteilt hat, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der WaveLight AG auf die Hauptaktionärin Alcon, Inc. auf 20,02 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt hat.
EANS-Adhoc: D+S europe AG / Barabfindung für Squeeze-out auf EUR 9,87 je Aktie festgelegt
25.06.2009 - 20:57
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
25.06.2009
Hamburg, 25. Juni 2009. Die Pyramus S.à r.l., eine Gesellschaft mit Sitz in
Luxemburg und kontrolliert von Fonds, die durch Apax Partners Worldwide LLP
beraten werden, hat dem Vorstand der D+S europe AG, Hamburg (ISIN DE0005336804)
in Konkretisierung des am 14. April 2009 gestellten Übertragungsverlangens heute
mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der D+S europe AG auf die Pyramus S.à r.l. als
Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz (Squeeze-out) auf EUR 9,87 je
Aktie festgelegt hat.
Der Squeeze-out bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der D+S europe AG.
Die Beschlussfassung hierüber ist für die am 27. August 2009 in Hamburg
stattfindende ordentliche Hauptversammlung der D+S europe AG vorgesehen.
25.06.2009 - 20:57
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
25.06.2009
Hamburg, 25. Juni 2009. Die Pyramus S.à r.l., eine Gesellschaft mit Sitz in
Luxemburg und kontrolliert von Fonds, die durch Apax Partners Worldwide LLP
beraten werden, hat dem Vorstand der D+S europe AG, Hamburg (ISIN DE0005336804)
in Konkretisierung des am 14. April 2009 gestellten Übertragungsverlangens heute
mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der D+S europe AG auf die Pyramus S.à r.l. als
Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz (Squeeze-out) auf EUR 9,87 je
Aktie festgelegt hat.
Der Squeeze-out bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der D+S europe AG.
Die Beschlussfassung hierüber ist für die am 27. August 2009 in Hamburg
stattfindende ordentliche Hauptversammlung der D+S europe AG vorgesehen.
Die interessanteste Abfindungsgeschichte z.Z. ist m.E. nach Sachsenmilch.
Die Aktie ist zwar optisch teuer, doch Mueller sammelt Stueck fuer Stueck ein.
Das geht zwar langsam, doch irgendwann explodiert der Kurs.
Die Aktie ist zwar optisch teuer, doch Mueller sammelt Stueck fuer Stueck ein.
Das geht zwar langsam, doch irgendwann explodiert der Kurs.
KURS gestern um 6 Euro
DGAP-Adhoc: KROMI Logistik AG (deutsch)
Leser des Artikels: 138
KROMI Logistik AG schließt umfassende Kooperation mit IMC Group
KROMI Logistik AG / Kooperation/Kapitalerhöhung
17.06.2009
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Hamburg, 17. Juni 2009 - Die KROMI Logistik AG (´KROMI´) hat eine
umfassende Kooperation mit dem multinationalen
Zerspanungswerkzeug-Hersteller IMC Group (´IMC´) beschlossen. Zudem wird
sich die IMC Group, die zu den weltweit größten Produzenten von
Metallbearbeitungswerkzeugen für die zerspanende Industrie gehört, an KROMI
beteiligen. Entsprechende Verträge wurden heute unterzeichnet.
Die IMC Group befindet sich zu 80% im Besitz des US-amerikanischen
Investmentkonzerns Berkshire Hathaway, die übrigen 20% der Anteile liegen
bei der Wertheimer-Familie. IMC ist in mehr als 65 Ländern aktiv und
vereint namhafte Werkzeughersteller unter ihrem Dach, darunter Iscar,
Ingersoll, Tungaloy, TaeguTec sowie hochspezialisierte Nischenanbieter wie
IT.TE.DI., Unitac, UOP, Wertec und andere.
IMC hat sich entschlossen, mit KROMI zusammenzuarbeiten, um ihre Position
bei den Kunden zu stärken, für die IMC Tool Management betreibt, und um
diesen Kunden professionelle und erstklassige Dienstleistungen anbieten zu
können. KROMI, die zu den führenden Anbietern in der ganzheitlichen
Versorgung mit Zerspanungswerkzeugen zählt, wird durch diese Kooperation
eine erhebliche Ausweitung des Geschäftspotenzials und eine Stärkung ihrer
internationalen Strategie erfahren.
KROMI wird im Rahmen dieser Kooperation ihr Geschäft auch weiterhin
herstellerunabhängig und damit entsprechend ihrem bisherigen
Geschäftsmodell betreiben. Die Gesellschaft wird daher die Kunden weiterhin
uneingeschränkt mit der breiten Palette von Werkzeugen aller namhaften
Hersteller versorgen. Gleichzeitig werden die Kunden beider Partner von
deren Konzentration auf ihre jeweilige Kernkompetenz profitieren.
Damit die beiden Unternehmen gemeinsam am Erfolg dieser Kooperation
partizipieren können und um die Langfristigkeit der Zusammenarbeit zu
demonstrieren, wurde daneben eine Beteiligung von IMC bei KROMI vereinbart.
Dazu wird KROMI von der bestehenden Ermächtigung zu einer
Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch
machen und insgesamt 374.900 junge Aktien ausgeben. Diese Aktien werden zu
einem Platzierungspreis von EUR 10,00 je Aktie von IMC übernommen. Mit der
Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister wird der IMC-Anteil
an KROMI daher 9,09% betragen. Aus der Kapitalerhöhung fließen KROMI
voraussichtlich zusätzliche Mittel in Höhe von rund EUR 3,75 Mio. zu, mit
der die Expansion des erwarteten weiteren Geschäftes finanziert werden
soll.
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Börse Online berichtet in der aktuellen Ausgabe unter der Überschrift "Squeeze-Out" über M-Tech. Ein Squeeze-Out mit deutlichem Aufschlag wird als wahrscheinlich erachtet ...