ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 461)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 11.04.24 09:01:49 von
neuester Beitrag 11.04.24 09:01:49 von
Beiträge: 5.554
ID: 424.302
ID: 424.302
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 606.899
Gesamt: 606.899
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
01.04.24, 10:52 | 162 | |
gestern 19:37 | 136 | |
gestern 21:20 | 135 | |
vor 24 Minuten | 120 | |
22.06.20, 20:50 | 84 | |
gestern 22:23 | 78 | |
vor 1 Stunde | 74 | |
gestern 21:47 | 70 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.737,36 | -0,56 | 198 | |||
2. | 2. | 146,93 | -2,00 | 95 | |||
3. | 7. | 6,6320 | -1,43 | 70 | |||
4. | 5. | 0,1810 | -1,90 | 51 | |||
5. | Neu! | 710,30 | -23,50 | 46 | |||
6. | 8. | 3,7700 | +0,80 | 45 | |||
7. | 17. | 7,2900 | -0,21 | 43 | |||
8. | 4. | 2.390,60 | 0,00 | 41 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Antwort auf Beitrag Nr.: 3.781.669 von Ahnung? am 20.06.01 20:24:42Nachrichten: Weru: Barabfindung auf 253,48 EUR je Stückaktie festgelegt
Die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH hat der WERU AG mit Schreiben vom 19. Mai 2006 mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der WERU AG gemäß den §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out) auf 253,48 EUR je Stückaktie festgelegt hat. Dieser Betrag entspricht dem durchschnittlichen gewichteten Börsenkurs innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten vor dem Datum des schriftlichen Verlangens der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH vom 10. April 2006, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für diesen Stichtag 9. April 2006 ermittelt wurde.
Die Barabfindung war nach dem Schreiben der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH vom 19. Mai 2006 auf diesen Betrag festzulegen, nachdem die zwischenzeitlich von der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH durchgeführte Unternehmensbewertung einen Wert je Aktie der WERU AG ergeben hat, der diesen Börsenkurs unterschreitet. Im Zusammenhang mit der Festlegung der Barabfindung hat die Bayerische Hypo- und Vereinsbank die nach § 327 b Abs. 3 AktG erforderliche Bankgarantie erteilt. Über den Beschluss zur Übertragung der Aktien muss die Hauptversammlung der WERU AG abstimmen.
Die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH hatte der WERU AG mit Schreiben vom 10. April 2006 ihre Absicht mitgeteilt, die Aktien der Minderheitsaktionäre der WERU AG im Rahmen eines Squeeze-out-Verfahrens zu übernehmen
Die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH hat der WERU AG mit Schreiben vom 19. Mai 2006 mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der WERU AG gemäß den §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out) auf 253,48 EUR je Stückaktie festgelegt hat. Dieser Betrag entspricht dem durchschnittlichen gewichteten Börsenkurs innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten vor dem Datum des schriftlichen Verlangens der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH vom 10. April 2006, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für diesen Stichtag 9. April 2006 ermittelt wurde.
Die Barabfindung war nach dem Schreiben der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH vom 19. Mai 2006 auf diesen Betrag festzulegen, nachdem die zwischenzeitlich von der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH durchgeführte Unternehmensbewertung einen Wert je Aktie der WERU AG ergeben hat, der diesen Börsenkurs unterschreitet. Im Zusammenhang mit der Festlegung der Barabfindung hat die Bayerische Hypo- und Vereinsbank die nach § 327 b Abs. 3 AktG erforderliche Bankgarantie erteilt. Über den Beschluss zur Übertragung der Aktien muss die Hauptversammlung der WERU AG abstimmen.
Die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH hatte der WERU AG mit Schreiben vom 10. April 2006 ihre Absicht mitgeteilt, die Aktien der Minderheitsaktionäre der WERU AG im Rahmen eines Squeeze-out-Verfahrens zu übernehmen
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.628.210 von sparfuchs123 am 17.05.06 20:15:18den smilie bitte wegdenken
17.05.2006 - 08:24 Uhr
DGAP-Adhoc: Novasoft AG - Sonstiges
Novasoft AG / Sonstiges
17.05.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die Novasoft AG, Heidelberg, gibt Folgendes bekannt: Die 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Heidelberg hat in erster Instanz durch Urteil vom 16. Mai 2006 die von mehreren Aktionären erhobenen Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Novasoft AG vom 15. Juli 2005 (Tagesordnungspunkt 5) zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin CIBER Holding GmbH gemäß § 327a AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 3,89 Euro je Aktie (so genannter "Squeeze-Out") abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kontakt: Wolfgang Bläsi 06221/4502 34
DGAP 17.05.2006
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Emittent: Novasoft AG
Alte Eppelheimer Straße 8
69115 Heidelberg Deutschland Telefon: +49 (0)6221 4502-0 Fax: +49 (0)6221 4502-20 Email: ir@novasoft.de WWW: www.novasoft.de ISIN: DE0006778905 WKN: 677890 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
DGAP-Adhoc: Novasoft AG - Sonstiges
Novasoft AG / Sonstiges
17.05.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die Novasoft AG, Heidelberg, gibt Folgendes bekannt: Die 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Heidelberg hat in erster Instanz durch Urteil vom 16. Mai 2006 die von mehreren Aktionären erhobenen Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Novasoft AG vom 15. Juli 2005 (Tagesordnungspunkt 5) zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin CIBER Holding GmbH gemäß § 327a AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 3,89 Euro je Aktie (so genannter "Squeeze-Out") abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kontakt: Wolfgang Bläsi 06221/4502 34
DGAP 17.05.2006
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Emittent: Novasoft AG
Alte Eppelheimer Straße 8
69115 Heidelberg Deutschland Telefon: +49 (0)6221 4502-0 Fax: +49 (0)6221 4502-20 Email: ir@novasoft.de WWW: www.novasoft.de ISIN: DE0006778905 WKN: 677890 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
02.05.2006 - 12:07 Uhr
DGAP-Adhoc: Jil Sander AG - Sonstiges
Jil Sander AG / Sonstiges
02.05.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
JIL SANDER AG Christoph-Probst-Weg 4 20251 Hamburg
Die Violine S.à.r.l., Luxemburg, hat der JIL SANDER AG am heutigen Tag, dem 2. Mai 2006, mitgeteilt, dass ihr unmittelbar Aktien der JIL SANDER AG in Höhe von mehr als 95 % des Grundkapitals gehören, und hat gegenüber dem Vorstand der JIL SANDER AG, Hamburg, zugleich das förmliche Verlangen nach
§ 327a AktG gestellt, ein Verfahren zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der JIL SANDER AG nach §§ 327a ff. AktG auf die Violine S.à.r.l. als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-out) durchzuführen.
JIL SANDER AG
DGAP 02.05.2006
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Emittent: Jil Sander AG
Osterfeldstraße 32-34
22529 Hamburg Deutschland Telefon: 040-55302-113 Fax: 040-55302-160 Email: jacqueline_chevalier@jilsander.de WWW: www.jilsander.de ISIN: DE0007164030 WKN: 716403 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg;
Freiverkehr in Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
DGAP-Adhoc: Jil Sander AG - Sonstiges
Jil Sander AG / Sonstiges
02.05.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
JIL SANDER AG Christoph-Probst-Weg 4 20251 Hamburg
Die Violine S.à.r.l., Luxemburg, hat der JIL SANDER AG am heutigen Tag, dem 2. Mai 2006, mitgeteilt, dass ihr unmittelbar Aktien der JIL SANDER AG in Höhe von mehr als 95 % des Grundkapitals gehören, und hat gegenüber dem Vorstand der JIL SANDER AG, Hamburg, zugleich das förmliche Verlangen nach
§ 327a AktG gestellt, ein Verfahren zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der JIL SANDER AG nach §§ 327a ff. AktG auf die Violine S.à.r.l. als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-out) durchzuführen.
JIL SANDER AG
DGAP 02.05.2006
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Emittent: Jil Sander AG
Osterfeldstraße 32-34
22529 Hamburg Deutschland Telefon: 040-55302-113 Fax: 040-55302-160 Email: jacqueline_chevalier@jilsander.de WWW: www.jilsander.de ISIN: DE0007164030 WKN: 716403 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg;
Freiverkehr in Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
hallo zusammen,
und wieder wird ein wert verschwinden:
WERU AG: Verlangen der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, Rudersberg, nach Durchführung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der WERU Aktiengesellschaft
10.04.2006, 15:41
Ad-hoc-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Ad hoc Mitteilung: Verlangen der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, Rudersberg,
nach Durchführung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der
WERU Aktiengesellschaft
10. April 2006. Die WERU Aktiengesellschaft hat heute das schriftliche
Verlangen der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, Rudersberg, vom 10. April 2006
auf Durchführung des Verfahrens nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG zur
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der WERU Aktiengesellschaft
gegen Gewährung einer angemessen Barabfindung auf die TFB
Fenster-Beteiligungs GmbH als Hauptaktionärin erhalten.
Die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH hat in diesem Schreiben mitgeteilt, dass
ihr unmittelbar 567.919 Stückaktien von insgesamt 570.500 Stückaktien der
WERU Aktiengesellschaft gehören; dies entspricht einem Aktienbesitz von
rund 99,55 %. Die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, Rudersberg, ist damit
Hauptaktionärin der WERU Aktiengesellschaft im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz
1 AktG. Die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, Rudersberg, hat ferner
mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, eine Barabfindung je Aktie zu mindestens
dem Betrag anzubieten, der dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs
innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor Bekanntgabe ihrer Absicht
der Durchführung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gemäß
WpÜG-Angebotsverordnung entspricht. Nach den zuletzt verfügbaren
Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Stand
vom 8. April 2006) beträgt dieser durchschnittliche Börsenkurs zum Stichtag
31. März 2006 EUR 254,13 je Aktie.
Nach Durchführung einer Unternehmensbewertung und Prüfung der
Angemessenheit der Barabfindung durch einen gerichtlich zu bestellenden,
unabhängigen sachverständigen Prüfer wird die TFB Fenster-Beteiligungs
GmbH, Rudersberg die Höhe der Barabfindung abschließend festlegen und der
WERU Aktiengesellschaft mitteilen.
WERU Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. Werner Engel; Finanzvorstand WERU AG
Tel: 07183/303-400 - Fax: 07183/303-202
(c)DGAP 10.04.2006
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Emittent: Weru AG
Zumhofer Straße 25
73635 Rudersberg Deutschland
Telefon: 07183-303-200
Fax: 07183-303-202
Email: walter.had@weru.de
WWW: www.weru.de
ISIN: DE0007771909
WKN: 777190
Indizes:
Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
und wieder wird ein wert verschwinden:
WERU AG: Verlangen der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, Rudersberg, nach Durchführung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der WERU Aktiengesellschaft
10.04.2006, 15:41
Ad-hoc-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
Ad hoc Mitteilung: Verlangen der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, Rudersberg,
nach Durchführung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der
WERU Aktiengesellschaft
10. April 2006. Die WERU Aktiengesellschaft hat heute das schriftliche
Verlangen der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, Rudersberg, vom 10. April 2006
auf Durchführung des Verfahrens nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG zur
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der WERU Aktiengesellschaft
gegen Gewährung einer angemessen Barabfindung auf die TFB
Fenster-Beteiligungs GmbH als Hauptaktionärin erhalten.
Die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH hat in diesem Schreiben mitgeteilt, dass
ihr unmittelbar 567.919 Stückaktien von insgesamt 570.500 Stückaktien der
WERU Aktiengesellschaft gehören; dies entspricht einem Aktienbesitz von
rund 99,55 %. Die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, Rudersberg, ist damit
Hauptaktionärin der WERU Aktiengesellschaft im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz
1 AktG. Die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH, Rudersberg, hat ferner
mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, eine Barabfindung je Aktie zu mindestens
dem Betrag anzubieten, der dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs
innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor Bekanntgabe ihrer Absicht
der Durchführung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gemäß
WpÜG-Angebotsverordnung entspricht. Nach den zuletzt verfügbaren
Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Stand
vom 8. April 2006) beträgt dieser durchschnittliche Börsenkurs zum Stichtag
31. März 2006 EUR 254,13 je Aktie.
Nach Durchführung einer Unternehmensbewertung und Prüfung der
Angemessenheit der Barabfindung durch einen gerichtlich zu bestellenden,
unabhängigen sachverständigen Prüfer wird die TFB Fenster-Beteiligungs
GmbH, Rudersberg die Höhe der Barabfindung abschließend festlegen und der
WERU Aktiengesellschaft mitteilen.
WERU Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. Werner Engel; Finanzvorstand WERU AG
Tel: 07183/303-400 - Fax: 07183/303-202
(c)DGAP 10.04.2006
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Emittent: Weru AG
Zumhofer Straße 25
73635 Rudersberg Deutschland
Telefon: 07183-303-200
Fax: 07183-303-202
Email: walter.had@weru.de
WWW: www.weru.de
ISIN: DE0007771909
WKN: 777190
Indizes:
Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Hallo,
ist das Urteil gegen die HypoVereinsbank wegen Vereins- und Westbank nun rechtskräftig - oder wurde Beschwerde eingelegt?
Gruß
Joachim
ist das Urteil gegen die HypoVereinsbank wegen Vereins- und Westbank nun rechtskräftig - oder wurde Beschwerde eingelegt?
Gruß
Joachim
Antwort auf Beitrag Nr.: 20.707.590 von Ahnung? am 15.03.06 20:06:17Der nächste Wert geht von der Börse:
Bekanntmachung
Amtlicher / Geregelter Markt – General Standard
Glunz Aktiengesellschaft,
Meppen
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. Mai 2005 hat die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Tableros de Fibras S.A., Madrid, Spanien, gegen Gewährung
einer Barabfindung gemäß § 327a ff AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 24. März 2006 in das Handelsregister des Amtsgerichts
Meppen eingetragen.
Damit gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Glunz Aktiengesellschaft auf die Tableros de Fibras S.A über.
Gemäß § 327e AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch
einen Anspruch auf Barabfindung.
Antragsgemäß werden daher die
ISIN
1. auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert DE0005887202
2. auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Nennwert DE0005887236
eingestellt.
Einstellung der Preisfeststellung mit Ablauf des: 24. März 2006
Frankfurt am Main, den 24. März 2006
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
i. A. Rolf Pitzer
Bekanntmachung
Amtlicher / Geregelter Markt – General Standard
Glunz Aktiengesellschaft,
Meppen
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. Mai 2005 hat die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Tableros de Fibras S.A., Madrid, Spanien, gegen Gewährung
einer Barabfindung gemäß § 327a ff AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 24. März 2006 in das Handelsregister des Amtsgerichts
Meppen eingetragen.
Damit gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Glunz Aktiengesellschaft auf die Tableros de Fibras S.A über.
Gemäß § 327e AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch
einen Anspruch auf Barabfindung.
Antragsgemäß werden daher die
ISIN
1. auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert DE0005887202
2. auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Nennwert DE0005887236
eingestellt.
Einstellung der Preisfeststellung mit Ablauf des: 24. März 2006
Frankfurt am Main, den 24. März 2006
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
i. A. Rolf Pitzer
Nachrichten: SCI: Spruchverfahren Vereins- und Westbank
Mit Beschluss vom 2.3.2006, der SCI AG am heutigen Tage zugegangen, hat das Landgericht Hamburg im Spruchverfahren beschlossen, dass die Abfindung für die Aktien der Vereins- und Westbank, die im Wege des Squeeze-Out auf den Hauptaktionär übergegangen sind von 26,65 EUR auf 37,20 EUR erhöht wird.
Das Landgericht hat insbesondere die vom Hauptaktionär geltend gemachte Notwendigkeit einer Thesaurierung zur Erreichung einer Kernkapitalquote von 7% und die daraus resultiernde Verringerung der ausschüttungsfähigen Überschüsse korrigiert und die Diskontierungsparameter angepasst.
Die Erhöhung beträgt knapp 40% und liegt deutlich über dem Wertansatz von 20%, welchendie SCI AG ihrem nachbesserungsfähig eingereichten Volumen bei der NAV-Ermittlung insgesamt beimisst. Zudem ist die Abfindung seit 13.11.2004 mit jährlich 2% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Antragsteller und Antragsgegner können gegen dieses Urteil Beschwerde einlegen. Die Vereins- und Westbank bildet nach der Phoenix AG den zweitgrößten Einzelposten bei den Einreichungen der SCI AG. Das Spruchverfahren in Sachen Phoenix ist beim Landgericht Hamburg bei der gleichen Kammer für Handelssachen anhängig.
Sofern der Beschluss i.S. Vereins- und Westbank Rechtskraft erlangt oder in nächster Instanz bestätigt wird, würde der SCI AG eine Nachbesserung von rd. 116 TEUR zzgl. Zinsen zufließen
Mit Beschluss vom 2.3.2006, der SCI AG am heutigen Tage zugegangen, hat das Landgericht Hamburg im Spruchverfahren beschlossen, dass die Abfindung für die Aktien der Vereins- und Westbank, die im Wege des Squeeze-Out auf den Hauptaktionär übergegangen sind von 26,65 EUR auf 37,20 EUR erhöht wird.
Das Landgericht hat insbesondere die vom Hauptaktionär geltend gemachte Notwendigkeit einer Thesaurierung zur Erreichung einer Kernkapitalquote von 7% und die daraus resultiernde Verringerung der ausschüttungsfähigen Überschüsse korrigiert und die Diskontierungsparameter angepasst.
Die Erhöhung beträgt knapp 40% und liegt deutlich über dem Wertansatz von 20%, welchendie SCI AG ihrem nachbesserungsfähig eingereichten Volumen bei der NAV-Ermittlung insgesamt beimisst. Zudem ist die Abfindung seit 13.11.2004 mit jährlich 2% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Antragsteller und Antragsgegner können gegen dieses Urteil Beschwerde einlegen. Die Vereins- und Westbank bildet nach der Phoenix AG den zweitgrößten Einzelposten bei den Einreichungen der SCI AG. Das Spruchverfahren in Sachen Phoenix ist beim Landgericht Hamburg bei der gleichen Kammer für Handelssachen anhängig.
Sofern der Beschluss i.S. Vereins- und Westbank Rechtskraft erlangt oder in nächster Instanz bestätigt wird, würde der SCI AG eine Nachbesserung von rd. 116 TEUR zzgl. Zinsen zufließen
Nachrichten: Celanese: Barabfindung auf 62,22 EUR je Aktie festgelegt
Die Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG hat die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Celanese AG auf die Celanese Europe Holding auf 62,22 EUR je Aktie festgelegt. Über den Beschluss zur Übertragung der Aktien muss die Hauptversammlung der Celanese AG abstimmen. Die Höhe der Barabfindung wurde durch die Celanese Europe Holding auf der Grundlage eines Gutachtens der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Eschborn/Frankfurt a.M. festgelegt. Im Zusammenhang mit der Festlegung der Barabfindung hat die Deutsche Bank die rechtlich erforderliche Bankgarantie erteilt.
Die Celanese Europe Holding, Hauptaktionärin der Celanese AG, hatte Anfang November 2005 ihre Absicht mitgeteilt, die Aktien der Minderheitsaktionäre der Celanese AG im Rahmen des Squeeze Out-Verfahrens zu übernehmen.
Der Vorstand der Celanese AG wird voraussichtlich in Kürze entscheiden, den Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Celanese AG auf die Celanese Europe Holding auf die Tagesordnung der für den 30./31. Mai 2006 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der Celanese AG zu setzen.
Nachrichten: Deutsche Postbank beabsichtigt Squeeze-out bei der BHW Holding AG
Die Deutsche Postbank AG (Postbank) als Hauptaktionärin der BHW Holding AG hat dem Vorstand der Gesellschaft am heutigen Freitag das Verlangen gemäß § 327a Aktiengesetz übermittelt, auf der für den 1. Juni 2006 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der BHW Holding AG einen Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung(Squeeze-out) auf die Postbank herbeizuführen. Die Postbank hat dem Vorstand außerdem mitgeteilt, dass sie ca. 98,43% am BHW-Grundkapital hält.
Die Höhe der Barabfindung pro Aktie, die Voraussetzungen für die Übertragung sowie die Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung will die Postbank in einem gesonderten schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung darstellen. Die Angemessenheit der Barabfindung wird durch einen gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer geprüft werden.
Die Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG hat die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Celanese AG auf die Celanese Europe Holding auf 62,22 EUR je Aktie festgelegt. Über den Beschluss zur Übertragung der Aktien muss die Hauptversammlung der Celanese AG abstimmen. Die Höhe der Barabfindung wurde durch die Celanese Europe Holding auf der Grundlage eines Gutachtens der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Eschborn/Frankfurt a.M. festgelegt. Im Zusammenhang mit der Festlegung der Barabfindung hat die Deutsche Bank die rechtlich erforderliche Bankgarantie erteilt.
Die Celanese Europe Holding, Hauptaktionärin der Celanese AG, hatte Anfang November 2005 ihre Absicht mitgeteilt, die Aktien der Minderheitsaktionäre der Celanese AG im Rahmen des Squeeze Out-Verfahrens zu übernehmen.
Der Vorstand der Celanese AG wird voraussichtlich in Kürze entscheiden, den Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Celanese AG auf die Celanese Europe Holding auf die Tagesordnung der für den 30./31. Mai 2006 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der Celanese AG zu setzen.
Nachrichten: Deutsche Postbank beabsichtigt Squeeze-out bei der BHW Holding AG
Die Deutsche Postbank AG (Postbank) als Hauptaktionärin der BHW Holding AG hat dem Vorstand der Gesellschaft am heutigen Freitag das Verlangen gemäß § 327a Aktiengesetz übermittelt, auf der für den 1. Juni 2006 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der BHW Holding AG einen Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung(Squeeze-out) auf die Postbank herbeizuführen. Die Postbank hat dem Vorstand außerdem mitgeteilt, dass sie ca. 98,43% am BHW-Grundkapital hält.
Die Höhe der Barabfindung pro Aktie, die Voraussetzungen für die Übertragung sowie die Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung will die Postbank in einem gesonderten schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung darstellen. Die Angemessenheit der Barabfindung wird durch einen gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer geprüft werden.
Nachrichten: Bremer Woll-Kämmerei: Squeeze Out geplant
Der Vorstand der Elders Global Wool Holdings Pty. Ltd. hat den Vorstand der Bremer Woll-Kämmerei AG in einem Schreiben mitgeteilt, dass der Anteil der Stimmrechte an der Bremer Woll-Kämmerei AG nunmehr 95,0% beträgt. Der Vorstand der BWK AG wurde gleichzeitig mit der Einleitung des Squeeze Out-Verfahrens gemäß § 327a AktG beauftragt. Es werden jetzt die notwendigen Bewertungen und Gutachten in die Wege geleitet. Ziel ist es, in die Tagesordnung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung den Antrag auf Übertragung der Aktien der freien Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen Barabfindung aufzunehmen.
Celanese schließt Vergleich mit Minderheitsaktionären
KRONBERG (Dow Jones)--Die Celanese AG (Nachrichten) und die Celanese Europe Holding GmbH&Co. KG haben einen gerichtlichen Vergleich mit elf Celanese-Aktionären geschlossen. Wie die Celanese AG am Montag mitteilte, wurden im Rahmen dieser Vereinbarung alle Anfechtungsklagen gegen den Zustimmungsbeschluss zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Celanese Europe Holding GmbH&Co. KG zurückgenommen.
Die am Vergleich beteiligten Aktionäre hätten sich darüber hinaus verpflichtet, die Klagen in den weiteren damit zusammenhängenden Rechtstreitigkeiten zurückzunehmen. Die beteiligten Aktionäre haben laut Celanese weiterhin die Möglichkeit, am anhängigen Spruchverfahren zum Barabfindungsangebot im Rahmen des Beherrschungsvertrags teilzunehmen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vergleichs ist den weiteren Angaben zufolge die Zusage der Celanese Europe Holding, im Zusammenhang mit dem geplanten Squeeze-out-Verfahren eine Barabfindung von mindestens 51 EUR pro Aktie anzubieten. Außerdem werde allen vom Squeeze-out betroffenen Aktionären zugesagt, die ihnen im Rahmen des Beherrschungsvertrags zustehende Ausgleichszahlung für das am 30. September 2006 endende Geschäftsjahr der Celanese AG bereits unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung im Mai 2006 auszuschütten.
DJG/brb/cbr
Der Vorstand der Elders Global Wool Holdings Pty. Ltd. hat den Vorstand der Bremer Woll-Kämmerei AG in einem Schreiben mitgeteilt, dass der Anteil der Stimmrechte an der Bremer Woll-Kämmerei AG nunmehr 95,0% beträgt. Der Vorstand der BWK AG wurde gleichzeitig mit der Einleitung des Squeeze Out-Verfahrens gemäß § 327a AktG beauftragt. Es werden jetzt die notwendigen Bewertungen und Gutachten in die Wege geleitet. Ziel ist es, in die Tagesordnung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung den Antrag auf Übertragung der Aktien der freien Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen Barabfindung aufzunehmen.
Celanese schließt Vergleich mit Minderheitsaktionären
KRONBERG (Dow Jones)--Die Celanese AG (Nachrichten) und die Celanese Europe Holding GmbH&Co. KG haben einen gerichtlichen Vergleich mit elf Celanese-Aktionären geschlossen. Wie die Celanese AG am Montag mitteilte, wurden im Rahmen dieser Vereinbarung alle Anfechtungsklagen gegen den Zustimmungsbeschluss zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Celanese Europe Holding GmbH&Co. KG zurückgenommen.
Die am Vergleich beteiligten Aktionäre hätten sich darüber hinaus verpflichtet, die Klagen in den weiteren damit zusammenhängenden Rechtstreitigkeiten zurückzunehmen. Die beteiligten Aktionäre haben laut Celanese weiterhin die Möglichkeit, am anhängigen Spruchverfahren zum Barabfindungsangebot im Rahmen des Beherrschungsvertrags teilzunehmen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vergleichs ist den weiteren Angaben zufolge die Zusage der Celanese Europe Holding, im Zusammenhang mit dem geplanten Squeeze-out-Verfahren eine Barabfindung von mindestens 51 EUR pro Aktie anzubieten. Außerdem werde allen vom Squeeze-out betroffenen Aktionären zugesagt, die ihnen im Rahmen des Beherrschungsvertrags zustehende Ausgleichszahlung für das am 30. September 2006 endende Geschäftsjahr der Celanese AG bereits unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung im Mai 2006 auszuschütten.
DJG/brb/cbr