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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 464)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 11.04.24 09:01:49 von
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      schrieb am 19.11.05 12:58:45
      Beitrag Nr. 924 ()
      Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

      Squeeze Out-Verfahren

      TIAG TABBERT-Industrie AG: Ankündigung der Einleitung eines Squeeze Out ...

      Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      TIAG TABBERT-Industrie AG, Sandweg 1, 36391 Sinntal-Mottgers
      Stammaktien notiert an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Börse Berlin-
      Bremen unter WKN 748260, ISIN DE 0007482606

      Ankündigung der Einleitung eines Squeeze Out-Verfahrens durch die KNAUS
      Aktiengesellschaft

      Die KNAUS Aktiengesellschaft mit Sitz in Jandelsbrunn als Mehrheitsaktionärin
      der TIAG TABBERT-Industrie AG hat der TIAG TABBERT-Industrie AG heute
      mitgeteilt, dass die KNAUS Aktiengesellschaft mit weiteren Aktionären der TIAG
      TABBERT-Industrie AG Einigkeit über den Erwerb der von diesen Aktionären
      gehaltenen Aktien an der TIAG TABBERT-Industrie AG in einem Umfang erzielt
      hat, der die KNAUS Aktiengesellschaft in die Lage versetzen wird, ein
      Verfahren zur Übertragung der von den Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien
      der TIAG TABBERT-Industrie AG auf die KNAUS Aktiengesellschaft als
      Hauptaktionärin (Squeeze Out-Verfahren) gemäß § 327 a ff AktG einzuleiten. Die
      KNAUS Aktiengesellschaft hat der TIAG TABBERT-Industrie AG heute des weiteren
      mitgeteilt, dass die KNAUS Aktiengesellschaft das Verfahren gemäß § 327 a ff
      AktG unmittelbar im Anschluss an den kurzfristig zu erwartenden Vollzug dieser
      Aktienerwerbe einleiten werde.

      Sinntal-Mottgers, 16.11.2005

      Der Vorstand

      TIAG TABBERT-Industrie Aktiengesellschaft
      Sandweg 1
      36391 Sinntal-Mottgers
      Deutschland

      ISIN: DE0007482606
      WKN: 748260
      Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
      Berlin-Bremen

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 17.11.2005

      Autor: import DGAP.DE (© DGAP),17:37 17.11.2005
      Avatar
      schrieb am 16.11.05 22:22:52
      Beitrag Nr. 923 ()
      16.11.2005 - 20:04 Uhr
      DGAP-Ad hoc: Deutscher Eisenhandel AG <DE0005508006>: Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG / Squeeze-out
      Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

      Squeeze-out

      Deutscher Eisenhandel AG: HV Abstimmungsergebnis

      Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


      Squeeze-out

      HV Abstimmungsergebnis

      Die Hauptversammlung der Deutscher Eisenhandel AG hat gestern, dem 15.11.05, dem Antrag auf Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die L. Possehl & Co. mbH als Hauptaktionärin gemäß
      § 327 a Abs. 1 AktG ("Squeeze-Out") gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 183,70 je Aktie mit einem Nennbetrag von EUR 52,00 mit 99,87 % Ja-Stimmen zugestimmt.

      Berlin, den 16. November 2005

      Deutscher Eisenhandel AG Industriestr. 32 - 35 12099 Berlin Deutschland

      ISIN: DE0005508006 WKN: 550800 Notiert: Amtlicher Handel in Berlin-Bremen und Frankfurt (General Standard).Freiverkehr in Hamburg

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 16.11.2005




      15.11.2005 - 20:33 Uhr
      DGAP-Ad hoc: Felten & Guilleaume AG <DE0005766901>: Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG / Recht/Prozesse
      Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

      Recht/Prozesse

      Beendigung von Anfechtungsklagen gegen Squeeze-out-Beschluss vom 23.12.2004

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


      Die Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft, Köln, hat am 15. November 2005 einen gerichtlich protokollierten Vergleich mit den Klägern geschlossen, die Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Dezember 2004 erhoben haben, sämtliche von den Minderheitsaktionären gehaltene Aktien der Gesellschaft gegen eine Barabfindung in Höhe von EURO 283,36 je Stückaktie auf die Moeller Holding GmbH (vormals firmierend Laontae Beteiligungs GmbH) als Hauptaktionärin zu übertragen ("Squeeze-out-Beschluss"). Der Vergleich hat zur Folge, dass (i) die Barabfindung im Zusammenhang mit dem Squeeze-out-Beschluss auf insgesamt EUR 337,77 je Aktie der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft erhöht wird und (ii) das jeweils beim Oberlandesgericht Köln anhängige Anfechtungsverfahren (Az. 18 U 139/05) sowie das Freigabeverfahren gemäß §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG (Az. 18 W 57/05) mit sofortiger Wirkung beendet sind. Die Gesellschaft wird daher beim zuständigen Handelsregister des Amtsgerichts Köln eine unverzügliche Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses beantragen. Mit erfolgter Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses wird die Übertragung sämtlicher von den außenstehenden Aktionären der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft gehaltenen Aktien der Gesellschaft auf die Moeller Holding GmbH wirksam.

      Weiterhin wurde im Rahmen des Vergleichs die Erledigung des in Folge des am 3. November 1999 zwischen der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft und der Rechtsvorgängerin der Moeller Holding GmbH geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags beim Landgericht Köln anhängigen Spruchstellenverfahrens (Az. 82 O 80/03) erklärt.


      Felten & Guilleaume AG Schanzenstraße 30 51063 Köln Deutschland

      ISIN: DE0005766901 WKN: 576690 Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard) und Hamburg; Freiverkehr in Berlin-Bremen und Stuttgart

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 15.11.2005
      Avatar
      schrieb am 24.10.05 21:17:34
      Beitrag Nr. 922 ()
      Nachrichten: Wella: Barabfindung wurde festgelegt

      Der Hauptaktionär der Wella AG (FSE: WAD), die Procter & Gamble Holding GmbH &
      Co. Operations oHG (P&G oHG), hat dem Vorstand der Wella AG heute mitgeteilt, dass die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Wella AG (Minderheitsaktionäre) auf die P&G oHG als Hauptaktionär gemäß § 327a Abs. 1 AktG ("Squeeze-out") auf EUR 80,37 je Stammaktie und EUR 80,37 je stimmrechtslose Vorzugsaktie festgelegt wurde. Die P&G oHG ist eine mittelbare hundertprozentige Beteiligungsgesellschaft der The Procter & Gamble Company (NYSE: PG). Über den Squeeze-out soll in der für den 13. und, soweit erforderlich, 14. Dezember 2005 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der Wella AG Beschluss gefasst werden.
      Avatar
      schrieb am 12.10.05 21:15:44
      Beitrag Nr. 921 ()
      Nachrichten: Armstrong DLW: News zum geplanten Squeeze-Out

      Die Hauptaktionärin der Armstrong DLW AG, die Armstrong World Industries Holding GmbH, Münster, hat der Armstrong DLW AG heute mitgeteilt, dass sie die angemessene Barabfindung als Gegenleistung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Armstrong World Industries Holding GmbH als Hauptaktionärin gemäß § 327 a Abs. 1 AktG (Squeeze-Out") auf 2,11 EUR pro Aktie festgesetzt hat. Über den Squeeze-Out soll in einer Anfang Dezember 2005 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Armstrong DLW AG Beschluss gefasst werden.


      --------------------------------------------------------------------------------
      12.10.2005 14:01 Redakteur: rpu Artikel
      Avatar
      schrieb am 24.09.05 14:00:17
      Beitrag Nr. 920 ()
      Über den Bau-Verein gab es einige Threads, wobei hier kein Squeeze-out bevorstehen sollte, sondern ein Hot Delisting mit einem Abfindungsangebot an die freien Aktionäre. Der Vorstand der TAg mokierte sich in einem Interview über die Kosten der Börsennotierung(150.000 Euro p.a.) Dem GSC HV Bericht konnte man entnehmen, dass die mangelnde Liquidität der Aktie stört und man durch einen Aktiensplit die Aktie leichter und durch die größere Anzahl dann auch handelbarer machen wolle. Ich meine, reine Show, um die wahren Absichten noch etwas zu verschleiern. Wie Art Bechstein mal schrieb, schätze er den tatsächlichen Freefloat auf gerade mal 2% ein. Auch ein Split macht die Aktie nicht wesentlich liquider, in den Wochen nach der HV konnte man sehen, dass de facto alles aus dem Brief heraus gekauft wurde, sogar die wenigen Stücke, um die 170, die der Makler stellte. Ich denke, es ist eine Frage von max. ein paar Monaten, bis hier ein Abfindungsangebot kommt: Wie schrieb Art damals: es sollte sich mindestens an dem NAV orientieren, der lag laut HV-Bericht und Auskunft des Vorstands bei 9,90, da ist ja noch ein wenig Platz.

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      Avatar
      schrieb am 23.09.05 18:28:16
      Beitrag Nr. 919 ()
      Übernahmen – rechnen Sie nach!

      Von Georg Pröbstl, Investoren-Akademie 22.9.2005

      Übernahmen sind gut. Gut für Anleger, die Aktien des Übernahmekandidaten zufällig schon vor Bekanntgabe des Deals im Depot hatten. Denn dann explodieren die Kurse. Gut sind sie oft für die Anleger, die nach Bekanntgabe der Übernahme einsteigen. Hier gibt es oft dicke Kursgewinne. Gut sind sie auch für den Fiskus. Denn bei ihm sprudeln die Steuern. Übernahmen sind meistens gut für Medien. Denn bei einem richtig großen Geschäft gibt es jede Menge Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften.

      So läuft es derzeit bei der Unicredit. Die Italiener schalten zur Zeit fast täglich ganzseitige Anzeigen in der deutschen Presse und werben darin für den Tausch von Aktien der Hypovereinsbank in Unicreditanteile: Die Aktionäre der Münchner Großbank können in einem ersten Schritt bis 10. Oktober und dann wahrscheinlich noch einmal bis 28. Oktober ihre Aktien im Verhältnis 1:5 in Papiere der Italiener umtauschen. Für eine Hypovereinsbank-Aktie bekommen sie danach 5 Unicredit ins Depot.

      Vielleicht haben Sie Aktien der HVB. Vielleicht sind Sie an einem anderen Übernahmekandidaten dran. Bei Übernahmen im Rahmen eines Aktientausches haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

      1) Die Aktien tauschen.

      Das macht Sinn, wenn Sie als Anleger an die Zukunft des neuen, größeren Unternehmens glauben. Es ist aber so: Bei Großfusionen gibt es auf der einen Seite zwar theoretisch oft hohe Einspareffekte und Synergien. In der Realität sind die Effekte dann nicht selten deutlich geringer. Oder es tauchen völlig neue Probleme auf. Kurzfristig belasten oft hohe Restrukturierungskosten.

      Wenn Sie Ihre Aktien umtauschen, fallen normalerweise keine Bankgebühren an. Dafür gibt es aber eine Steuerfalle: Sie müssen dann nämlich unter Umständen zweimal Spekulationssteuer zahlen.

      Zahlung Nummer 1 wird fällig, wenn Sie die Aktien des Übernahmekandidaten weniger als ein Jahr lang im Depot hatten. Als Verkaufserlös gilt dann der Börsenkurs der neuen Aktien, im Falle Hypovereinsbank also die der Unicredit. Und zwar zu dem Zeitpunkt, an dem die Aktien anstelle der HVB-Aktien in Ihr Depot gebucht werden. Nach dem Halbeinkünfteverfahren sind dann entsprechend Ihrer persönlichen Einkommenssituation Steuern fällig. Bei einem Durchschnittsverdiener dürften das etwa 20 % vom Kursgewinn sein.

      Zahlung Nummer 2: Bei den neu eingebuchten Aktien, im Beispiel der Unicredit, beginnt jetzt die Spekulationsfrist von vorne zu laufen. Wenn Sie diese Aktien jetzt weniger als ein Jahr halten, sind Sie wieder in der Steuerpflicht. Beim Durchschnittsverdiener fallen so noch einmal etwa 20 % auf den weiteren Kursgewinn an.

      2) Die Aktien nicht tauschen.

      Das macht oft nicht nur steuerlich gesehen Sinn. Denn wenn Sie die Aktien des Übernahmekandidaten im Depot lassen und nicht tauschen, kommen Sie schon einmal leichter aus der Spekulationsfrist und sparen sich die Steuer.

      Noch interessanter wird es aber, wenn das Übernahmeangebot nachgebessert wird. Denn oft ist es so: Die letzten Aktien sind die teuersten. Hat die Unicredit beispielsweise 75 % der HVB-Aktien, dann kann sie einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen. Sie als Anleger bekommen dafür aber ein neues Abfindungsangebot oder eine Garantiedividende. Dieses neue Angebot ist oft deutlich lukrativer als das erste.

      Oder die Unicredit will die HVB ganz schlucken und alle Aktien. Ab einem Aktienanteil von 95 % können die Mailänder dann ein Squeeze-Out Verfahren einleiten und die restlichen Aktionäre herausdrängen. Auch hier gibt es ein Abfindungsangebot. Das ist Anlegern aber oft zu niedrig. Vor Gericht wird dann häufig in einem Spruchstellenverfahren noch einmal nachgebessert.

      Wenn Sie also bei einer Übernahme warten, sparen Sie oft nicht nur Steuern, sondern Sie bekommen bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag oder Squeeze-Out oft mehr gezahlt. Das Prozedere dauert manchmal allerdings einige Jahre.

      Tipp:
      Bei folgenden Aktien könnte sich eine Übernahmespekulation auszahlen: AXA Konzern Vz., Öhlmühle Hamburg, Turbon.
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 20:29:36
      Beitrag Nr. 918 ()
      22.09.2005 - 14:22 Uhr
      DGAP-Ad hoc: Heinrich Industrie AG <DE0006118003>: Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG / Recht/Prozesse
      Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

      Recht/Prozesse

      Heinrich Industrie AG: Anfechtungsklagen beendet durch Prozessvergleich

      Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


      Anfechtungsklagen beendet durch Prozessvergleich

      Die beim Landgericht Bochum rechtshängigen Anfechtungsklagen von Minderheitsaktionären, u.a. der Leasing & Handelsservice Heinrich GmbH, Hettstadt, und der EO Investors GmbH, Düsseldorf, gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der HEINRICH INDUSTRIE AG, Witten, vom 12.05.2005 über u.a. die Zustimmung zu dem von der HEINRICH INDUSTRIE AG mit der Littelfuse Holding GmbH, Düsseldorf, am 11. März 2005 geschlossenen Beherrschungsvertrag (TOP 6) und die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre ("Minderheitsaktionäre") der HEINRICH INDUSTRIE AG gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 24,69 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der HEINRICH INDUSTRIE AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 5,20/Aktie auf die Littelfuse Holding GmbH, Düsseldorf, als Hauptaktionärin gem. §§ 327 a ff. AktG (TOP 7) (sogenannter "Squeeze-Out Beschluss") sind heute in der mündlichen Verhandlung durch Prozessvergleich beendet worden. Die Hauptaktionärin der HEINRICH INDUSTRIE AG, die Littelfuse Holding GmbH, ist dem Rechtsstreit hierfür auf Seiten der Gesellschaft beigetreten. Die HEINRICH INDUSTRIE AG rechnet in Kürze mit der Eintragung des Squeeze-Out Beschlusses in das Handelsregister. Den Beherrschungsvertrag, welchem die ordentliche Hauptversammlung unter TOP 6 der HV zugestimmt hatte, hat das Amtsgericht Bochum bereits am 1. Juli 2005 in das Handelsregister eingetragen.

      Im Rahmen des Prozessvergleichs hat die Hauptaktionärin der HEINRICH INDUSTRIE AG, die Littelfuse Holding GmbH, insbesondere (i) den Minderheitsaktionären, die zum Zeitpunkt der Eintragung des Squeeze-Out Beschlusses ins Handelsregister des Amtsgerichts Bochum Aktionäre der Gesellschaft sind, zugesagt, den unter dem Beherrschungsvertrag gem. § 304 Abs. 1 Satz 2 AktG zu zahlenden Ausgleich bei Eintragung des Übertragungsbeschlusses in voller Höhe, d.h. nicht pro rata temporis gemindert nach Eintragung des Squeeze-Out Beschlusses zu zahlen und (ii) den Minderheitsaktionären, die sich binnen einer Ausschlussfrist verpflichten, kein Spruchverfahren gem. § 1 Nr. 1 und 3 SpruchG einzuleiten, einem solchen nicht beizutreten und an dessen eventuellem Erfolg nicht zu partizipieren, einen Erhöhungsbetrag von EUR 3,31 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft zugesagt. Darüber hinaus hat sich die Littelfuse Holding GmbH verpflichtet, die Erklärung der Commerzbank AG gem. § 327 b Abs. 3 AktG vom 11. März 2005 inhaltlich auf Zinsen und etwaige Erhöhungsbeträge ausweiten zu lassen.

      Der Prozessvergleich und weitere Hinweise zu seiner Abwicklung werden gesondert veröffentlicht.

      HEINRICH INDUSTRIE AG Annenstraße 113 58453 Witten


      Heinrich Industrie AG Annenstraße 113 58453 Witten Deutschland

      ISIN: DE0006118003 WKN: 611800 Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Frankfurt und Stuttgart

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 22.09.2005
      Avatar
      schrieb am 13.09.05 21:02:30
      Beitrag Nr. 917 ()
      Nachrichten: Keramag plant Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

      Die KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft, als beherrschtes Unternehmen, und ihre Mehrheitsaktionärin, die Allia Holding GmbH, als herrschendes Unternehmen, beide mit Sitz in Ratingen, beabsichtigen, am 15. September 2005 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.

      Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass der Aufsichtsrat der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft den Vorstand zum Vertragsschluss ermächtigt. Der Aufsichtsrat soll hierüber in seiner Sitzung am heutigen Nachmittag entscheiden.

      Nach einem im Auftrag der Vertragsparteien erstellten Wertgutachten, das der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft am heutigen Tag als finaler Entwurf zugegangen ist, wäre den außenstehenden Aktionären der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft gemäß §§ 304, 305 AktG eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 2,88 je Stückaktie zu gewähren. Weiterhin wäre den außenstehenden Aktionären für den Erwerb ihrer Aktien an der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft eine Barabfindung von EUR 56,16 je Stückaktie anzubieten.

      Über die Zustimmung zum Vertragsschluss soll eine außerordentliche Hauptversammlung der KERAMAG Keramische Werke Aktiengesellschaft voraussichtlich am 4. November 2005 entscheiden.
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 18:16:30
      Beitrag Nr. 916 ()
      19.08.2005 - 15:51 Uhr
      DGAP-Ad hoc: Armstrong DLW AG <DE0005518005>: Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG / Sonstiges
      Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

      Sonstiges

      Armstrong DLW AG: Ausschluss der Minderheitsaktionäre beabsichtigt

      Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


      Armstrong DLW AG: Ausschluss der Minderheitsaktionäre beabsichtigt

      Die Hauptaktionärin der Armstrong DLW AG, 74321 Bietigheim-Bissingen, Stuttgarter Strasse 75, die Armstrong World Industries Holding GmbH, 48153 Münster, Robert-Bosh-Str. 10 ("AWIHG"), beabsichtigt, die Aktien der außenstehenden Aktionäre dar Armstrong DLW AG im Wege eines Squeeze-out-Verfahrens (§§ 327a ff. AktG) zu übernehmen. Die AWIHG hat dem Vorstand der Armstrong DLW AG mitgeteilt, dass sie derzeit unmittelbar 96,42 % der Aktien der Armstrong DLW AG hält. Die restlichen 3,58 % des gesamten Aktienkapitals befinden sich im Streubesitz. Die AWIHG hat dem Vorstand der Gesellschaft am 19.08.2005 das Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 AktG zugeleitet, die erforderlichen Maßnahmen für einen Beschluss der Hauptversammlung der Armstrong DLW AG zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die AWIHG zu ergreifen.

      Datum: 19.08.2005 Uhrzeit: 15:00


      David M. Randich Vorstandsvorsitzender Armstrong DLW AG 74321 Bietigheim-Bissingen, Stuttgarter Strasse 75

      Armstrong DLW AG Stuttgarter Straße 75 74321 Bietigheim-Bissingen Deutschland

      ISIN: DE0005518005 WKN: 551800 Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt (General Standard), Hamburg, Hannover, München und Stuttgart

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 19.08.2005
      Avatar
      schrieb am 04.08.05 16:42:19
      Beitrag Nr. 915 ()
      Die HV zum squeeze-out bei Vattenfall Europe ist erst im Frühjahr 2006. Heute immerhin +9%

      "Presseinformation vom 04.08.2005



      Vattenfall Europe bereitet Squeeze Out vor



      Schwedische Konzernmutter bittet Vorstand der Vattenfall Europe AG um Vorbereitung eines Squeeze Out

      Vattenfall AB, schwedische Muttergesellschaft der Vattenfall Europe AG, ist bereit, 100% der Anteile an ihrer deutschen Tochter, der Vattenfall Europe AG, zu übernehmen. Sie hält nun 95% des Unternehmenskapitals und hat den Vorstand der Vattenfall Europe AG gebeten, einen Squeeze Out vorzubereiten.

      "Mit dieser Maßnahme erkennt unsere Muttergesellschaft ausdrücklich die hervorragenden Leistungen der deutschen Vattenfall-Tochter an. Sie vertraut damit der hohen operativen Stärke von Vattenfall Europe. Unsere Investitionspläne in Deutschland bleiben bestehen", so Dr. Klaus Rauscher, Vorstandsvorsitzender der Vattenfall Europe AG, in Berlin.

      Die schwedische Vattenfall AB hat klar zum Ausdruck gebracht, dass mit dem Squeeze Out keine Veränderung in der Steuerungsstruktur der Vattenfall-Gruppe verbunden ist. Rauscher: "Die Vattenfall Europe AG als größte Einzelgesellschaft in der Vattenfall-Gruppe bleibt umfassend für das Geschäft in ihrem Markt verantwortlich. An den inneren Strukturen von Vattenfall Europe ändert sich durch einen Squeeze Out nichts, das gilt auch für die Mitbestimmung."

      Ein Squeeze Out, also der Übergang des Eigentums an den Aktien des Streubesitzes auf den Mehrheitsaktionär, wird mit der Eintragung des Squeeze Out-Beschlusses in das Handelsregister der betroffenen Gesellschaft wirksam. Über den Squeeze Out entscheidet die Hauptversammlung, Voraussetzung ist ein Aktienanteil des Großaktionärs von mindestens 95 Prozent.

      Rauscher: "Mit dieser Maßnahme wird sich die Vattenfall-Gruppe am europäischen Markt noch schlagkräftiger aufstellen. Vattenfall Europe wird dabei weiterhin eine zentrale Rolle spielen." Über den Squeeze Out werden die Aktionäre der Vattenfall Europe AG voraussichtlich im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung im Frühjahr 2006 entscheiden."
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