ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 470)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 11.04.24 09:01:49 von
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von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH:
Corporate-News verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH:
Die von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH hat am 15. Oktober 2004 gemäß
§ 35 Abs. 2 WpÜG angekündigt, ein Pflichtangebot zum Erwerb aller auf
den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien der Custodia Holding AG mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Zahlung der nach
den Vorschriften des WpÜG angemessenen Gegenleistung zu veröffentlichen.
Als Gegenleistung für den Erwerb der von den außenstehenden Aktionären der
Custodia Holding AG gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Stamm-Stückaktien,
hat die von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH festgelegt, diesen Aktionären
einen Kaufpreis in Höhe von EUR527,46 zu zahlen, der exakt dem gewichteten
durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während des DreiMonats-Zeitraums
vor der am 15. Oktober 2004 erfolgten Veröffentlichung über die Abgabe
eines Pflichtangebots entspricht.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt unter:
http://www.custodiaag.de
Rainer Nocon
Geschäftsführer von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH
Ende der Mitteilung (c)DGAP 22.10.2004
--------------------------------------------------------------------------------
WKN: ; ISIN: XF000DGAP009; Index:
Notiert:
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),10:56 22.10.2004
Corporate-News verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH:
Die von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH hat am 15. Oktober 2004 gemäß
§ 35 Abs. 2 WpÜG angekündigt, ein Pflichtangebot zum Erwerb aller auf
den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien der Custodia Holding AG mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Zahlung der nach
den Vorschriften des WpÜG angemessenen Gegenleistung zu veröffentlichen.
Als Gegenleistung für den Erwerb der von den außenstehenden Aktionären der
Custodia Holding AG gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Stamm-Stückaktien,
hat die von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH festgelegt, diesen Aktionären
einen Kaufpreis in Höhe von EUR527,46 zu zahlen, der exakt dem gewichteten
durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während des DreiMonats-Zeitraums
vor der am 15. Oktober 2004 erfolgten Veröffentlichung über die Abgabe
eines Pflichtangebots entspricht.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt unter:
http://www.custodiaag.de
Rainer Nocon
Geschäftsführer von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH
Ende der Mitteilung (c)DGAP 22.10.2004
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WKN: ; ISIN: XF000DGAP009; Index:
Notiert:
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),10:56 22.10.2004
Die Lindner Beteiligungs GmbH hat der Lindner Holding KGaA am 18.10.2004 mitgeteilt, dass sie seit dem 18.10.2004 über 95,21% des Grundkapitals der Lindner Holding KGaA verfügt. Die entsprechenden Mitteilungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß Wertpapierhandelsgesetz sind erfolgt. Darüber hinaus hat die Lindner Beteiligungs GmbH am 19.10.2004 das Verlangen gemäß § 327 a AktG auf Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Lindner Beteiligungs GmbH (sog. Squeeze-out-Verfahren) gestellt.
Den Squeeze-out soll eine außerordentliche Hauptversammlung der Lindner Holding KGaA voraussichtlich noch in diesem Jahr beschließen. Der Squeeze-out erfolgt gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durch die Lindner Beteiligungs GmbH. Die derzeit noch laufende Unternehmensbewertung der Lindner Holding KGaA hat ergeben, dass die anhaltende Branchenkrise in der Bauwirtschaft sowie ein anhaltender Strukturwandel bei der Auftragsvergabe im Büroimmobilienbereich zu einem so nachhaltigen Ergebnisrückgang führen wird, dass der Unternehmenswert durch den aktuellen Börsenwert nicht mehr angemessen widergespiegelt wird. Nach Einschätzung des Hauptaktionärs aus heutiger Sicht wird die Unternehmensbewertung voraussichtlich - vorbehaltlich der Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung durch den gerichtlich zu bestellenden sachverständigen Prüfer - dazu führen, dass die angemessene Barabfindung deutlich unter dem aktuellen Börsenkurs festgesetzt werden wird.
--------------------------------------------------------------------------------
20.10.2004 13:10 Redakteur: rpu Artikel drucken © 2004 GSC Research
Den Squeeze-out soll eine außerordentliche Hauptversammlung der Lindner Holding KGaA voraussichtlich noch in diesem Jahr beschließen. Der Squeeze-out erfolgt gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durch die Lindner Beteiligungs GmbH. Die derzeit noch laufende Unternehmensbewertung der Lindner Holding KGaA hat ergeben, dass die anhaltende Branchenkrise in der Bauwirtschaft sowie ein anhaltender Strukturwandel bei der Auftragsvergabe im Büroimmobilienbereich zu einem so nachhaltigen Ergebnisrückgang führen wird, dass der Unternehmenswert durch den aktuellen Börsenwert nicht mehr angemessen widergespiegelt wird. Nach Einschätzung des Hauptaktionärs aus heutiger Sicht wird die Unternehmensbewertung voraussichtlich - vorbehaltlich der Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung durch den gerichtlich zu bestellenden sachverständigen Prüfer - dazu führen, dass die angemessene Barabfindung deutlich unter dem aktuellen Börsenkurs festgesetzt werden wird.
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20.10.2004 13:10 Redakteur: rpu Artikel drucken © 2004 GSC Research
Jetzt ist es auch bei Holsten soweit (von der Homepage):
Squeeze-out bei Holsten
Die Carlsberg Deutschland GmbH, die mittlerweile 98,14 % der Aktien an der Holsten-Brauerei AG hält, beabsichtigt, die Aktien der Minderheitsaktionäre im Wege eines Squeeze-out-Verfahrens zu übernehmen.
Auf einer noch einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung soll die Übertragung der restlichen Aktien gegen eine angemessene Barabfindung beschlossen werden, deren Höhe derzeit ermittelt wird.
Squeeze-out bei Holsten
Die Carlsberg Deutschland GmbH, die mittlerweile 98,14 % der Aktien an der Holsten-Brauerei AG hält, beabsichtigt, die Aktien der Minderheitsaktionäre im Wege eines Squeeze-out-Verfahrens zu übernehmen.
Auf einer noch einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung soll die Übertragung der restlichen Aktien gegen eine angemessene Barabfindung beschlossen werden, deren Höhe derzeit ermittelt wird.
Jetzt wurde das Pflichtangebot bei Novasoft veröffentlicht. 3,52 Euro
http://www.ciber.com/ciber/germany/Angebotsunterlage(CIBER-N…
http://www.ciber.com/ciber/germany/Angebotsunterlage(CIBER-N…
Wieder ein untauglicher Versuch, die verbliebenen Aktionäre abzuzocken...
Squeeze-out bei W.Jacobsen nur zu 962 € !! Börsenkurs mehr als 20 % höher !!
Und weiter dreht sich das Squeeze-out Karussell:
Bieter: von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH; Zielges.: Custodia Holding AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Die von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH, München, hat am 14. Oktober 2004
insgesamt 90,15 % des Grundkapitals (bzw. 92,24 % Stimmen) der Custodia
Holding AG, München, erworben und damit die Kontrolle über die Custodia
Holding AG München, erlangt.
Die von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH, München, wird gemäß § 35 Abs. 2
WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stamm-
Stückaktien der Custodia Holding AG mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Zahlung der nach den Vorschriften des WpÜG
angemessenen Gegenleistung je Stamm-Stückaktie der Custodia Holding AG zu den
in den Angebotsunterlagen noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen
veröffentlichen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt unter:
http://www.custodia-ag.de
Rainer Nocon
Geschäftsführer von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH
Ende der Mitteilung (c)DGAP 15.10.2004
--------------------------------------------------------------------------------
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und München, Geregelter
Markt in Berlin-Bremen, Freiverkehr in Stuttgart
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),11:28 15.10.2004
Bieter: von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH; Zielges.: Custodia Holding AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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Die von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH, München, hat am 14. Oktober 2004
insgesamt 90,15 % des Grundkapitals (bzw. 92,24 % Stimmen) der Custodia
Holding AG, München, erworben und damit die Kontrolle über die Custodia
Holding AG München, erlangt.
Die von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH, München, wird gemäß § 35 Abs. 2
WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stamm-
Stückaktien der Custodia Holding AG mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Zahlung der nach den Vorschriften des WpÜG
angemessenen Gegenleistung je Stamm-Stückaktie der Custodia Holding AG zu den
in den Angebotsunterlagen noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen
veröffentlichen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt unter:
http://www.custodia-ag.de
Rainer Nocon
Geschäftsführer von Finck´sche Hauptverwaltung GmbH
Ende der Mitteilung (c)DGAP 15.10.2004
--------------------------------------------------------------------------------
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und München, Geregelter
Markt in Berlin-Bremen, Freiverkehr in Stuttgart
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),11:28 15.10.2004
Die Anfechtungsklage bei der Depfa war erfolgreich. Das Landgericht Frankfurt untersagt Squeeze-out. Geklagt hatte laut Börsen-Zeitung die US-Fondsgesellschaft Citadel. Was jetzt passiert ist noch nicht klar. Anzunehmen ist, dass die Depfa Berufung einlegt. Der Kurs der Depfa hat heute ganz leicht zugelegt. Erste Anzeichen für einen Vergleich in der Berufung!?
Kennametal Hertel Abfindung festgelegt:
DGAP-Ad hoc: Kennametal Hertel AG
KENNAMETAL HERTEL AG: Aufsichtsrat billigt Squeeze out
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
KENNAMETAL HERTEL AG: Aufsichtsrat billigt Squeeze out
Fürth/Bay., den 14. Okt. 2004 - Auf der heutigen Sitzung hat der Aufsichtsrat
der KENNAMETAL HERTEL AG, Fürth/Bay., beschlossen, der Hauptversammlung am 15.
Dezember 2004 vorzuschlagen, über das von der Hauptaktionärin, Kennametal Inc.
Latrobe/PA/USA, gewünschte und bereits im Juni angekündigte Squeeze out-
Verfahren Beschluss zu fassen.
Die Barabfindung, die den Minderheitsaktionären gewährt wird, beträgt für
Stammstückaktien Euro 316,07 und für stimmrechtslose Vorzugstückaktien Euro
301,76. Die Barabfindung liegt deutlich über dem im Rahmen einer
Unternehmensbewertung ermittelten Wert je Aktie. Sie entspricht jeweils dem
durchschnittlichen gewichteten Aktienkurs in den drei Monaten vor der
Ankündigung des Squeeze out am 24. Juni 2004.
KENNAMETAL HERTEL AG
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 14.10.2004
--------------------------------------------------------------------------------
WKN: 605380; ISIN: DE0006053804; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in München; Freiverkehr in Hamburg
DGAP-Ad hoc: Kennametal Hertel AG
KENNAMETAL HERTEL AG: Aufsichtsrat billigt Squeeze out
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
KENNAMETAL HERTEL AG: Aufsichtsrat billigt Squeeze out
Fürth/Bay., den 14. Okt. 2004 - Auf der heutigen Sitzung hat der Aufsichtsrat
der KENNAMETAL HERTEL AG, Fürth/Bay., beschlossen, der Hauptversammlung am 15.
Dezember 2004 vorzuschlagen, über das von der Hauptaktionärin, Kennametal Inc.
Latrobe/PA/USA, gewünschte und bereits im Juni angekündigte Squeeze out-
Verfahren Beschluss zu fassen.
Die Barabfindung, die den Minderheitsaktionären gewährt wird, beträgt für
Stammstückaktien Euro 316,07 und für stimmrechtslose Vorzugstückaktien Euro
301,76. Die Barabfindung liegt deutlich über dem im Rahmen einer
Unternehmensbewertung ermittelten Wert je Aktie. Sie entspricht jeweils dem
durchschnittlichen gewichteten Aktienkurs in den drei Monaten vor der
Ankündigung des Squeeze out am 24. Juni 2004.
KENNAMETAL HERTEL AG
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 14.10.2004
--------------------------------------------------------------------------------
WKN: 605380; ISIN: DE0006053804; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in München; Freiverkehr in Hamburg
Jetzt aber( das Gleiche stand gestern schon mit Datum 11. in den Bekanntmachungen, ob da jemand etwas zu schnell war?):
Bekanntmachung
Amtlicher Markt – General Standard
eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien,
Albstadt-Ebingen
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Mai 2004 hat die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die ASSA ABLOY Deutschland GmbH, Berlin, gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung gemäß § 327a AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 12. Oktober 2004 in das Handelsregister des Amtsgerichts
Albstadt eingetragen.
Damit gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre der eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. KGaA auf die ASSA ABLOY
Deutschland GmbH über.
Gemäß § 327a AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch einen
Anspruch auf Barabfindung.
Antragsgemäß werden die
ISIN
1. auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert DE0005650204
eingestellt.
Notierungseinstellung mit Ablauf des: 12. Oktober 2004
Frankfurt am Main, den 12. Oktober 2004
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
i. A. Ulrike Lukas-Rother
Bekanntmachung
Amtlicher Markt – General Standard
eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien,
Albstadt-Ebingen
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Mai 2004 hat die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die ASSA ABLOY Deutschland GmbH, Berlin, gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung gemäß § 327a AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 12. Oktober 2004 in das Handelsregister des Amtsgerichts
Albstadt eingetragen.
Damit gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre der eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. KGaA auf die ASSA ABLOY
Deutschland GmbH über.
Gemäß § 327a AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch einen
Anspruch auf Barabfindung.
Antragsgemäß werden die
ISIN
1. auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert DE0005650204
eingestellt.
Notierungseinstellung mit Ablauf des: 12. Oktober 2004
Frankfurt am Main, den 12. Oktober 2004
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
i. A. Ulrike Lukas-Rother