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    Anlage SO - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.06.01 07:56:50 von
    neuester Beitrag 23.06.01 21:53:21 von
    Beiträge: 15
    ID: 424.554
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      Avatar
      schrieb am 21.06.01 07:56:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Welchen Nachweis muß ich erbringen,um Börsenzeitschriften,die ich am Kiosk gekauft habe,in der
      Anlage SO geltend zumachen.
      Avatar
      schrieb am 21.06.01 08:19:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      KassenQuittung reicht wohl :cry:

      Im Ernst: bei mir hat das FA die Zeitschriften ohne Beleg (versucht Glaubhaft zu machen) NICHT akzeptiert; dafür ging die Excelübersicht mit den Trades ohne Nachfrage und Belege durch. Vielleicht haben die ja mit meiner Bank gesprochen :)
      Avatar
      schrieb am 21.06.01 08:34:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      welche angaben sind in deiner tabelle enthalten

      gruß
      Avatar
      schrieb am 21.06.01 21:45:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      @WDDL

      Angaben wie Name, WertpapierKennNummer, Anzahl, EK-Preis, Datum, Spesen, Provision, VK-Preis, Datum, Spesen, Provision, Ergebnis(Gewinn/Verlust)

      Summe über Spalte Ergebnis

      etrader
      Avatar
      schrieb am 22.06.01 08:46:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      @etrader

      danke, müssen auch die einzelnen belege als anlage abgegeben werden, oder reicht die tabelle und eine erklärung, daß die angaben exakt sind?

      gruß wddl

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      Avatar
      schrieb am 22.06.01 10:52:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bewahre doch die ganzen Zeitschriften auf und lege sie auf
      Verlangen dem FA vor...

      kroko
      Avatar
      schrieb am 22.06.01 15:26:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      @WDDL

      ich würde zunächst nur die Tabelle (übersichtlich) abgeben und die Belege zuhause aufheben.
      Die Erklärung würde ich nicht machen, davon wird das FA wohl ausgehen, daß Du richtige Angaben machst. Was willst Du mit der Erklärung? Du unterschreibst doch die gesamte Steuererklärung, daß alles wahrheitsgemäß ist.

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 22.06.01 16:47:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      @wddl

      wie (s)pecunia sagt: "ich würde zunächst nur die Tabelle (übersichtlich) abgeben und die Belege zuhause aufheben."

      Oder willst Du Deinen Sachbearbeiter beim FA mit den 5 Kg Papier (2 - 3 Leitzordner) erschlagen? :p

      Grüße
      etrader
      Avatar
      schrieb am 22.06.01 18:08:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      @alle

      besten dank für die tipps - ich werde mein glück versuchen.

      wddl
      Avatar
      schrieb am 22.06.01 18:53:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      @(s)pecunia

      "und die Belege zuhause aufheben"

      Wie lange bewahrst Du denn die Unterlagen auf? Bis der Steuerbescheid da ist? Oder noch länger? Kann das FA irgendwann später nochmal vorbeikommen und die alten Unterlagen sehen wollen?

      etrader
      Avatar
      schrieb am 22.06.01 21:18:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      @wddl

      na bis der bescheid da ist, ist ja wohl das mindeste.
      Wenn dann keine vorläufigkeitsklausel, kannst du es ja wegwerfen (ich hebe es länger auf). hast du nur ein 1-Zimmer-Appartement?
      Warum sich selber potentiellen Ärger einheimsen.

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 22.06.01 21:19:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      @etrader

      sorry habe übersehen, daß nicht wddl geschrieben hatte.

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 22.06.01 21:25:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ etrader

      Was das "Erschlagen" des Finanzbeamten angeht: Ich würde
      nichts lieber tun! Ich habe bereits 1 Aktenordner voll -
      nur von Kauf- und Verkaufabrechnungen, die im Jahr 2001
      für die SO von Bedeutung sind.

      Für das letzte Jahr wollte mein Finanzbeante übrigens auch
      alle meine Belege sehen. Zum Glück habe ich meine Zeitschriften
      abonniert und deswegen entsprechend wenige Belege.

      Ich habe aber nun alle Abos gekündigt und werde die Zeitungen
      alle einzeln kaufen... Dann sorgt das FA wenigstens für eine
      fachgerechte Entsorgung. hähähähähähä

      Da ich einen Kombi fahre und auch eine Sackkarre besitze ist es
      für mich kein logistisches Problem. Unser Finanzamt hat auch
      zwei Aufzüge: Einen für Personen und einen für Lasten. Also, was soll`s?

      kroko
      Avatar
      schrieb am 23.06.01 10:50:17
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich habe meine Verluste aus 2000 angegeben.
      Frage: Werden mir die Verluste beim Finanzamt für die nächsten Jahre gut geschrieben oder mit meinem Steuersatz verrechnet und mir vom Finanzamt zurück erstattet????
      Sollte mir der Verlust zurück erstattet werden, bitte ich um Quellenangaben!!!
      Danke und Gruss, winhel!
      Avatar
      schrieb am 23.06.01 21:53:21
      Beitrag Nr. 15 ()
      @winhel

      Den Verlust kannst Du fürs nächste Jahr vortragen lassen - ausgezahlt wird nix.

      gruß specunia


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