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    Frage zum Thema Pflichtmitteilungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.06.01 12:47:06 von
    neuester Beitrag 21.06.01 19:55:24 von
    Beiträge: 5
    ID: 424.770
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      Avatar
      schrieb am 21.06.01 12:47:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      sagt mal,
      verstößt ein unternehmen, das am neuen markt notiert ist, nicht gegen diverse vorschriften, wenn ein teil eines geschäftszweiges aufgelöst wird und damit einhergehend entlassungen von knapp 10 % der gesamtbelegschaft einhergehen?
      meines erachtens müsste da doch eine ad hoc rausgehen, und zwar nicht erst eine oder zwei wochen nach der firmeninternen bekanntgabe der oben beschriebenen maßnahmen... wie seht ihr das denn, kennt sich da jemand aus?
      Avatar
      schrieb am 21.06.01 13:13:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      moin!

      interessant. wenn diese handlung mitteilungspflichtig ist (was ich glaube aber leider nicht weiß), dann muß sie natürlich sofort und nicht erst wochen nach interner bekanntgabe als ad hoc herausgebracht werden.

      brock

      ps: alles was kursrelevant ist, muß doch als ad hoc raus, oder? also schon ...
      Avatar
      schrieb am 21.06.01 13:26:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn es stimmt das ein Teil des Geschäftszweigs aufgelöst wird und Mitarbeiter entlassen werden, ist dies natürlich Meldungspflichtig.

      Aber keine Angst an der deutschen Börse wird so etwas sowieso nicht bestraft, wie auch wenn für alle AdHocs lediglich 5 Mitarbeiter zur Verfügung stehen die diese auf ihre Richtigkeit prüfen. :(


      P.Trader
      Avatar
      schrieb am 21.06.01 19:48:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      da fällt mir ein, das bei einem nm unternehmen (hab vergessen bei welchem) die bilanzierungen nicht geklappt haben. es gab einige ärgerliche komentare darüber.
      darauf ad hoc des unternehmens: `wir werden zum so-und-soten das personal der buchhaltung verdoppeln!`

      der witz dabei: verdoppeln hieß von 1 auf 2 mitarbeiter aufstocken.

      zu geil

      brock
      Avatar
      schrieb am 21.06.01 19:55:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Am Besten mal mit der SDK bzw. der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz sprechen oder die Börsenaufsicht fragen;
      Links zu den genannten Institutionen unter http://www.capitalmarkt.de


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