Greiffenberger- günstig bewertet und steuerfreie Dividende

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    Beiträge: 1.676
    neuester Beitrag 17.06.26 12:30:57
    eröffnet am 25.06.01 15:51:33
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      #1.676

      (Board)Regeln und Gesetze sind geschaffen worden, um diese zu beachten und einzuhalten. Um der Sachlichkeit und Fairness Willen. Ohne weitere Worte...

      Greiffenberger | 0,080 €
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      #1.675
      Zitat von Petronius: SALVE!


      Wer ist nach § 6 InsO beschwerdeberechtigt?
      Beschwerdeberechtigt ist jeder Beteiligte, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt werden. Dazu gehören insbesondere:
      1. Der Schuldner z. B. gegen die Ablehnung des Insolvenzantrags, gegen Sicherungsmaßnahmen, gegen die Bestellung eines vorläufigen Verwalters. Irrelevant, da der Schulder Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung selbst vermutete ud Insolventzverfahren beantragte.
      2. Der Gläubiger z. B. wenn sein Insolvenzantrag abgelehnt wurde oder wenn eine Entscheidung seine Beteiligungsrechte verletzt. Das ist noch nicht eingetreten, keine Beschwerdemöglichkeit
      3. Der vorläufige oder endgültige Insolvenzverwalter / Sachwalter wenn eine gerichtliche Entscheidung seine Aufgaben oder Befugnisse betrifft. Das ist noch nicht eingetreten, keine Beschwerdemöglichkeit
      4. Dritte, sofern sie unmittelbar betroffen sindz. B. Eigentümer von Gegenständen, die zu Unrecht der Masse zugerechnet wurden. Das könnte kommen, aber erst im laufenden Verfahren
      Also einfach den Ball flach halten und freundlich bleiben. Wie wärs ? Danke. Texte kopieren ohne Nachdenken, das ist wie zu viel rauchen.Gerne geschehen.

      Petronius
      ICH verhalte mich hier freundlich. Vor Zeugen.

      Du bestätigst mit deiner Aufzählung meine Darlegung, dass es zu keiner sofortigen Beschwerde kam, weil niemand Anlass dazu hatte. Mir ging es bei der Nennung ALLER möglichen Beschwerde-Einreicher um die Vollständigkeit, da du zuvor nicht alle Möglichkeiten in Betracht gezogen hast. ICH habe nichts geraucht, DU vielleicht ? Danke.
      Greiffenberger | 0,080 €
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      #1.674

      SALVE!



      Wer ist nach § 6 InsO beschwerdeberechtigt?

      Beschwerdeberechtigt ist jeder Beteiligte, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt werden. Dazu gehören insbesondere:

      1. Der Schuldner z. B. gegen die Ablehnung des Insolvenzantrags, gegen Sicherungsmaßnahmen, gegen die Bestellung eines vorläufigen Verwalters. Irrelevant, da der Schulder Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung selbst vermutete ud Insolventzverfahren beantragte.
      2. Der Gläubiger z. B. wenn sein Insolvenzantrag abgelehnt wurde oder wenn eine Entscheidung seine Beteiligungsrechte verletzt. Das ist noch nicht eingetreten, keine Beschwerdemöglichkeit
      3. Der vorläufige oder endgültige Insolvenzverwalter / Sachwalter wenn eine gerichtliche Entscheidung seine Aufgaben oder Befugnisse betrifft. Das ist noch nicht eingetreten, keine Beschwerdemöglichkeit
      4. Dritte, sofern sie unmittelbar betroffen sindz. B. Eigentümer von Gegenständen, die zu Unrecht der Masse zugerechnet wurden. Das könnte kommen, aber erst im laufenden Verfahren
      Also einfach den Ball flach halten und freundlich bleiben. Wie wärs ? Danke. Texte kopieren ohne Nachdenken, das ist wie zu viel rauchen.Gerne geschehen.

      Petronius
      Greiffenberger | 0,099 €
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      #1.673
      Greiffenberger | 0,055 €
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      #1.672
      Zitat von LeipzigerJung: Wie süß!! 😂

      Deine "Fachbeiträge" ... 🤣🤣🤣🤬

      Du erzählst was von "Hetze"?!?! 😡

      Der Einzige, den ich hier sehe, der andere diffamiert, bist doch du!!

      Und andere Meinungen nicht zu dulden, das bist doch DU!!

      Wenn ich MEINE MEINUNG vertrete, dann lasse ich mich doch nicht von dir als "Pusher" diffamieren!!! 😡

      Und du kannst dir SICHER sein: Bei dir lesen schon länger mehr als ein paar Leute mit .....

      Ich habe noch NIE eine Falschmeldung gepostet und wenn mal versehentlich ein Fehler vorlag, wurde der umgehend korrigiert! Also, erspare uns allen deine ewig gleichen unwitzigen Spamposts ...

      DAS JEDENFALLS IST MEINE MEINUNG DAZU!!! 😎

      Kindergarten ohne Ende.
      1.) Meinungsfreiheit hört dort auf, wo die Rechte anderer Personen verletzt werden.

      "Der Einzige, den ich hier sehe, der andere diffamiert, bist doch du!!"

      = Bitte Beweis mit Angabe von Datum und Uhrzeit. Bedenke bitte, dass deine Behauptung ohne nachvollziehbaren Beweis eine Verleumdung darstellt.

      "Und andere Meinungen nicht zu dulden, das bist doch DU!!"

      ICH dulde alle Meinungen, daher hetze und mobbe ich auch keine anderen User, die in Foren schreiben. Das Forum lebt von der sachlichen und fairen Diskussion. Siehe Boardregeln Wallstreet-Online.de.

      "Wenn ich MEINE MEINUNG vertrete, dann lasse ich mich doch nicht von dir als "Pusher" diffamieren!!!"

      Ich habe dich nicht diffamiert. DU hast hier am laufenden Band Beiträge gepostet, die a) von den üblichen Beiträgen zur Sach- und Rechtslage der Greiffenberger AG abweichen, b) daher unter den wenigen INSGESAMT hier zu Greiffenberger schreibenden Usern deutlich auffallen, auch und besonders weil c) in anderen Börsenforum kaum zur insolventen Greiffenberger diskutiert wird. Ich vermute, weil alle auf die von mir hier erwähnten wichtigen Informationen und vielleicht auch auf eine Info zu dem möglichen Delisting nach §39 Abs.2 Nr.4 BörsG warten. DAS wäre zumindest vernünftig zum aktuellen Zeitpunkt.

      "Und du kannst dir SICHER sein: Bei dir lesen schon länger mehr als ein paar Leute mit ....."

      Stimmt...User, die meine Infos schätzen, sich bedankt haben; mir persönlich bekannte Trader; neutrale Beobachter, die nicht glauben wollten, was hier non-konform der Boardregeln passiert und weitere Personen, die ein berechtigtes Interesse an marktkritischen Darstellungen in den Sozialen Medien haben dürften.
      "Ich habe noch NIE eine Falschmeldung gepostet und wenn mal versehentlich ein Fehler vorlag, wurde der umgehend korrigiert!"

      Mag sein, dass zu prüfen, dürfte schwer sein.

      "Also, erspare uns allen deine ewig gleichen unwitzigen Spamposts .."

      Ich poste keinen Spam, denn jede AG und jede Aktie ist individuell. Meine Beiträge sind selten witzig, da wir uns hier in einem Börsenforum befinden und es um Finanzinstrumente und einen Markt geht.

      P.S. Ich hatte dich gebeten, zukünftig mir gegenüber freundlicher zu sein. Siehe Boardregeln. An dieser Stelle wiederhole ich mich kein weiteres Mal...
      Greiffenberger | 0,055 €
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      #1.671
      Zitat von Petronius: Salve!

      was rauchst du?
      Seit wann legt man Beschwerde gegen Inso ein, die man aus guten Gründen , Z.B. Vorstandshaftung, selbst beantragt hat????
      Der Einspruch dient zur Beschwerde, falls Schuldner den Antrag gestellt hat, z.B weil ein Wechsel geplatzt ist, also Zahlungsunfähigkeit.

      Petronius

      Schon wieder so unfreundlich ?


      "Vorstandshaftung, selbst beantragt", "falls Schuldner den Antrag gestellt hat", "Zahlungsunfähigkeit". Fällt dir an deinem eigenen Beispiel nichts auf ?

      Und wie steht es mit dem zur sofortigen Beschwerde berechtigten Personenkreis und den möglichen Gründen der Beschwerde, die du hier nicht nennst aber in der Praxis alle möglich sind ?

      Wer ist nach § 6 InsO beschwerdeberechtigt?

      Beschwerdeberechtigt ist jeder Beteiligte, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt werden. Dazu gehören insbesondere:

      1. Der Schuldner z. B. gegen die Ablehnung des Insolvenzantrags, gegen Sicherungsmaßnahmen, gegen die Bestellung eines vorläufigen Verwalters.
      2. Der Gläubiger z. B. wenn sein Insolvenzantrag abgelehnt wurde oder wenn eine Entscheidung seine Beteiligungsrechte verletzt.
      3. Der vorläufige oder endgültige Insolvenzverwalter / Sachwalter wenn eine gerichtliche Entscheidung seine Aufgaben oder Befugnisse betrifft.
      4. Dritte, sofern sie unmittelbar betroffen sindz. B. Eigentümer von Gegenständen, die zu Unrecht der Masse zugerechnet wurden.
      Also einfach den Ball flach halten und freundlich bleiben. Wie wärs ? Danke.

      Greiffenberger | 0,055 €
      Antworten2 Antworten anzeigen
      Avatar
      #1.670

      Bin raus mit Gewinn, danke tbhomy.

      Greiffenberger | 0,125 €
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      #1.669

      Salve!


      was rauchst du?
      Seit wann legt man Beschwerde gegen Inso ein, die man aus guten Gründen , Z.B. Vorstandshaftung, selbst beantragt hat????
      Der Einspruch dient zur Beschwerde, falls Schuldner den Antrag gestellt hat, z.B weil ein Wechsel geplatzt ist, also Zahlungsunfähigkeit.

      Petronius

      Greiffenberger | 0,090 €
      Antworten3 Antworten anzeigen
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      #1.668
      Zitat von tbhomy: Das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen die Eröffnung der vorläufigen Insolvenz zur Sicherung des Schuldnervermögens wurde augenscheinlich nicht genutzt...

      08.05.2026 IN 460/26 Augsburg Greiffenberger Aktiengesellschaft Augsburg Augsburg, HRB 31776
      www.insolvenzbekanntmachungen.de
      Die sofortige Beschwerde wurde in der Tat nicht genutzt, denn die Frist ist abgelaufen. Und das Insolvenzeröffnungsverfahren wurde nicht unterbrochen. Man ist also offensichtlich mit der Insolvenzeröffnung einverstanden.
      Greiffenberger | 0,115 €
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      #1.667

      Wie süß!! 😂


      Deine "Fachbeiträge" ... 🤣🤣🤣🤬

      Du erzählst was von "Hetze"?!?! 😡

      Der Einzige, den ich hier sehe, der andere diffamiert, bist doch du!!

      Und andere Meinungen nicht zu dulden, das bist doch DU!!

      Wenn ich MEINE MEINUNG vertrete, dann lasse ich mich doch nicht von dir als "Pusher" diffamieren!!! 😡

      Und du kannst dir SICHER sein: Bei dir lesen schon länger mehr als ein paar Leute mit .....

      Ich habe noch NIE eine Falschmeldung gepostet und wenn mal versehentlich ein Fehler vorlag, wurde der umgehend korrigiert! Also, erspare uns allen deine ewig gleichen unwitzigen Spamposts ...

      DAS JEDENFALLS IST MEINE MEINUNG DAZU!!! 😎

      Kindergarten ohne Ende.


      Greiffenberger | 0,120 €
      Antworten2 Antworten anzeigen
      Avatar
      #1.666

      Übersicht mit KI: "Die Greiffenberger AG hat Ende April 2026 infolge von Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag gestellt. Nachdem Restrukturierungsmaßnahmen fehlgeschlagen waren, entfiel die positive Fortführungsprognose für das Augsburger Industrieunternehmen und dessen Tochtergesellschaft Eberl."


      ICH täte hier besser nicht über die Überschuldung lachen...
      Greiffenberger | 0,119 €
      Avatar
      #1.665

      Bitte sofort die Nutzerhetze gegen mich einstellen.


      Falls DU nicht in der Lage bist, meine Fachbeiträge in diesem BÖRSENFORUM richtig einzuordnen, dann lass wenigstens die Leser hier mit deinen unverschämten Beiträgen zu meiner Person und meinen Informationen zur aktuellen Sach- und Rechtslage in Ruhe.

      Wer hier wirklich FAKTEN haben will, der sollte in der Tat abwarten. Deine ständigen Erwähnungen von "Zock" oder "Dead Cat Bounce" oder hohen Kurszielen sind sehr auffällig und ungewöhnlich für neutrale Leser. Ich habe ein paar Bekannte gebeten, hier mitzulesen.

      Hoffentlich kommt kein Delisting der Aktie wie bei Medigene und nun auch Ex-Compleo... Die Delistings dort sind ebenfalls FAKTEN ! Kann man überall nachlesen.
      Greiffenberger | 0,119 €
      Antworten3 Antworten anzeigen
      Avatar
      #1.664

      Man kann sich nur wundern, dass W:O bei dem User "Tbhomy" scheinbar alles durchgehen lässt. Reines Kopfschütteln meinerseits.


      "Es liegt voraussichtlich Überschuldung vor. Fakt."
      😂🤣😂🤣

      "Ob die Eigenverwaltung vom Gericht genehmigt wird, steht noch nicht fest. Fakt."
      😂🤣😂🤣

      Wer so etwas ernsthaft schreibt, den kann ich nicht ernst nehmen.
      Müsste eigentlich mal bei GREIFFENBERGER schauen, was WIRKLICH Sache ist und dann den Laden einfach auf Vordermann bringen, nur um Tbhooomy bissel zu ärgern 😎 mal sehen, was der Gute dann sagen würde ...

      Wer hier wirklich FAKTEN haben will, der sollte abwarten.
      Und vorher ist ein Zock/Dead Cat Bounce immer möglich. Meine Meinung! Oder sogar Fakt ... ?! 🤣
      Greiffenberger | 0,120 €
      Antworten4 Antworten anzeigen
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      #1.663
      Zitat von tbhomy: Kein Dummpush ? Soso. Was sagst du denn zu dem unseriösen Börsenbrief, der Märchen zur Greiffenberger AG erzählt ?

      M.Berger...Gewinnhebel..

      Darum wurde sich zumindest nun gekümmert...

      Greiffenberger | 0,081 €
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      #1.662

      Ich könnte auch die Frage stellen, ob hier vielleicht bezahlte Pusher bei Greiffenberger am Werk sind ?

      Greiffenberger | 0,081 €
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      #1.661
      Zitat von Petronius: SALVE!

      Schon wieder am Thema vorbei geschrieben. Fakten verkürzt. Weisste was? Mir scheissegal. 😲
      Ich habe keine Aktien und habe meinen Tipp ja schon abgegeben: Ich gehe von Pleite aus.
      Ich habe mir dennoch erlaubt, in Szenarien zu denken, wie man das in einer echten Unternehmensberatung tut. (Übrigens, ich bin auch in dem Beritt unterwegs)
      Wenn man so stur ohne Wahrscheinlichkeiten und Möglichkeiten argumentiert, muss das wohl ne' ziemlich kleine KMU sein. Einzelunternehmer?

      Und tschüss.

      Petronius

      Am Thema vorbei geschrieben....schon klar.

      Stur bist DU, weil du nicht einsehen willst, dass es a) bei Greiffenberger noch zu früh ist, in Szenarien zu denken und b) dass Leser deine Beiträge nicht alle so auslegen, wie du meinst, dass man es lesen und verstehen muss. Ich habe nun einmal aus deinen Beiträgen die von mir kritisierten Dinge interpretiert.

      1. Es gab kein StaRUG. Fakt.
      2. Es gibt voraussichtlich eine Überschuldung. Fakt.
      3. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht einmal eröffnet. Fakt.
      4. Ob die Eigenverwaltung vom Gericht genehmigt wird, steht noch nicht fest. Fakt.
      5. Ob der Vorstand oder der Insolvenzverwalter gem. §39 Abs. 2 Nr.4 die Handelseinstellung der Aktie nach Insolvenzeröffnung beantragen, ist noch nicht bekannt. Fakt.

      Nur mit diesen noch fehlenden wichtigen Informationen kann man an ein konkretes Szenario denken. DAS sollte man wissen, falls man hier wirklich mit der Sachkunde einer Unternehmensberatung o.Ä. aufschlägt.
      Greiffenberger | 0,081 €
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      #1.660

      SALVE!


      Schon wieder am Thema vorbei geschrieben. Fakten verkürzt. Weisste was? Mir scheissegal. 😲
      Ich habe keine Aktien und habe meinen Tipp ja schon abgegeben: Ich gehe von Pleite aus.
      Ich habe mir dennoch erlaubt, in Szenarien zu denken, wie man das in einer echten Unternehmensberatung tut. (Übrigens, ich bin auch in dem Beritt unterwegs)
      Wenn man so stur ohne Wahrscheinlichkeiten und Möglichkeiten argumentiert, muss das wohl ne' ziemlich kleine KMU sein. Einzelunternehmer?

      Und tschüss.

      Petronius


      Greiffenberger | 0,081 €
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      #1.659

      Woher mein Wissen kommt, wird hier gefragt ? Ich war für eine Unternehmensberatung tätig, bevor ich in die Geschäftsleitung eines KMU gewechselt bin. Due dilligence war einer unserer Skills. Mit Börse habe ich ausschließlich privat zu tun.

      Greiffenberger | 0,081 €
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      #1.658

      Das Insolvenzverfahren verfolgt demnach zwei Ziele:

      1. Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens soll im Rahmen des Insolvenzverfahrens wiederhergestellt werden.
      Ja, und zwar per Massedarlehen, für das der Darlehensgeber reichlich Zinsen nimmt und später vollständig aus der Insolvenzmasse vorrangig über die Masseverbindlichkeiten sein Geld zurückerhält. Super Rendite, empfehle ich jedem Investor.
      Aber das passiert nicht, weil die AG gerettet werden soll, sondern damit der Geschäftsbetrieb, z.B. die Tochter-GmbHs, am Laufen bleiben und für mehr Geld verkauft werden können (=Asset-Deal, schlecht für Aktionäre) als bei einer Zerschlagung.

      1. Durch das Insolvenzverfahren soll das noch vorhandene Vermögen des Unternehmens (Insolvenzmasse) zu Geld gemacht werden, um die Ansprüche der Gläubiger möglichst schnell und entsprechend ihrer Rangfolge zu befriedigen.

      DARUM geht es hauptsächlich, Gläubiger sollen "MÖGLICHST SCHNELL" ihr Geld zurückerhalten, und sei es nur zum Teil. Siehe durchschnittliche Insolvenzquote der letzten 10 bis 15 Jahre.


      Möglichst schnell, da kommt der neue §39 (Absatz 2 Nr.4) Börsengesetz doch wie gerufen ! Emittenten können nun alle Börsengebühren und Ordnungsgelder bei Versäumnissen direkt ab dem Tag nach Insolvenzeröffnung sparen, indem sie die Aktie sofort delisten ! 1+1 = 2, wer meinen Darlegungen folgen will.

      Tut den Lesern einen Gefallen und schreibt nur Dinge, die den Fakten entsprechen. Danke.
      Greiffenberger | 0,081 €
      Avatar
      #1.657

      Frage: Bist du ein bezahlter Basher???????? Das ist übrigends ebenso verwerflich und kriminell wie Pump& Dump. !!!


      Nein, bin ich nicht. Ich bin Hobbytrader und ehrenamtlicher Marktbeobachter. Und ich mag es nicht, wenn in Börsenforen nicht die Wahrheit und nicht zu den Risiken geschrieben wird. Denkt ihr etwa, dass Wallstreet-Online ein Pusher-Forum ist, wo man getrost nicht belegte Behauptungen und Halbwahrheiten verbreiten darf ?

      Siehe FORENREGELN hier:

      Ich zitiere daraus, damit hier nicht noch einer behauptet, ich würde irgendetwas "verdrehen":

      1. Zwischen den registrierten Nutzern ist sachlich und respektvoll in einer angemessenen Sprache zu diskutieren.
      2. 9.3 Verboten sind folgende Handlungen, Handlungsweisen, Inhalte:

      9.3.1 Inhalte, die gegen gesetzliche Vorschriften (z.B. Strafgesetzbuch, Wertpapierhandelsgesetz, Verbraucherschutz) oder Rechte Dritter verstoßen. (Anmerkung: Hier fehlt die Marktmissbrauchsverordnung, die jeder Börsianer lieber runterbeten können sollte)

      9.3.2 Beleidigung, üble Nachrede, Schmähkritik, unbelegte kursrelevante Tatsachenbehauptungen, ruf- oder geschäftsschädigende Aussagen, Verleumdung im Hinblick auf Dritte.

      9.3.3 Bedrohung, Nötigung oder persönliche Angriffe, aggressive oder menschenverachtende Äußerungen (z.B. Mobbing) gegenüber Dritten.

      Also bitte hier auch wie Erwachsene benehmen und andere User nicht Schmähen, Hetzen, Mobben etc. Danke.

      Greiffenberger | 0,081 €
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