Greiffenberger- günstig bewertet und steuerfreie Dividende
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(Board)Regeln und Gesetze sind geschaffen worden, um diese zu beachten und einzuhalten. Um der Sachlichkeit und Fairness Willen. Ohne weitere Worte...
Zitat von Petronius: SALVE!
Wer ist nach § 6 InsO beschwerdeberechtigt?
Beschwerdeberechtigt ist jeder Beteiligte, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt werden. Dazu gehören insbesondere:
- Der Schuldner z. B. gegen die Ablehnung des Insolvenzantrags, gegen Sicherungsmaßnahmen, gegen die Bestellung eines vorläufigen Verwalters. Irrelevant, da der Schulder Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung selbst vermutete ud Insolventzverfahren beantragte.
- Der Gläubiger z. B. wenn sein Insolvenzantrag abgelehnt wurde oder wenn eine Entscheidung seine Beteiligungsrechte verletzt. Das ist noch nicht eingetreten, keine Beschwerdemöglichkeit
- Der vorläufige oder endgültige Insolvenzverwalter / Sachwalter wenn eine gerichtliche Entscheidung seine Aufgaben oder Befugnisse betrifft. Das ist noch nicht eingetreten, keine Beschwerdemöglichkeit
- Dritte, sofern sie unmittelbar betroffen sindz. B. Eigentümer von Gegenständen, die zu Unrecht der Masse zugerechnet wurden. Das könnte kommen, aber erst im laufenden Verfahren
Also einfach den Ball flach halten und freundlich bleiben. Wie wärs ? Danke. Texte kopieren ohne Nachdenken, das ist wie zu viel rauchen.Gerne geschehen.Petronius
SALVE!
Wer ist nach § 6 InsO beschwerdeberechtigt?
Beschwerdeberechtigt ist jeder Beteiligte, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt werden. Dazu gehören insbesondere:
- Der Schuldner z. B. gegen die Ablehnung des Insolvenzantrags, gegen Sicherungsmaßnahmen, gegen die Bestellung eines vorläufigen Verwalters. Irrelevant, da der Schulder Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung selbst vermutete ud Insolventzverfahren beantragte.
- Der Gläubiger z. B. wenn sein Insolvenzantrag abgelehnt wurde oder wenn eine Entscheidung seine Beteiligungsrechte verletzt. Das ist noch nicht eingetreten, keine Beschwerdemöglichkeit
- Der vorläufige oder endgültige Insolvenzverwalter / Sachwalter wenn eine gerichtliche Entscheidung seine Aufgaben oder Befugnisse betrifft. Das ist noch nicht eingetreten, keine Beschwerdemöglichkeit
- Dritte, sofern sie unmittelbar betroffen sindz. B. Eigentümer von Gegenständen, die zu Unrecht der Masse zugerechnet wurden. Das könnte kommen, aber erst im laufenden Verfahren
Zitat von LeipzigerJung: Wie süß!! 😂
Deine "Fachbeiträge" ... 🤣🤣🤣🤬
Du erzählst was von "Hetze"?!?! 😡
Der Einzige, den ich hier sehe, der andere diffamiert, bist doch du!!
Und andere Meinungen nicht zu dulden, das bist doch DU!!
Wenn ich MEINE MEINUNG vertrete, dann lasse ich mich doch nicht von dir als "Pusher" diffamieren!!! 😡
Und du kannst dir SICHER sein: Bei dir lesen schon länger mehr als ein paar Leute mit .....
Ich habe noch NIE eine Falschmeldung gepostet und wenn mal versehentlich ein Fehler vorlag, wurde der umgehend korrigiert! Also, erspare uns allen deine ewig gleichen unwitzigen Spamposts ...
DAS JEDENFALLS IST MEINE MEINUNG DAZU!!! 😎Kindergarten ohne Ende.
Zitat von Petronius: Salve!
was rauchst du?Seit wann legt man Beschwerde gegen Inso ein, die man aus guten Gründen , Z.B. Vorstandshaftung, selbst beantragt hat????Der Einspruch dient zur Beschwerde, falls Schuldner den Antrag gestellt hat, z.B weil ein Wechsel geplatzt ist, also Zahlungsunfähigkeit.
Petronius
Schon wieder so unfreundlich ?
Wer ist nach § 6 InsO beschwerdeberechtigt?
Beschwerdeberechtigt ist jeder Beteiligte, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt werden. Dazu gehören insbesondere:
- Der Schuldner z. B. gegen die Ablehnung des Insolvenzantrags, gegen Sicherungsmaßnahmen, gegen die Bestellung eines vorläufigen Verwalters.
- Der Gläubiger z. B. wenn sein Insolvenzantrag abgelehnt wurde oder wenn eine Entscheidung seine Beteiligungsrechte verletzt.
- Der vorläufige oder endgültige Insolvenzverwalter / Sachwalter wenn eine gerichtliche Entscheidung seine Aufgaben oder Befugnisse betrifft.
- Dritte, sofern sie unmittelbar betroffen sindz. B. Eigentümer von Gegenständen, die zu Unrecht der Masse zugerechnet wurden.
Bin raus mit Gewinn, danke tbhomy.
Salve!
Zitat von tbhomy: Das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen die Eröffnung der vorläufigen Insolvenz zur Sicherung des Schuldnervermögens wurde augenscheinlich nicht genutzt...
08.05.2026 IN 460/26 Augsburg Greiffenberger Aktiengesellschaft Augsburg Augsburg, HRB 31776 www.insolvenzbekanntmachungen.de
Wie süß!! 😂
Übersicht mit KI: "Die Greiffenberger AG hat Ende April 2026 infolge von Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag gestellt. Nachdem Restrukturierungsmaßnahmen fehlgeschlagen waren, entfiel die positive Fortführungsprognose für das Augsburger Industrieunternehmen und dessen Tochtergesellschaft Eberl."
Bitte sofort die Nutzerhetze gegen mich einstellen.
Man kann sich nur wundern, dass W
bei dem User "Tbhomy" scheinbar alles
durchgehen lässt. Reines Kopfschütteln meinerseits.
Darum wurde sich zumindest nun gekümmert...
Ich könnte auch die Frage stellen, ob hier vielleicht bezahlte Pusher bei Greiffenberger am Werk sind ?
Zitat von Petronius: SALVE!
Schon wieder am Thema vorbei geschrieben. Fakten verkürzt. Weisste was? Mir scheissegal. 😲Ich habe keine Aktien und habe meinen Tipp ja schon abgegeben: Ich gehe von Pleite aus.Ich habe mir dennoch erlaubt, in Szenarien zu denken, wie man das in einer echten Unternehmensberatung tut. (Übrigens, ich bin auch in dem Beritt unterwegs)Wenn man so stur ohne Wahrscheinlichkeiten und Möglichkeiten argumentiert, muss das wohl ne' ziemlich kleine KMU sein. Einzelunternehmer?
Und tschüss.Petronius
- Es gab kein StaRUG. Fakt.
- Es gibt voraussichtlich eine Überschuldung. Fakt.
- Das Insolvenzverfahren ist noch nicht einmal eröffnet. Fakt.
- Ob die Eigenverwaltung vom Gericht genehmigt wird, steht noch nicht fest. Fakt.
- Ob der Vorstand oder der Insolvenzverwalter gem. §39 Abs. 2 Nr.4 die Handelseinstellung der Aktie nach Insolvenzeröffnung beantragen, ist noch nicht bekannt. Fakt.
SALVE!
Woher mein Wissen kommt, wird hier gefragt ? Ich war für eine Unternehmensberatung tätig, bevor ich in die Geschäftsleitung eines KMU gewechselt bin. Due dilligence war einer unserer Skills. Mit Börse habe ich ausschließlich privat zu tun.
Das Insolvenzverfahren verfolgt demnach zwei Ziele:
- Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens soll im Rahmen des Insolvenzverfahrens wiederhergestellt werden.
- Durch das Insolvenzverfahren soll das noch vorhandene Vermögen des Unternehmens (Insolvenzmasse) zu Geld gemacht werden, um die Ansprüche der Gläubiger möglichst schnell und entsprechend ihrer Rangfolge zu befriedigen.
DARUM geht es hauptsächlich, Gläubiger sollen "MÖGLICHST
SCHNELL" ihr Geld zurückerhalten, und sei es nur zum Teil.
Siehe durchschnittliche Insolvenzquote der letzten 10 bis 15
Jahre.
Frage: Bist du ein bezahlter Basher???????? Das ist übrigends ebenso verwerflich und kriminell wie Pump& Dump. !!!
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9.3.3 Bedrohung, Nötigung oder persönliche Angriffe, aggressive oder menschenverachtende Äußerungen (z.B. Mobbing) gegenüber Dritten.
Also bitte hier auch wie Erwachsene benehmen und andere User nicht Schmähen, Hetzen, Mobben etc. Danke.
11.05.26 · EQS Group AG · Greiffenberger |
06.05.26 · wO Chartvergleich · Greiffenberger |
30.04.26 · EQS Group AG · Greiffenberger |
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13.04.26 · EQS Group AG · Greiffenberger |
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