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    Sofadiskussion mit Niveau! Kaufempfehlungen von Insidern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.06.01 16:19:21 von
    neuester Beitrag 21.11.01 10:07:53 von
    Beiträge: 28
    ID: 426.723
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      schrieb am 25.06.01 16:19:21
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      Avatar
      schrieb am 25.06.01 16:26:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich vermute mal, wenn er jedem zugängliche Informationen postet nicht.

      Für moralisch Bedenklich halte ich es auf jeden Fall.

      Informationen sollte der Pressesprecher der Allgemeinheit zukommen lassen und sonst keiner.

      antarra
      Avatar
      schrieb am 25.06.01 16:30:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      als mitarbeiter ist er primärinsider und unterliegt somit u.a. dem empfehlungsverbot.

      :cool:MIA:cool:
      Avatar
      schrieb am 25.06.01 16:34:32
      !
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      schrieb am 25.06.01 16:38:46
      !
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      schrieb am 25.06.01 16:39:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn er tatsächlich positive, nichtöffentliche Insidertatsachen kannte und daraufhin Kaufempfehlungen abgegeben hat, hat er sich strafbar gemacht!
      Avatar
      schrieb am 25.06.01 16:44:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Jeder Angestellte und hier hervozuheben sind Vorstands- und Aufsichtsratmitglieder, ist verbindlich gebunden, öffentlich sein Unternehmen als völlig neutral hinzustellen.

      jeder angestellte sollte sein unternehmen so positiv wie möglich darstellen, aber trotzdem vielen dank, das ich auch einmal einen niveauvollen thread kennenlernen durfte, ich bin sehr beeindruckt :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.06.01 16:50:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      @waldfischgregor
      ich finde generell die börsenboards sehr bedenklich und zweifelhaft, was die pusherei angeht...
      Avatar
      schrieb am 25.06.01 16:50:24
      !
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      Avatar
      schrieb am 25.06.01 16:50:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      Für moralisch verwerflich halte ich es nicht unbedingt. Jeder Vorstand sollte von seinem Unternehmen überzeugt sein und es auch nach außen mit einer positiven Meinung vertreten. Selbstverständlich ist Folge einer postiven Einschätzung des Unternehmens eine Kaufempfehlung. Nichts anderes machen doch alle hier im Board, oder? Dabei gehe ich davon aus, daß er keine Unwahrheiten im Board vermeldet.

      Wenn der Vorstand das jedoch anonym tut, dann ist die Sache schon schwieriger......
      Avatar
      schrieb am 25.06.01 16:54:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      Es gibt eine ganz genau definierte Spielregel für solche User. Und zwar von der Deutschen Börse AG und von den jeweiligen notierten Unternehmen aufgestellt.

      Habe mal vor Monaten einen Leitfaden zugemailt bekommen von einem Bekannten. Auszugsweise steht dadrin:

      Leitfaden zum Insiderhandel
      Das Insiderrecht dient dazu, Insiderhandel zu unterbinden und Insidergeschäfte strafrechtlich zu verfolgen.

      Es enthält damit sowohl präventive als auch repressive Elemente. Als Rechtsgut geschützt wird auf diese Weise das Vertrauen der Anleger in einen fairen Wertpapiermarkt.

      Das Wertpapiergesetz nennt drei verbote für Insider: das Ausnutzen einer Insidertatsache, die unbefugte Weitergabe einer Insidertatsache und die Empfehlung zu Käufen oder Verkäufen aufgrund einer Insidertatsache.

      ...
      ...
      ...


      Hier noch zwei Beispiele, ebenfalls aus dem Leitfaden (Quelle BWA)

      Insideruntersuchungen
      * Ein Journalist empfahl am Abend des 06.02.1998 in der Fernsehsendung 3Sat-Börse die Aktie der Sixt AG zum Kauf, indem er sie in sein Musterdepot aufnahm. Eine dritte Person hatte am selben Tag 1.000 Aktien der Sixt AG erworben und veräußerte diese am folgenden Montag mit erheblichem Gewinn. Es bestand der Verdacht, daß diese dritte Person Kenntniss von der bevorstehenden Empfehlung hatte und diese Kenntnis bei dem Erwerb der Aktien ausnutzte ("Scalping"). Der Staatsanwalt Frankfurt am Main stellte das Ermittlungsverfahren insoweit nach §153 a StPO wegen geringer Schuld des Täters und gegen Zahlung von 150.000 DM ein

      * Ein Insider verwaltete das Aktiendepot der Inhaberfamilie und wußte frühzeitig um unmittelbar bevorstehende negative Entwicklungen für das Unternehmen. Er vrkaufte unter Ausnutzung dieser Kenntnisse Vorzugsaktien der Gesellschaft, noch bevor diese deutliche Kursverluste hinnehmen mußten. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin Strafbefehl wegen Insiderhandels; dieser ist seit dem 17.08.1995 rechtskräftig. Mit ihm wurde eine verwarnung ausgesprochen und die Verhängung einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen á 10.000 DM, also insg. 1.8 Mio. DM, für den Fall vorbehalten, das sich der Verurteilte nicht bewährt; die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Außerdem wurde der Verurteilte verpflichtet, als Bewährungsauflage 600.000 DM an gemeinnützige Einrichtungen zu entrichten.




      Viele Hinweise dazu mit Urteilen findet man unter http://www.bawe.de/
      Avatar
      schrieb am 25.06.01 16:55:01
      !
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      Avatar
      schrieb am 25.06.01 16:55:23
      Beitrag Nr. 13 ()
      leute, eines ist doch mal amtlich, was jeder hier persönlich davon hält steht außen vor, schließlich gibt es dafür 1 a richtlinien in unserer gesetzgebung...

      klar, ich kann auch sagen: "och, so schlimm finde ich das gar nicht, wenn mann leute umbringt...kommt drauf an...blablabla..." und dennoch ist es unrecht, oder?

      es gibt nun mal gesetze und an diese sollte man sich auch halten. und hier hat ein primärinsider definitv gegen das gesetz verstoßen...
      Avatar
      schrieb am 25.06.01 16:55:57
      Beitrag Nr. 14 ()
      Dazu ebenfalls von http://www.bawe.de:

      Wie Sie zweifelhafte Angebote erkennen können

      Ruft Sie jemand unaufgefordert an, um Ihnen ein Geschäft anzubieten?
      Gehen Sie auf keinen Fall darauf ein. Solche Anrufe sind verboten. Seriöse Anbieter rufen nicht unaufgefordert an.

      Werden Ihnen ungewöhnlich hohe Renditen versprochen?
      Weit über dem marktüblichen liegende Renditeversprechen weisen auf unseriöse Angebote hin. Je höher die versprochene Rendite ist, desto höher ist das Risiko, dass Sie Geld verlieren. Welche Renditen marktüblich sind, können Sie der Tageszeitung entnehmen.

      Lockt der Anbieter mit einem exklusiven Geschäft?
      Dies ist häufig nur ein billiger Trick. Darauf sollten Sie nicht eingehen.

      Hat der Anbieter Schwierigkeiten, seine Produkte zu erklären?
      Kaufen Sie nie die Katze im Sack. Erst informieren, dann entscheiden.

      Werden Sie unter Zeitdruck gesetzt?
      Lassen Sie sich nie drängen. Seriöse Angebote gibt es nicht nur heute, sondern auch morgen. Auch hier gilt: Erst informieren, dann entscheiden.

      Sollen Sie Geld ins Ausland überweisen?
      Seien Sie besonders vorsichtig. Schon viele Anleger haben bei diesen Transaktionen ihr Geld verloren.



      Was Sie vor einer Anlageentscheidung beachten sollten

      Welche Ziele verfolgen Sie mit der Anlage?
      Sie sollten sich bereits zu Hause Gedanken über Ihre Anlageziele machen. Prüfen Sie kritisch, ob Ihre Ziele realistisch sind und mit Ihren finanziellen Verhältnissen in Einklang stehen.

      Wer ist der Anbieter?
      Machen Sie keine Geschäfte mit Anbietern, die Ihnen keine aussagekräftigen Informationen zur Verfügung stellen. Verlassen Sie sich nicht auf wohlklingende Namen.

      Welche Produkte werden angeboten?
      Lassen Sie sich die Produkte und deren Risiken genau erklären. Entscheiden Sie erst, wenn Sie die Produkte verstanden haben. Denken Sie daran: Höhere Erträge bedeuten regelmäßig auch höhere Risiken.

      Welche Kosten kommen auf Sie zu?
      Erkundigen Sie sich nach den Kosten für die Auftragsausführung, für die Aufbewahrung und einen etwaigen Wiederverkauf. Auch nach Mindestentgelten und den Nachschusspflichten bei Derivaten sollten Sie fragen.

      Welche Unterlagen erhalten Sie?
      Verlangen Sie Informationsmaterial über den Anbieter und seine Produkte. Machen Sie sich eigene Notizen. Bewahren Sie diese Unterlagen sorgfältig auf.



      Was Sie über Ihre Rechte wissen sollten

      Auskünfte über Ihre Ziele, Ihre Erfahrungen mit Wertpapiergeschäften und Ihr Vermögen sind freiwillig. Sie sollten diese Angaben aber im eigenen Interesse machen. Nur wenn der Berater Bescheid weiß, kann er Sie vernünftig informieren.

      Der Berater muss Ihnen alle wichtigen Informationen zu den geplanten Geschäften mitteilen: Eigenschaften und Risiken des Geschäfts, Kosten, Laufzeiten und Sicherheitsleistungen.

      Sie entscheiden, an welcher Börse Ihr Auftrag ausgeführt werden soll. Gerade bei Nebenwerten und stark schwankenden Preisen sollten Sie unbedingt ein Preislimit setzen.

      Ihr Auftrag muss zeitnah ausgeführt werden. Das wird in der Regel noch am selben Tag geschehen. Wird der Auftrag im Ausland ausgeführt, kann es länger dauern.

      Die Abrechnung erhalten Sie einen Werktag nachdem Ihr Auftrag ausgeführt worden ist. Dauert es länger, erhalten Sie umgehend eine Auftragsbestätigung.

      Bei der Neuemission von Aktien hängt die Zuteilung vom gewählten Verfahren ab. Erkundigen Sie sich nach den Emissionsbedingungen und Zuteilungskriterien.


      Was das BAWe für Sie tun kann

      Wenn Sie sich schlecht beraten fühlen und dadurch Geld verloren haben oder Ihnen ein Angebot suspekt vorkommt, schreiben Sie uns bitte (Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main). Bei begründeten Beschwerden wenden wir uns an das betroffene Institut und haken nach. Ihre Hinweise helfen uns, Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz zu entdecken und dagegen vorzugehen.

      Viele Anleger haben Geld verloren, nachdem ein Geschäft über einen unaufgeforderten Anruf angebahnt wurde. Gehen Sie nicht auf ein solches Angebot ein und schreiben Sie uns, wenn Sie unaufgefordert angerufen wurden (Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main).

      Allerdings: Wir können Ihr Geld nicht zurückholen! Dazu haben wir keine Rechtsgrundlage. Wir sind keine Schiedsstelle und können auch niemanden anweisen, Ihnen einen Schaden zu ersetzen. Ansprüche können Sie nur über die Zivilgerichte geltend machen. Kontaktadressen finden Sie in der Rubrik: "Weiterführende Informationen zum Thema Anlegerschutz".



      FAQ - Häufig gestellte Fragen

      Kann mich das BAWe bei der Geldanlage beraten?
      An dieser Stelle müssen wir passen. Das BAWe darf Sie nicht bei Ihren Anlageentscheidungen beraten.

      Ich möchte in eine bestimmte Geldanlage investieren. Ist diese Anlage seriös?
      Diese Frage kann das BAWe nicht beantworten. Das BAWe darf solche Auskünfte nicht geben. Listen mit zweifelhaften Produkten können Sie häufig von den örtlichen Verbraucherverbänden erhalten. Sie können sich auch immer bei Ihrer Hausbank erkundigen. Auch eine Reihe von Wirtschafts- und Finanzzeitschriften veröffentlicht regelmäßig Listen mit unseriösen Produkten und Anbietern.

      Wie kann ich erkennen, ob ein Anbieter unseriös ist?
      Es gibt eine Reihe von Anhaltspunkten. Häufig erfolgt die Kontaktaufnahme telefonisch, d.h. Sie werden ohne jede Vorankündigung angerufen. Auf solche Anrufe sollten Sie auf keinen Fall eingehen. Solche Anrufe sind verboten. Seriöse Anbieter rufen nicht unaufgefordert an. Oft werden ungewöhnlich hohe Renditen versprochen, die weit über den marktüblichen liegen. Oder es wird mit angeblich besonders exklusiven Geschäften gelockt. Sie sollten auch vorsichtig sein, wenn Sie unter Zeit- und Entscheidungsdruck gesetzt werden. Seriöse Angebote gibt es nicht nur heute, sondern auch morgen. Also Vorsicht!
      Bedenklich ist auch, wenn der Anbieter Probleme hat, seine Produkte zu erklären oder Geld ins Ausland überwiesen werden soll. Das ist zwar nicht unseriös, aber ist das Geld erst einmal im Ausland, ist es sehr schwierig, es wieder zurückzubekommen, falls Probleme entstehen.


      Wo gibt es eine Liste der seriösen Anbieter? Wo gibt es eine "schwarze Liste"?
      Eine amtliche "schwarze Liste" gibt es nicht. Das BAWe gibt aber Auskunft darüber, ob ein Unternehmen zugelassen ist oder nicht. Allerdings kann das Amt keine Auskunft über die Seriosität des Anbieters geben. Listen mit den Namen zweifelhafter Anbieter haben häufig die örtlichen Verbraucherverbände. Auch eine Reihe von Wirtschafts- und Finanzzeitschriften veröffentlicht regelmäßig Listen mit unseriösen Produkten und Anbietern.

      Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen veröffentlicht auf seiner Internet-Website (http://www.bakred.de) eine Liste mit zugelassenen Unternehmen. Doch Vorsicht, die Tatsache, dass ein Unternehmen zugelassen ist, sagt noch nichts über die Seriosität des Anbieters oder seiner Produkte aus. Die Zulassung ist kein "Gütesiegel".


      Wer gibt Auskunft über Anbieter?
      Ob ein Anbieter zugelassen ist oder nicht, können Sie beim Bundesaufischtsamt für den Wertpapierhandel erfragen. Allerdings kann das Amt keine Auskunft über die Seriosität des Anbieters geben. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen veröffentlicht auf seiner Internet-Website (http://www.bakred.de) eine Liste mit zugelassenen Unternehmen. Doch Vorsicht, die Tatsache, dass ein Unternehmen zugelassen ist, sagt noch nichts über die Seriosität des Anbieters oder seiner Produkte aus. Die Zulassung ist kein "Gütesiegel".


      Wie kann man unseriöse Produkte erkennen?
      Bitte werfen Sie in diesem Zusammenhang einen Blick auf die Rubrik: Wie Sie zweifelhafte Angebote erkennen können.

      Wie kann ich unseriöse Methoden erkennen?
      Hier gibt es eine Reihe von Warnsignalen. So ist es unseriös, den Kontakt direkt und ohne Voranmeldung per Telefon aufzunehmen. Das ist verboten. Unseriös ist es auch, außergewöhnlich hohe Renditen zu versprechen oder gar zu garantieren. Häufig wurde folgende unseriöse Masche beobachtet: Es wurde damit gelockt, dass Anleger zunächst einen kleineren Betrag probeweise investieren. Nach kurzer Zeit berichtete der Anbieter vom großen Erfolg der Anlage und forderte dazu auf, jetzt "richtig" einzusteigen. Bereits jetzt hatten Investoren Ihr Geld verloren, denn wenn diese den Anbieter um Auszahlung baten, erlitt die Investition unvorhersehbare Verluste. Waren Investoren der Aufforderung gefolgt und waren "groß" einsteigen, erlitten diese "große" Verluste. Eine Rückzahlung war nicht zu erwarten. Oft werden Anleger mit angeblichen Steuervorteilen gelockt. Oder es werden Ängste geschürt, etwa vor dem Euro oder vor der Inflation. Anleger unter Zeitdruck zu setzen, ist ebenfalls ein beliebtes Mittel unseriöser Anbieter. Manchmal wird nicht so recht klar, wer die Vertragspartner eigentlich sind. Oder die Vertragswerke sind kompliziert gestaltet. Auch das sind Alarmsignale. Vorsicht ist auch angebracht, wenn Sie nicht oder nur unzureichend über die Risiken der Anlage aufgeklärt werden. Schließlich sind überhöhte Kosten, Preise oder Provisionen ein Warnzeichen. Wenn Sie solche Methoden bemerken, sollten Sie unbedingt die Finger von solchen Angeboten lassen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass es sich um unseriöse Angebote handelt.

      Wie schütze ich mich bei einer Wertpapieranlage vor Verlusten?
      Auch beim Kauf eines seriösen Produkts bei einem seriösen Anbieter bestehen Risiken. Gerade bei Aktien können die Kurse nicht nur steigen, sondern auch fallen. Darüber müssen Sie sich im Klaren sein: Je höher der mögliche Gewinn, desto höher auch das damit verbundene Risiko. Dieses Risiko ist der Preis für den höheren möglichen Gewinn.

      Worauf sollte ich bei der Geldanlage achten?
      Zunächst sollten Sie sich darüber klar sein, was Sie eigentlich wollen. Sparen Sie für das Alter oder wollen Sie ein bisschen an der Börse "spielen"? Der Anlagezweck und die verfügbaren Ersparnisse bestimmen die Anlagestrategie. Zudem sollten Sie nur in Produkte investieren, die Sie verstanden haben. Auch den Anbieter sollten Sie kennen. Wichtig ist eine sorgfältige Dokumentation des Geschäfts für den Fall, dass später Probleme auftreten. Außerdem sollten Sie sich rechtzeitig nach den Kosten erkundigen.

      Wie soll ich mein Geld anlegen? Mit welcher Anlagestrategie?
      Mit dieser Frage wenden Sie sich am besten an Ihre Bank oder einen Anbieter Ihres Vertrauens. Es gibt nicht die eine Strategie, die für alle passt. Da kommt es sehr auf die Umstände an: Wie viel Geld Sie anlegen möchten; wie lange; zu welchem Zweck; welches Sicherheitsbedürfnis Sie haben etc. Da sollten Sie sich beraten lassen. Hier nochmals die wichtigsten Entscheidungskriterien auf einen Blick:

      Klare und realistische Ziele

      Bekannter Anbieter

      Umfassende Aufklärung

      Gutes Informationsmaterial

      Marktgerechte Rendite

      Überschaubares Risiko

      Vertretbare Kosten

      Lückenlose Dokumentation

      Regelmäßige Berichte über die Anlage

      Bei der Emission der XYZ-Aktie bin ich leer ausgegangen. Wer entscheidet über die Aktienzuteilung?
      Bei der Neuemission von Aktien entscheidet der Emittent in Zusammenarbeit mit dem Emissionskonsortium über die Zuteilung der Aktien. Einen Rechtsanspruch auf eine Zuteilung haben Sie in aller Regel nicht. Kreditinstitute, die neue Aktien anbieten, sind verpflichtet, Sie auf Anfrage über das Zuteilungsverfahren zu informieren.

      Sind die Finanzanzeigen in den Zeitungen, vor allem in den Wochenendausgaben seriös?
      Leider stammen nicht alle Anzeigen in den Zeitungen von seriösen Anbietern. Sie sollten deshalb nicht alles für bare Münze nehmen, was Sie in den Anzeigen lesen. Tipps zum Erkennen zweifelhafter Angebote finden Sie in unserer entsprechenden Rubrik.

      Wie seriös sind Anlageempfehlungen im Internet, insbesondere in Chat-Rooms?
      Bei Informationen aus dem Internet gilt das gleiche wie bei Informationen aus anderen Quellen. Prüfen Sie kritisch, wer die Information zur Verfügung stellt und welche Ziele er mit der Bereitstellung der Information verfolgt.
      Bei Informationen in Chat-Rooms wissen Sie in der Regel nicht, wer die Information liefert und welches Ziel er damit verfolgt. Es ist also höchste Vorsicht geboten. Überprüfen Sie diese Informationen bevor Sie Geld investieren.

      Was mache ich, wenn ich seit längerem nichts mehr von meiner Geldanlage gehört habe?
      Wenn Sie von Ihrer Geldanlage schon lange nichts mehr gehört haben, sollten Sie sich unbedingt nach dem Stand erkundigen. Akzeptieren Sie keine Ausflüchte. Ein seriöser Anbieter unterrichtet Sie von sich aus regelmäßig und zuverlässig über die Entwicklung Ihrer Investition. Erhalten Sie keine oder nur eine unzureichende Antwort, wenden Sie sich an uns (Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main).

      Wie soll ich vorgehen, wenn ich Geld verloren habe?
      Sie können sich beim Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel beschweren. Aber: Wir können Ihr Geld nicht zurückholen. Dazu haben wir keine Rechtsgrundlage. Wir sind keine Schiedsstelle, und können niemanden anweisen, Ihnen einen Schaden zu ersetzen. Ansprüche können Sie deshalb nur über die Zivilgerichte geltend machen.

      Zuerst sollten Sie versuchen, mit dem Anbieter zu einer gütlichen Lösung zu kommen. Dazu sollten Sie sich zunächst an Ihren Berater wenden oder an die Beschwerdestelle bzw. Innenrevision des Anbieters (soweit vorhanden). Dokumentieren Sie Gespräche und verwahren Sie Kopien der Korrespondenz.

      Sofern der Anbieter eine private Bank ist, können auch die Ombudsstellen der privaten Banken weiterhelfen.

      Ombudsmann der privaten Banken bei den Kundenbeschwerdestellen beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin

      Sollte es Ihnen unmöglich sein, den Anbieter zu erreichen, ist dies ein sehr deutliches Alarmzeichen. Bitte erfragen Sie umgehend bei uns, dem

      Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main, Tel. 069/95 95 2-0, Fax: 069/95 95 2-123 oder beim

      Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, Gardeschützenweg 71-101, 12203 Berlin, Tel. 030/84 36-0, Fax 030/84 36-15 50, Internet: www.bakred.de

      ob der in Rede stehende Anbieter eine Zulassung besitzt. Wenn nicht, sollten Sie unverzüglich den Rat eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen. Einen Rechtsanwalt kann die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer benennen.

      Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, können örtliche Verbraucherberatungsstellen häufig weiterhelfen.

      Eine Liste aller Verbraucherzentralen und Verbraucherberatungsstellen können Sie bei der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände, Heilsbachstraße 20, 53123 Bonn, Tel. 0228/64 89 0, Fax 0228/64 42 58, anfordern. Sie ist auch im Internet abrufbar: www.agv.de/links.htm

      Sollte dies alles fehl schlagen, so verbleibt Ihnen die Möglichkeit, mit Hilfe eines Rechtsanwalts Ansprüche über die Zivilgerichte geltend zu machen.

      Etwas anderes ist es, wenn der Anbieter zahlungsunfähig geworden oder in Konkurs gegangen ist. Für diese Fälle gibt es Sicherungsfonds.
      Avatar
      schrieb am 25.06.01 16:57:54
      Beitrag Nr. 15 ()
      seht euch einfach mal die bestimmungen im wphg an, dann sind solche threads hier überflüssig...

      ...und abgesehen davon, kann ich wieder nur betonen: ich würde nie aufgrund von aussagen/empfehlungen von mir völlig fremden usern aktien kaufen/verkaufen...

      diese künstliche pushen ist doch das allerletzte!!!
      Avatar
      schrieb am 25.06.01 17:01:05
      Beitrag Nr. 16 ()
      Und meine persönliche Meinung dazu:

      JEDER, der hier Aktien mit richtigen oder falschen Tatsachen pusht, versucht gewisse Anleger mit seiner eigenen Meinung zu manipulieren. Insoweit kann man bei fast jedem Thread die Moralkeule rausholen und draufhauen. Wer dazu noch falsche Tatsachen absichtlich weitergibt, macht sich gewissermassen auch strafbar.

      Trotzdem meine ich, daß jeder user selber schuld ist, wenn er sich derart manipulieren läßt, daß er seine eigenen Überlegungen und sein eigenes research unbeachtet läßt und nur aufgrund der Thread-Informationen kauft oder verkauft. Genauso ist jeder Anleger selber schuld, wenn er aufgrund von Artikeln eines Bäckermeisters aus Kulmbach Aktien kauft und massive Verluste einfährt. In wie weit dem Journalisten ein Vorwurf daraus zu machen ist, kann ich nicht beurteilen.

      Wenn ein Insider/Mitarbeiter/Redakteur/Anlageberater jedoch sein Wissen benutzt, um durch frühzeitigen Kauf oder Verkauf aufgrund von Insiderinformationen einen Gewinn zu erzielen, dann macht er sich strafbar und das gehört strafrechtlich verfolgt.
      Avatar
      schrieb am 25.06.01 17:03:16
      !
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      Avatar
      schrieb am 25.06.01 17:06:33
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ wfg
      irgendwie werd ich das gefühl nicht los du willst uns verscheißern ;)
      aber egal, kommen wir auf dein ausgangsposting zurück:
      er darf posten was er will, er kann lügen und unwahrheiten verbreiten, er darf sogar insiderwissen posten, solange es nicht kursrelevant ist. Armes Deutschland
      Avatar
      schrieb am 25.06.01 17:48:13
      !
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      Avatar
      schrieb am 25.06.01 18:01:48
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ok, ich bin ertappt :D:D:D

      Hier die url zum Empfehlungsthread : http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…
      Avatar
      schrieb am 25.06.01 18:07:23
      !
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      Avatar
      schrieb am 25.06.01 18:16:46
      Beitrag Nr. 22 ()
      Wo ist dein Problem ? Was willst du aufzeigen zu welchen Empfehlungen ?

      Zu PSB, Maxdata oder Softbank im vorletzten jahr ???
      Zu Softbank oder Maxdata im letzten Jahr ???

      Viel Spaß beim suchen :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 25.06.01 19:29:06
      !
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      Avatar
      schrieb am 26.06.01 07:57:20
      !
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      Avatar
      schrieb am 20.11.01 19:03:37
      Beitrag Nr. 25 ()
      Auch bei dem zweiten Thread des Users fehlt mir wieder der Zusammenhang von Verfasser des Threads und dem Threadinnern.
      Kann man einen Thread eröffnen, ohne in ihm zu posten?

      Blöde Möglichkeit, sollte man abstellen.
      Avatar
      schrieb am 20.11.01 19:38:19
      Beitrag Nr. 26 ()
      Endlich mal wieder Nivea auf dem Sofa !!!

      Weiter so ....

      ... ich geh jetzt erstmal zu Berki in Kiosk auf

      nHansaundnMaria :mad:

      technostud ;)
      Avatar
      schrieb am 20.11.01 21:48:50
      Beitrag Nr. 27 ()
      @Zwutscher
      Ist schon komisch, was in den letzten Tagen so wieder an alten Threads hochgeholt wird.
      Und immer von demselben. War auch damals fast immer derselbe.
      Wende Dich doch mal an "CT.rM", der hier schon wieder rotzfrech seine Bahn zieht.
      Oder schau einfach in den Spiegel :mad:

      Ohne Gruss
      Avatar
      schrieb am 21.11.01 10:07:53
      Beitrag Nr. 28 ()
      Du hälst mich für Mr.TC?

      Hallo KFM


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