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    Staatsanwaltschaft -Beamte ohne Verantwortung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.06.01 21:49:39 von
    neuester Beitrag 29.06.01 15:24:14 von
    Beiträge: 58
    ID: 429.155
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      Avatar
      schrieb am 28.06.01 21:49:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hamburg (vwd) - Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen die Metabox AG, Hildesheim, wegen des Verdachts der Bilanzfälschung. "Das war von Anfang an auch Gegenstand der Ermittlungen", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Manfred Knothe, der "Financial Times Deutschland" (FTD - Freitagausgabe). Mit einem Abschluss der Ermittlungen sei erst in einigen Monaten zu rechnen. Im Jahresabschluss für 1999 habe der Hersteller von Set-Top-Boxen einen Umsatz von 42,885 Mio DEM ausgewiesen. In dieser Zahl sei aber nach Informationen der "FTD" auch die Amstrad Distribution GmbH für das ganze Jahr enthalten, obwohl sie erst im Dezember erworben worden war.
      Wäre statt des gesamten Jahresumsatzes nur der Dezember-Umsatz von Amstrad verbucht worden, hätte sich der Umsatz von Metabox nur auf 17,5 Mio DEM belaufen, schreibt die "FTD" weiter.
      +++Matthias Krust
      vwd/12/28.6.2001/mkr


      Wenn dann die Meldung von VWD stimmt, sollte man diesen Staatsanwalt aus dem Verkehr ziehen.
      Bilanzfälschung kann nur aktiv passieren. Hier aber hat der Wirtschaftsprüfer eine Bilanz testiert. Nachdem im Dezember 2000 von dem neuen WP erkannt worden ist, das Amstrad auf Grund von Bilanzrichtlinien nicht voll konsolidiert werden konnte, wurde von Seiten MBX umgehend eine Berichtigung gemeldet. Wo ist hier die Bilanzfälschung seitens MBX? - Und warum braucht der STA um dieses zu erkennen bisher 4 Monate und noch weitere um zu seinem abschließenden Urteil zu kommen?
      Sollte diese VWD- Meldung so wie geschrieben stimmen, so ist bei der STA der falsche Mann am Platz. Geschäftsschädigendes Verhalten ist hier eindeutig zu erkennen.
      Sollte die STA nicht mehr in Petto haben, so kann man davon ausgehen, das der Vorwurf von falschen Ad-Hoc- Meldungen und Kursmanipulationen durch Insiderhandel nicht mehr Gegenstand der Untersuchung sind.
      Was sagt uns das???
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 21:53:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dausend??? :confused:
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 22:02:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ harmann
      Cent...Euro...oder Prozent ?????
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 22:05:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ harman

      und wieder Zeit für ein dummes Witzchen...

      Bei der ganzen Sache geht es u. a. um Menschenschicksale, um Arbeitsplätze, um das hart erarbeitete Geld von Anlegern,...

      Die von vielen hier transportierte Lynch-Mentalität gegenüber MBX (früher im Wilden Westen wäre das gewesen: zuerst auf den nächsten Baum hängen, dann die Verhandlung) geht mir unglaublich auf den Geist. Und sich dann noch als moralische Instanz aufspielen.

      Das ist jetzt weniger an dich persönlich gerichtet (du bist eh noch einer der besonnensten "Basher"), aber du weißt wahrscheinlich gut, was und wen ich damit besonders meine.
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 22:15:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ lesa

      Ist normalerweise gar nicht meine Art, so ("dausend") zu antworten.
      Aber wenn man mal zurückdenkt, mit welchem Anspruch die Aktionärsgemeinschaft mal angetreten ist (die nunmal eng mit Deinem Namen verbunden ist, auch wenn dies keine "offizielle" Stellungnahme sein sollte), und dann solche Postings sieht...
      Wäre es nicht seriöser gewesen, erstmal beim Autor der Meldung nachzufragen, oder ein evtl. Missverständnis aufzuklären, statt nach vollmundigen Frontalangriffen ("Staatsanwalt aus dem Verkehr ziehen") auch noch Spekulationen über eingestellte Untersuchungen in den anderen Punkten loszutreten?

      Gruß,
      harman

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      Avatar
      schrieb am 28.06.01 22:22:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      @lesa

      Bilanzfälschung kann nur aktiv passieren. Hier aber hat der Wirtschaftsprüfer eine Bilanz testiert.

      Genau Herr Jäger so ist es, bewusste Bilanzfälschung und der Wirtschaftsprüfer Willi Möller & Partner haben bewusst falsch testiert. - aber das ist noch nicht alles Herr Jäger

      es kommen noch Dinge zu Tage die für Einige schwer verdaulich sein werden.

      u21
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 22:24:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ harmann
      1. Du findest von mir keine Ausage zu einem Kursziel.
      2. Wer lesen kann ist im Vorteil: (nur für Dich)

      Wenn dann die Meldung von VWD stimmt, sollte man diesen Staatsanwalt aus dem Verkehr ziehen

      Sollte diese VWD- Meldung so wie geschrieben stimmen, so ist bei der STA der falsche Mann am Platz. Geschäftsschädigendes Verhalten ist hier eindeutig zu erkennen
      Hierzu stehe ich. Irgendwo hat der Spaß auch seine Grenzen!
      Gruß LEO
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 22:26:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      lesa

      Das kann doch wohl kaum Dein Ernst sein.
      Es geht doch hier nicht nur um das Prüfsiegel.
      Ebeling hat doch dem Wiprüfer die Zahlen vorgelegt, oder wer sonst?
      Er ist verantwortlich und mit ihm der Rest-Vorstand & AR.

      cu
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 22:26:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      schnaeppchenjaeger

      Wenn ich etwas schneller tippen könnte, hätte sich Deine Bemerkung zum Witzchen wohl schon erledigt gehabt :)

      Nur, mir mußt Du nicht mit Arbeitsplätzen, Schicksalen, und Anlegergeldern kommen.
      Ich habe das Kapital der Firma nicht ausgegeben, um Umsatz zuzukaufen, Basketball zu sponsorn, oder Kredite an Tochterunternehmen herzuschenken.
      Ich habe nicht durch widersprüchliche Informationspolitik und nicht eingehaltene Ankündigungen Sdk und StA auf den Plan gerufen.
      Wegen meiner Postings hat auch sicher niemand in MBX investiert :)

      Nicht, daß Deine Vorwürfe an sich gegenstandslos wären.
      (Aber leider an die falsche Adresse)
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 22:38:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      Lesa

      Daß diese Meldung nicht zum bisherigen allg. Kenntnisstand passt, und das da "irgenwo was faul" sein muß, ist doch klar.
      Aber ich halte Deinen oben eingeschlagenen Weg für falsch- scheinbar unterschätzt Du die Bedeutung Deiner neuen Rolle.
      Oder wollt ihr Euch lediglich als Mecker- und Nörgelverein darstellen?
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 23:01:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ harman

      So leicht solltest du es dir nicht machen.

      Gibt es ein positives Posting von dir zu MBX ?

      Wenn ja, dann bitte die Quellenangabe.

      Ich habe nicht von den Fehlern von MBX gesprochen - deren gibt es zugegebenermassen genug - sondern vom Verhalten der sog. Basher.

      Es ist in der heutigen vernetzten Zeit definitiv naiv zu glauben, dass man als wallstreet:online-Poster im luftleeren Raum agiert; schon "ernstzunehmende" Magazine und Zeitungen waren sich nicht zu schade, auf die Argumente der Basher hier zurückzugreifen bzw. diese zu zitieren, gerade in letzten Zeit.

      Die öffentliche Meinung - egal ob in Aktienboards, Zeitungen oder Magazinen - hat eine direkte Wechselwirkung zum Erfolg eines Unternehmens, eines Politikers, eines Sportlers, etc.

      Das ist nunmal die heutige gesellschaftliche Realität und niemand, der im öffentlichen Raum agiert (und dazu gehört natürlich auch dieses Board), kann behaupten, dass seine Aussagen nicht den Werdegang z. B. einer Firma zum positiven oder negativen beeinflussen könnten.

      Wenn z. B. ein Journalist eine (vermeintliche) prekäre Geschichte eines Politikers findet und publiziert, ist dies häufig das Ende dessen (Polit-)Karriere.
      Dabei ist es gar nicht von primärer Bedeutung, ob diese Story überhaupt stimmt, oft reicht ein substantieller Verdacht auf ein Fehlverhalten aus, um einen Politiker für seine Partei untragbar zu machen.

      Im Bereich des (Big) Business ist ein schlechter Ruf ähnlich verheerend; wer am Aufbau eines schlechten Rufes einer Firma mitarbeitet, sollte deswegen wissen, was er damit anrichtet bzw. anrichten kann.

      Im einzelnen (scheinbar) harmlos, in der Summe höhlt der stete Tropfen den Stein.

      Und komm bitte bei einer eventuellen Antwort nicht wieder mit den Fehlern von Metabox. Diese sind ein anderes Thema.
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 23:06:28
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo an alle.
      Ich bin neu hier und habe zunächst eine nur technische Frage.
      Weiß jemand ob die STB´s von mbx compatibel zu HDTV sind?
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 23:14:35
      Beitrag Nr. 13 ()
      § 323 Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers
      (1) Der Abschlußprüfer, seine Gehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft sind zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung und zur Verschwiegenheit verpflichtet; § 57b der Wirtschaftsprüferordnung bleibt unberührt. Sie dürfen nicht unbefugt Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verwerten, die sie bei ihrer Tätigkeit erfahren haben. Wer vorsätzlich oder fahrlässig seine Pflichten verletzt, ist der Kapitalgesellschaft und, wenn ein verbundenes Unternehmen geschädigt worden ist, auch diesem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Mehrere Personen haften als Gesamtschuldner.

      (2) Die Ersatzpflicht von Personen, die fahrlässig gehandelt haben, beschränkt sich auf zwei Millionen Deutsche Mark für eine Prüfung. Bei Prüfung einer Aktiengesellschaft, die Aktien mit amtlicher Notierung ausgegeben hat, beschränkt sich die Ersatzpflicht von Personen, die fahrlässig gehandelt haben, abweichend von Satz 1 auf acht Millionen Deutsche Mark für eine Prüfung. Dies gilt auch, wenn an der Prüfung mehrere Personen beteiligt gewesen oder mehrere zum Ersatz verpflichtende Handlungen begangen worden sind, und ohne Rücksicht darauf, ob andere Beteiligte vorsätzlich gehandelt haben.

      (3) Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht, wenn eine Prüfungsgesellschaft Abschlußprüfer ist, auch gegenüber dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Prüfungsgesellschaft.

      (4) Die Ersatzpflicht nach diesen Vorschriften kann durch Vertrag weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.

      (5) Die Ansprüche aus diesen Vorschriften verjähren in fünf Jahren.

      § 323 Abs. 1 HGB in dieser Fassung bis 31. Dezember 2000 in KraftBGBl. I20001769

      (1) Der Abschlußprüfer, seine Gehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft sind zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie dürfen nicht unbefugt Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verwerten, die sie bei ihrer Tätigkeit erfahren haben. Wer vorsätzlich oder fahrlässig seine Pflichten verletzt, ist der Kapitalgesellschaft und, wenn ein verbundenes Unternehmen geschädigt worden ist, auch diesem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Mehrere Personen haften als Gesamtschuldner.
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 23:15:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      Leute nochmal genau lesen ;)
      Da steht was von war auch Gegenstand ....
      Da steht noch nicht ein einziges Wort über den Stand der Ermittlungen, nur dass es wohl noch ein paar Monate dauern wird.
      Und ansonsten schreibt da die Finacial Times Deutschland über etwas worüber sie Informationen hat und nicht der Staatsanwalt ;) .
      Fakt ist, dass Metabox hier bereits kurz nach der Aufnahme der Ermittlungen, des Bundesaufsichtsamtes, ich betone nach der Aufnahme der Ermittlungen, eine Korrektur vorgenommen hat und zugegeben hat hier sei nur ein klitze kleiner Fehler passiert.

      Hier die Meldungen von damals dazu in zeitlicher Abfolge:

      Metabox-Aktionäre kritisieren
      Geschäftsbericht

      26.07.2000: Unternehmen Inland

      Hildesheim (vwd) -Aktionäre der Metabox AG, Hildesheim, haben
      während der Hauptversammlung am Mittwoch den
      Geschäftsbericht 1999 scharf kritisiert. "Wir lassen uns in
      Zukunft einen solchen Bericht nicht mehr bieten", sagte der
      Repräsentant der Deutschen Schutzgemeinschaft für
      Wertpapierbesitz. Aus dem Bericht könne man von A bis Z nichts
      entnehmen, was wichtig sei. Es fehle die
      Segmentberichterstattung, ein Bericht über die Risiken und vor
      allem ein Ausblick. Die Aktionäre könnten sich so kein Bild über
      das Unternehmen machen, führte der Sprecher weiter aus.
      Vorstandsvorsitzender Stefan Domeyer sagte zu, im kommenden
      Jahr den Umfang der Berichterstattung auszubauen.


      Befürchtungen eines Kleinaktionärs, dass sich das Unternehmen
      zu sehr diversifiziere und damit das Risko entsprechend steige,
      begegnete Domeyer mit den Worten: "Wir sind doch kein
      Witwen-und Waisenfonds". Ohne Risiko gibt es seiner Ansicht
      nach auch keinen Erfolg. Und Metabox habe sich mittlweile zum
      Systemanbieter gemausert. "Dies ist der Schlüssel des
      Vertriebserfolges", sagte der Vorstandsvorsitzende. +++ Kirsten
      Bienk vwd/26.7.2000/kib/zwi


      Ermittlungen des
      Bundesaufsichtsamtes wegen
      Metabox dauern an

      02.10.2000: Unternehmen Inland

      Hildesheim (vwd) -Die Ermittlungen des Bundesaufsichtsamtes
      für den Wertpapierhandel, Frankfurt, im Fall der Metabox AG,
      Hildesheim, dauern an. Ein Ende des Verfahrens ist nach
      Angaben eines Sprechers vom Montag nicht abzusehen. Das
      Amt untersuche, ob das Hildesheimer Unternehmen gegen § 15
      WpHG verstoßen hat. Sollte dies der Fall sein, werde das Amt
      möglicherweise ein Bußgeld erlassen. Metabox hatte am 28.
      September 2000 eine für das laufende Jahr reduzierte
      Gewinn-und Umsatzprognose herausgegeben.

      Bereits am 25. September hat sich nach Angaben des
      Vorstandsvorsitzenden Stefan Domeyer die Entscheidung für die
      Verschiebung von Lieferungen angebahnt. Mit dieser
      Verzögerung hatte Metabox ihre veränderten Prognosen
      begründet. +++Kirsten Bienk vwd/2.10.2000/kib/mr


      Metabox: Konsolidierungsfehler im
      Jahresabschluss 1999

      30.11.2000: Unternehmen Ausland

      Hildesheim -Im Rahmen der Vorprüfung für den Jahresabschluss
      bei der Metabox AG, Hildesheim, wurde nachträglich ein
      Konsolidierungsfehler innerhalb des testierten und der
      Hauptversammlung vorgelegten Konzernabschlusses 1999
      gefunden. Wie das Unternehmen am Donnerstag ad hoc mitteilte,
      stellte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen
      Steuerberatungsgesellschaft mbH den Fehler fest, der
      ausschließlich den konsolidierten Konzernabschluss, nicht aber
      die Einzelabschlüsse betrifft.

      Metabox hat demnach beim Konzernabschluss 1999 den
      Jahresumsatz wie auch die übrigen Posten der Gewinn-und
      Verlustrechnung der Amstrad Distribution GmbH vollständig
      miteinbezogen, obwohl nach IAS nur die zeitanteiligen Erträge
      und Aufwendungen konsolidierungsfähig gewesen wären. Auch
      bei anderen Unternehmen, die 1999 erworben worden, habe
      Metabox diese Konsolidierungsmethode angewendt, hieß es. Im
      Zuge der Korrektur sinkt der Konzernverlust nach vorläufigen
      Berechnungen um 0,1 Mio DEM auf 5,5 Mio DEM. Der Umsatz
      beläuft sich dann auf 17,5 Mio DEM, statt der ursprünglich
      ausgewiesenen 42,9 Mio DEM.

      Auf die Amstrad Distribution entfällt davon eine Umsatzdifferenz
      von 24,2 Mio DEM. Nach Feststellung des Konsolidierungsfehlers
      habe Metabox unverzüglich eine Nachtragsprüfung in Auftrag
      gegeben. Das Unternehmen werde einen neuen
      Konzernabschluss 1999 erstellen und der nächsten
      Hauptversammlung vorlegen. vwd/12/30.11.2000/mn/reh


      Also wenn ich hiervon eine Auswertung betreibe hat domy in der ersten Ad-hoc gelogen, denn der Geschäftsbericht dieses Jahr scheint wohl wieder nüscht verbessert haben :D.

      Zum zweiten muss man ja wirklich sagen, die Finacial Times Deutschland macht ja eine brand heiße recherche, auch dass ist eigentlich wenn man das Datum 30.11.2000 ansieht reif für eine Satire.
      Kauft eigentlich jemand das Blatt noch???
      Junge junge der Kaffe da ist schon nicht mehr kalt, sondern schon längst in der Tasse eingetrocknet.

      Gruß
      bw
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 23:16:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      § 322 Bestätigungsvermerk
      (1) Der Abschlußprüfer hat das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluß und zum Konzernabschluß zusammenzufassen. Der Bestätigungsvermerk hat neben einer Beschreibung von Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung auch eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten. Sind vom Abschlußprüfer keine Einwendungen zu erheben, so hat er in seinem Bestätigungsvermerk zu erklären, daß die von ihm nach § 317 durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat und daß der von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft aufgestellte Jahres- oder Konzernabschluß aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse des Abschlußprüfers nach seiner Beurteilung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens oder des Konzerns vermittelt.

      (2) Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll allgemeinverständlich und problemorientiert unter Berücksichtigung des Umstandes erfolgen, daß die gesetzlichen Vertreter den Abschluß zu verantworten haben. Auf Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, ist gesondert einzugehen.

      (3) Im Bestätigungsvermerk ist auch darauf einzugehen, ob der Lagebericht und der Konzernlagebericht insgesamt nach der Beurteilung des Abschlußprüfers eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens oder des Konzerns vermittelt. Dabei ist auch darauf einzugehen, ob die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

      (4) Sind Einwendungen zu erheben, so hat der Abschlußprüfer seine Erklärung nach Absatz 1 Satz 3 einzuschränken oder zu versagen. Die Versagung ist in den Vermerk, der nicht mehr als Bestätigungsvermerk zu bezeichnen ist, aufzunehmen. Die Einschränkung und die Versagung sind zu begründen. Einschränkungen sind so darzustellen, daß deren Tragweite erkennbar wird.

      (5) Der Abschlußprüfer hat den Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über seine Versagung unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist auch in den Prüfungsbericht aufzunehmen.
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 23:29:51
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ U21...Kimba
      Bitte immer realistisch bleiben.
      Der WP hat die Bilanz testiert.
      Wenn aus einer falsch - testierten Bilanz wegen eines Fehlers - bewußt oder unbewußt - jemandem ein Schaden entstanden ist, so muß der Wirtschaftsprüfer haften. ( KPMG hat dafür in den letzten 2 Jahren ca. 600.000 Mio zahlen müssen, übrigends hat Arthur Anderson diesen Jahr in USA auch bluten müssen).
      Es sei denn der Fehler ist von der Buchhaltung der zu prüfenden Firma bewußt und arglistig erfolgt.
      Hier handelt es sich aber um eine offene Bewertung von aufgekauften Vermögensanteilen, die dem WP bekannt waren.
      Wo ist hier Vorsatz oder Arglistigkeit, zumal diese Problematik auch in der HV 2000 ausdiskutiert wurde und damit den dort Anwesenden bekannt war, soweit sie sich nicht nur am Thresen gelabt haben.
      Im Gegenteil: Als der neue WP diesen vermeintlichen Fehler erkannt hatte,und die Bewertung nach IAS berichtigte hat MBX umgehend eine Klarstellung veröffentlicht.
      Im übrigen: Wenn ihr jemanden fragt, der sich damit auskennt, wird er Euch sagen, das nach HGB, wie eigentlich in z.Zt. gültigen AktG analog GmbH-Gesetz die Bewertung richtig war.
      Meine Aussage bezügl. der STA ist somit mit der Einschränkung, das dieses auch so verlautete, nicht zu revidieren.
      Dies alles relativiert aber nicht die Fehler, die MBX gemacht hat und die mit Sicherheit noch aufzuarbeiten sind.
      Hierzu empfehle ich die Presseerklärung der Aktionärsgemeinschaft vom 18.4.01 Wir sind keine jubelnden Hintermänner sondern versuchen soweit es möglich ist, unsere Firma -wenn auch sehr offen und kritisch zu begleiten. Wenn dies bei WO auch nicht immer so herüberkommt. Ob wir mit unserer Einstellung und Einsatz Erfolg im Sinne der Firma und unseres eingestzten Kapitals haben, wissen wir auch nicht, aber es ist einen Versuch wert.
      So nun ist es fast eine Grundsatzerklärung geworden.
      Gute Nacht

      Gruß LEO
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 23:39:16
      Beitrag Nr. 17 ()
      schnaeppchenjaeger

      Wozu sollte ausgerechnet ich ein positives Posting zu MBX nachweisen???
      Ich habe nie behauptet, daß ich die Lage von MBX für positiv erachte...

      Und zum Rest:
      Was soll denn nun diese Leier?
      Wenn man über die Ursachen der Lage von MBX reden will, dann kann man nicht hergehen und sagen "und komm mir nicht mit den Fehlern von MBX":
      Dann ist die Diskussion nämlich beendet, bevor sie angefangen hat.

      Tut mir leid, aber wenn ich schon Schüler-Problemaufsätze
      mit Floskeln wie "in der heutigen vernetzten Zeit" und "in der heutigen gesellschaftlichen Realität" lese...
      MBX muß sich nunmal in der heutigen Zeit und Realität durchsetzen, mit Presse und öffentlicher Meinung, wie jedes andere Unternehmen auch, und basta.
      Es gibt kein Grundrecht auf geschützte Nischen außerhalb der öffentlichen Meinung und kein Anrecht darauf, nicht in der Presse erwähnt zu werden.
      Damit konnte man übrigens gut leben, als die adhocs veröffentlicht wurden.
      Und auch -und gerade- mit dem WO-Board.

      Gruß,
      harman
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 23:48:42
      Beitrag Nr. 18 ()
      @lesa?????
      kannst Du lesen???
      realistischer als das was ich da oben gerade reingestellt habe geht es wohl nicht.

      1. das der Bericht nicht i.O. war muss schon früher bekannt gewesen sein, spätestens nach der HV hätte man sehen müssen da stimmt was nicht.

      2. nach dem Ermittlungen aufgenommen wurden hat man versucht noch schnell die gröbsten Leichen aus dem Keller zu räumen. Nach dem die Ermittlungen liefen.

      Die Leute von MBX wussten genau wo es bereits angefangen hat zu brennen, dass unterstelle ich hier.

      Gruß
      bw
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 23:58:37
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ klaus39

      klaus,
      warum stellst du das HGB abschnittsweise rein ?
      schreib lieber was du willst.



      ansonsten:
      dieses "kleine" missgeschick ist mittlerweile geschichte. wenn ihr davon ausgeht, dass dies bei der heutigen situation noch von ausschlaggebender bedeutung ist, dann habt ihr einiges nicht realisiert.

      ob mbx endgültig den bach runtergeht, hängt schon lange von ganz anderen sachen ab und nicht von dieser kinderkacke.
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 23:59:02
      Beitrag Nr. 20 ()
      @ harman

      Ich nehme zur Kenntnis:

      Du bist nicht ansatzweise fähig, wenigstens für ein Posting dein eigenes Handeln zu reflektieren, sondern gehst sofort in die übliche MBX-Dresche über.
      Nicht ein Posting über die Ursachen der Lage von MBX reden zu können ohne mit den Fehlern von MBX zu kommen ist dir undenkbar. Sehr interessant.

      So etwas nenne ich zwanghaftes Verhalten.
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 00:09:53
      Beitrag Nr. 21 ()
      @KarlFuerstenberg

      Es wird ja mal wieder kräftig davon ausgegangen, das
      MBX die 99 Bilanz absichtlich gefälscht hat.

      Wofür ist ein Prüfer gut, wenn der diese Umstände nicht
      erkennen kann?? Dem nur die Kohle in den Rachen werfen?

      Als Unternehmer muß ich mich auf die Typen verlassen können.

      Die wenigsten Unternehmer haben Ahnung von Buchführung. Und das unterstelle ich SD auch. Da beduetet m.E. das die Bilanz nicht absichtlich geschönt wurde.

      Das das alles Schnee von vorgestern ist weißt du. Ich weiß das auch. Aber die Presse macht darum einen riesen Wirbel.

      Genauso ist mir klar, das sich meine Investition in MBX auch in Luft auflösen kann. Wohlbemerkt kann!! aber nicht muß.

      Ich kann mir genausogut vorstellen, das die Karre noch aus dem Dreck gezogen wird. Und genau darum bleibe ich auch investiert.

      Klaus
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 00:15:57
      Beitrag Nr. 22 ()
      Domeyer hat auf der HV letztes Jahr schon gesagt, dass Amstrad und noch
      ein Unternehmen komplett in den 99er Abschluss eingegangen sind, wobei
      ich mich nicht erinnern kann, wer danahc gefargt hatte.

      Sollte einer der von SDK/DSW gewesen sein.

      D.h., zur HV war bekannt, was Sache ist.

      Bilanzfälschung sollte insbesondere dann angemssen sein, wenn
      das Gerücht stimmt, dass Domeyer ausgebildeter Wirtschaftsprüfer ist.

      Leider konnte ich das letzten Sommer noch nicht als falsch oder
      richig einschätzen.

      Leider, leider, leider. Aber auch mir hätte der gesunde Menschenverstand sagen
      müssen, dass da was riecht.

      Gruss gg

      PS: Die Argumentation in Deinem Eröffnungsposting kann doch nicht Dein Ernst sein!
      Ich bewundere ja Deine Loyalität - aber vielleich tkümmert ihr Euch besser darum, ganz
      schnell jemand in den Aufsichtsrat zu bekommen, der
      1.) Sauber ist und
      2.) Janphil und Co. auf die Finger schaut.
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 00:17:41
      Beitrag Nr. 23 ()
      Klaus,
      wozu hat eine AG denn einen CFO ??
      Warum sind dass denn immer die ersten die die sinkenden Schiffe verlassen?

      Leute MBX ist ein Börsennotiertes Unternehmen, wenn es sich keinen Mann leisten kann, der die Bücher führt und prüft dann hat das Unternehmen nie etwas an der Börse verloren gehabt.
      Ende der Durchsage.
      Gruß
      bw
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 00:21:57
      Beitrag Nr. 24 ()
      Mich würde mal interessieren warum MBX da ist wo sie jetzt ist, aber wenn möglich ohne Fehler von MBX bitte. Danke!

      theak
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 00:22:48
      Beitrag Nr. 25 ()
      @ Schlechterweis
      Zur Zeit der Bilanzierung 1999 hatte die Metabox AG einen CFO (Weisst Du ja wohl selbst - oder?)
      Die Prüfung nimmt aber nicht der CFO vor sondern der Wirtschaftsprüfer.
      Was soll also dieses Posting?
      Ende der Durchsage
      Gruß LEO
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 00:31:16
      Beitrag Nr. 26 ()
      schnaeppchenjaeger

      Weil es Dir so viel bedeutet, hier nochmal ganz deutlich:

      Ja.
      Für mich ist es undenkbar, auch nur ein Posting lang über die Ursachen der Lage von MBX reden zu können, ohne mit den Fehlern von MBX zu kommen. Andere URSACHEN für die Lage von MBX sehe ich nicht.

      War das deutlich genug?

      Du magst Dich aber trotzdem gerne weiter mit an den Haaren herbeigeschwafelten Schuldzuweisungen an Presse, Staatsanwalt, SdK, Herrn Prior, böse Basher und anderen Nebelkerzen in Nebenkriegsschauplätze flüchten.
      In der heilen Welt der Verlierer sind immer die anderen schuld. Das Dumme ist, man wird immer Verlierer bleiben, wenn man es nicht schafft, "die anderen" (alle anderen!) zu ändern.
      (Bezieht sich mehr auf MBX, als auf Dich)

      Gruß,
      harman
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 00:34:19
      Beitrag Nr. 27 ()
      @theak

      Schlechtes Zahlenwerk

      Korrigieren von Bilanzen

      Verschiebungen oder Stornierungen von Aufträgen

      Wechsel oder Niederlegungen in der Führung

      Insolvenzantrag

      Presse


      Klaus
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 00:35:56
      Beitrag Nr. 28 ()
      nochmal schnaeppchenjaeger

      Gehört aber alles nicht in DIESEN thread- der hat ein anderes Thema.

      Gute Nacht.
      harman
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 00:36:36
      Beitrag Nr. 29 ()
      @GG
      Mit der Entsendung in den AR bin wahrscheinlich ich resp. die Aktionärsgemeinschaft gemeint. Nun gut:
      Das AktG schreibt explicit vor, das der AR von der HV gewählt wird. Bei der nächsten HV -soweit es dazu kommt- werden wir unsere Wahlvorschläge einbringen. Es werden nach meiner Vorstellung Personen dabei sein, die bisher nicht mit MBX in Verbindung standen aber nach den Vorstellungen der Aktionärsgemeinschaft eine ausreichende Fähigkeit zur Kontrolle mitbringen.
      Michael Heckeroth, der von dem jetzigen AR in den Vorstand berufen wurde, ist nach seinem eigenen Selbstverständnis als Interrimsmitglied bis zur Zusammensetzung des neuen AR tätig.
      Gruß LEO
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 00:37:58
      Beitrag Nr. 30 ()
      @harmann

      Böse Basher können m.E. den Kurs nur kurzfristig bewegen.

      Die sind mit Sicherheit nicht Schuld an dem Desaster.

      Klaus
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 00:42:16
      Beitrag Nr. 31 ()
      Klaus

      Puuh, und ich dachte schon, das wär alles nur passiert, weil der harman sich nicht reflektiert oder so ähnlich :laugh:

      Jetzt aber wirklich Gute Nacht.
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 00:45:20
      Beitrag Nr. 32 ()
      Grüss Dich Klaus

      mit Dir kann man sich wenigstens unterhalten.

      Schlechtes Zahlenwerk....MBX?

      Korrigieren von Bilanzen = MBX

      Verschiebungen oder Stornierungen von Aufträgen ok fremd bleibt natürlich die Schuldfrage sind wir wahrscheinlich wieder bei MBX.

      Wechsel oder Niederlegungen in der Führung = MBX

      Insolvenzantrag = MBX

      Presse ok fremd

      Ich war ebenfalls mal MBX-Fan blieb aber mit beiden Beinen am Boden und Gier und Neid sind bei mir nicht stark ausgeprägt.

      gruss
      theak
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 00:50:16
      Beitrag Nr. 33 ()
      @theak

      Mit beiden Beinen auf der Erde, das bin ich auch noch.
      Und das gewaltig.

      Aber ich denke, jeder der an der Börse spekuliert, macht das nur aus einem einzigen Grund. "GIER nach mehr"

      Bis letztes Jahr war das auch noch in Ordnung. Aber in diesem, tztz

      Klaus
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 00:58:23
      Beitrag Nr. 34 ()
      @theak

      Nachtrag:

      Neid? Was ist das?????

      Ich für mein Teil gönne jedem oder jeder seinen/ihren Gewinn. Darauf bin ich keinesfalls neidisch. Ich kann mich für andere auch mitfreuen.

      Klaus
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 00:59:33
      Beitrag Nr. 35 ()
      @ harman und klaus39

      Und die vielen Prozessanträge gegen Basher wegen Firmen-schädigender Postings bzw. Falschbehauptungen, welche US-Firmen gerade in letzter Zeit verstärkt eingebracht haben ??
      Die bezahlen dafür sündteure Anwälte weil die Basher ihnen nicht schaden (können)??

      Diese Thematik ist kein Spass; das Internet ist kein rechtsfreier Raum, in Deutschland wird da schon noch diesbezüglich nachgezogen werden.
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 01:01:48
      Beitrag Nr. 36 ()
      @Klaus

      Du bist an der Börse weil Du Geld verdienen willst. Für ein größeres Auto oder vielleicht ein Haus, Boot, Du weist was ich meine. Das hat noch nichts mit Gier zu tun. Gier vernebelt das Gehirn Du bist nicht in der Lage noch klar zu denken. Realitäten verschieben sich usw.

      Soweit sind wir beide noch nicht oder?;):D:D

      gruss
      theak
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 01:12:02
      Beitrag Nr. 37 ()
      @schnäppchenjäger

      Du sagst es: In Deutschland wird da noch nachgezogen werden. Aber bis das soweit ist, wird es noch dauern.

      Auch weißt du selber, in welchen Aktien Basher aktiv sind.
      Die machen natürlich horrende Gewinne, keine Frage. Aber das ist alles eher kurzfristig.

      @theak

      Soweit bin ich noch lange nicht. Ich habe und werde nur Kapital einsetzen, was ich auch verschmerzen kann.

      Ich kaufe Aktien und lasse sie doch meist länger liegen, außer die Umstände erfordern sofortiges Handeln.

      Auf jeden Fall bin ich kein Zockertyp, der auf Biegen und Brechen schnelle Gewinne machen will.

      Außerdem Geld ist nicht alles auf der Welt. Da gibt es viel wichtigere Sachen und auch schönere. :laugh:

      Klaus
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 01:12:34
      Beitrag Nr. 38 ()
      @schnaeppchenjaeger

      das waren oder sind keine Basher sondern Pusher.
      Du hast allerdings Recht die Thematik ist kein Spass.

      Gruss
      theak
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 01:22:46
      Beitrag Nr. 39 ()
      hi Klaus die wichtigeren und schöneren Sachen kenn ich auch, braucht man aber trotzdem nen bischen Geld für.:D:D:D

      z.Bsp Bei uns gibts son kleines Restaurante geh ich ab und zu mit meiner Frau hin. Fläschen Rotein, Vorspeise, Hauptgericht usw.... schwups is ein Geringverdienergehalt weg.

      gruss
      theak
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 01:27:54
      Beitrag Nr. 40 ()
      theak

      Geringverdienergehalt geht aber bis 630,00 DM

      Muß aber ein teures Restaurante sein :laugh: :laugh:

      Klaus
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 01:37:18
      Beitrag Nr. 41 ()
      hi Klaus

      lange Haare darf man da nicht haben

      Gruss
      theak
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 02:50:32
      !
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      Avatar
      schrieb am 29.06.01 03:01:56
      !
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      Avatar
      schrieb am 29.06.01 03:13:12
      Beitrag Nr. 44 ()
      @MBX-Aktionäre:

      Fügt Euch dem Schicksal und vergesst MBX, wie auch andere Aktionäre best. Papiere (Aktien) vergessen; widmet Euch endlich den wichtigen Dingen: z. B. Thread: Sammelthread für die Gewinner trotz Baisse
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 03:56:07
      Beitrag Nr. 45 ()
      Lesa, dann stellen wir doch mal das Dreamteam von MBX vor.

      Vorstand

      Herr Stefan Domeyer, 37 Jahre, ist der Vorsitzende des Vorstandes. Er schloss sein Studium der Betriebswirtschaft als Diplom-Kaufmann 1987 mit Prädikat ab. Erste Berufserfahrungen sammelte er in einer Werbeagentur, der EDV-Beratung und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Als kaufmännischer Leiter der Ericsson GmbH und als Geschäftsführer der Amiga Technologies GmbH übernahm er auch operative Verantwortung. Er ist der Initiator und ein Gründungsaktionär der Met@box AG.

      Herr Geerd-Ulrich Ebeling, 36 Jahre, ist für den Bereich Operations zuständig. Ausgebildet als Elektrotechniker und Industriekaufmann baute er das erste DV-gestützte Controlling bei dem Elektronik- und Fernsehtechnikhersteller FUBA Hans Kolbe & Co. auf. Nachdem er bei Ericsson GmbH Leiter des Controlling war, wechselte er zu der Amiga Technologies GmbH. Von dort stieß er zu dem Kreis der Gründungsaktionäre.

      Herr Rainer Kochan, 47 Jahre, ist für den Bereich TV-Systeme zuständig. Als Diplom-Ingenieur der Nachrichtentechnik übernahm er mehrere leitende Positionen im technischen Vertrieb im Hause der FUBA Hans Kolbe & Co.. Später wechselte er als Verkaufsleiter in den Export. Seit 1995 war er Geschäftsführer der SECOM GmbH, bis diese auf die Met@box AG verschmolzen wurde. Für diese Tätigkeit erhielt er eine Vergütung von TDM 48 in 1998.




      Aufsichtsrat

      Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.

      Herr Manfred Drung, Kaufmann, Vorsitzender des Aufsichtsrates, Hildesheim, ist als Berater für Unternehmer tätig. Neben seiner Tätigkeit im Aufsichtsrat der Met@box AG ist er an der City GmbH beteiligt, vgl. Beteiligung von Organmitgliedern an anderen Gesellschaften.

      Herr Manfred Schumacher (ab dem 14. Juni 1999), München, ist als Journalist für das Magazin FOCUS tätig.

      Herr Siegfried Fleischer, Hildesheim, ist als Steuerberater tätig.

      Wenn dieses Dreamteam, keine Bilanz erstellen oder Prüfen konnte, wer dann??? (wobei beim Aufsichtrat könnte ich mir das ein oder andere Defizit sogar vorstellen, ein Journalist, Kaufmann?? was für eine Ausbildung, da fehlt auch was so nebenbei oder vorher gemacht wurde, Steuerberater ok der müsste schon wieder mehr von den Zalen verstehen.)

      Ein Herr Domeyer dürfte sogar, wenn es zur Anklage kommt auf Grund seiner Ausbildung als Experte im Bereich Bilanzierung gelten und damit evt. sogar in Erklärungsnotstand kommen, wenn er sich auf protokollierte Aussagen von anderen Wirtschaftsprüfern, die die Berichte testiert haben, beruft.

      Leute guckt Euch genau an mit was für einem Dreamteam Ihr es hier zu tun habt.


      Quelle:
      http://www.metabox.de/downloads/boersenzulassungsprospekt.pd…

      Kleiner Tipp @lesa:
      Versuch es lieber das nächst mal erst gar nicht und ließ was ich schreibe ( Firmen ohne CFO haben nix an der Börse verloren )

      Gruß
      bw
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 06:32:58
      Beitrag Nr. 46 ()
      @u21
      u21: "Wirtschaftsprüfer Willi Möller & Partner haben bewusst falsch testiert"
      Sicherlich hast Du das sorgfältig ermittelt und die Beweise im Safe, aber trotzdem,
      kannst Du mir bitte einen Tip geben, warum die das gemacht haben sollten? Thx.

      ciao ZO
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 08:35:25
      Beitrag Nr. 47 ()
      @ theak

      "...das waren oder sind keine Basher sondern Pusher..."

      Ich habe schon die "Basher" gemeint.
      Neben einer Reihe anderer OTC-Firmen hat z. B. aktuell Infotopia (IFTA.OB) Klage gegen Lycos, Raging Bull und gegen einige "Basher-Falken" eingebracht: als Aktionär von IFTA.OB verfolge ich das ziemlich genau.

      Prozesse sind m. E. auch die einzige Sprache, die einige
      "Hardcore-Basher" verstehen.

      Wenn ich z. B. die Aussage von u21 lese:

      "Wirtschaftsprüfer Willi Möller & Partner haben bewusst falsch testiert...",

      weiss der gute Mann eigentlich, was er sich mit solchen Statements einhandeln könnte, wenn er diese nicht Schwarz auf Weiss beweisen kann (und wie sollte er das können) ?
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 08:43:45
      Beitrag Nr. 48 ()
      @schnaeppchenjaeger

      Wie sollte u21 das beweisen können. Das wird wohl nicht möglich sein.

      Aber Behauptungen in die Welt setzen, das versteht der gute
      Wolfgang sehr gut.

      Ist er vieleicht der Meinung: Mir kann sowieso keiner was?

      Klaus
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 09:08:29
      Beitrag Nr. 49 ()
      schnaeppchenjaeger

      Bis Du der Meinung, der Wirtschaftsprüfer habe nicht bewusst, sondern in (grob) fahrlässiger Weise falsch testiert? Oder vielleicht in leichtfertiger Weise?

      Denn korrekt kann das Testat nicht gewesen sein, da die Zahlen mit bald einem Jahr (!) Verspätung korrigiert wurden.

      Dann setz` uns doch bitte mal auseinander, wie Du zu der Auffassung gelangst, ein solches Ding könnte "ohne Bewußtsein" dem Publikum weisgemacht worden sein ....

      cu
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 09:23:40
      Beitrag Nr. 50 ()
      @ Kimba-1

      Du bist doch Anwalt;
      daher weisst du bestimmt, wer wem etwas nachzuweisen hätte ich Falle eines (hypothetischen) u21-Prozesses wegen
      geschäftsschädigender Aussagen und Unterstellung einer Straftat.

      Dann wäre Schluss mit lustig bezüglich des Aufstellens von Hypothesen und Spekulationen. Entweder Beweise, Geld blechen oder Häfen.
      Seien wir froh, dass wir hier auf wallstreet:onlien (noch) mehr oder weniger Narrenfreiheit haben. Und einige "Basher" sollten darüber besonders froh sein.
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 11:52:39
      Beitrag Nr. 51 ()
      @ kimba-1

      "Hannover (vwd) - Die Staatsanwaltschaft Hannover hat im
      Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Metabox AG, Hildesheim,
      einen Teil des Verfahrens eingestellt. Allerdings betreffe dies
      ausschließlich den Tatvorwurf der Bilanzfälschung, teilte Oberstaatsanwalt
      Manfred Knothe am Freitag mit. Ein vorsätzliches Verhalten der Beschuldigten
      habe sich nicht nachweisen lassen. +++ Kirsten Bienk
      vwd/29.6.2001/kib/mr"

      Na da hätte ja u-21 tolle Karten in der Hand gehalten in seinem diesbezüglichen (hypothetischen) Prozess gegen Wirtschaftsprüfer Willi Möller&Partner & MBX.

      Die Profis kommen halt zu ganz anderen Urteilen als ihr Board-Amateure hier mit der grossen Klappe.
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 11:56:23
      Beitrag Nr. 52 ()
      sollte doch mal erwähnt werden:

      von u21 vom 28.06.01 22:22:57

      "@lesa

      Bilanzfälschung kann nur aktiv passieren. Hier aber hat der Wirtschaftsprüfer eine Bilanz testiert.

      Genau Herr Jäger so ist es, bewusste Bilanzfälschung und der Wirtschaftsprüfer Willi Möller & Partner haben bewusst falsch testiert. - aber das ist noch nicht alles Herr Jäger

      es kommen noch Dinge zu Tage die für Einige schwer verdaulich sein werden.

      u21"

      dazu vwd:

      Hannover (vwd) - Die Staatsanwaltschaft Hannover hat im Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Metabox AG, Hildesheim, einen Teil des Verfahrens eingestellt. Allerdings betreffe dies ausschließlich den Tatvorwurf der Bilanzfälschung, teilte Oberstaatsanwalt Manfred Knothe am Freitag mit. Ein vorsätzliches Verhalten der Beschuldigten habe sich nicht nachweisen lassen. +++ Kirsten Bienk
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 12:12:53
      Beitrag Nr. 53 ()
      schnaeppchen

      Und weiter .... ?

      Dass die Bilanz falsch war, scheint niemand zu bestreiten. Auch Du nicht.
      Wurde sie nun grob fahrlässig, fahrlässig oder leichtfertig falsch erstellt? Was meinst Du ? War die Bilanz ein Irrtum? Und die von 1998 und 2000 ? Waren das auch Irrtümer ? :laugh: :laugh:

      Und wegen des Vorsatzes: Wer weiß, vielleicht tauchen neue Anhaltspunkte auf und die StA nimmt die Ermittlungen wieder auf ?

      cu
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 12:13:43
      Beitrag Nr. 54 ()
      @SJ

      Abwarten, bei neuen Fakten kann ein Verfahren wieder aufgenommen werden.. und soweit ich weiß wurde ja nicht gegen Möller & Partner GbR ermittelt ..oder?

      u21
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 12:33:10
      Beitrag Nr. 55 ()
      @kimba, u21:

      nochmal: allen Beteiligten war zur HV 2000 (zumindest spätestens danach) klar, dass Amstrad vollständig konsolidiert wurde und dass der Umsatz ohne Amstrad deutlich geringer ausgefallen wäre ...

      Oder wollt ihr das bestreiten ?
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 12:33:29
      Beitrag Nr. 56 ()
      @ kimba-1

      "...Wurde sie nun grob fahrlässig, fahrlässig oder leichtfertig falsch erstellt? Was meinst Du ? War die Bilanz ein Irrtum? Und die von 1998 und 2000 ? Waren das auch Irrtümer ? "

      Schlicht: ich weiss es nicht.

      @ u21

      ".. und soweit ich weiß wurde ja nicht gegen Möller & Partner GbR ermittelt ..oder?"

      Stimmt im Prinzip.

      Aber wenn man MBX keinen Vorsatz nachweisen kann, wie dann
      Möller & Partner GbR ? Und aus welcher Motivation heraus ?
      Der Vorsatz kann m. E. wenn dann nur von MBX ausgegangen sein. Und da die Staatsanwaltschaft Hannover diesbezüglich nichts nachweisen kann, dürfte die Sache gegessen sein.
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 14:16:55
      Beitrag Nr. 57 ()
      Walter

      Wenn zur HV allen klar war, dass der Umsatz für 1999 durch Armstrad "geschönt" (statt Settop-Boxen zu verkaufen) und die Bilanz falsch war.....

      Warum wurde die Bilanz nicht unverzüglich korrigiert ? Warum geschah dies erst am 30.11.00, Monate später ?

      Wozu die Zeitverzögerung ?

      cu
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 15:24:14
      Beitrag Nr. 58 ()
      wollte damit sagen, dass es uns allen klar war, dass Amstrad vollständig konsolidiert wurde. Damals war der Tenor: ist egal, betrifft ledigleich die Vergangenheit ...

      wäre ich IAS-Experte, hätte ich dir damals schon sagen können, dass Metabox korrigieren muss (vorher wurde wohl nach US-GAP bilanziert - danach wäre die Bilanzierung korrekt gewesen) - bin ich aber nicht. Aber die Jungs vom SDK hätten das eigentlich wissen müssen ...


      Warum es Metabox erst später getan hat - ist halt eine kleine, schlecht organisierte Klitsche ...


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