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    Finanzamt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.07.01 23:00:20 von
    neuester Beitrag 04.07.01 09:07:15 von
    Beiträge: 2
    ID: 430.974
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      schrieb am 02.07.01 23:00:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      --Daten dürfen weitergegeben werden--

      Finanzamtsfahnder dürfen bei einer Bank Ermittlungen über Wertpapierverkäufe anstellen und die Ergebnisse an die Wohnamtsfinanzämter der betroffenen Kunden weitergeben. Das hat das Niedersächsische Finanzgericht in Hannover entschieden. Die Ermittlungen seien "keine unzulässige Ausforschungsmaßnahme". Das Gericht hat die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen (Aktenzeichen: 6 V 672/00). (dpa) 2. Juli 2001


      gruss charlie
      Avatar
      schrieb am 04.07.01 09:07:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was sind "Finanzamtsfahnder"? Ich kenne sehr wohl "Steuerfahnder"; aber diese Leute durften sowieso schon imme alles. Also nichts neues!


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