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    Ist bei einer Verfassungsbeschwerde der Rechtsweg stets auszuschöpfen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.07.01 15:15:05 von
    neuester Beitrag 09.07.01 20:18:25 von
    Beiträge: 21
    ID: 434.621
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      Avatar
      schrieb am 09.07.01 15:15:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kennt jemand ein Urteil des BVERFG, bei dem ein Gesetz unmittelbar angegriffen wurde, ohne den Rechtsweg zu den Fachgerichten zu beschreiten?:confused:
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 15:24:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi, vor ein paar Jahren gings doch mal um die Festlegung des Existenzminimums in Zusammenhang mit der Steuerfreiheit. Ich meine, das wurde ohne Umwege direkt über Karlsruhe verhandelt. Bin mir aber nicht absolut sicher.

      Gruß

      Santa
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 15:28:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi santa!

      Danke, ich schaue mal, ob ich was finde.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 15:30:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ein sog. Normenkontrollverfahren kann nicht von jedermann erhoben werden.
      Als Bürger kannst Du nur eine Einzelfallentscheidung nach Abschluss des Instanzenweges beim BVerfG herbeiführen, wenn das letztinstanzliche Urteil gegen das Grundgesetz verstößt.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 15:33:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      P.S. das Normenkontrollverfahren kann z.B. von einem Gericht durch die Vorlage der entscheidungserheblichen Norm beim BVerfG eingeleitet werden. (Beispiel: Der Richter beim VerwG hält eine Norm, die er anwenden soll, für verfassungswidrig)

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      Avatar
      schrieb am 09.07.01 15:38:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ja, bei jeder abstrakten und konkreten Normenkontrolle... ;c)

      Aber erzähl` doch mal näher um was es geht....


      Es gibt eine Möglichkeit, z.B. bei einem strafbewehrten
      Gesetz....hier wäre es dem Betroffenen nicht zuzumuten,
      die Sanktion abzuwarten, d.h. er ist unmittelbar
      betroffen(obwohl es eigentlich an einem nötigen
      Vollzugsaktes fehlt). Des weiteren kommt es auf die Art des
      Gesetzes an: Landes/Bundesgesetz, Satzung, etc...

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 15:41:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      @clown

      Näheres dazu hier:

      http://www.bverfg.de/text/kontroll.html


      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 15:41:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Also, ein strafbewehrtes formelles Bundesgesetz
      wäre direkt mit einer VB angreifbar, da es keinen
      Rechtsweg dagegen gibt und wie schon gesagt, der
      Betroffene hier ausnahmsweise unmittelbar betroffen
      ,sprich, in dieser Hinsicht beschwerdebefugt wäre.

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 15:43:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Habe was gefunden:

      BVerfGE 82, 60 - Steuerfreies Existenzminimum

      "...Das Sozialgericht wies die Klage gegen die Kürzung des Kindergeldes mit der Begründung ab, sie entspreche den gesetzlichen Bestimmungen in § 10 Abs. 2 und § 11 BKGG. 52
      Dagegen wandte sich der Kläger mit der zugelassenen Sprungrevision. 53
      b) Das Bundessozialgericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob § 11 Abs. 1 des Bundeskindergeldgesetzes ...."


      Also auch erst Fachgerichte angerufen.

      @MoreAndMore
      §90IIBVerfGG besagt doch, dass der Rechtsweg erschöpft

      werden muss, wenn er zulässig ist.

      Wenn es keinen Rechtsweg unmittelbar gegen Gesetze gibt,

      muss/ kann doch auch nicht der Rechtsweg ausgeschöpft

      werden.

      Fraglich wäre dann natürlich noch, ob der Grundsatz der

      Subsidarität den Erlass eines Einzelaktes/ allgemeine

      Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht erforderlich

      macht.

      Die Frage ist nun, ob man direkt zum BverfG kommt, wenn es

      unzumutbar ist, den Einzelakt/die allgemeine

      Feststellungsklage durchzuführen.

      Und da frage ich mich, ob es ein Urteil des BVerfG gibt?

      :confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 15:47:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      Moin!

      Ist in §90Abs.2BVerfGG geregelt. Dort stehen auch die Ausnahmen, in welchen Fällen die Rechtswegerschöpfung entfallen kann.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 15:47:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      siehe BVerfGGesetz:
      innerhalb eines Jahres nach Erlaß kann jeder das Gesetz / Verordnung angreifen.
      Läuft z.Zt. in Sachen Hundeverordnungen direkt beim BVerfG.

      (Natürlich muß m.E. z.B. auch das BVerfGG selbst direkt angreifbar sein.)

      Gruss V.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 15:54:06
      Beitrag Nr. 12 ()
      Danke an alle!!!


      Hundeverordnung? Sind doch nicht vom BVerfG zu prüfen.

      BVerfG hat doch dabei auf den Verwaltungsrechtsweg

      verwiesen! Grund: Subsidarität = allgemeine

      Feststellungsklage

      Das letztentstanzlich Urteil wäre dann ...

      @alle

      §90IIBVerfGG besagt doch, dass der Rechtsweg erschöpft
      werden muss, wenn er zulässig ist.
      Wenn es keinen Rechtsweg unmittelbar gegen Gesetze gibt,
      muss/ kann doch auch nicht der Rechtsweg ausgeschöpft
      werden.
      Fraglich wäre dann natürlich noch, ob der Grundsatz der
      Subsidarität den Erlass eines Einzelaktes/ allgemeine
      Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht erforderlich
      macht.
      Die Frage ist nun, ob man direkt zum BverfG kommt, wenn es
      unzumutbar ist, den Einzelakt/die allgemeine Feststellungsklage durchzuführen.
      Und da frage ich mich, ob es ein Urteil des BVerfG gibt, welches genau das auch sagt?
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 15:55:02
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ dlC

      Eine Vorabentscheidung käme auch noch in Betracht....


      @ viagro

      "siehe BVerfGGesetz:
      innerhalb eines Jahres nach Erlaß kann jeder das Gesetz / Verordnung angreifen.
      Läuft z.Zt. in Sachen Hundeverordnungen direkt beim BVerfG.

      (Natürlich muß m.E. z.B. auch das BVerfGG selbst direkt angreifbar sein.) "


      Bitte ? Kannst Du mir das in`s Deutsche übersetzen ? Wenn´s geht
      mit fachlichen Bezügen...

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 15:57:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      Schau`Dir mal BVerfGE 81,70(82f)....

      Kenne leider nur diese Funsdstelle in Bezug auf
      das Problem der unmittelbaren Beschwer bei
      strafbewehrten Gesetzen. Aber ich denke, es handelte
      sich hierbei um ein formelles Bundesgesetz.
      Damit wäre das Deine gesuchte Entscheidung.

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 16:02:25
      Beitrag Nr. 15 ()
      @nihilnovum

      Ich schau mal nach..
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 16:05:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 16:17:22
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ dlC

      Obige Links sollten Deine Fragen beantworten...schöner
      Fall zur Problematik inzidente Normenkontrolle durch
      eine Feststellungsklage bei strafbewehrter Bundes-
      verordnung.

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 16:19:00
      Beitrag Nr. 18 ()
      @nihilnovum

      Ich werde mir die Entscheidung mal ansehen. Im Netz hab ich sie nicht gefunden.
      Dank an alle!!
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 16:29:41
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ dlC

      BVerfGE 74,69(76): Erfordert Subsidiarität
      eine Feststellungsklage (inzidente Normenkontrolle)?

      BVerfGE BVerfGE 79,11(20):Keine Anrufung der Fachgerichte
      nötig bei entgegenstehender gefestigter höchstrichterlicher
      Rechtsprechung


      Insgesamt zu allem: Gersdorf, in Jura 1994,398ff

      mf(kollegialen?)g N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 19:26:28
      Beitrag Nr. 20 ()
      @nihilnovum

      Der Fall 8 ist echt nicht schlecht. Nur ist ja auch diese Rechtssatz-VB, trotz Bundesverordnung, unzulässig.

      Der "Angriff" mit einer Rechtsatz-VB auf eine Landes-, als auch auf eine Bundesverordnungen, scheitern an dem Grundsatz der Subsidarität. Der Verweis an das Verwaltungsgericht ist zumutbar.

      Was meintest du genau mit der Vorabentscheidung ?

      aus Fall 8:
      Droht dem Beschwerdeführer, der sich unmittelbar gegen ein Gesetz wendet, bei der Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache ein schwerer Nachteil, so kann er nach der neuesten Rspr. des BVerfG (E 86, 382, 386 ff.; siehe dazu Gersdorf, Jura 1994, 398 ff.) unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gehalten sein, vor Anrufung des BVerfG zunächst den Rechtsweg im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erschöpfen.

      Also doch Verwaltungsgericht §123 VwGO oder §32I BVerfGG!?????
      Das vor spricht wohl eher für den Verwaltungsrechtsweg.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 20:18:25
      Beitrag Nr. 21 ()
      Vorabentscheidung ist in § 90 II 2 BVerfGG geregelt.


      Die Literatur kommt zu dem Ergebnis der Unzulässigkeit
      in Fall 8. Ich denke aber, daß die h.M. den Gang
      über §43 VwGO ablehnt. Bin aber schon länger aus
      dem VWR-Gebiet raus, sorry.Sitze gerade fett im
      Strafrecht.... ;c)


      Zu Deinem Zitat aus dem Fall 8:

      erscheint mir etwas komisch...sie zielen vermutlich
      auf § 47 VI VwGO ab.Müßte ich mal genauer nachlesen, sorry.
      Erschiene mir aber gegenüber formellen Bundesgesetzen oder
      Verordnungen mehr als unwahrscheinlich(sprich in diesem
      Fallder Weg über 123 VwGO).

      mfg N.N.


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