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    Darf Finanzamt OS-Verluste aberkennen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.07.01 14:05:57 von
    neuester Beitrag 31.08.01 10:32:27 von
    Beiträge: 8
    ID: 436.089
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      schrieb am 11.07.01 14:05:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      Ich habe heute meinen Steuerbescheid 2000 bekommen und hätte da eine Frage an die Steuerexperten. 2000 war mein erstes Börsenjahr, unglücklicherweise habe ich genau Anfang April angefangen. Ich wollte von Anfang an vor allem spekulativ traden da mein Einkommen mir dies erlaubt, daher habe ich außer mit Aktien auch mit OS gehandelt. Die Bilanz ist vielleicht bei dem schlechten Börsenumjahr auch nicht so schlecht. Jedenfalls habe ich mit Aktien Verluste von ca. 7000 DM und mit OS Verluste von ca. 10000 DM gemacht. Auf dem Feststellungsbescheid steht aber nur der Betrag für die Aktien. Ich habe den Verdacht, daß man mir den Betrag für OS nicht zuerkennen will, wahrscheinlich mit der Begründung, daß ich ohne Erfahrung eingestiegen bin. Das würde hinsichtlich praktischer Erfahrung stimmen, ich habe jedoch vorher jede Menge Bücher über OS durchgelesen und anfangs nur Aktien getradet.
      Ich habe noch nicht beim Finanzamt angerufen, weil ich erst Rat von euch einholen will und erfahren möchte, was ich für den Fall, daß man es mir tatsächlich nicht anerkennen möchte, machen kann. Darf das Finanzamt einfach diesen Betrag aberkennen und welche rechtlichen Möglichen des Widerspruchs hätte ich? Darf ich vom Finanzamt etwas schriftliches fordern, indem erklärt wird, was sie zu dieser Aberkennung gebracht hat? Ich habe bislang meine Steuererklärungen ohne Hilfe eines Steuerfachmanns gemacht. Ist es in Zukunft im Hinblick auf Börsengeschäfte besser, die Sache einem Steuerfachmann zu überlassen?
      Wie gesagt, ich bin nicht sicher ob die mir wirklich was aberkennen oder ob eine weitere Erklärung später noch zugesandt wird. Ich möchte nur für das Gespräch mit dem FA vorbereitet sein und hoffe daß ihr mir meine Fragen beantwortet.

      Vielen Dank,
      imy
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 14:17:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      verluste aberkennen wegen wenig erfahrung? dann müssten die auch gewinne "aberkennen" wegen wenig erfahrung! falls das der grund ist gib bescheid! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 14:19:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      auf jeden fall müssen die os auch verkauft worden sein, sie dürfen also nicht einfach wertlos verfallen. das wird 100% nicht anerkannt.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 16:35:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Dark
      Ich habe alle OS angegeben, die ich verkauft habe. Nur einer ist wertlos verfallen, und diesen habe ich nicht angegeben.

      imy
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 11:30:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich hatte meine Erklärung mit WISO erstellt und mit elster übers Internet abgeschickt. Das elster System scheint wirklich saublöd zu sein (oder der Bearbeiter hatte noch keine Zeit gehabt es sich anzulernen), jedenfalls werden die Einträge für Aktien und OS an unterschiedlichen Stellen geführt. Ich erhalte jetzt einen korrigierten Vortrag.

      imy

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      Avatar
      schrieb am 04.08.01 12:12:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wahrscheinlich liegt das Problem darin, daß das Finanzamt die Optionsscheine unter einem anderen Tatbestand im Einkommensteuergesetz (EStG) erfaßt (nämlich § 23 Abs. 1 Nr. 4 - private Veräußerungsgeschäfte in Termingeschäften) als die Aktiengeschäfte (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Die Behandlung - Anerkennung von Verlusten bei Veräußerung von OS innerhalb eines Jahres sollte jedochdieselbe sein. Wenn keine Anerkennung Einspruch gegen den Verlustfeststellungsbescheid innerhalkb eines Monats erheben...wenn die Frist jetzt noch nicht abgelaufen ist.
      Avatar
      schrieb am 25.08.01 18:05:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      ja, meines Wissens seit der Eklärung 2000 werden Optionsscheine von normalen Wertpapierspekulationsgewinnen/-verlusten getrennt ausgewiesen. Ich würde darauf tippen, dass man bei der Bearbeitung der Steuererklärung die einze Zeile übersehen hat.
      Avatar
      schrieb am 31.08.01 10:32:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      Oh, ich habe noch Antworten erhalten und habs nicht bemerkt. Ich hatte angenommen daß ich unter meinem letzten Posting(#5) bereits gesagt habe, wie die Sache ausgegangen ist. Es war tatsächlich so, daß die Einträge in verschiedenen Zeilen standen und dazu kam daß sich die Sachbearbeiter mit den elster-Formularen nicht sonderlich auskannten. Ich habe inzwischen den korrigierten Bescheid erhalten.

      Gruß,
      imy


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