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    Johannes, Gerhard, Joseph und einige mehr sind verurteilt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.07.01 13:37:15 von
    neuester Beitrag 13.07.01 14:42:57 von
    Beiträge: 14
    ID: 437.655
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      schrieb am 13.07.01 13:37:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Urteil des Internationalen Gerichtshofs für Tierrechte vom 07.Mai 2001 in der Strafsache „Rassendiskriminierung und Vernichtung von Hunden in Deutschland“

      Anfang Mai erging am Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf das Urteil bezüglich der Rassendiskriminierung und Vernichtung von Hunden in Deutschland.


      Aufgrund der Artikel 2 und fol­gende der Statuten des Interna­tionalen Gerichtshofes für Tier-rechte,

      ·aufgrund der Anklageschriften und aufgrund der Zulässigkeit der Klage,

      ·in Anbetracht der Vorladung der Beschuldigten durch einge­schriebenen Brief und unter An­hören beider Parteien dargeleg­ten Sachverhaltes, fällt der Inter­nationale Gerichtshof für Tier-rechte folgendes Urteil:



      URTEILSSPRUCH
      Die Angeklagten Bundeskanzler Gerhard Schröder, Vizekanzler Joseph Fischer, Bundespräsident Johannes Rau, Bundestagspräsi­dent Wolfgang Thierse, Bun­desinnenminister Otto Schily, Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, Bundesmini­sterin Renate Künast und 35 wei­tere verantwortliche Entschei­dungsträger Deutschlands sind vom Gericht für schuldig befunden worden,

      ·die Rassendiskriminierung von Hunden und die Diskriminierung ihrer Halter nicht zu bekämpfen, sondern im Gegenteil aktiv zu fördern.

      ·Sie sind schuldig, jahrelang un­terlassen zu haben, dem Missbrauch von Hunden als Kampfwaffe auf Gesetzesstufe Riegel vorzuschieben — trotz jah­relangen Warnungen aus Tier­schutzkreisen. Durch ihre Nach­lässigkeit und Untätigkeit als Ge­setzgeber sind ~die Angeklagten in höchstem Maße verantwortlich für die tragischen Unfälle mit ein­zelnen, von kriminellen Individu­en durch perverse und grausame Erziehungsmethoden zu einem artwidrigen Verhalten abgerich­teten Hunden.

      ·Sie sind schuldig, die Rolle des Hundes als individuelles Wesen und als Sozialpartner unzähliger Menschen nicht nur zu missachten, sondern Tausende von Hun­den durch behördliche Beschlüs­se der Verfolgung, den psychi­schen und physischen Leiden und der Vernichtung preiszugeben.

      ·Sie sind schuldig, einen Teil der Bevölkerung Deutschlands ge­zielt und systematisch durch ge­setzliche Bestimmungen und behördliche Meinungsmache der Massenhysterie, der Denunziati­on, der gesellschaftlichen Äch­tung, der seelischen Not auszu­setzen.

      ·Sie sind schuldig, durch massive Erhöhung der Hundesteuer einen Teil der Bevölkerung Deutsch­lands empfindlich zu benachtei­ligen.

      ·Die Bundesbehörden sind vom Gericht für schuldig befunden worden, durch die Schaffung ei­nes hunde- und hundehalter­feindlichen Bundesgesetzes ge­gen die im Grundgesetz veran­kerten Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Deutsch­land zu verstoßen.

      ·Sie sind schuldig, ein verfas­sungswidriges Gesetz zum Scha­den weiter Bevölkerungskreise Deutschlands in Kraft gesetzt zu haben.

      ·Alle Angeklagten sind schuldig, durch eine rassistisch geprägte, unerbittlich durchgesetzte Anti- Hundepolitik Deutschland vor der internationalen Gemein­schaft in den Verruf zu bringen, berüchtigte Verfolgungsmetho­den einer unseligen Vergangen­heit erneut anzuwenden und da­durch dem wiedererlangten An­sehen Deutschlands schwer zu schaden.

      · Sie sind schuldig, durch ihr Ver­halten der deutschen und inter­nationalen Jugend ein Beispiel der Zersetzung gesellschaftlicher Bindungen, der Rohheit und Ge­walttätigkeit vor Augen zu führen. Sie sind der Absicht schuldig, ihr unheilvolles Gesetz auf andere EU-Staaten auszudehnen.



      Das Gericht beantragt daher die unverzügliche Inkraftsetzung folgender, von ihm für berechtigt befundenen Anträge der Kläger-Schaft:



      1.Aufhebung aller bestehenden Landeshundeverordnungen in der BR Deutschland und Wegfall aller Rassenlisten, Verbot der Tötung von Hunden aufgrund ihrer Rassen-Zughörigkeit. Er­satzlose Aufhebung des neuen Bundesge­setzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom April2001.



      2.Öffentliche Rehabili­tierung der in Rassen-listen erfassten Hun­de und ihrer Halter. Jegliche rassen- bezogene Dis­kriminierung (Wesenstest,

      Kampfhundesteuern, Beförderungs­verbote, öffent­liche Kennzeichnungspflicht von Hunden und Haltern und sonstige Aufla­gen) sind abzuschaffen.

      Für die aufgrund der erfolgten Diskriminierung in den Tierhei­men befindlichen Hunde sind Maßnahmen zu ergreifen und Mittel bereit zu stellen, die für diese eine notfalls lebenslange art- und tierschutzgerechte Un­terbringung gewährleisten und die deren Vermittlungschancen fördern.



      3. Bereits. verhaltensauffällig ge­wordene Hunde sind einem ky­nologisch-wissenschaftlich fun­diertem Wesentest durch ein un­abhängiges, gerichtlich bestelltes und vereidigtes Sachverständi­gengremium zu unterzeichnen.

      4. Hundehalter und -züchter sind durch ein Heimtierschutz- und -zuchtgesetz streng zu überwa­chen, Missbrauch von Hunden durch beutemotivierte Ausbil­dung und/oder Training für Hun­dekämpfe sowie Haltungsfehler und Tierquälerei sind nachhaltig zu ahnden. Für Hunde mit inadä­quatem Aggressionsverhalten sind Resozialisierungsprogramme zu schaffen. Eine schmerzfreie Tötung dieser Hunde darf nur erfolgen, wenn diese hochgradig gefährlich sind und keines der Resozialisierungsprogramme erfolgreich war.



      Den Antrag der Verteidigung auf Errichtung einer Anwaltstelle für Hunde, besonders auch die Er­nennung von Hundeanwälten durch die Bundesregierung auf Antrag der repräsentativen Hun­de- und Tierschutzorganisatio­nen erachtet das Gericht als sinn­voll, ja als unumgänglich.

      Der Gerichtshof richtet an alle EU-Staaten den Appell, dem verfassungs- und europa- rechtswidrigen Beispiel Deutschlands, die Gefährlichkeit von Hunden aus rassespezifischen Kriterien abzuleiten und fest­zusetzen, nicht zu folgen.



      Genf, 7. Mai2001

      Urteil geht an:

      alle Beklagten

      · alle Regierungen der EU-Staa­ten

      · EU- Kommission

      · Europaparlament

      · UNO

      · Unesco

      · Europarat

      · Europäischer Gerichtshof

      · Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 13:47:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      hey? was soll das!

      die politiker haben zwar selten recht, aber mit den Scheißkötern schon!

      ich weiß nicht, was du mit dem artikel bei w:o bewirken willst (hat ja nix mit aktien zu tun).

      kampfhundelisten sind notwendig! die menschen, die hinter diesen potentiellen mordmaschinen stehen kann man ja nicht verknacken, da noch nichts passiert ist.

      ergo: Vorsorge ist besser als Nachsorge!

      tip: schreib lieber über aktien

      ramiro
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 13:51:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Was hier vielleicht noch eine Erwähnung verdient, ist, dass es sich beim `Internationalen Gerichtshof für Tierrechte` in Genf um eine selbsternannte Organisation handelt.

      Die Gründung eines ebensolchen Gerichtshofes für Waffenbesitzer und Drogenkonsumenten ist im Moment in Vorbereitung.

      mfg loewe
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 13:55:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das wollte ich doch gerade auch schreiben - hört sich ja echt nach einer Autorität an, isses aber nicht.


      Sperrt unsere Kids ein, damit unsere Hunde draussen spielen können, und das ist dann auch gut so :mad:
      Wenn ich das höre - Sie sind schuldig, ein verfassungswidriges Gesetz zum Schaden weiter Bevölkerungskreise Deutschlands in Kraft gesetzt zu haben.
      Welche Verfassung? Und was ist mit anderen weiten Teilen der Bevölkerung?
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 13:56:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      @loewe

      @leo6

      ah so? selbsternannte organisation!!!????

      prima, last uns einen gerichtshof gründen gegen

      "blödsinnige verbreitung redundanter nachrichten am w:o board"

      wer macht mit?

      ramiro

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      schrieb am 13.07.01 13:57:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich dachte, das wäre Satire?
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 14:04:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ist es doch auch, for4zim, aber unfreiwillige...

      Auf Kampfhunde-Center.de wird zu einer regen Teilnahme an dieser Veranstaltung aufgerufen; Das paßt ja bestens zum Text...

      WBB
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 14:04:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      @for4zim

      Nein, ich denke, die meinen das bitterernst in ungefähr dem Wortlaut, den Neemann vorgeschlagen hat:(.

      Und auf diversen Hundezüchterseiten in D. ist das Ganze mittlerweile auch schon schön breitgetreten, wie der Blick in die Suchmaschine zeigt.

      mfg loewe
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 14:07:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      @for4zim
      jetzt habe ich eigens einen aufhänger für dich gebracht.
      wenn es als schlagzeile in der bild/welt gestanden hätte, wäre perkins schneller gewesen.

      @ramiro
      deswegen steht es im sofa.
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 14:13:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Leo6
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 14:29:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      wuff, wuff, wuffwuff wuff
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 14:30:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      Bin selber mit Hunden groß geworden, und halte die Kampfhundeverordnung für richtig.

      Wer einen Hund hat, und nicht einsieht, daß der Hund an der Leine zu führen ist, oder bestimmte Hunderassen keinen Maulkorb verpasst, handelt vorsätzlich.

      Die Reihenfolge sollte doch klar sein: Erst der Mensch, dann der Hund. Und nicht umgekehrt.

      Jeder der mit Hunden groß geworden ist wird bestätigen können, daß es solche und solche Hunde gibt. Es gibt die faulen, die Gemütlichen, es gibt die Aggresiven und die Hinterlisten und es gibt wirklich gefährliche Hunde.

      Wer als Hundebesitzer das nicht einsehen will oder kann, dem fehlt es in meinen Augen an der Fähigkeit, einen Hund so zu halten und erziehen, daß der Hund keine Gefahr für andere ist.

      Und es ist nun mal so in der Praxis, daß eben die typischen Kampfhunde die Kinder totgebiessen haben, und nicht irgendwelche anderen.

      mroth, der selbst mehrmals die Woche einen Rotweiler-Schäferhund-Mischling mit ausführt, und immer nur mit Leine!
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 14:32:15
      Beitrag Nr. 13 ()
      @mroth

      ... also ich finde Blauweiler eleganter :D:D:D

      mfg loewe
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 14:42:57
      Beitrag Nr. 14 ()
      @mroth
      ich habe zwischenzeitlich meinen 4. hund ( 3x boxer, 1x setter). auch habe ich gegen die diversen hundeverordnungen nichts einzuwenden. ich finde nur, man hat das problem zu lange schleifen lassen um dann übersensibel zu reagieren. in erster linie hätte man sich die halter greifen müssen. schau mal welche typen mit den gescholtenen rassen angeben. und frage sie mal warum sie sich einen kampfhund halten. oftmals hörst du dann "zu meinem schutz". und genau hier ist das problem. revolver sind nicht erlaubt, also muss es ein kampfhund sein. wobei ich mit der bezeichnung kampfhund auch meine probleme habe. ein hund (mit dem potenzial) muss ich erst zum kampfhund machen. genauso ist es mit einem jagdhund.

      Leo (der boxer)


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