Johannes, Gerhard, Joseph und einige mehr sind verurteilt - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.07.01 13:37:15 von
neuester Beitrag 13.07.01 14:42:57 von
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Urteil des Internationalen Gerichtshofs für Tierrechte vom 07.Mai 2001 in der Strafsache „Rassendiskriminierung und Vernichtung von Hunden in Deutschland“
Anfang Mai erging am Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf das Urteil bezüglich der Rassendiskriminierung und Vernichtung von Hunden in Deutschland.
Aufgrund der Artikel 2 und folgende der Statuten des Internationalen Gerichtshofes für Tier-rechte,
·aufgrund der Anklageschriften und aufgrund der Zulässigkeit der Klage,
·in Anbetracht der Vorladung der Beschuldigten durch eingeschriebenen Brief und unter Anhören beider Parteien dargelegten Sachverhaltes, fällt der Internationale Gerichtshof für Tier-rechte folgendes Urteil:
URTEILSSPRUCH
Die Angeklagten Bundeskanzler Gerhard Schröder, Vizekanzler Joseph Fischer, Bundespräsident Johannes Rau, Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, Bundesinnenminister Otto Schily, Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin Renate Künast und 35 weitere verantwortliche Entscheidungsträger Deutschlands sind vom Gericht für schuldig befunden worden,
·die Rassendiskriminierung von Hunden und die Diskriminierung ihrer Halter nicht zu bekämpfen, sondern im Gegenteil aktiv zu fördern.
·Sie sind schuldig, jahrelang unterlassen zu haben, dem Missbrauch von Hunden als Kampfwaffe auf Gesetzesstufe Riegel vorzuschieben — trotz jahrelangen Warnungen aus Tierschutzkreisen. Durch ihre Nachlässigkeit und Untätigkeit als Gesetzgeber sind ~die Angeklagten in höchstem Maße verantwortlich für die tragischen Unfälle mit einzelnen, von kriminellen Individuen durch perverse und grausame Erziehungsmethoden zu einem artwidrigen Verhalten abgerichteten Hunden.
·Sie sind schuldig, die Rolle des Hundes als individuelles Wesen und als Sozialpartner unzähliger Menschen nicht nur zu missachten, sondern Tausende von Hunden durch behördliche Beschlüsse der Verfolgung, den psychischen und physischen Leiden und der Vernichtung preiszugeben.
·Sie sind schuldig, einen Teil der Bevölkerung Deutschlands gezielt und systematisch durch gesetzliche Bestimmungen und behördliche Meinungsmache der Massenhysterie, der Denunziation, der gesellschaftlichen Ächtung, der seelischen Not auszusetzen.
·Sie sind schuldig, durch massive Erhöhung der Hundesteuer einen Teil der Bevölkerung Deutschlands empfindlich zu benachteiligen.
·Die Bundesbehörden sind vom Gericht für schuldig befunden worden, durch die Schaffung eines hunde- und hundehalterfeindlichen Bundesgesetzes gegen die im Grundgesetz verankerten Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu verstoßen.
·Sie sind schuldig, ein verfassungswidriges Gesetz zum Schaden weiter Bevölkerungskreise Deutschlands in Kraft gesetzt zu haben.
·Alle Angeklagten sind schuldig, durch eine rassistisch geprägte, unerbittlich durchgesetzte Anti- Hundepolitik Deutschland vor der internationalen Gemeinschaft in den Verruf zu bringen, berüchtigte Verfolgungsmethoden einer unseligen Vergangenheit erneut anzuwenden und dadurch dem wiedererlangten Ansehen Deutschlands schwer zu schaden.
· Sie sind schuldig, durch ihr Verhalten der deutschen und internationalen Jugend ein Beispiel der Zersetzung gesellschaftlicher Bindungen, der Rohheit und Gewalttätigkeit vor Augen zu führen. Sie sind der Absicht schuldig, ihr unheilvolles Gesetz auf andere EU-Staaten auszudehnen.
Das Gericht beantragt daher die unverzügliche Inkraftsetzung folgender, von ihm für berechtigt befundenen Anträge der Kläger-Schaft:
1.Aufhebung aller bestehenden Landeshundeverordnungen in der BR Deutschland und Wegfall aller Rassenlisten, Verbot der Tötung von Hunden aufgrund ihrer Rassen-Zughörigkeit. Ersatzlose Aufhebung des neuen Bundesgesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom April2001.
2.Öffentliche Rehabilitierung der in Rassen-listen erfassten Hunde und ihrer Halter. Jegliche rassen- bezogene Diskriminierung (Wesenstest,
Kampfhundesteuern, Beförderungsverbote, öffentliche Kennzeichnungspflicht von Hunden und Haltern und sonstige Auflagen) sind abzuschaffen.
Für die aufgrund der erfolgten Diskriminierung in den Tierheimen befindlichen Hunde sind Maßnahmen zu ergreifen und Mittel bereit zu stellen, die für diese eine notfalls lebenslange art- und tierschutzgerechte Unterbringung gewährleisten und die deren Vermittlungschancen fördern.
3. Bereits. verhaltensauffällig gewordene Hunde sind einem kynologisch-wissenschaftlich fundiertem Wesentest durch ein unabhängiges, gerichtlich bestelltes und vereidigtes Sachverständigengremium zu unterzeichnen.
4. Hundehalter und -züchter sind durch ein Heimtierschutz- und -zuchtgesetz streng zu überwachen, Missbrauch von Hunden durch beutemotivierte Ausbildung und/oder Training für Hundekämpfe sowie Haltungsfehler und Tierquälerei sind nachhaltig zu ahnden. Für Hunde mit inadäquatem Aggressionsverhalten sind Resozialisierungsprogramme zu schaffen. Eine schmerzfreie Tötung dieser Hunde darf nur erfolgen, wenn diese hochgradig gefährlich sind und keines der Resozialisierungsprogramme erfolgreich war.
Den Antrag der Verteidigung auf Errichtung einer Anwaltstelle für Hunde, besonders auch die Ernennung von Hundeanwälten durch die Bundesregierung auf Antrag der repräsentativen Hunde- und Tierschutzorganisationen erachtet das Gericht als sinnvoll, ja als unumgänglich.
Der Gerichtshof richtet an alle EU-Staaten den Appell, dem verfassungs- und europa- rechtswidrigen Beispiel Deutschlands, die Gefährlichkeit von Hunden aus rassespezifischen Kriterien abzuleiten und festzusetzen, nicht zu folgen.
Genf, 7. Mai2001
Urteil geht an:
alle Beklagten
· alle Regierungen der EU-Staaten
· EU- Kommission
· Europaparlament
· UNO
· Unesco
· Europarat
· Europäischer Gerichtshof
· Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Anfang Mai erging am Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf das Urteil bezüglich der Rassendiskriminierung und Vernichtung von Hunden in Deutschland.
Aufgrund der Artikel 2 und folgende der Statuten des Internationalen Gerichtshofes für Tier-rechte,
·aufgrund der Anklageschriften und aufgrund der Zulässigkeit der Klage,
·in Anbetracht der Vorladung der Beschuldigten durch eingeschriebenen Brief und unter Anhören beider Parteien dargelegten Sachverhaltes, fällt der Internationale Gerichtshof für Tier-rechte folgendes Urteil:
URTEILSSPRUCH
Die Angeklagten Bundeskanzler Gerhard Schröder, Vizekanzler Joseph Fischer, Bundespräsident Johannes Rau, Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, Bundesinnenminister Otto Schily, Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin Renate Künast und 35 weitere verantwortliche Entscheidungsträger Deutschlands sind vom Gericht für schuldig befunden worden,
·die Rassendiskriminierung von Hunden und die Diskriminierung ihrer Halter nicht zu bekämpfen, sondern im Gegenteil aktiv zu fördern.
·Sie sind schuldig, jahrelang unterlassen zu haben, dem Missbrauch von Hunden als Kampfwaffe auf Gesetzesstufe Riegel vorzuschieben — trotz jahrelangen Warnungen aus Tierschutzkreisen. Durch ihre Nachlässigkeit und Untätigkeit als Gesetzgeber sind ~die Angeklagten in höchstem Maße verantwortlich für die tragischen Unfälle mit einzelnen, von kriminellen Individuen durch perverse und grausame Erziehungsmethoden zu einem artwidrigen Verhalten abgerichteten Hunden.
·Sie sind schuldig, die Rolle des Hundes als individuelles Wesen und als Sozialpartner unzähliger Menschen nicht nur zu missachten, sondern Tausende von Hunden durch behördliche Beschlüsse der Verfolgung, den psychischen und physischen Leiden und der Vernichtung preiszugeben.
·Sie sind schuldig, einen Teil der Bevölkerung Deutschlands gezielt und systematisch durch gesetzliche Bestimmungen und behördliche Meinungsmache der Massenhysterie, der Denunziation, der gesellschaftlichen Ächtung, der seelischen Not auszusetzen.
·Sie sind schuldig, durch massive Erhöhung der Hundesteuer einen Teil der Bevölkerung Deutschlands empfindlich zu benachteiligen.
·Die Bundesbehörden sind vom Gericht für schuldig befunden worden, durch die Schaffung eines hunde- und hundehalterfeindlichen Bundesgesetzes gegen die im Grundgesetz verankerten Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu verstoßen.
·Sie sind schuldig, ein verfassungswidriges Gesetz zum Schaden weiter Bevölkerungskreise Deutschlands in Kraft gesetzt zu haben.
·Alle Angeklagten sind schuldig, durch eine rassistisch geprägte, unerbittlich durchgesetzte Anti- Hundepolitik Deutschland vor der internationalen Gemeinschaft in den Verruf zu bringen, berüchtigte Verfolgungsmethoden einer unseligen Vergangenheit erneut anzuwenden und dadurch dem wiedererlangten Ansehen Deutschlands schwer zu schaden.
· Sie sind schuldig, durch ihr Verhalten der deutschen und internationalen Jugend ein Beispiel der Zersetzung gesellschaftlicher Bindungen, der Rohheit und Gewalttätigkeit vor Augen zu führen. Sie sind der Absicht schuldig, ihr unheilvolles Gesetz auf andere EU-Staaten auszudehnen.
Das Gericht beantragt daher die unverzügliche Inkraftsetzung folgender, von ihm für berechtigt befundenen Anträge der Kläger-Schaft:
1.Aufhebung aller bestehenden Landeshundeverordnungen in der BR Deutschland und Wegfall aller Rassenlisten, Verbot der Tötung von Hunden aufgrund ihrer Rassen-Zughörigkeit. Ersatzlose Aufhebung des neuen Bundesgesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom April2001.
2.Öffentliche Rehabilitierung der in Rassen-listen erfassten Hunde und ihrer Halter. Jegliche rassen- bezogene Diskriminierung (Wesenstest,
Kampfhundesteuern, Beförderungsverbote, öffentliche Kennzeichnungspflicht von Hunden und Haltern und sonstige Auflagen) sind abzuschaffen.
Für die aufgrund der erfolgten Diskriminierung in den Tierheimen befindlichen Hunde sind Maßnahmen zu ergreifen und Mittel bereit zu stellen, die für diese eine notfalls lebenslange art- und tierschutzgerechte Unterbringung gewährleisten und die deren Vermittlungschancen fördern.
3. Bereits. verhaltensauffällig gewordene Hunde sind einem kynologisch-wissenschaftlich fundiertem Wesentest durch ein unabhängiges, gerichtlich bestelltes und vereidigtes Sachverständigengremium zu unterzeichnen.
4. Hundehalter und -züchter sind durch ein Heimtierschutz- und -zuchtgesetz streng zu überwachen, Missbrauch von Hunden durch beutemotivierte Ausbildung und/oder Training für Hundekämpfe sowie Haltungsfehler und Tierquälerei sind nachhaltig zu ahnden. Für Hunde mit inadäquatem Aggressionsverhalten sind Resozialisierungsprogramme zu schaffen. Eine schmerzfreie Tötung dieser Hunde darf nur erfolgen, wenn diese hochgradig gefährlich sind und keines der Resozialisierungsprogramme erfolgreich war.
Den Antrag der Verteidigung auf Errichtung einer Anwaltstelle für Hunde, besonders auch die Ernennung von Hundeanwälten durch die Bundesregierung auf Antrag der repräsentativen Hunde- und Tierschutzorganisationen erachtet das Gericht als sinnvoll, ja als unumgänglich.
Der Gerichtshof richtet an alle EU-Staaten den Appell, dem verfassungs- und europa- rechtswidrigen Beispiel Deutschlands, die Gefährlichkeit von Hunden aus rassespezifischen Kriterien abzuleiten und festzusetzen, nicht zu folgen.
Genf, 7. Mai2001
Urteil geht an:
alle Beklagten
· alle Regierungen der EU-Staaten
· EU- Kommission
· Europaparlament
· UNO
· Unesco
· Europarat
· Europäischer Gerichtshof
· Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
hey? was soll das!
die politiker haben zwar selten recht, aber mit den Scheißkötern schon!
ich weiß nicht, was du mit dem artikel bei w:o bewirken willst (hat ja nix mit aktien zu tun).
kampfhundelisten sind notwendig! die menschen, die hinter diesen potentiellen mordmaschinen stehen kann man ja nicht verknacken, da noch nichts passiert ist.
ergo: Vorsorge ist besser als Nachsorge!
tip: schreib lieber über aktien
ramiro
die politiker haben zwar selten recht, aber mit den Scheißkötern schon!
ich weiß nicht, was du mit dem artikel bei w:o bewirken willst (hat ja nix mit aktien zu tun).
kampfhundelisten sind notwendig! die menschen, die hinter diesen potentiellen mordmaschinen stehen kann man ja nicht verknacken, da noch nichts passiert ist.
ergo: Vorsorge ist besser als Nachsorge!
tip: schreib lieber über aktien
ramiro
Was hier vielleicht noch eine Erwähnung verdient, ist, dass es sich beim `Internationalen Gerichtshof für Tierrechte` in Genf um eine selbsternannte Organisation handelt.
Die Gründung eines ebensolchen Gerichtshofes für Waffenbesitzer und Drogenkonsumenten ist im Moment in Vorbereitung.
mfg loewe
Die Gründung eines ebensolchen Gerichtshofes für Waffenbesitzer und Drogenkonsumenten ist im Moment in Vorbereitung.
mfg loewe
Das wollte ich doch gerade auch schreiben - hört sich ja echt nach einer Autorität an, isses aber nicht.
Sperrt unsere Kids ein, damit unsere Hunde draussen spielen können, und das ist dann auch gut so
Wenn ich das höre - Sie sind schuldig, ein verfassungswidriges Gesetz zum Schaden weiter Bevölkerungskreise Deutschlands in Kraft gesetzt zu haben.
Welche Verfassung? Und was ist mit anderen weiten Teilen der Bevölkerung?
Sperrt unsere Kids ein, damit unsere Hunde draussen spielen können, und das ist dann auch gut so
Wenn ich das höre - Sie sind schuldig, ein verfassungswidriges Gesetz zum Schaden weiter Bevölkerungskreise Deutschlands in Kraft gesetzt zu haben.
Welche Verfassung? Und was ist mit anderen weiten Teilen der Bevölkerung?
@loewe
@leo6
ah so? selbsternannte organisation!!!????
prima, last uns einen gerichtshof gründen gegen
"blödsinnige verbreitung redundanter nachrichten am w:o board"
wer macht mit?
ramiro
@leo6
ah so? selbsternannte organisation!!!????
prima, last uns einen gerichtshof gründen gegen
"blödsinnige verbreitung redundanter nachrichten am w:o board"
wer macht mit?
ramiro
Ich dachte, das wäre Satire?
Ist es doch auch, for4zim, aber unfreiwillige...
Auf Kampfhunde-Center.de wird zu einer regen Teilnahme an dieser Veranstaltung aufgerufen; Das paßt ja bestens zum Text...
WBB
Auf Kampfhunde-Center.de wird zu einer regen Teilnahme an dieser Veranstaltung aufgerufen; Das paßt ja bestens zum Text...
WBB
@for4zim
Nein, ich denke, die meinen das bitterernst in ungefähr dem Wortlaut, den Neemann vorgeschlagen hat.
Und auf diversen Hundezüchterseiten in D. ist das Ganze mittlerweile auch schon schön breitgetreten, wie der Blick in die Suchmaschine zeigt.
mfg loewe
Nein, ich denke, die meinen das bitterernst in ungefähr dem Wortlaut, den Neemann vorgeschlagen hat.
Und auf diversen Hundezüchterseiten in D. ist das Ganze mittlerweile auch schon schön breitgetreten, wie der Blick in die Suchmaschine zeigt.
mfg loewe
@for4zim
jetzt habe ich eigens einen aufhänger für dich gebracht.
wenn es als schlagzeile in der bild/welt gestanden hätte, wäre perkins schneller gewesen.
@ramiro
deswegen steht es im sofa.
jetzt habe ich eigens einen aufhänger für dich gebracht.
wenn es als schlagzeile in der bild/welt gestanden hätte, wäre perkins schneller gewesen.
@ramiro
deswegen steht es im sofa.
@Leo6
wuff, wuff, wuffwuff wuff
Bin selber mit Hunden groß geworden, und halte die Kampfhundeverordnung für richtig.
Wer einen Hund hat, und nicht einsieht, daß der Hund an der Leine zu führen ist, oder bestimmte Hunderassen keinen Maulkorb verpasst, handelt vorsätzlich.
Die Reihenfolge sollte doch klar sein: Erst der Mensch, dann der Hund. Und nicht umgekehrt.
Jeder der mit Hunden groß geworden ist wird bestätigen können, daß es solche und solche Hunde gibt. Es gibt die faulen, die Gemütlichen, es gibt die Aggresiven und die Hinterlisten und es gibt wirklich gefährliche Hunde.
Wer als Hundebesitzer das nicht einsehen will oder kann, dem fehlt es in meinen Augen an der Fähigkeit, einen Hund so zu halten und erziehen, daß der Hund keine Gefahr für andere ist.
Und es ist nun mal so in der Praxis, daß eben die typischen Kampfhunde die Kinder totgebiessen haben, und nicht irgendwelche anderen.
mroth, der selbst mehrmals die Woche einen Rotweiler-Schäferhund-Mischling mit ausführt, und immer nur mit Leine!
Wer einen Hund hat, und nicht einsieht, daß der Hund an der Leine zu führen ist, oder bestimmte Hunderassen keinen Maulkorb verpasst, handelt vorsätzlich.
Die Reihenfolge sollte doch klar sein: Erst der Mensch, dann der Hund. Und nicht umgekehrt.
Jeder der mit Hunden groß geworden ist wird bestätigen können, daß es solche und solche Hunde gibt. Es gibt die faulen, die Gemütlichen, es gibt die Aggresiven und die Hinterlisten und es gibt wirklich gefährliche Hunde.
Wer als Hundebesitzer das nicht einsehen will oder kann, dem fehlt es in meinen Augen an der Fähigkeit, einen Hund so zu halten und erziehen, daß der Hund keine Gefahr für andere ist.
Und es ist nun mal so in der Praxis, daß eben die typischen Kampfhunde die Kinder totgebiessen haben, und nicht irgendwelche anderen.
mroth, der selbst mehrmals die Woche einen Rotweiler-Schäferhund-Mischling mit ausführt, und immer nur mit Leine!
@mroth
... also ich finde Blauweiler eleganter
mfg loewe
... also ich finde Blauweiler eleganter
mfg loewe
@mroth
ich habe zwischenzeitlich meinen 4. hund ( 3x boxer, 1x setter). auch habe ich gegen die diversen hundeverordnungen nichts einzuwenden. ich finde nur, man hat das problem zu lange schleifen lassen um dann übersensibel zu reagieren. in erster linie hätte man sich die halter greifen müssen. schau mal welche typen mit den gescholtenen rassen angeben. und frage sie mal warum sie sich einen kampfhund halten. oftmals hörst du dann "zu meinem schutz". und genau hier ist das problem. revolver sind nicht erlaubt, also muss es ein kampfhund sein. wobei ich mit der bezeichnung kampfhund auch meine probleme habe. ein hund (mit dem potenzial) muss ich erst zum kampfhund machen. genauso ist es mit einem jagdhund.
Leo (der boxer)
ich habe zwischenzeitlich meinen 4. hund ( 3x boxer, 1x setter). auch habe ich gegen die diversen hundeverordnungen nichts einzuwenden. ich finde nur, man hat das problem zu lange schleifen lassen um dann übersensibel zu reagieren. in erster linie hätte man sich die halter greifen müssen. schau mal welche typen mit den gescholtenen rassen angeben. und frage sie mal warum sie sich einen kampfhund halten. oftmals hörst du dann "zu meinem schutz". und genau hier ist das problem. revolver sind nicht erlaubt, also muss es ein kampfhund sein. wobei ich mit der bezeichnung kampfhund auch meine probleme habe. ein hund (mit dem potenzial) muss ich erst zum kampfhund machen. genauso ist es mit einem jagdhund.
Leo (der boxer)
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