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    Wer kann mir helfen bei einer Frage bzzgl. Polizeieinsatz? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.07.01 19:06:36 von
    neuester Beitrag 20.07.01 10:49:53 von
    Beiträge: 51
    ID: 437.911
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      Avatar
      schrieb am 13.07.01 19:06:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe ein großes Problem. Mein Patenkind fuhr im April mit seinem Roller von
      der Schule nach Hause. Ein Polizist, der eigentlich bereits in die andere Richtung
      fahren wollte, drehte und stoppte ihn. Er fragte, wie schnell sein Fahrzeug fährt
      und er antwortete wahrheitsgemäß ca. 35-40 km/Std. Daraufhin mußte er den Polzeifahrzeug
      zu Wache folgen und der Roller wurde beschlagnahmt. Dann durfte meine Neffe sehen, wie
      er nach Hause kommt. Das alleine hatte mich schon sehr gewundert, da er noch nicht voll-
      jährig ist und deshalb meiner Meinung nach, die Erziehungsberechtigten davon in Kenntniss
      gesetzt werden sollten. Nachdem er nach Hause gelaufen war, sind die Eltern sofort mit
      ihm zur Polzeidienststelle gefahren und haben dort erklärt, dass dieser Roller ohne dass
      er manipuliert wäre, schon immer so schnell fuhr. Der Polizist sagte dann den Eltern, dass
      er bereits 30 Roller auf dem Hof stehen hätte und morgen würde der Roller auf den Prüfstand
      kommen und dann könnte er wieder abgeholt werden. Als er am nächsten Tag anrief, war der
      Polizist nicht mehr da und der Roller darf nur von diesem Mann rausgegeben werden. Am nächsten
      Tag rief mein Schwager wieder an und da hiess es, der Kollege ist auf Streife und er soll
      später nocheinmal anrufen, da hatte er aber dann wieder Dienstschluß. Am nächsten Morgen
      wurde ihm mitgeteilt, dass er nun 2 Tage dienstfrei hätte und sonst keiner den Roller raus-
      geben könnte. Am Freitag (Beschlagnahmung war am Montag) erreichte er den Polizisten, er fuhr den
      Roller dafür zur Werkstatt, damit der Händler das Fahrzeug so einstellt, dass es nur 25 km/Std. fährt.
      Da er das erste Mal mit der Polizei zu tun hatte, dachte er damit sei die Angelegenheit erledigt.
      Nun hatte er am 19.07. den Termin für den Autoführerschein und gestern rief die Fahrschule an und
      teilte ihm mit, dass er keinen Führerschein machen darf, da ein Ermittlungsverfahren eingeleitet
      wurde wegen Fahrens ohne Führerschein und er auf das Urteil des Gerichtes warten muss. Mein Neffe
      fuhr daraufhin zur Staatsanwaltschaft, um zu erfahren um was es ging. Es stellte sich heraus, dass
      der Polizist nach DREI Monaten! die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat.
      Ich frage mich wirklich, ist das normal? Warum gibt er dann die Sache nicht bereits im April an die
      Staatsanwaltschaft weiter und warum wird man davon nicht informiert? Nun meine Frage, sollte
      sich mein Neffe einen Anwalt nehmen? Merkwürdigerweise wurde ihm der Mofaführerschein nicht abgenommen.
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 19:11:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      Meine Meinung:

      Anwalt nehmen,
      Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

      MFG
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 19:20:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Polizeiarbeit in unserem Land wird immer merkwürdiger...
      Ist ja auch zu gefährlich sich um die richtigen Fälle zu kümmern, ausserdem können die an denen kein Geld verdienen.
      Bullshit!
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 19:22:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der Zeitrahmen ist noch ok. Bei Weitergabe an die Staatsanwaltschaft wirst Du nie unterrichtet - erst wenn die Dich um eine Stellungnahme bitten (was sie auch nicht immer tun). Der `Tathergang` dürfte auch unstrittig sein: Fahren ohne Führerschein.
      Ergo: Schnellstens einen Anwalt einschalten - der kann immerhin die Akten einsehen. Und die Staatsanwaltschaft kann immer noch das Verfahren einstellen, ersatzlos oder gegen ein Bussgeld o.ä., so dass es nicht zu einer Sperre kommen muss.

      Und Du musst Dir wohl oder übel die Frage gefallen lassen: Ist es bei Euch normal, dass Minderjährige nicht zugelassene Fahrzeuge ohne Führerschein bewegen dürfen? Nix für ungut, aber so ist`s Leben.
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 19:35:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hä ??

      Bin ich jetzt blöd?
      Im letzten Satz steht doch das er einen Mofa-Schein
      hat.

      ??

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      Avatar
      schrieb am 13.07.01 19:41:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Quadratus

      Ich möchte Dir ausdrücklich zustimmen.

      @Börsenengel

      Wenn Dein Paten-"Kind" schon wußte, daß das Teil zu schnell unterwegs ist, hätte er sich darum kümmern müssen, daß er das in Ordnung bringt/bringen läßt.

      Aber wahrscheinlich ging das mal wieder nach dem Motto: "Die doofen Bullen, merken das ja sowieso nicht. Mann, was bin ich für ein gewieftes Kerlchen."

      Tja, Pech gehabt. Kein Mitleid.

      Gruß

      JLL
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 20:09:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      @JLL

      und was ist mit den ganzen 25er Kisten, die andauernd
      die Straßen blockieren?
      Die fahren doch auch deutlich schneller als 25 kmh
      Sind die Behinderten oder Opas, die die Dinger fahren
      auch kriminell?

      Man könnte bei so einer Bagatelle auch mal ein Auge
      zudrücken, da er ja selber nicht an seinem Mofa
      geschraubt hat.

      Aber manchen ist es ebend egal, was so eine Lappalie
      anrichten kann.

      Armes Land

      MFG
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 20:40:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      @clown24

      Nun ja, die Frage ist doch, wofür gibt es dann überhaupt Regeln? Wenn wir bei solchen "Bagatellen" die Augen zudrücken wollten, dann könnten wir die Regeln gleich abschaffen. Bei einzelnen Regeln ist das sicher diskussionswürdig. Für kleine Vergehen gibt es ja auch nur kleine Strafen - Verhältnismäßigkeit eben.

      Wer bewußt gegen eine Regel verstößt - der Knabe hat ja den Mofa-Führerschein und wußte daß das Ding zu schnell geht -der sollte dann doch auch dafür einstehen, wenn er erwischt wird.

      Im übrigen hat er ohnehin Glück gehabt, daß er erwischt wurde und es wird ihm hoffentlich eine Lehre sein. Wirklich Pech hätte er z.B. gehabt, wenn er mit seinem Mofa in einen Unfall geraten wäre. Da hätte ihm die Versicherung eins gelacht. Auch das, vollkommen zu Recht.

      Im Übrigen gibt es keine Gleichbehandlung im Unrecht. Ich kann mich eben nicht darauf berufen, daß mein Nachbar das gleiche Delikt begangen hat und nicht erwischt wurde.

      Und daß sich der Beamte in der Sache nicht gerade ein Bein ausreißt, kann ich ihm nun wirklich nicht verübeln.

      Gruß

      JLL
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 20:56:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      @JLL
      du kannst nur polizist von beruf sein.
      sonnenfreund
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 21:28:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      @sonnenfreund

      Nein, bin ich nicht. Wüßte auch nicht, inwiefern diese Aussage ein Argument sein soll.

      Ich habe mir nur einfach einen Gerechtigkeitssinn erhalten, der vielleicht heute als antiquiert empfunden wird.

      Ich halte mich an die Regeln. Wenn jemand gegen die Regeln verstößt und dabei erwischt wird, empfinde ich es als gerecht, wenn das dann auch entsprechende Sanktionen nach sich zieht.

      Ich weiß, ich bin ein schrecklich altmodischer Hardliner, ich befürworte sogar, daß Ladendiebe immer noch bestraft werden.

      Auch die Börse funktioniert so: Wer sich nicht an die Regeln hält, wird bestraft - nur ist die Börse viel gnadenloser als unsere Justiz.

      Gruß

      JLL
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 21:32:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      Vielen Dank auch,

      übrigens muß ich anmerken, dass mein Neffe den Führerschein für ein Mofa besitzt, dass er
      bereits sehr oft kontrolliert wurde und bei den Kollegen auf die Frage, wie schnell sein
      Mofa fährt immer wahrheitsgemäß geantwortet hatte, dass sein Mofa ca. 35 km/Std.
      fährt und das war bis dahin immer in Ordnung!!! Und auch bin zu meiner Zeit Mofa gefahren
      und keines fuhr (unfrisiert) nur 25 km/Std. Selbst mit dem Fahrrad ist er schneller unter-
      wegs.
      Mich würde eigentlich interessieren, ob es wirklich zulässig ist, dass er ihm das Fahrzeug
      abnimmt und dann sagt er kann schauen wie er nach Hause kommt. Selbst im Gymnasium muß er
      abholt werden, wenn er wegen Krankheit vorzeitig die Schule verlassen will.

      @JLL
      "Gewieftes" Kerlchen weil er das Mofa so gefahren hat, wie es ihm der Händler übergeben hat.
      Welches "brave" Kerlchen geht zum Händler und sagt: "Bitte", "bitte" machen sie mein Mofa lang-
      samer. Warst wohl niemals 17? Es fuhr keine 80!!! und es war auch nicht daran manipuliert worden,
      das hat der "nette" Polizist wenigstens eingeräumt.

      Naja, wir warten jetzt auf das Urteil für das schwere Verbrechen! Die überlasteten und hochbezahlte Staatsanwälte
      (werden von mir als Steuerzahler ja ebenso mitfinanziert, wie der Polizist) haben ja wahrscheinlich
      keine wichtigeren Angelegenheiten.


      @alle
      ein schönes Wochenende
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 21:34:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      sind noch paar leute hier??????
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 21:51:27
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Boersenengel

      1. Es ist ein bißchen billig, auf die anderen zu zeigen, die mehr auf dem Kerbholz haben, und damit eigenes Fehlverhalten zu entschuldigen. Das ist auch die typische Reaktion von Falschparkern: "Ja, habt Ihr denn mit meinen wertvollen Steuergeldern nix Wichtigeres zu tun, als mich aufzuschreiben?"

      2. Die Grenze für Mofas liegt meines Wissens nicht bei 80. Also gehört wohl auch diese Aussage in die Schublade "Polemik". An den Fakten ändert sich nichts. Die liegen klar zu Tage.

      3. Wenn Ihr Euch nicht so in die Sache verbeißen würdet, dann würde Eure Familie vielleicht erkennen, daß die Sache glimpflich abgegangen ist. Bei einem Unfall, wäre Dein Neffe ohne Versicherungsschutz gewesen und hätte u.U. ein Leben lang zahlen müssen.

      4. Wirklich bedenklich finde ich, daß Ihr offenbar keinerlei Unrechtsbewußtsein in der Sache habt und dies auch dem Filius so vermittelt, ihn also darin bestärkt, daß er eigentlich im Recht wäre. Ihr seit schließlich nicht Opfer eines willkürlich und ungerecht handelnden Staates geworden, auch wenn Ihr das so darstellt.

      5. Ja, ich war auch mal 17.

      Ansonsten Dir auch ein schönes Wochenende.

      Gruß

      JLL
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 21:52:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wegen der Behandlung des Neffen Dienstaufsichtsbeschwerde - geht frist- und formlos, also zur Not auch ohne Anwalt.

      Insgesamt würde ich aber den Anwalt vorziehen.
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 22:53:29
      Beitrag Nr. 15 ()
      Mir war mit 16 auch nicht bewußt, welche Strafen mir drohten
      für den Blödsinn, den ich gemacht habe.
      Das Versäumnis liegt ganz eindeutig in der Bildungspolitik!
      Schon in der Grundschule, nein, schon im Kindergarten muß den
      jungen Menschen das Strafmaß für ihre künftigen Verfehlungen
      eingebleut werden! Dem Mofaverkäufer ist noch Respekt zu
      zollen, daß der den jungen Menschen die Versäumnisse der
      Bildungspolitik nachfertigt in praxisgerechtem Nachhilfeunterricht.
      Der Schupo kann nichts dafür!

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 01:34:29
      Beitrag Nr. 16 ()
      @all

      Also einziehen wenn man sagt sein Mofa läuft so 35, halte ich
      für Amtsanmaßung !!
      Nach Abzug der Tachotolleranz sind das
      gerade 8 Km zuviel. Wenn man die Genauigkeit der Tachos an Mofas
      betrachtet, ist das nicht mal zu schnell.

      Wenn die Herren Bu.... schon Aufgrund von Aussagen und nicht
      von Messungen Freiheitsberaubung betreiben können, na dann
      Gute Nacht Demokratie.

      In den "Guten Alten Zeiten" in denen man ohne Helm und Führerschein
      Mofa fahren durfte, da wurde man ab 50 rausgeholt.
      Das war dann wirklich zu schell.

      Aber welch Wunder, wir haben es alle überlebt !

      HG
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 11:42:54
      Beitrag Nr. 17 ()
      @hangglider

      Nur die, die tatsächlich überlebt haben, können heute davon berichten, daß sie überlebt haben. An Schulfreund von mir ist z.B. mit seinem frisierten Mofa unter einen Lastzug geraten und hat es definitiv nicht überlebt. An der Börse nennt man das "survivor bias".

      Wessen Freiheit wurde beraubt? Die des Mofas? Was hat das mit der Demokratie zu tun? Das Mofa wurde beschlagnahmt um auf einem Prüfstand die Geschwindigkeit zu messen, so habe ich das zumindest verstanden. Und der Fußmarsch von der Wache nach Hause wird dem Burschen auch nicht geschadet haben. Oder ist er gehbehindert und deshalb auf sein Mofa angewiesen? Die Schule, weil das Argument oben mal kam, ruft deshalb an, weil sie während der Schulstunden die Aufsichtspflicht übernommen hat und nicht in die Haftung genommen werden will, falls etwas passiert.

      Gruß

      JLL
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 12:08:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      JLL, ich stimme vollstens zu.

      Die wenigsten übernehmen volle Verantwortung
      für ihre Handlungen.

      Daher ernten sie genau das fremdgesteuerte
      Schicksal, das sie ach so beklagen.

      Übrigens ist die ganze Heulgeschichte sowieso zum Lachen.

      Erwachsen genug, um ein Kraftfahrzeug ohne die
      dafür vorgesehene Erlaubnis zu fahren, aber noch zu
      schutzbedürftig, um fünf Meter über die Straße zu laufen?!
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 13:52:50
      Beitrag Nr. 19 ()
      @Atticus

      Ich danke Dir, auch wenn ich damit nicht mehr der einzige "contrarian" in diesem Thread bin.

      Was ich an diesem Thread so spannend finde, sind eigentlich die menschlichen Verhaltensweisen, die hier zu Tage treten. Alles Dinge die sehr börsenrelevant sind:

      1. Die, wie Du sehr zutreffend gesagt hast, Weigerung, für eigenes Verhalten Verantwortung zu übernehmen. Solange es gut ging, war man smart und konnte sich im Freundeskreis freuen, daß das eigene Mofa keine lahme Ente war.

      2. Damit verbunden die Schuldzuweisung an andere: Der böse Händler hat dem Unschuldslamm das Mofa untergejubelt, der niederträchtige, amtsanmaßende "Bulle", der den armen kleinen Sünder schikaniert und die Großen hofiert - mit einem Wort ein großes Wehklagen über die achso böse und ungerechte Welt.

      3. Das auch im Thread zu beobachtende nachträgliche Schönreden der Fakten. So wurden aus ca. 35-40, dann ca. 35, morgen sind wir wahrscheinlich bei ca. 30-35 und in einer Woche bei Null.

      4. Der Herdentrieb: Die anderen machen es doch auch, da will man nicht der Doofi sein, der sich an die Vorschriften hält.

      5. Damit verbunden die undifferenzierte Verallgemeinerung. Alle, aberauch wirklich alle Mofas sind schon zu allen Zeiten schneller gefahren.

      6. Die gegenseitige Bestärkung einer Kleingruppe (hier die Familie), die sich in der Opferrolle sieht und sich wohl schon bald als einsame Kämpfer gegen Polizeiwillkür hochstilisieren wird. Ein echter Fall für den Generalbundesanwalt und das Bundesverfassungsgericht.

      7. Die zeitgeistige "Meute", die, sich gegenseitig bestärkend, polemisch an den Fakten vorbeihechelt. Da werden Beamten, die bei einem weiß Gott nicht gerade fürstlichen Gehalt für uns täglich den Kopf hinhalten, grundsätzlich als "Bullen" diffamiert, etc.

      8. Das Ziehen vollkommen irrelevanter Vergleiche und das Hereinbringen von "Scheininformationen" die die eigene Position untermauern sollen: Auch Fahrräder sind schneller. So what? Das Mofa fuhr keine 80, welch interessanter Hinweis, aber eben vollkommen irrelevant.

      9. Der Aufbau von Gruppendruck: Warst Du keine 17? Will sagen: Wer 17 war und ein vollwertiges Mitglied unserer Gemeinschaft sein will, hat den Vorgang gefälligst genauso zu werten, wie wir das tun.

      Etc., etc.

      Das erinnert mich sehr daran, wie hier über einzelne Neuer Markt-Werte diskutiert wurde und wird.

      Gruß

      JLL
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 14:15:02
      Beitrag Nr. 20 ()
      @JLL, atticus: So ist es.;)

      Gruss
      dickdiver
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 14:17:25
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hier fehlt noch die alte Weisheit:

      Dienstaufsichtsbeschwerde = fristlos = formlos = nutzlos :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 14:38:15
      Beitrag Nr. 22 ()
      Also, irgendwie faszinierend, wie hier mit großen Worten geworfen wird....

      Ich bin jetzt Mitte 40 und kann mich (anscheined im Gegensatz zu manchen anderen hier im Board) ganz gut daran erinnern, wie ALLE Mitschüler wie auch ich damals überlegten, wie man das Mofa schneller machen konnte.

      Jedoch wußte die industrie damals bereits, daß man mit einem Mofa, welches nur die gesetzlich erlaubten 25 km/h fuhr, am markt zu den verlierern gehört. Gekauft wurden damals gezielt die AB WERK schnellsten Mofas durch die Kunden.

      Hier geht es offensichtlich nur um einen naiven, ehrlichen Jungen, der wie alle anderen Mofafahrer ebenfalls billigend in Kauf nimmt, daß die Industrie gezielt sozusagen den serienmäßigen gesetzesbruch konstruktionsmäßig einbaut.

      Mittlerweile wird über die nachvollziehbare psychologische hemmschwelle eines und dem daraus resultierenden Verhalten Jugendlichen gesprochen, als wenn hier ein Tötungsdelikt vorläge.

      Ich möchte fast wetten, daß diejenigen, die hier von Eigenverantwortung und Kriminalität reden, regelmäßig innerhalb von rtschaften mehr als 50 km/h fahren und auch in 30 km-Zonen mit sich selber großzügig verfahren.

      Untersuchungen haben z.B. ergeben, daß die allermeisten der Fahrer, die in solchen Zonen zu schnell fahren, selber zu den Anwohnern gehören und nicht selten sogar selber die 30-km-Begrenzung in Initiativen forderten.

      Jetzt haltet mal den BAll flach.

      der Polizist handelt formal richtig (dazu ist er verpflichtet) und der Junge war so naiv, ihm die Wahrheit zu sagen.
      Aber deswegen muss man daraus keine Staaatsaffäre machen - hier scheint eine rein psychologisch bedingte Eskalation vorzuliegen.
      Das Argument, das Mofa würde nicht herausgegeben, weil das nur der bestimmte Polizist könne, ist natürlich lachhaft.

      Ich denke, jeder normale Staatsanwalt wird nach Gutachtermäßigem Beweis der unveränderten Serienausstattung aufgrund mangelnder schwere der Tat das GAnze gegen eine minimale Strafe einstellen, da keinerlei öffentliches Interesse vorliegt, die Benutzung serienmäßiger Mofas unter Strafe zu stellen. Natürlich muss der Jugendliche einsehen, daß er nun einmal nur 25 km/h schnell fahren darf.

      Viele derjenigen, die sich im mittleren oder höheren Alter als Lehrmeister aufspielen, erzählen spätestens nach dem 6. Bier an der Theke freimütig, wie sie in den 60er oder 70er Jahren mit Papis Auto auf Spritztour gegangen sind oder nach der Examensfeier DOCH noch Auto gefahren sind oder auf der Autobahn einem anderen gezeigt haben, wo es langgeht:
      Entweder als gemeingefährlicher Raser oder als gemeingefährlicher "Lehrmeister", der andere zu Notbremsungen zwingt oder 20 km links fährt.

      Einigen wir uns doch einfach auf Folgendes:

      Man sollte verantwortungsbewußt im Straßenverkehr mit sich selber und anderen umgehen und vor allem die Kontrolle über unsere Emotionen behalten.
      Und genau diese Kontrolle scheinen beide Seiten hier zu verlieren.... ;)

      Gruß

      D.T.
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 14:38:17
      Beitrag Nr. 23 ()
      Also, irgendwie faszinierend, wie hier mit großen Worten geworfen wird....

      Ich bin jetzt Mitte 40 und kann mich (anscheined im Gegensatz zu manchen anderen hier im Board) ganz gut daran erinnern, wie ALLE Mitschüler wie auch ich damals überlegten, wie man das Mofa schneller machen konnte.

      Jedoch wußte die industrie damals bereits, daß man mit einem Mofa, welches nur die gesetzlich erlaubten 25 km/h fuhr, am markt zu den verlierern gehört. Gekauft wurden damals gezielt die AB WERK schnellsten Mofas durch die Kunden.

      Hier geht es offensichtlich nur um einen naiven, ehrlichen Jungen, der wie alle anderen Mofafahrer ebenfalls billigend in Kauf nimmt, daß die Industrie gezielt sozusagen den serienmäßigen gesetzesbruch konstruktionsmäßig einbaut.

      Mittlerweile wird über die nachvollziehbare psychologische hemmschwelle eines und dem daraus resultierenden Verhalten Jugendlichen gesprochen, als wenn hier ein Tötungsdelikt vorläge.

      Ich möchte fast wetten, daß diejenigen, die hier von Eigenverantwortung und Kriminalität reden, regelmäßig innerhalb von rtschaften mehr als 50 km/h fahren und auch in 30 km-Zonen mit sich selber großzügig verfahren.

      Untersuchungen haben z.B. ergeben, daß die allermeisten der Fahrer, die in solchen Zonen zu schnell fahren, selber zu den Anwohnern gehören und nicht selten sogar selber die 30-km-Begrenzung in Initiativen forderten.

      Jetzt haltet mal den BAll flach.

      der Polizist handelt formal richtig (dazu ist er verpflichtet) und der Junge war so naiv, ihm die Wahrheit zu sagen.
      Aber deswegen muss man daraus keine Staaatsaffäre machen - hier scheint eine rein psychologisch bedingte Eskalation vorzuliegen.
      Das Argument, das Mofa würde nicht herausgegeben, weil das nur der bestimmte Polizist könne, ist natürlich lachhaft.

      Ich denke, jeder normale Staatsanwalt wird nach Gutachtermäßigem Beweis der unveränderten Serienausstattung aufgrund mangelnder schwere der Tat das GAnze gegen eine minimale Strafe einstellen, da keinerlei öffentliches Interesse vorliegt, die Benutzung serienmäßiger Mofas unter Strafe zu stellen. Natürlich muss der Jugendliche einsehen, daß er nun einmal nur 25 km/h schnell fahren darf.

      Viele derjenigen, die sich im mittleren oder höheren Alter als Lehrmeister aufspielen, erzählen spätestens nach dem 6. Bier an der Theke freimütig, wie sie in den 60er oder 70er Jahren mit Papis Auto auf Spritztour gegangen sind oder nach der Examensfeier DOCH noch Auto gefahren sind oder auf der Autobahn einem anderen gezeigt haben, wo es langgeht:
      Entweder als gemeingefährlicher Raser oder als gemeingefährlicher "Lehrmeister", der andere zu Notbremsungen zwingt oder 20 km links fährt.

      Einigen wir uns doch einfach auf Folgendes:

      Man sollte verantwortungsbewußt im Straßenverkehr mit sich selber und anderen umgehen und vor allem die Kontrolle über unsere Emotionen behalten.
      Und genau diese Kontrolle scheinen beide Seiten hier zu verlieren.... ;)

      Gruß

      D.T.
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 14:40:28
      Beitrag Nr. 24 ()
      @JLL

      Bist du Psychologe oder Jurist? (nur aus Interesse, soll
      kein Arrgument sein!)

      Wir brauchen wieder law and order? Keine Gnade!
      Gesetz ist Gesetz! Gesetzespositivismus?

      Das kannst du doch nicht wirklich ernst meinen, oder?
      Verstößt du gegen keine Regeln, machst du so etwas nie (z.B.: 60km/h fahren in der Stadt) oder bist du, wenn du gegen Regeln verstossen solltest und man dich erwischt, gelassen und denkst: "Gut so! So muss es sein! Verstoss ist Verstoss!"?
      Kennst du denn alle Regeln gegen die man verstossen kann?

      Und was ist mit Grenzentscheidungen? Z.B.: nutzlose Geschwindigkeitsbeschränkungen? Nach deiner Überzeugung, hättest du immer gezahlt und nie die Frage gestellt, ob diese Schilder überhaupt sinnvoll sind?
      Denn die entsprechende Sanktion (das Bußgeld) hättest du ja, als gerecht empfunden.
      Irgenwie verstehe ich dich nicht.:confused:
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 14:50:07
      Beitrag Nr. 25 ()
      @JLL

      Hab mir meine erste Frage, nach nochmaligem lesen des Threads, selbst beantwortet: du bist Jurist (Richter), stimmts?
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 15:30:31
      Beitrag Nr. 26 ()
      @derlustigeClown

      Ich bin kein Richter und nebenbei bemerkt auch kein Henker.

      Für mich haben die Begriffe "law and order" a priori keinen negativen Touch, auch wenn ich damit nicht auf der Höhe des Zeitgeists liegen sollte. Zumindest fühle ich mich bei Recht und Ordnung wohler als bei Rechtlosigkeit/Unrecht und Chaos.

      Falls ich eine Regel übertreten sollte, und man mich dabei erwischen sollte, dann wünsche ich mir natürlich die Gelassenheit und Einsichtsfähigkeit, die einem als Betroffener so viel schwerer fallen als dem neutralen Beobachter.

      Ich bin hier primär an Börsendingen interessiert und daher auch mein Interesse für menschliche Verhaltensweisen. Der konkrete Fall ist, da sind wir uns wohl alle einig, nun wirklich keine Staatsaffäre, auch wenn einige gleich die Demokratie und unser Land in großer Gefahr wähnen.

      Es hat mir an der Börse sehr geholfen, daß ich versuche Fakten als solche anzuerkennen und mir eigene Fehler eingestehe (und das sind leider immer noch zu viele). So, und nur so, konnte ich daraus lernen. Natürlich ist es im ersten Moment bequemer, alles auf die anderen (im vorliegenden Fall Hersteller, Händler, Polizei, etc.) zu schieben, aber persönliches Wachstum ist dadurch m.E. nicht zu erreichen. Erst das Eingeständnis eigener Fehlleistungen und die bewußte Auseinandersetzung damit, eröffnet diesen Weg. Wer seine Fehler ignoriert, ist meistens dazu verdammt, sie zu wiederholen.

      Ich finde den Verlauf des Threads nach wie vor spannend, einige Beiträge scheinen meine o.a. Thesen aufs Beste zu bestätigen (meine nicht Dich lustigerClown).

      Gruß

      JLL
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 20:05:13
      Beitrag Nr. 27 ()
      @JLL

      Ja, die Psychologie ist schon eine interessante Komponente.
      An der Börse bestimmt sie Kurse und somit viele Einzelschicksale.
      Ich habe mich damit auch beschäftigt, den Schluss jedoch noch nicht, wie du es hier vorgezeigt hast, auf andere Gebiete übertragen.

      Das eingestehen können von eigenen Fehlern ist wohl der springende Punkt.
      Nur überlege ich , was bei Boersenengel genau der Fehler der Eltern bzw. des Neffen gewesen sein soll:
      Er fragte, wie schnell sein Fahrzeug fährt
      und er antwortete wahrheitsgemäß ca. 35-40 km/Std.... Nachdem er nach Hause gelaufen war, sind die Eltern sofort mit ihm zur Polzeidienststelle gefahren und haben dort erklärt, dass dieser Roller ohne dass
      er manipuliert wäre, schon immer so schnell fuhr.
      ..."


      Wenn dies also der Wahrheit entspricht, so kann ich keine Fehler der Eltern erkennen.
      Sie haben einen Roller vom Hersteller gekauft und sind davon ausgegangen, dass alles ok wäre.
      Gut! Wenn man dies mit einer Investition an der Börse vergleicht und ein Unternehmen durchsieht und einem der Vorstandsvorsitzende schöne Sachen erzählt und die Bilanzen auch ganz ok sind, so kann man auch später einen Fehler darin erblicken, falls der Kurs abstürtzen sollte, dass man gewisse Aussagen und Zahlen vielleicht besser durchleuchtet hätte. Dann hätte man einen Fehler bei sich gefunden.
      Eventuell hat man sich aber alles genau angeschaut und studiert und der Kurs ist trotzdem ins Bodenlose gefallen?
      Im vorliegenden Fall jedoch kauft man eine Sache und wird doch dort davon ausgehen können, dass diese Sache mangelfrei ist. Dies muss man einem Käufer wohl eingestehen können.
      Bei den Eltern kann ich also keine Fehler erkennen, es sei denn, sie haben das zu schnelle Fahren des Rollers er- bzw. gekannt.

      Der Neffe hingegen hat diesen Fehler des Rollers erkannt, so dass die dann nicht erfolgte Änderung dieses Zustandes, als eigener Fehler zu bezeichnen und zu erkennen ist.

      Das in diesem Thread, dann weitere Posting auftauchten, die eventuell eigene Fehlererkennungsunterdrückung aufzeigen, ist natürlich äußerst interessant.

      Vielleicht liegt der Fall im Auge des Betrachters auch zu unbedeutsam, so dass man das "Nichteingestehenkönnen" eigener Fehler, nicht im ersten Moment erkennt.
      Im übrigen ist das Fahren mit einem Roller, der über der zulässigen Geschwindigkeit sich bewegt, ein grober Verstoss.
      Allerdings lebt ein Rechtsstaat von Anwälten und somit von den ständigen Versuchen, aus einem begangenen Fehler, so gut wie möglich herauszukommen.
      Der Rat vom rechtlichen Beistand und den dann erfolgenden Versuchen, die Sache weniger schmerzlich zu erledigen, empfinde ich also als natürlich und dann nicht als Fehler, was du sicherlich ja auch so siehst, oder?
      Das Eingestehen von Fehlern muss ja nicht heissen, dass man die dafür vom Staat zu verhängende Sanktion, kampflos hinnimmt. Ein paar juristische Tricks helfen vielleicht die Sache für einen günstig zu erledigen, auch wenn man einige Sachen anders darstellen muss, als sie zunächst schienen bzw. waren,;) auch wenn mir da jetzt nichts Konkretes einfällt.
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 20:12:56
      Beitrag Nr. 28 ()
      Oh sorry! Beim nochmaligen durchlesen ist mir aufgefallen, dass die Eltern die zu schnelle Fahrmöglichkeit des Rollers kannten. Das Zulassen dieses Zustandes stellt dann natürlich einen nicht erkannten eigenen Fehler dar.
      So schnell schreibt man komische Sachen. Einfach zu vertieft.:)
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 20:21:18
      Beitrag Nr. 29 ()
      Ich frage mich gerade, ob ich meinen Fehler im Posting erkannt habe oder doch versucht habe ihn zu verdrängen? :confused:
      Interessante Selbstexperimente!!!:D
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 20:34:18
      Beitrag Nr. 30 ()
      Der Kleine bekommt einen Vorsatz reingewürgt,
      Führerscheinentzug,2 Jahre Sperre

      und die Eltern ebenfalls einen vorsätzlichen 21er,
      waren ja schließlich die Halter...also ebenfalls
      Führerscheinentzug und 2 Jahre Sperre...

      Ha, wäre ja noch schöner...man muß diesen Kleinen
      Rechtsbrechern und deren Eltern gleich zeigen,
      wo der Hammer hängt...

      Wenn ein Grundrechtsentzug und die Ausweisung in
      diesem Fall möglich wäre,würde ich das auch verhängen....
      .
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      Jetzt mal ernsthaft: Wo ist das Problem ? Roller=Mofa ?
      Ihr seid da etwas ungenau...na gut, gehen wir von einem
      Mofa aus....dann braucht der Kleine einen Mofa"Führerschein",
      ich weiß momentan wie diese Bestätigung von der FS wirklich
      heißt,sorry.Da lernt man,daß ein Mofa halt keine höhere bauartbedingte
      Höchstgeschwindigkeit als 25 km/h haben darf...

      Ich weiß wirklich nicht,worüber ihr euch so aufregt....


      Gibt eh nur eine Verwarnung vom Jugendrichter oder wenn
      er nicht lieb die Augen verdreht und Reue zeigt,10 Stunden Gnudung(geiles
      Palindrom ;) )schippen im städtischen Zoo...was solls...

      Es gibt schlimmere Schicksale...

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 20:48:23
      Beitrag Nr. 31 ()
      Oh Gott, ich habe bei den Eltern die Tagessätze vergessen:

      Hmm..100 @ 50 "Makk", ist das O.k. ? ;)

      schönes Wochenende

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 21:00:59
      Beitrag Nr. 32 ()
      ich kanns nicht glauben, da sind doch tatsächlich in meinem lieben bord jetzt auch noch besserwisser und fingerzeiger und alte, opas die "raser!" beschimpfen.


      sch... land!

      Also, natürlich darf man sich nichts gefallen lassen, auch nicht von der Polizei, selbstverständlich muss der Anwalt das regeln, aber ruckzuck! dafür gibts ne Rechtsschutzvers.

      zu den Mofas, wär 25 fährt ist saublöd, wer schneller fährt ist noch lange kein ...ach weis garnicht wo ich anfangen soll. -- ihr spinnt doch alle!!! kümmert euch mal um wirklich sinnvolles als hier den finger zuheben, ....

      natürlich gibts regeln, aber bitte mal, noch keiner von euch geblitzt worden, ihr fahrlässig tötenden!

      eine bodenlose frechheit von dem P.
      so nicht!

      wird zeit das die EU da was gegen unternimmt, fahr mal einer nach Italien oder Spanien, ....
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 21:57:26
      Beitrag Nr. 33 ()
      FTrader:)

      " wird zeit das die EU da was gegen unternimmt, fahr mal einer nach Italien oder Spanien, .... "

      Da war ich schon, aber die haben mir da mein Auto geklaut :(

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 15.07.01 09:08:41
      Beitrag Nr. 34 ()
      Aha.....


      Interessant...

      WOZU GIBTS GESETZE ?


      Mein Gott....der eine findet 37 in der 30er Zone o.K.
      der andere 40,der nächste 45, einer meint 80 sei doch
      völlig in Ordnung.....und wieder einer meint er fährt
      mit 4,5 o/oo besser als jede Frau nüchtern....


      Wenn ihr mal in einer stillen Minute nachdenkt,werdet
      es vielleicht auch ihr verstehen,wozu es Gesetze und
      Regelungen gibt....


      Wenn ein Mofa 40 fährt,dann braucht er halt einen
      Führerschein dafür und nicht nur eine Bescheinigung
      von der Fahrschule...WO IST DAS PROBLEM ?

      Wozu überhaupt Führerscheine ? Wozu überhaupt Polizei ?
      Jawolllllja...jeder Bundesbürger bekommt bei seine Geburt
      vom Staat(der ab sofort nur noch dafür zuständig ist)ein
      vollautomatisches Gewehr mit 5000 Schuß, ein MG mit 10.000 gegurteter Mun,ein P7 mit
      100.000 Schuß...dsa muß für´s Leben reichen.
      Wir regeln ab sofort alles selber...Jawollja...

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 15.07.01 09:55:57
      Beitrag Nr. 35 ()
      @derlustigeClown

      Natürlich ist es vollkommen legitim einen Anwalt zu bemühen, dafür leben wir ja schließlich in einem Rechtsstaat. Genauso legitim ist es, den Schaden aus derartigen Fehlern so gut es geht zu begrenzen.

      Obwohl ich kein Anhänger der Rechtsschutzmentalität nach dem Motto bin: "Ich bin zwar ein Trottel, aber rechtsschutzversichert, nun mach mal Anwalt!"

      Wenigstens zu sich selbst sollte man versuchen, ehrlich zu sein.

      Meine Parallele zur Börse:

      Ich setze alles auf eine hochfrisierte NeuerMarkt-Aktie ohne StoppLoss und Moneymanagement (Mißachtung der Regeln). Solange es gut geht, drehe ich allen ne lange Nase. Mann bin ich gut. Dann kommt der Kurssturz (Ich werde erwischt). War ich schuld? Nein, das waren die Banken, die lügenden Vorstände, Herr Greenspan etc. (Hersteller, Händler, Polizei). Außerdem, alle haben es so gemacht. Anwalt, hol` mich da raus!

      Gruß

      JLL
      Avatar
      schrieb am 15.07.01 11:02:08
      Beitrag Nr. 36 ()
      Unter Börsengesichtspunkten sollten wir aber auch noch die Mitschuld der Emmissionsbank (des Rollerherstellers) diskutieren.
      Schließlich haben die Eltern die Neuemmission (den Roller) unter dem Gesichtspunkt gezeichnet, daß sie wirklich nur 25 km/h fährt. Diese von der Emmissionsbank (Rollerhersteller) zugesicherte Eigenschaft hat die Aktie (der Roller) in Wahrheit aber gar nicht besessen. Was dann durch die Börsenaufsicht (den Polizisten) sozusagen amtlich festgestellt und geahndet wurde.

      Ergeben sich hier nicht Möglichkeiten wegen Prospekthaftung gegen die Emmissionsbank vorzugehen?:laugh:

      PS: Diese sogenannten 25 km/h Kisten fahren nach meinen Erfahrungen alle 30 - 40 km/h. Egal ob Roller oder "Auto". Wenn ich sowas überhole sind die alle schneller als 25.
      Avatar
      schrieb am 15.07.01 12:53:54
      Beitrag Nr. 37 ()
      @Dako

      Da sind wir aber genau wieder an dem Punkt, den Atticus schon bemängelt hat:

      "Die wenigsten übernehmen volle Verantwortung für ihre Handlungen."

      Natürlich waren sich der Neffe und dessen Eltern darüber bewußt, daß das Ding schneller als zulässig lief. Das haben sie durch ihre Aussagen bestätigt. Selbstverständlich hätten sie das "Fehlen der zugesicherten Eigenschaft" nach dem Kauf monieren können und der Händler hätte das Ding in den zulässigen Zustand bringen müssen. Aber, und da wird die Sache spannend, das Fehlen der zugesicherten Eigenschaft stellte für die Beteiligten ja keinerlei Problem dar. Sie nahmen es gerne in Kauf. Zum Problem wurde es doch erst, weil der Neffe erwischt wurde. Dann aber noch auf den Hersteller zu zeigen, das heißt die Verantwortung wieder mal auf einen anderen abzuwälzen ist bequem, eben eine typisch menschliche Verhaltensweise.

      Und auch hier sehe ich die Parallele zu den Neuemissionen. Solange sie liefen, war es den Beteiligten doch vollkommen egal, was im Emissionsprospekt steht, was die Firma macht, ob sie überhaupt etwas macht. Aber jetzt, wo sie sich eine blutige Nase geholt haben, da war`s die böse Emissionsbank und nicht die eigene Dummheit oder Gier.

      Gruß

      JLL
      Avatar
      schrieb am 15.07.01 16:26:03
      Beitrag Nr. 38 ()
      Hast ja Recht, JLL.

      Alle Beteiligten wußten, daß das Ding nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprach, und haben es billigend in Kauf genommen. Bis sie vom Auge des Gesetzes erspäht wurden.

      Der Polizist ist mir sogar sympathisch.:D Wenn es nach mir ginge, würden diese ganzen 25 km/h-Kisten nämlich verboten werden. Egal ob Roller oder "Auto". Ich halte diese Geräte für eine Verkehrsbehinderung und -gefährdung ersten Ranges. Wer ein Kraftfahrzeug führen will soll gefälligst einen Führerschein machen und nicht andere Verkehrsteilnehmer mit so einem "Geschoß" behindern oder zu gewagten Bremsmanövern zwingen. Mindestens sollte es zur Pflicht werden diese Geräte mit schwarz-gelben Streifen anzumalen. Dann noch eine lange Stange auf dem Dach mit einer gelben Rundumleuchte. Dann erkennt man wenigstens schon von weitem, was da über die Straßen schleicht.

      Da der Polizist bereits 30 dieser Verkehrsgefährdungen auf dem Hof stehen hatte, scheint die Jagd auf diese Geräte ein Hobby von ihm zu sein. Das macht ihn mir sehr sympathisch.

      :laugh: Dako
      Avatar
      schrieb am 15.07.01 16:39:21
      Beitrag Nr. 39 ()
      @Dako

      Da mag ich Dir jetzt wieder Recht geben. lol

      Gruß

      JLL
      Avatar
      schrieb am 16.07.01 11:40:45
      Beitrag Nr. 40 ()
      Wollte nur noch kurz anmerken, dass mein Neffe sein "Schwerverbrechen"
      einsieht und nun "gerne" wartet, bis unsere überlasteten Gerichte ihn
      verurteilen. Er fährt jetzt auch nicht mehr Mofa, obwohl der Führerschein
      seltsamerweise nicht sichergestellt wurde. Mit dem Fahrrad kann er
      beruhigt 35 km/Std. fahren, ohne dass er dafür verurteilt werden kann.
      Meine persönliche Meinung ist, dass hier absolut überzogen reagiert wurde.
      Wenn am Fahrzeug schon nicht manipuliert wurde, hätte es auch genügt, wenn
      er (auch mit einer Geldstrafe) verwarnt worden wäre.

      @JLL & Dako
      super immer brav und gesetzestreu, nie eine Jugendsünde begangen!!!
      Wie gesagt, er hätte sich nicht freuen sollen, dass der Roller als
      er vom Händler übergeben wurde 35 km/Std. fuhr, sondern sofort reklamieren
      (frage mich wirklich welcher "Trottel" soetwas macht)! Schließlich war
      der Roller ja 1 Std. vorher vom TÜV abgenommen worden.
      Avatar
      schrieb am 16.07.01 15:53:19
      Beitrag Nr. 41 ()
      35 km/h ? Vorher waren`s 35-40 km/h....

      Hat er eine Mofabescheinigung oder nicht ?

      Er wußte also, daß es nicht erlaubt ist.

      Er wird nicht viel bekommen...aber ihn
      ohne staatlichen Finger durchlassen ? LOL

      Schließlich haben die Eltern auch keine drakonischen
      Erziehungsmethoden angewendet:

      "Men Jung, Recht haste...det war jüberzogen von der Bolizei"

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 16.07.01 18:16:50
      Beitrag Nr. 42 ()
      Kann mir keiner Auskunft darüber geben, ob man einen Minderjährigen das Fahrzeug
      abnehmen darf, ohne die Erziehungsberechtigten davon in Kenntniss zu setzen. Immer-
      hin haben die Eltern nach der Schule auf den Sohn gewartet und hatten schon Angst das
      etwas passiert ist. Den Polizisten war es nämlich egal wie er nun nach Hause kam und
      so kam er ca. 40 Minuten später.

      @nihilnovum
      Den Führerschein hat er selbstverständlich gemacht. Sogar mit Fahrstunden. Und er wußte auch,
      dass er nur ein gedrosseltes Fahrzeug fahren darf. Und wenn das Fahrzeug so vom TÜV abgenommen
      wurde, war dass für ihn in Ordnung. Übrigens war der Roller auch regelmäßig beim Kundendienst
      und niemals wurde er auf diesen "Mangel" hingewiesen.
      Avatar
      schrieb am 16.07.01 19:13:57
      Beitrag Nr. 43 ()
      @Börsenengel

      Das Fahrzeug kann auch von einem Minderjährigen sichergestellt o. beschlagnahmt werden, wenn der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegt. Über diese Maßnahme wird seitens der Polizei eine Bescheinigung ausgehändigt aus der hervorgeht, ob es sich um eine Sicherstellung oder Beschlagnahme handelt sowie die entsprechende Rechtsgrundlage und Grund der Sicherstellung oder Beschlagnahme.

      Folgende Dinge sollten einmal geklärt werden, da hier vollkommen aneinander vorbeidiskutiert wird:

      1.Es stellt sich hier die Frage, wenn hier von einem Roller die Rede ist, ob die erforderliche Fahrerlaubnis zum Führen dieses Kraftfahreugs vorhanden war?

      2.Konkret in diesem Fall ist es wichtig zu klären, welche Fahrerlaubnisklasse zum führen dieses Rollers erfordlich (z.B. alte Klasse 4) war oder ob der sog. Berechtigungsschein zum Führen von Mofas ausreichend war?

      3. Ich gehe davon aus, daß das Patenkind lediglich im Besitz des sog. Berechtigungsscheins zum Führen eines Mofas, also ein Kfz mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, war.

      Wenn Punkt 3 zutrifft und der Roller ein fahrerlaubnispflichtiges Kfz gem. Punkt 2 war, hat der Polizist absolut korrekt gehandelt und es liegt eine Verkehrsstraftat vor: nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. Straßenverkehrsgesetz (StVG).

      Falls der Roller als Mofa für den Straßenverkehr zugelassen ist und ab Werk diese Geschwindigkeit > 25 km/h fährt, ist dies grundsätzlich nicht das Problem des Fahrzeugführers sondern des Herstellers. Die Polizei kann trotzdem zur Ermittlung der genaueren Umstände ein entsprechendes Verfahren einleiten, da durch Gutachten zu prüfen ist wer letztlich verantwortlich für die nicht zulässige Geschwindigkeit ist.

      Wenn der Hersteller dies zu verantworten hat, könnte in einem weiteren Verfahren, der Hersteller für evtl. zivilrechtliche Schäden (z.b. Taxikosten ect.)haftbar gemacht werden.


      Gruß F 50!
      Avatar
      schrieb am 16.07.01 20:17:02
      Beitrag Nr. 44 ()
      @ F 50

      Ich denke er redet von solchen "Geschöpfen"(Mofaroller) der Technik
      und meint nicht Führerschein,sondern
      Prüfbescheinigung....



      Zip Base 25 DT

      Technische Einzelheiten

      Hubraum 49ccm
      Höchstgeschwindigkeit 25km/h lt. StVZO
      Scheibenbremse vorn
      Helmfach
      E-Starter und Vierfachblinker serienmäßig
      abschließbares Handschuhfach
      steuerfrei
      Auch in Schwarz

      Die Karosserie aus durchgefärbtem Kunststoff ist
      unempfindlich und so bestens geeignet, kleine
      “Rempler” zu vertragen.


      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 16.07.01 20:23:53
      Beitrag Nr. 45 ()
      Wenn bei der Polizei schon ca. 30 Stück dieser Mofaroller auf dem Hof stehen, sollte ein Verfahren gegen den Hersteller eingeleitet werden.

      Ich weiß nur, daß einige südländische Hersteller "Piaggio" usw. dort verdammt schnelle Mofas (>40 km/h) - ab Werk - verkaufen und diese Entwicklung will man in Deutschland mit Sicherheit unterbinden.
      Avatar
      schrieb am 16.07.01 20:54:32
      Beitrag Nr. 46 ()
      @ Börsenengel

      Mit meinen Jugendsünden könnte man eine ganze Sonderkommission beschäftigen.:laugh:

      Ich habe dabei aber die zwei eisernen Grundregeln jedes Jugendsünders beachtet:

      1) Ich habe mich nicht vom Auge des Gesetzes erspähen lassen.

      2) Ich habe nicht mittels einer 25km/h-Tröte den Verkehr behindert. Somit habe ich mir weder den Ärger noch die spätere Schdenfreude richtiger Verkehrsteilnehmer zugezogen.

      Wegen Verletzung dieser beiden Regeln gilt für dein Patenkind jetzt Regel 3:

      Wer den Schaden hat braucht für den Spott nicht zu sorgen.

      :D Dako
      Avatar
      schrieb am 16.07.01 21:11:19
      Beitrag Nr. 47 ()
      @F50
      vielen herzlichen Dank. Habe extra nocheinmal nachgefragt, es handelt
      sich wirklich nur um eine Mofa-Prüfbescheinigung und der Roller ist
      ein Piaggio Tp 50 (oder so ähnlich). Werde jetzt jedenfalls meinen
      Schwager raten, dass er sich einmal an den Hersteller wendet, dass hier
      was passiert. Mein Neffe fährt keinen Roller mehr.
      Mit dem Fahrrad ist schneller.......
      Avatar
      schrieb am 16.07.01 21:29:47
      Beitrag Nr. 48 ()
      aus http://www.piaggio.de/pia/data/index1.html

      TPH 50 X-R

      Farben:
      rot dragon, schwarz, blau cobalt
      Motorisierung:
      Hubraum: 49 ccm
      Leistung: 3,1 kW / 7000 min-1
      Luftkühlung
      Höchstgeschwindigkeit:
      50 km/h (lt. StVZO)
      Besonderheiten:
      25 km/h Version gegen Aufpreis;
      Hydraulische Federgabel;
      Helmfach
      Preis:
      DM 3.595,-
      (unverbindlich empfohlener Verkaufspreis incl. 16% MwSt. (Endpreis))
      Avatar
      schrieb am 17.07.01 10:44:33
      Beitrag Nr. 49 ()
      @dako

      :laugh::laugh::laugh:

      @boerseengel

      Ich würde keine Versuche in Richtung Dienstaufsichtsbeschwerde unternehmen, den Beamten irgendetwas anzuhänge, da der Junge 40 min zu spät zu Hause war. Bringt nichts und zeigt, dass Ihr Wert darauf legst, dass Gesetze nach ihrem Buchstaben ausgelegt werden. Und da hatte ich doch irgendwas von 2 Jahren Fahrverbot gelesen...???

      Die Strafe ist sicherlich sehr hart, auch für einen kleinen Idioten wie Deinen Neffen. Mal ganz ehrlich, auf die Frage eines Polizisten, wie schnell das Ding fährt, mal so richtig auf den Putz hauen und angeben ... so wird das nie was mit der Karriere als Rechtsbrecher:D.

      mfg loewe

      P.S.: Ich bin froh über jede 25 km/h Tröte, die die Strasse nicht mit 25 km/h, sondern mit 40 km/h verstopft...

      Ich erinnere mich noch, dass - als ich in dem Alter war - die Frage nicht war, ob eine Vespa 25 oder 50 km/h läuft, sondern ob man den Hubraum auf 78 oder 102 ccm vergrössern kann ... da war dann irgendwas zwischen 80 und 100 km/h drin (Aber das war auch auf dem Land, wo die Uhren etwas anders gehen:D)
      Avatar
      schrieb am 17.07.01 12:30:26
      Beitrag Nr. 50 ()
      @Loewenzahn
      er wurde leider so erzogen, dass er immer die Wahrheit sagt. Ist am
      Ende immer besser. Eingezogen hätte er den Roller sowieso und dann
      auch festgestellt, dass er mehr als 25 km/Std. fährt. Zu seinen Eltern
      hat der Polizist gesagt, da wäre garantiert diese "Black-Box" geöffnet
      worden und außerdem sei nicht mehr der original Auspuff am Fahrzeug. Beides
      hat nicht zugetroffen.
      Wie gesagt, mein Neffe macht zur Zeit Ferienarbeit und wird dann erst einmal
      nach Ibiza fliegen um seinen Frust rauszulassen.
      Sein Berufswunsch ist übrigens Rechtsanwalt!!!
      Avatar
      schrieb am 20.07.01 10:49:53
      Beitrag Nr. 51 ()
      Boersenengel,
      nach Ibiza kann er fliegen, aber für einen RA fragen ist ihm das Geld zu schade?


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