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    Zins Aktienverluste - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.07.01 21:21:31 von
    neuester Beitrag 15.07.01 12:48:16 von
    Beiträge: 8
    ID: 437.990
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      Avatar
      schrieb am 13.07.01 21:21:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      kann jemand mir folgende (sicherlich für die meisten einfache)Frage antworten. Beim Einkommenssteuer werden Aktienverlüste und Zinseinkommen gegeneinander gerechten. Also, angenommen ich habe Aktienverlüste von DM 10.000, und Zinseinkommen von DM 3.000, wie viel wird versteuert?

      Gruß und Danke im voraus.
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 21:39:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      "Aktienverluste" können nur mit "Aktiengewinnen" verrechnet werden (wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen), nicht aber mit Zinsen, da es sich um verschiedene Einkunftsarten handelt (Zi = Einkünfte aus Kapitalvermögen, Aktiengewinne sind Private Veräußerungsgeschäfte, die zu den sonstigen Einkünften gehören).

      Marc Aurel
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 21:45:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Marc Aurel
      Danke für die Antwort.
      Gruß
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 21:59:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      habe gerade weiter recherchiert, und dies gefunden. Vielleicht interessiert es jemandem.


      Kapitalertragsteuer: Verwechseln Sie die Spekulationsteuer nicht mit der Kapitalertragsteuer und der Zinsabschlagsteuer. Diese sind Steuer-Abschlags-
      zahlungen für Dividenden (25 Prozent) beziehungsweise Zinsen (30 Prozent). Zinsen und Dividenden zählen nämlich zu Einkünften aus Kapitalertrag. Anleger haben hier einen Freibetrag in Höhe von 3000 Mark sowie eine Werbungskostenpauschale von 100 Mark pro Steuerpflichtigem. Versteuert wird nur der Betrag, der 3100 Mark überschreitet. Gewinne und Verluste aus verschiedenen Einkunftsarten dürfen nicht miteinander verrechnet werden.
      Das gilt auch für Werbungskosten.
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 09:35:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      ...die Sache mit den 3100 DM steuerfreien Zinsen ist ein "alter Hut".

      Eine Spekulationssteuer gibt es nicht! Spekulationsgewinne sind ggf. EIKOMMENsteuerpflichtig!
      Welcher "Experte" hat denn den Mist mit der "Spekusteuer" verzapft?

      kroko

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      Avatar
      schrieb am 14.07.01 18:31:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Kann man eigentlich Spekulationsgewinne aus Aktienverkäufen mit Spekulationsverlusten verrechnen, die z.B. durch den Verkauf von anderen Gütern(z.B. Auto)enstanden sind?
      Avatar
      schrieb am 15.07.01 11:46:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      @raufraufrauf

      Dire Antwort lautet ja!!!

      Denn auch hierbei handelt es sich um Gewinne/Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften

      Gruss

      MichSonn
      Avatar
      schrieb am 15.07.01 12:48:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Verluste mit Autos

      Probleme könnte es geben, wenn Du die km-Pauschale geltend gemacht hast!

      kroko


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