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    Daytrading, Flatrate, Finanzamt, Spekulationsgewinne, Versicherungen, absetzen etc. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.07.01 16:47:30 von
    neuester Beitrag 27.08.01 19:42:57 von
    Beiträge: 17
    ID: 438.163
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      Avatar
      schrieb am 14.07.01 16:47:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Immer wieder lese ich zu den oben genannten Schlagwörtern Anfragen vieler User, die damit Probleme haben.

      Selbstverständlich wollen wir möglichst alle Kosten absetzen und möglichst wenig Steuern zahlen.
      Ich für mich habe daher einen Weg gewählt der mir viele Probleme erspart.

      Ich habe eine irgendwann einmal eine GmbH gegründet. Unter anderem ist es der Geschäftszweck dieser GmbH Internetarbeitsplätze zu vermieten.

      Gründung:
      Hierzu benötigt man einen Notar. Dieser wird euch bei den verschiedenen Punkte wie zum Beispiel der Satzung etc. helfen.
      (Steuerberater)

      Stammkapital:
      Das Stammkapital von neu 25.000 Euro sollte für einen Daytrader kein Problem sein.

      Ausstattung:
      Dieser GmbH gehört selbstverständlich eine vernünftige Betriebsansstattung. Alles was zum heutigen Tag bereits vorhanden ist, kann der GmbH verkauft werden bzw. wird es als Sacheinlage innerhalb gesetzlicher Grenzen bei Betriebsgründung eingebracht. Hierzu gehört eben nicht nur technische Geräte sondern auch Schreibtisch, Stühle, Tisch, Schränke, Lampe, Ordner usw.

      Infestitionen:
      Alles was zukünftig benötigt wird, kauft natürlich diese GmbH und nicht ich persönlich.

      Laufende Kosten:
      Selbstverständlich geht der Telefonanschluß, die Flatrate, der Handyanschluß und und und auf den Namen der GmbH.
      Fachzeitschriften, Briefmarken etc. werden von der GmbH gekauft.

      KFZ:
      Auch der Firmenwagen und somit die Versicherungen, Reparaturen etc. sollten nicht übersehen werden.
      Auch an die Garage denken.

      Kundenservice:
      Den "Kunden" der GmbH stelle ich selbstverständlich alles zur Verfügung, was das Herz begehrt. Dazu muß die GmbH unter anderem auch Geschäftsreisen tätigen.
      Zum Service gehört es ebenso, daß den "Kunden" zum Beispiel Getränke etc. zur Verfügung gestellt werden.

      Geschäftsräume:
      In der Annahme, daß ein Daytrader zumindest einen abgeschlossenden Raum zur Verfügung hat, wird dieser als Geschäftsraum an die GmbH vermietet. Dieses funktioniert sowohl in einen Haus oder Wohnung, egal ob diese Eigentum oder zur Miete ist.
      Somit werden die Kosten, wie Miete, Kapitalabtrag, Heizung, Strom, Wasser und sämtliche anderen Nebenkosten anteilig nach qm auf diesen Geschäftsraum (Räume) umgelegt und sind von der GmbH zu zahlen.
      Bei Eigentum wird den Mieteinnahmen der Verlust aus Vermietung und Verpachtung (Abschreibung des Objektes anteilig der qm) und der Kapitalabtrag in Abzug gebracht, sodaß hier in der Regel steuerlich für den Vermieter Verlust erwirtschaftet wird.
      Der Vermieter erhält somit jeden Monat Geld, hat aber tatsächlich sogar einen Verlust den er gelten macht. Bei der GmbH vermindert sich der Gewinn und somit die zu zahlenden Steuern.
      Regelmäßig erscheint eine Aushilfskraft, die die Betriebsräume reinigt, Botengänge übernimmt etc.

      Finanzamt:
      Das Finanzamt muß sich somit an allen Kosten beteiligen, da es sich für die GmbH um Betriebskosten handelt.

      Kunden:
      Diese GmbH vermietet mir als Kunden einen Arbeitsplatz, den ich monatlich mit einem festen Betrag bezahlen muß. Selbstverständlich werden auch ab und zu Arbeitsplätze an fremde Leute vermietet, wobei die GmbH nicht verpflichtet ist, diese mit Name und Adresse festzuhalten. Die Einnahmen aus der Vermietung sind nach Abzug der Kosten von der GmbH zu versteuern.

      Geschäftsführer:
      In dieser GmbH bin ich Geschäftsführer und erhalte für meine Tätigkeit ein Gehalt, Tantieme und Gewinnausschüttung.
      Mein sozial eingestellter Arbeitgeber gewährt mir zusätzlich Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Vermögenswirksames Sparen, eine Direktversicherung, eine Betriebsrente, übernimmt die Kosten meiner privaten Krankenversicherung usw. Mein Geschäftsführervertrag erlaubt mir selbstverständlich eine Nebentätigkeit.

      Ich selbst:
      Ich arbeite Nebenberuflich als Daytrader. Den Arbeitsplatz miete ich bei der GmbH und kann ihn somit bei meinen Spekulationsgewinnen in Abzug bringen. Weitere Aufwendungen habe ich nicht, da mir alles mit der Miete des Arbeitsplatzes zur Verfügung gestellt wird und ich somit keinen Streß mit dem Finanzamt habe.

      Verheiratet:
      Sollte man verheiratet sein, läßt sich dieses, da es sich dann um zwei Personen handelt, einfacher darstellen, da man eben nicht selbst sein größter Kunde ist.

      Öffentliche Mittel:
      In den verschiedenen Bundesländern gibt es verschiede Töpfe.
      Jeder einzelne sollte sich im Vorfeld schlau machen, was über das Arbeitsamt etc. machbar ist.
      z.B.
      Existenzgründung mit Übergangsgeldern und zinslosen bzw. zinsgünstigen Darlehn.
      Schaffung von Arbeitsplätzen.
      Betriebsausstattung
      Besondere Kredite der
      Extra Frauenprogramme
      usw.
      Diese Möglichkeiten unbedingt im Vorfeld prüfen und danach entscheiden, wer zum Beispiel die Firma gründet, wer Geschäftsführer wird (zusätzlicher Arbeitsplatz) etc.

      Vorteile:
      Ich denke, daß die Meisten bereits erkannt haben, worin bei dieser Geschichte die Vorteile liegen.
      Bei der Höhe der Miete die ich als Daytrader an die GmbH zahlen muß habe ich natürlich die üblichen Kosten und den besonderen Service dieses Arbeitsplates berücksichtigt.
      Meine Spekulationsgewinne werden dadurch erheblich vermindert allerdings habe ich auch keine weiteren Kosten mehr.
      Die GmbH muß mit den Einnahmen aus der Vermietung solcher Arbeitsplätze sämtliche Kosten und das Gehalt des Geschäftsführers (kann auch klein sein) etc. bezahlen können. Ein Gewinn sollte ebenfalls möglichst anfallen.

      Weiteres:
      Eine solche Firma könnte z.B. auch zusätzlich ein Boot, ein Auto, ein Wohnmobil, eine Ferienwohnung, ein Surfbrett oder anders vermieten.

      Kosten:
      Da ein Steuerberater für mich selbstverständlich ist, sind diese Kosten nicht besonders zu erwähnen.
      Für die Gründung sind für Notar, Handelsgeristereintragung etc. einige Beträge aufzuwenden, die sich aber allemal wieder aufrechnen lassen.

      Pleite:
      Solltet ihr irgendwann mal keine Lust mehr haben, die GmbH Pleite sein, da die Mieteinnahmen nicht im Verhältnis zu den Kosten stehen oder andere Gründe vorliegen, gibt es zwei Möglichkeiten.
      Man kann eine solche GmbH verkaufen. Der Preis richtet sich unter anderem nach dem Verlustvortrag der besteht.
      Man kann eine solche Firma einfach schließen. Da die Stammeinlage (DM 25.000 Euro) nicht mehr da sein dürfte, kann man als Mehrheitsgesellschafter diesen Verlust aus Kapitalbeteiligung wiederum steuerlich absetzen. Dieser Verlust der z.B. 25.000 Euro kann dann in der Einkommssteuer gelten gemacht werden.

      Ende:
      Also immer schön erst erkundigen, denken, planen und dann ausführen.
      Hier handelt es sich dann um einen ganz normalen Betrieb. Dazu gehören dann auch Nutzungebedingungen oder Geschäftsbedingungen etc. wie es halt bei Geschäften unter "Fremden" üblich ist.

      Abschluß.
      Hier handelt es sich natürlich um keine Rechtsberatung oder ähnliches.
      Ich selbst empfinde es als eine Selbstverständlichkeit, daß Steuern bezahlt werden und niemand das Finazamt oder andere betrügt. Sollte hier dieser Eindruck entstanden sein, handelt es sich um einen Irtum.

      Viel Spaß und bitte ab und zu einen kleinen Beitrag bringen, damit dieser Bericht nicht in der Versenkung verschwindet und viele User ihn finden ohne lange suchen zu müßen.

      tina

      P.S.
      Rechtschreibfehler bitte nicht verbessern, da ich meine Schwächen selbst kenne und auf diese Art von Beiträgen verzichten kann.
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 16:53:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      find ich putzig
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 17:06:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ Tina8
      Über die Gründung einer GmbH war auch mal letztes Jahr was in der Telebörse gestanden. Interessanter Bericht.

      Muss ich dann eigentlich auch ein Gewerbe anmelden, wahrscheinlich schon, oder???
      Wenn dann der Gewinn über die Freigrenze von 54.000 steigt, dann kann ich ja auch noch Gewerbesteuer zahlen.

      Toskka
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 23:38:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Toskka

      Du hast nicht richtig gelesen.
      Hier bleibt der Gewinn bei dir als Daytrader und Kunde dieser GmbH.
      Die GmbH bekommt Geld aus dem Vermieten von Internetarbeitsplätzen. Dagegen stehen die Ausgaben für die vielen Dinge, die ich z.B. aufgeführt habe und z.B das Gehalt des Geschäftsführer.

      Es ist nicht möglich und nicht gewollt, daß die GmbH so viel Gewinn macht, daß hier großartig Steuern bezahlt werden.
      Es geht ausschließlich darum, alle Kosten etc. des Daytraders auf sicher eben über die GmbH steuerlich anerkannt zu bekommen und gleichzeitig den Daytrader über die Position des Geschäftsführers mit den Annehmlichkeiten der sozialen Möglichkeiten über das Konto der GmbH zu versorgen.
      Selbstverständlich muß für die GmbH ein Gewerbe angemeldet werden. Dieses ist ja der Sinn der Aktion. Aber nicht du als Daytrader sondern die GmbH ist der Gewerbebetrieb.

      Die Möglichkeiten für dich privat als Daytrader als Gewerbebetrieb anerkannt zu werden, bzw. alle diese vielen Dinge zu 100% von der Steuer absetzen zu können sind nicht gegeben bzw. kaum gegeben.

      tina
      Avatar
      schrieb am 15.07.01 00:16:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      versteh ich nicht - was bringen die Verluste bei der GmbH, du kannst sie ohnehin nicht mit deinen privaten Gewinnen aus dem Trading verrechnen..

      das Modell scheitert gewaltig imho, aber netter Versuch die Lebenshaltungskosten mit dem Finanzamt zu teilen..

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      Avatar
      schrieb am 15.07.01 11:59:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      @JuliaF

      Als Daytrader bist du in der Regel kein Gewerbetreibener und daher kannst du viele Dinge nur schwer , anteilmäßig oder gar nicht absetzen.
      Hier werden alle Dinge von der GmbH abgesetzt. Als "Kunde" deiner/dieser GmbH zahlst du der GmbH für den Internetarbeitsplatz einen festen mtl. Betrag, den du von der Steuer absetzten kannst.

      tina
      Avatar
      schrieb am 15.07.01 17:48:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Mit 6 Schritten in 24 Stunden zu Ihrer GmbH & Co. KG oder AG.

      http://www.new-company-service.de
      Avatar
      schrieb am 21.07.01 15:42:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Na dann bring ich mal den Thread hier nach vorne...

      Kann man als Geschäftszweck, also die Tätigkeit, Verwaltungs des eigenen Vermögens angeben?

      Ab wann muss ich eigentlich Steuern zahlen, sprich bei Ausbezahlung, etc.?

      toskka
      Avatar
      schrieb am 23.07.01 19:36:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      So wird das vom Finanzamt nicht anerkannt werden. Du müßtest
      zum Großteil für Kunden Beratungen und Geldanlagen durch führen.

      Ausserdem was bringt die Firmengründung ? Nichts ! Unkosten!

      Alles was du zu traden brauchts kannst Du ohnehin absetzen.

      Kürzlich war auf NTV Steuern ein interessanter Beitrag von
      Ernst&Young. Vieleicht kannst Du Ihn noch im Internet finden.

      Z.
      Avatar
      schrieb am 06.08.01 19:25:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      Kann man sich auch gleich einen schuldenfreien GmbH-Mantel kaufen?
      Avatar
      schrieb am 06.08.01 21:37:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Tina8

      Geniale Idee. Alle Achtung ! Super Modell !
      Schon mal eine Betriebsprüfung gehabt? Der Betriebsprüfer
      wird Dir dermaßen den Hintern aufreißen daß Dir hören und sehen vergehen
      wird, wenn Du nicht jeden Punkt genau so befolgst, wie Du es beschrieben
      hast. Besonders solltest Du rechtzeitig an den Punkt "Pleite" denken. Solltest
      Du nicht rechtzeitig die Kurve kratzen (bis zur ersten Prüfung), dann immer hübsche
      Antworten auf die Fragen des Betriebsprüfers bereithalten. Und wenn Du dann auch noch
      einen ganz "besonderen" Betriebsprüfer hast - eieiei !!!! Also, ganz so einfach
      wird es dann doch nicht werden. Ob sich der Aufwand bei der jetzigen Besteuerung
      von Spekulationsgewinnen dann noch lohnt - das soll sich jeder selbst ausrechnen.
      Eins sollten wir uns immer wieder vor Augen halten - auch beim Finanzamt gibt es
      helle Köpfe. Und diese werden auch ständig geschult. In meiner Region hat das Finanz-
      amt mit Betriebsprüfern aufgerüstet - da is nix mehr mit "alle 50 Jahre im Durchschnitt"
      pro Unternehmen eine Prüfung.

      Na denn, auf noch mehr solcher toller "Steuersparmodelle" !!!
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 21:09:36
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Tina8

      So einfach ist es leider nicht. Aber trotzdem nette Idee.

      Hoffentlich hast Du das nicht wirklich so gemacht.

      Wenn ja, dann hoffe ich

      1., daß Dir das an die GmbH vermietete Grundstück nicht zu mehr als 50% gehört,

      2., daß Du Dich nicht des Subventionsbetrugs (öffentl. Mittel) für schuldig machst,

      3., daß Du Dich nicht der Steuerhinterziehung (Privataufwand über GmbH) schuldig machst.

      Im übrigen wird Dir jeder seriöse Rechtsanwalt/Steuerberater von einer solchen Gestaltung abraten.

      Würdest Du das Konstrukt als Einzelunternehmen/Gewerbebetrieb ggü. dem Finanzamt erklären,
      könnte es bei hohen Aufwendungen/Verlusten sagen, daß es "Liebhaberei" ist und Verluste nicht
      anerkennen. Auch bei der GmbH gibt es so etwas - nur heißt es da "verdeckte Gewinnausschüttung".

      Ich finde es aber trotzdem gut, daß Du hier Deine Gestaltung als Diskussionsbeitrag reingestellt
      hast. Würde mich interessieren, ob Du schon praktische Erfahrungen mit diesem Modell im Zusammenhang
      mit dem Finanzamt gesammelt hast.
      Avatar
      schrieb am 08.08.01 13:20:59
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Schulz.E
      @eargrey1

      Vielen Dank für eure Warnung.

      Habe in den letzten drei Monaten, sowohl Betriebsprüfung Finanzamt, wie auch Krankenkasse und Berufsgenossenschaft gehabt.
      Es ist auch nicht möglich, hier jeden einzelnen Punkt im Detail aufzuführen. Ich hatte ja darauf hingewiesen, das man mit Steuerberater und Rechtsanwalt/Notar viele Dinge abklären muß.

      Pleite
      Ist in keinem Fall geplant und steht auch nicht an. Dieses war nur ein Hinweiß, daß die Stammeinlage selbst im Falle einer Pleite nicht einfach wech ist.

      Grundstück
      Das Problem mit etwaigen Betriebsvermögen etc. ist bekannt.
      Hier gibt es zu viele Möglichkeiten, wer Gesellschafter der GmbH ist, wemm das Gebäude behört, ob jemand verheiratet ist etc.

      Subventionsbetrug
      Auch war es keine Aufforderung zum Betrug.
      Das schaffen von Arbeitsplätzen wird nun mal in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gefördert. Dieses ist im einzelnen mit den Behörden zu klären.
      Das Arbeitslose bei Beginn einer Selbstständligkeit vom Arbeitssamt gefördert werden war ebenfalls ein Hinweiß, der vielen vielleicht nicht bekannt war.
      Allerdings bekommt man keine Förderung wenn man dem Arbeitsamt mitteilt, daß man nunmehr als Daytrader arbeiten möchte.

      Steuerhinterziehung
      Hier hast du etwas völlig falsch verstanden oder kennst dich nicht aus.
      Als Geschäftsführer einer Firma ist legitim z.b. einen Firmenwagen zu fahren, Zuschüsse für die Krankenversicherung zu bekommen, eine Betriebliche Altersversicherung zu haben etc. etc.
      Natürlich sind auch hier die private Nutzung des Firmenwagens etc. steuerlich zu berücksichtigen.

      Liebhaberei etc.
      Ich gehe hier erst einmal von einem erfolgreichen Trader aus. Diese GmbH macht also Gewinn und daher steht dieser von dir aufgeführte Punkt nicht zur Diskussion.

      Praktische Erfahrung
      Meine bisherigen Erfahrungen sind positiv und die Steuerprüfung hat nichts negatives gefunden.
      Meine GmbH erziehlt allerdings, wie beschrieben nicht ausschließlich Einnahmen, die ich als einziger Kunde bringe.
      Das liegt unter anderem daran, daß ich keinerlei Schwarzarbeit tätige. Sämtliche Sondereinnahmen werden grundsätzlich von der GmbH eingenommen. So vermittel ich hin und wieder ein Grundstück, vermittel einen Bauvertrag, führe Aufträge im Namen der GmbH in meinem gelernten Beruf aus etc.

      tina
      Avatar
      schrieb am 09.08.01 00:18:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ALL

      Am Besten einen unabhängigen Versicherungsvergleich machen ;)

      Die beste Seite dazu: http://beam.to/analyse




      Gruß Artur :cool:
      Avatar
      schrieb am 09.08.01 10:40:39
      Beitrag Nr. 15 ()
      das modell klingt so ja ganz toll, in der praxis allerdings ist es reines glück wenn da nicht irgendwann mal eine behörde anfängt im detail zu forschen. und dann wirds lustig. alleine das was ich hier zur sozialversicherungen gelesen habe, würde meineserachtens schon anlass für eine betriebsprüfung geben. das hier eine krankenkasse in den letzten 3 monaten schon geprüft hat, kann ich mir kaum vorstellen, denn die betriebsprufungen werden nicht mehr von denn einzugstellen (krankenkassen) sondern von den rentenversicherungsträgern durchgeführt (die kk unterstüzen nur noch). das hier alles seine richtigkeit hat, mit der feststellung der versicherungspflichten bzw vorliegen von beschäftigungsverhältnissen wage ich doch sehr zu bezweifeln. ich habe selbst schon einige betriebsprüfungen in dem bereich durchgeführt und ehrlich gesagt würde ich mir diesen fall genaustens bis ins detail anschauen. sollte bisher noch nichts beantstandet worden sein, so kann ich da nur sagen "glück gehabt"
      Avatar
      schrieb am 20.08.01 16:56:17
      Beitrag Nr. 16 ()
      Warum eigentlich selber traden und von der gmbh nur den arbeitspaltz dazu anmieten??

      wäre es nicht sinnvoller, die gmbh selbst die daytrading-geschäfte machen zu lassen? soweit ich weiß, sind doch innerhalb der gmbh die spekulationsgewinne und dividenden steuerfrei, solange sie in der gmbh verbleiben (z.b. zru ansammlung von vermögen für eine spätere altersversorgung)

      wenn dennoch für den privaten bedarf gelder aus der gmbh benötigt werden, kann man sich diese als (verzinsliches) darlehen herausnehmen (wenn zinsen privat abzugsfähig, z.b. Mietshaus) oder man zahlt sich eine dividende aus, die unterliegt nur mit sdem halben betrag der est.

      d.h. solange gewinne in der gmbh gahlten werden, keine steuern. bei dividenden der eigenen gmbh nur halbe steuer. warum also selber traden und alle gewinne voll versteuern??
      Avatar
      schrieb am 27.08.01 19:42:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo Tina8,

      Ihr Artikel war für mich als Anfänger in diesem Bereich sehr informativ. Ich "sammle" nämlich z. Zeit Infos über
      alles, was mit traden zu tun hat. Daher möchte ich Sie fragen, ob Sie mir weitere nützliche Hinweise geben können,
      erfolgreich in das Geschäft einzusteigen. Zunächst interessiere ich mich für Praxis-Literatur und ggf.Fern-Seminare oder sonstige Möglichkeiten, sich effektiv in die
      Materie einzuarbeiten.

      Vielen Dank
      B1N2


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      Daytrading, Flatrate, Finanzamt, Spekulationsgewinne, Versicherungen, absetzen etc.