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    Schaden beim Umzug-kein Problem, wir sind doch versichert - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.07.01 16:34:04 von
    neuester Beitrag 01.09.01 00:20:11 von
    Beiträge: 25
    ID: 442.234
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      Avatar
      schrieb am 21.07.01 16:34:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann mir helfen?

      Folgendes hat sich zugetragen:

      Beim Umzug in unsere neue Wohnung hat die durchführende Umzugsfirma beim Aufbau der Schrankwand eine tiefe 30cm lange Schramme im Parkettfußboden zurückgelassen.

      Diesen Schaden habe ich habe ich sofort angezeigt und erhielt nach Rückfrage von der Umzugsfirma (nach 2,5 Wochen) die Mitteilung, dass die (Betriebshaftpflicht-)Versicherung unterrichtet wurde und sich direkt an mich wenden wird.

      Eine Woche später erhielt ich einen (Standard-)Fragebogen, den ich beantwortete und zusammen mit dem Kostenvoranschlag für die Reparaturarbeiten einer Fachfirma (ca. 1500 DM für Schleifen und Lackieren) an die Versicherung zurückschickte.

      Meinen Vorschlag an die Versicherung, einen kurzfristigen Schadensausgleich auf Basis dieses Angebots durchzuführen wurde ignoriert.
      Stattdessen bittet mich die ?faire Versicherung?, nach Durchführung der Arbeiten die Originalrechnungen zu übersenden und weist mich darauf hin, dass der Versicherungsnehmer (die Umzugsfirma) eine Selbstbeteiligung von DM 500 sowie einen Selbstbehalt für Bearbeitungsschäden von 20% mind. 100 DM vereinbart hat. Diesen Abzugsbetrag hätte ich direkt beim Versicherungsnehmer einzufordern.

      So wie ich das verstanden habe, muss ich
      1)für eine schnelle Schadensregulierung die Reparaturarbeiten durchführen lassen
      2)für alle Kosten im Zusammenhang mit der Reparatur entstehen in Vorlage treten.
      3)dann auch noch der Umzugsfirma hinterherlaufen um an mein Geld zu kommen.

      Muss ich das tatsächlich?
      Zu 1) Da wir gerade erst eingezogen sind, hätte ich die Reparaturarbeiten auf einen günstigeren Zeitpunkt verschoben (Dauer ca.1 Woche; die Möbel in diesem Zimmer müssten wieder abgebaut und außerhalb der Wohnung untergebracht werden; in dieser Zeit ist ein Nutzung der Wohnung nicht möglich, d.h. Unterbringung in einem Hotel o.ä.)

      Zu 2) Kann man in diesem Fall eine Vorauszahlung oder Kostenübernahme verlangen?
      Welche Kosten können gegenüber der Versicherung angezeigt werden ? (z.B. Kosten für Abbau und Lagerung der Möbel während der Reparaturarbeiten; Kosten für Unterbringung im Hotel)

      Zu 3) Muss ich wirklich die Umzugsfirma direkt angehen. Eine Zusage der Kostenübernahme liegt mir von dieser Firma bisher noch nicht vor. Was mache ich, wenn die nicht bezahlen wollen (oder können)? Brauche ich dann noch einen Anwalt, der meine Forderungen vor Gericht durchsetzt?

      Das alles sagt mir schon heute, dass ich noch viel Ärger in dieser Sache haben werde. Von wegen: kein Problem, wir sind doch versichert!

      Obwohl ich bei Durchsicht der Beiträge in diesem Board festgestellt habe, dass sich insbesondere Vertreter verschiedener Versicherungen miteinander unterhalten, hoffe ich auch von dieser Seite Informationen zu erhalten, die mir in irgendeiner Form weiterhelfen könnten.

      Vielen Dank an alle, die sich mit meinem Problem befassen wollen.

      Viele Grüße
      Richard
      Avatar
      schrieb am 21.07.01 22:24:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich hatte auch einen Fall für die Versicherung (Glasschaden). Diese Verglasung hatte ich seinerzeit in Eigenleistung und somit Kostengünstig gemacht. Durch einen Sturm ging 1 von 4 Scheiben teilweise zu Bruch. Ich wollte nur das Geld für den Barankauf der Scheibe und sie später wieder selbst montieren. Auch meine Versicherung verlangte eine Orginalrechnung (trotz Anmerkung von mir, dass es dann teurer wird). Ich lies also einen Glasfirma kommen, der lieferte 2 statt 1 Scheibe und so kam die Rechnung auf 900,00 DM statt ca. 200,00 DM.
      Die Versicherungen wollen damit ausschliessen, dass der Schaden zweimal über eine Versicherung abgerechnet wird. Du könntest ja später den Schaden deiner Versicherung melden und so vielleicht 2 x kassieren.
      Avatar
      schrieb am 22.07.01 15:44:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Leo,

      danke für Deine Antwort.

      Die Frage, die sich mir in diesem Zusammenhang ergibt ist:
      Ist mir nicht schon ein Vermögensschaden durch die Beschädigung des Parketts entstanden, da sich der Wiederverkaufpreis hierfür gemindert wurde?
      Habe ich dadurch nicht auch einen Anspruch auf einen Schadensersatz, ohne daß ich den Schaden reparieren lassen muß.

      Bei meinen Kfz-Schäden war eine Reparaturkostenschätzung durch einen Sachverständigen immer ausreichend für eine Schadensregulierung, ohne daß eine Originalrechnung erforderlich gewesen wäre.

      Warum sollte das hier nicht auch der Fall sein.

      Viele Grüße
      Richard
      Avatar
      schrieb am 22.07.01 16:21:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also Leute, denkt doch mal Logisch !

      @ Ohne.Moos.nix.los

      Was hast Du mit der Betriebshaftpflichtversicherung der Umzugsfirma zu tun ?

      Garnichts !!!

      Ob du den Schaden am Parkett sofort oder erst in zwanzig Jahren beheben läßt, geht die einen "Sch..dreck" an !

      Du hast Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Umzugsfirma!
      denen würd ich den Kostenvoranschlag mit Fristsetzung zur Begleichung schicken.

      Wenn nicht unverzüglich gezahlt wird: Verklagen !

      Was die dann mit ihrer Versicherung regeln , kann dir egal sein!
      Avatar
      schrieb am 23.07.01 00:02:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Jetzthab... (nächstes mal einen kürzeren Namen bitte)

      ganz schön radikal deine Vorgehensweise.
      Mal sehen, ob ich´s so mache.

      Weitere Meinungen zu diesem Thema?
      Würde mich freuen.
      Vielleicht mal eine aus der Versicherungsbranche?

      Viele Grüße
      Richard

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      Avatar
      schrieb am 23.07.01 10:47:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      als Markler stell ich auch immer fest das die Leute sich die falsche Ansprechpersohn suchen !!

      Was hast du wirklich mit dem seiner VS zu tun ?
      nichts daher halt dich an den Schadensverursacher denn das müßtest du auch wenn er keine VS hat !

      Grüße oegeat
      Avatar
      schrieb am 25.07.01 23:48:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo ohne...usw,
      Du musst ja noch sehr jung sein! Mit Recht und Versicherungen hattest Du bisher wenig zu tun. Also ganz einfach ohne §. Wer jemanden einen Schaden zufügt ist lt. Gesetz verpflichtet, den Schaden in voller Höhe zu bezahlen. Alles klar! Wer war der
      Schadensverursacher? So jetzt kommt die andere Seite. Die Versicherung will natürlich so wenig wie möglich zahlen, also brauch Sie auch Informationen vom Geschädigten. Du musst den Fragebogen ausfüllen und zurück schicken. Sonst gibt es kein Geld. Ob hier eine SB besteht oder nicht, ist für Dich nicht wichtig. Du lässt den Schaden beheben und schickst die Rechnung an die Spedition, falls Sie Schwierigkeiten macht, nimm einen RA. Das Ausräumen etc. musst Du in Kauf nehmen.
      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 26.07.01 00:27:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      harty1...



      Hier spricht der Versicherungsfachwirt !!!
      So isses in der Praxis... oder besser... so sollte es laufen.
      Avatar
      schrieb am 27.07.01 23:54:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Harty1,

      vielen Dank für deine Belehrungen über die Gesetze
      "Wer jemanden einen Schaden zufügt ist lt. Gesetz
      verpflichtet, den Schaden in voller Höhe zu bezahlen"

      Das galt offensichtlich nur solange, bis Versicherungen
      erfunden wurden. Wie oben geschildert, wurde mir ein Schaden
      zugefügt. Diesen Schaden möchte ich ersetzt haben.

      Stattdessen soll ich einen Schaden auf eigene Rechnung
      beseitigen lassen, um einer Versicherung gegenüber meinen
      Schaden nachweisen zu können. Toll.
      Und wenn ich höre, daß ich das Gesetz offensichtlich nur noch mit Rechtsanwalt (neben den Versicherungen damit die 2. Profiteure von Schadensfällen) durchsetzen kann, bin ich froh, daß ich mit meinen knapp 40 Jahren bisher fast nichts
      mit Versicherungen zu tun gehabt habe (stellt euch vor: ich habe noch nicht einmal eine Lebensversicherung).

      Also, kann mir irgend jemand doch noch konkret weiterhelfen,
      oder ist gegen Versicherungen wirklich kein Kraut gewachsen?

      Viele Grüße
      OMNL
      Avatar
      schrieb am 28.07.01 00:35:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      1. Die Versicherungen haben das BGB nicht erfunden !
      2. Sei froh, dass die Firma eine Haftpflicht hat. So hast Du Aussicht auf Entschädigung ohne Rechtsstreit.
      3. Du kannst natürlich ein Gutachten anfertigen lassen, aber auf den Kosten des Gutachtens wirst Du sitzen bleiben.
      4. Um sich gegen Kosten eines Rechtsstreits zu schützen, kann man eine Rechtsschutzversicherung abschließen.
      5. Lass den Schaden einfach beheben und schicke die Rechnung an die Umzugsfirma und setze ein Zahlungsziel von 14 Tagen.
      6. Wenn die Firma nicht zahlt -> Anwalt einschalten.
      Grüße
      Avatar
      schrieb am 28.07.01 14:11:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hi Leute,
      ich habe mit Interesse diese Diskussion hier verfolgt und bin beeindruckt:

      @ harty1:
      Klasse Lebensweisheiten:
      "Du musst ja noch sehr jung sein! Mit Recht und Versicherungen hattest Du bisher wenig zu tun. ..."

      Ich hoffe, du bekommst ansonsten von Leuten, die du nach ihrer Meinung fragst oder die du um Rat bittest, ein klein bißchen klügere Antworten..... Hilft echt weiter.

      Ansonsten kann man hier offensichtlich nur rauslesen, daß die Redensart "Recht haben und Recht bekommen - ist ein himmelweiter Unterschied" wohl leider ihre Gültigkeit beweist und oftmals nervenaufreibend und teuer sein kann.

      Aber harty1 würde bestimmt nur sagen: "That´s life, Mann!"
      Avatar
      schrieb am 29.07.01 13:15:28
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wo ist das Problem?
      Es ist zwar ärgerlich, daß so eine Sache immer Umstände macht. Aber der sachverhalt ist klar und die Lösung wurde mehrfach beschrieben.
      1. Schadensforderung an Verursacher senden mit Frist.
      2. Fragebogen an seine Versicherung ausfüllen (weil die einen Anspruch haben, daß sie erfahren, was passiert ist)
      3. Geldeingang erwarten
      4. Weniger ärgern, nicht auf Rechtsanwälte und Versicherungen schimpfen - wenn es die nicht gäbe wäre die Abwicklung bestimmt nicht einfacher!
      Avatar
      schrieb am 29.07.01 23:38:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo ohne.moos.....,
      ich freue mich für Dich, das Du bis jetzt 40 Jahre ohne Probleme gelebt hast. Toll! Leider habe ich da ganz andere Erfahrungen machen müssen. Die Gesetze haben wir nicht gemacht und so müssen wir Sie akzeptieren. Was bringst sich darüber aufzuregen und lamentieren?? Sei froh das Du nicht im Ausland einen Schadensfall hattest. Ohne RA läuft da nichts und wenn der RA ein linker Vogel ist, dann war außer Spesen nichts gewesen.Siehe was "BKraemer und „Wesdaq“ sagt und es klappt.
      Herzliche Grüße
      Avatar
      schrieb am 31.07.01 00:20:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo Wesdaq,
      danke für dein Schreiben.

      Punkt 1. Lange erledigt!
      Punkt 2. Lange erledigt!
      Punkt 3. Lange erwartet! Nichts tut sich!!!

      Wenn mir die Versicherung mitteilt, daß sie für die Schadensabwicklung eine Reparaturrechnung möchte, kann ich doch ewig warten.
      Bevor ich nicht reparieren lasse, sehe ich keinen Geldeingang. Und das, obwohl mir unbestritten ein Vermögensschaden entstanden ist. Könnte sich mal jemand hierzu äußern!!!!

      Punkt 4. Was heißt hier "wenn es die (Versicherungen und Anwälte) nicht gäbe wäre die Abwicklung bestimmt nicht einfacher!" So ganz scheinst Du von den Versicherungen ja auch nicht überzeugt zu sein (würde Freud jetzt sagen).
      Und ich dachte immer in meiner Naivität, Versicherungen und Anwälte sollten die Abwicklung vereinfachen. Was die Versicherungen betrifft, lese ich das zumindest immer in den
      Hochglanzprospekten.

      @harty1 es klappt leider nicht. Was nun?

      zu BKraemer muß ich mich nochmals gesondert äußern:

      zu 2. "Sei froh, dass die Firma eine Haftpflicht hat. So hast Du Aussicht auf Entschädigung ohne Rechtsstreit."
      Mit dem Spruch werden jeden Tag Versicherungen verkauft. Was dann folgt ist Punkt 4. - 6.

      zu 4. "Um sich gegen Kosten eines Rechtsstreits zu schützen, kann man eine Rechtsschutzversicherung abschließen."
      Das ist die beste Weisheit. Lege dir eine Versicherung zu
      um gegen eine Versicherung vorzugehen.

      Tut mir leid, wenn meine Anmerkungen sarkastisch erscheinen.
      Die Erkenntnis, daß Versicherungen nicht zur (Ver-)Sicherung sondern nur zum Geldverdienen dienen, macht mein Herz hart.


      Vielen dank für alle Beiträge zu diesem Thema.

      OMNL
      Avatar
      schrieb am 31.07.01 07:57:51
      Beitrag Nr. 15 ()
      OMNL

      1. Dir ist kein Vermögensschaden, sondern ein Sachschaden entstanden.
      2. Jeder Geschädigte möchte doch den Schaden behoben, und auch gezahlt haben. Du scheinst da eine Ausnahme zu sein.
      3. Du musst nicht gegen die Versicherung, sondern die Umzugsfirma vorgehen. (Wenn Du ein KFZ mit versteckten Mängeln kaufst, wendest Du Dich ja auch an den Verkäufer, und nicht an den Hersteller).
      4. Es gibt genug Fälle, in denen Auftraggeber auf verursachten Schäden sitzenbleiben, weil die ausführende Firma Zahlungsunfähig ist und keine Versicherung hat.
      5. Es sind keine Sprüche um Versicherungen zu verkaufen, sondern Fakten. Die Zahlungsmoral von Firmen mit Haftpflichtversicherung ist um einiges höher :)
      6. Mit einer Rechtsschutzversicherung könntest Du in diesem Fall nur gegen die Firma vorgehen. Nicht gegen die Versicherung.
      Avatar
      schrieb am 31.07.01 12:09:12
      Beitrag Nr. 16 ()
      Vorausetzung dafür, daß ein entstandener Schaden entschädigt wird, ist natürlich die Feststellung der Schadenshöhe.
      Am Einfachsten geschieht das mit einer Rechnung.
      Wenn Du den Schaden nicht sofort reparieren lassen möchtest, aber sofort das Geld sehen willst, wird es schwieriger, müßte dennoch funktionieren.
      Ein Gutachten ist teuer, die Versicherung möchte dies vermeiden, ein Sachverständiger ist zumal schwer zu bestimmen.
      Nächste Möglichkeit Kostenvoranschlag. Und hiermit würde ich es versuchen.
      Von der Firma, die später die Reparatur vornehmen wird würde ich mir einen Kostenvoranschlag ausfertigen lassen und mit Begründung weshalb später repariert wird an die Versicherung senden, Kopie an Verursacher.

      Letzte Fristsetzung (ca. 2Wochen), mitteilen, daß die Sache anschließend einem Anwalt übergeben wird.

      Wenn sie dann immer noch nicht zahlen würde ich dann aber auch zum Anwalt gehen. Im Prinzip besteht kein Kostenrisikio, denn der Sachverhalt selbst ist nicht strittig.

      Disclaimer: Das ist keine Rechtsberatung sondern meine persönliche Meinung :)
      Avatar
      schrieb am 31.07.01 23:21:33
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo Wesdaq,

      genauso wie Du es vorgeschlagen hast mit dem Kostenvoranschlag habe ich es bei der Versicherung versucht.
      Leider haben die meinen Vorschlag ignoriert.

      Ich werde es jetzt aber nochmal so probieren. Danke.

      @BKraemer

      zu 1. Ich bin kein Kaufmann. Aber meines Wissens unterscheidet man Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

      Und Vermögensschäden werden wie folgt beschrieben (siehe z.B. http://www.fuerwentsches.de/jur/skripte/z/z206a.html
      ein Vermögensschaden ist dann gegeben, wenn der gegenwärtige tatsächliche Wert des Vermögens geringer ist als der Wert der Vermögenslage, in der sich der Geschädigte ohne den Eintritt des schädigenden Ereignisses befinden würde (sog. Differenzhypothese). Einen Vermögenswert haben solche Güter, die in Geld bemessen werden können.

      Hat somit durch den Sachschaden nicht gleichzeitig ein Vermögensschaden stattgefunden?!

      zu 2. hatte ich oben schon beschrieben. Ich möchte den entstandenen Vermögensschaden (auf Basis eines Kostenvoranschlags) bezahlt bekommen und den Zeitpunkt der nicht unerheblichen Reparatur selbst festlegen.

      zu 3. So sind sie, die Versicherungen. Erst versprechen sie dem VN Schutz bei Schadensfällen. Und wenn sie nicht zahlen, kommt der Hinweis, daß nicht gegen sie sondern gegen den VN vorzugehen ist.

      zu 4. Stimmt. Und wieviele Auftraggeber sind auf Schäden sitzengeblieben, weil die Versicherung aus irgendwelchen Gründen nicht zahlt? Ich habe keine Ahnung. Ich bin nicht aus dieser Branche. Weiß das vielleicht jemand?

      zu 5. Kapier ich nicht.Die Zahlungsmoral von Firmen mit Haftpflichtversicherung ist um einiges höher? Welche zahlungsmoral? Bei Schadensfällen?. Ich dachte, in diesen Fällen zahlt die Versicherung.

      zu 6. es gilt das zu 3. gesagte.

      Vielen Dank für die Diskussion meines Falles (für einige Beiträge wäre es aber ganz gut gewesen, die Einführung zu lesen)

      Viele Grüße
      OMNL
      Avatar
      schrieb am 01.08.01 00:13:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      OMNL

      Grundsätzlich wäre es ein Vermögensschaden, aber in diesem Falle ist es ein sogenannter "unechter Vermögensschaden", da es ein Folgeschaden des Sachschadens ist. Wird also bei Versicherungen in einem solchen Fall als Sachschaden behandelt.

      Aber... sofern der Schaden fachmännisch behoben wurde und nach der Reparatur nichts mehr zu sehen ist, wird eine Versicherung (und somit auch der Versicherungsnehmer) die von Dir erhobene Entschädigung ablehnen. Um es mit einem Kfz zu vergleichen... Du schreibst ja in einen Kaufvertrag einer Wohnung keine Vorschäden rein. Beim KFZ sehr wohl. Deshalb wird im Kfz-Bereich eine Wertminderung gezahlt.

      Wenn Du den Schaden ohne Reparatur abrechnen willst, musst Du Dir mit der Versicherung bzw. der Firma einig werden, ob man mit einem Gutachten einverstanden ist. Die Kosten wird die Versicherung aber sicher nicht übernehmen (wie bereits gesagt).

      Die Zahlungsmoral für entstandene Schäden ist wirklich höher, denn bei versicherten Unternehmen greift es nicht die Substanz an. Hier sprechen wir ja über einen kleinen Schaden, aber wenn es mal um 25.000 oder 30.000 DM geht, sieht es für eine kleine Firma schon anders aus. Wenn dann keine Haftpflicht vorhanden ist, wird sich die Firma wie ein Fisch drehen und wenden, bevor gezahlt wird.

      Zum letzten Punkt... Die Haftpflichtversicherung stützt sich auf geltendes Recht. Sollte also die Haftpflichtversicherung nicht zahlen, so ist der Versicherungsnehmer in der Regel nicht haftbar. Es wird also selten Fälle geben, bei denen die Haftpflichtversicherung nicht zahlt, der Versicherungsnehmer rechtlich aber zur Zahlung der Entschädigung verpflichtet ist. Beispiel für solche Ausnahmen wäre grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

      Mehr kann ich dazu auch nicht sagen. Ich bin kein Jurist und kenne solche Fälle auch nur aus der Praxis. Jeder Fall ist aber anders gelagert und man kann nicht alles auf andere Fälle übertragen.
      Wenn ich alles wüsste, wäre ich Haftpflichtschadenssachbearbeiter :)

      Gute Nacht
      Avatar
      schrieb am 02.08.01 00:07:16
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo BKraemer,

      interessant, dass Du den Vergleich Wohnung/Kfz heranziehst.

      Da werde ich noch was zu schreiben.
      Aber erst morgen. Jetzt ist es schon zu spät.

      Gute Nacht
      OMNL
      Avatar
      schrieb am 02.08.01 23:56:02
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo BKraemer

      wie versprochen setze ich heute die Diskussion fort.

      "Um es mit einem Kfz zu vergleichen... Du schreibst ja in einen Kaufvertrag einer Wohnung keine Vorschäden rein. Beim KFZ sehr wohl. Deshalb wird im Kfz-Bereich eine Wertminderung gezahlt."

      Soll das die Begründung für eine Ablehnung einer Versicherung sein? Das leuchtet mir nun garnicht ein. Zumal ich bei meinem Kaufvertrag als Käufer selbstverständlich vom Verkäufer eine Erklärung zu Vorschäden an der Immobilie verlangt habe.

      Einen fast schon feststehenden Abschuß eines Kaufvertrages habe ich gestoppt, als der anbietende Markler so nebenbei erwähnt, daß es früher einmal einen Wasserschaden durch Korrosion eines Wasserrohrs gab, der aber "repariert wurde und daher in Zukunft kein Problem mehr darstellt". Das sah ich aber ganz anders. Berufsbedingt weis ich, das Korrosion in Wasserrohren u.a. von der Wasserbeschaffenheit abhängt. Eine Änderung der Wasserzusammensetzung z.B. weil das Wasserwerk das Wasser über eine andere "Quelle" bezieht legt einen erneuten Schadensfall nahe.

      Aus meiner Sicht handelt es sich in beiden Fällen um eine Art "versteckter Mangel" (Du weist bestimmt den genauen in der Versicherungsbranche verwendeten Begriff).

      Warum im einen Fall eine Entschädigung (die ich garnicht anstrebe) bezahlt wird und im anderen nicht leuchtet mir nicht ein. Und sag nicht wieder, das wäre gesetzlich geregelt. Das ist doch eindeutig Auslegung der Versicherungen, um nicht bezahlen zu müssen.

      Um auf deinen Vergleich mit dem Kfz-Schaden zurück zu kommen

      "Wenn Du den Schaden ohne Reparatur abrechnen willst, musst Du Dir mit der Versicherung bzw. der Firma einig werden, ob man mit einem Gutachten einverstanden ist. Die Kosten wird die Versicherung aber sicher nicht übernehmen"

      Auch da ist mir die Vorgehensweise nicht ganz klar. Bei Kfz-Schäden hatte ich (als Geschädigter) bisher immer einen Gutachter beauftragt. Das Gutachten schickte ich dann der Versicherung des Unfallgegners, die auch immer bezahlt hat.

      In meinem Fall ist das aber nicht möglich?! In beiden Fällen handelt es sich um Haftpflichtschadensfälle oder nicht?
      Und dennoch werden diese unterschiedlich behandelt. Warum nur? (wieder der Gesetzgeber?)

      Zu guter letzt bleibt mir noch eine Frage offen. Warum sendet die Versicherung eigentlich keinen Gutachter, um den Schaden schätzen zu lassen?

      Obwohl dieser Beitrag an BKraemer gerichtet ist (der sich aus meiner Sicht nicht sehr kundenorientiert verhält) möchte ich nochmals Vertreter der Versicherungswirtschaft bitten, über ihren Schatten zu springen und mir mitteilen, wie ich diesen Schadensfall nicht als Verlierer beende.

      Viele Grüße
      OMNL
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 10:13:03
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hallo OMNL,

      Zum ersten Teil... Sicher würde eine Versicherung eine Ablehnung der Wertminderung nicht in meinem Stil begründen. Der Sachbearbeiter würde den nächsten 1. nicht mehr sitzen ;) .Bestimmt gibt es für solche Fälle ein entsprechendes Gerichtsurteil, welches mit der Ablehung zitiert wird. Falls es ein solches Urteil gibt, wird es ein Haftpflichtschadenssachbearbeiter sicher kennen. Aber der kennt sich nur auf diesem Gebiet aus, und bracht sich nicht um andere Sparten zu kümmern.

      Zu dem von Dir angesprochenen Kaufvertrag... mir ist bekannt, daß bei Abschluß eines Kaufvertrages einer Immobilie oftmals noch zu behebende Mängel erfasst werden. Also... eine notarielle Verpflichtung des alten Eigentümers bestehende Mängel an der verkauften Immobilie bis zur Übergabe zu beseitigen.
      Handelte es sich bei Dir um eine ETW oder ein EFH ?

      In Deinem Fall hattest Du Glück, daß es einen Vorschaden gab und Du über diesen informiert wurdest. So konntest Du reagieren und erst gar nicht unterschreiben.
      Nur wie hättest Du Dich verhalten, wenn es keinen Vorschaden gegeben hätte und nach 2 Monaten erst ein Schaden eingetreten wäre?

      Zu dem Gutachten bei einem KFZ-Schaden... hier solltest Du immer vorher mit der Versicherung des Schädigers Kontakt aufnehmen. Sofern es sich um kleine Schäden handelt (so ca. 1.000,-- - 2.000,-- DM) und das beschädigte Fahrzeug nicht älterals 3 Jahre ist, wird oftmals gar kein Gutachten benötigt. Hier reicht teilweise ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.
      Da hier aber mehrere Faktoren, wie Schadenshöhe, Alter des Fahrzeuges, Unfallhergang usw eine Rolle spielen, wird die Notwendigkeit eines Gutachtens von der Versicherung von Fall zu Fall entschieden.
      Also... bei Deiner Vorgehensweise könnte es Dir passieren, daß die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für ein Gutachten nicht übernimmt. Im HInblick auf die Kostenentwicklung bei KFZ-Schäden, finde ich diese Entscheidung der Versicherungen auch verständlich.
      Fazit... die Notwendigkeit eines Gutachtens vorher mit der Versicherung abklären :)

      Letzter Punkt... eine Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers wird Dir keinen Gutachter vorbei schicken, da Du bei der Notwendikeit eines Gutachtens Anrecht auf einen unabhängigen Gutachter hast. Im Vergleich zum KFZ... Dekra usw.
      Der Gutachter der anderen Versicherung könnte den Schaden ja "schönreden" und die Schadenshöhe für die Gesellschaft niedriger halten, als er eigentlich ist.
      Dies ist auch auf den KFZ-Bereich übertragbar... Falls ein Gutachten benötigt wird, dann immer eines von einem anabhängigen Gutachter.

      Gutachter einer Versicherung tauchen nur bei eigenen Versicherungsnehmern auf... also z.B. bei Deiner Hausratversicherung nach einem Einbruchdiebstahl, oder bei der Gebäudeversicherung nach einem Sturmschaden usw.!Teilweise auch um bei einem anhängigen Rechtstreit ein Gegengutachten zu stellen, aber das kommt im Vergleich dazu selten vor.

      Zu guter letzt... warum sollte ich mich hier im Forum kundenorientiert verhalten?
      Ich habe hier keine Kunden :D

      ...und tschüss
      Avatar
      schrieb am 05.08.01 10:03:11
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo BKraemer,

      recht informativ unser Schriftwechsel. Danke hierfür.

      Zum Thema Kaufvertrag Immobilie (bei mir EFH): ich hätte nie eine notarielle Verpflichtung zur Behebung von bestehenden Mängeln in den Kaufvertrag aufgenommen, sondern hätte diese zur Minderung des Kaufpreises genutzt.
      Ich glaube, daß dies in den meisten Fällen (beim Kauf einer gebrauchten Immobilie von privat an privat) auch so gehandhabt wird.

      Da bei Kauf einer Immobilie alle Rechte und Pflichten an dieser auf mich übergehen, übernehme ich auch das Risiko von Neuschäden (nicht zu verwechseln mit mehr oder minder behobenen Vorschäden). Klar würde ich mich über Neuschäden auch ärgern, aber eine Gewährleistung des Verkäufers ist glaube ich nur schwer zu erreichen.
      Bei Vorschäden (über die ich beim Kauf nicht informiert wurde) würde ich alle (rechtlichen) Mittel ausschöpfen. Daher habe ich mir das Nichtvorhandensein von Vorschäden auch im Kaufvertrag bestätigen lassen.

      Ich weis zwar nicht, womit Du dein Geld verdienst. Muß aber etwas exotisches ein, da Du glaubst hier im Forum wären keine deiner Kunden (siehe Startseite: Mitglieder: 262.112)

      Viele Grüße
      OMNL
      Avatar
      schrieb am 05.08.01 11:52:43
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hallo OMNL,

      Sicher gibt es hier im Kaufvertrag mehrere Gestaltungsmöglichkeiten. Wie oft jetzt welche Möglichkeit genutzt wird, könnte man einen Notar fragen.

      Eine Gewährleistung des Verkäufers kannst Du nicht erreichen. Eine Möglichkeit hast Du hier nur bei schlecht durchgeführten Reparaturen. Falls hier eine Firma schlecht gearbeitet hat, und der gleiche Schaden erneut auftritt, haben diese Firmen eine Nachhaftung (auch Gewährleistung).
      Auch solche Schäden sind aber in einer Betriebshaftpflicht einer Firma eingeschlossen.

      Ich habe mich im Forum angemeldet, um mehr über Aktien zu erfahren, und um Informationen und Meinungen anderer User zu bekommen. Das Versicherungsforum hatte mich anfangs weniger interessiert.
      Zudem möchte ich keine Werbung machen, denn dafür wurde dieses Forum von WO nicht eingerichtet.
      Das Antworten bzw. Schreiben hier ist für mich mehr eine Art "Freizeitgestaltung". Deshalb formuliere ich meine Antworten auch entsprechend.
      Und... Du wirst hier von mir nie einen Zusatz der Marke "ich habe da ein gutes Angebot" oder "schreib mir mal eine Mail, ich schicke Dir dann mal was zu" lesen. Oder werde auch nie ohne vorherige Anfrage eine Mail an einen User in den WO Briefkasten schicken.
      Gilt man hier im Board als "exotisch", wenn man auf diesem Standpunkt steht?

      Grüße ;)
      Avatar
      schrieb am 06.08.01 22:46:51
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo BKraemer,

      mit exotisch meinte ich deinen Beruf, nicht deinen Standpunkt (den finde ich ok). Bei über 200T Mitgliedern bin ich nicht sicher, ob nicht einer meiner Kunden (ich bin im Umweltbereich tätig und der Kundenkreis reduziert sich auf "Insider") hier irgendwo was schreibt.

      Ich habe hier auch wegen Aktien usw. angefangen. Zwischenzeitlich hat sich mein Interesse hierfür stark gelegt. Als Diskussionsforum für spezielle Themen finde ich es aber immer noch interessant.

      Um nochmal auf das Thema dieses Threads zurückzukommen: ich werde die Versicherung und den VN entsprechend auffordern, die Schadensregulierung auf Basis des Angebotes oder ggf. eines Gutachters durchzuführen. Ich werde berichten, wenn ich antwort erhalte. Vielleicht brauche ich wieder die Hilfe des Forums.

      Bis bald
      OMNL
      Avatar
      schrieb am 01.09.01 00:20:11
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hallo Leute,

      wie angekündigt, melde ich mich nochmal.

      Ich habe die Versicherung und den VN nochmals angeschrieben
      und mitgeteilt, daß ich die Reparatur erst in nicht
      absehbarer Zeit durchführen lassen werde und eine Abrechnung
      auf Basis des eingereichten Angebots einer Fachfirma erfolgen soll. Und stellt euch vor:

      Nach 14 Tagen kam ein Scheck!!!! Und ein Tag später kam der
      Scheck des VN (für die Selbstbeteiligung)!!!!!!!!!!!!

      Gibt´s den sowas. Hätte ich nie geglaubt, daß das so unproblematisch läuft.
      Ich glaube, ich bin mit den Jahren zu mißtrauisch geworden.

      Wenn BKraemer aber wieder behauptet, das wäre alles so gut
      ausgegangen, weil ein Versicherungsschutz bestand, dann werde ich umgehend das Internet nach Berichten durchsuchen, wo ein Geschädigter auf seinem Schaden sitzen blieb, weil die Versicherung nicht zahlte.

      Gruß an alle Beteiligten

      OMNL


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