Kretztechnik - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.08.01 14:44:19 von
neuester Beitrag 10.08.01 13:42:31 von
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Habe vor Monaten Kretztechnik-Aktien gekauft, nun bekomme ich ein Abfindungsangebot von 17 € pro Aktie der GE Ligthing Plastic Austria GmbH.
Was soll ich tun?
Was soll ich tun?
@ adam2000:
am besten ist, du nimmst das angebot an, da es wahrscheinlich ist, das GE 90% der Aktien erhält (64% haben sie schon von Medison, 20% bekommen sie wahrscheinlich von den Vorständen und die restlichen 6% kratzen sie wohl leicht von den Kleinanlegern zusammen.) Wenn die Angebortsfrist am 7. Sept ausläuft und sie haben die 90%, dann können sie nach österr. recht Dir deine Aktien zu einem Preis nach deren Belieben umtauschen, weg sind sie also auf jeden Fall.
die Einzige chance ist, daß sie die 90% nicht zusammenbekommen.
Ich gebe meine mit einem Verlust von 55% her, dann kriege ich wenigstens die €17,-.
Allerdings warte ich noch bis Anfang Sept., vielleicht tut sich noch was.
Gruesse, rubi
am besten ist, du nimmst das angebot an, da es wahrscheinlich ist, das GE 90% der Aktien erhält (64% haben sie schon von Medison, 20% bekommen sie wahrscheinlich von den Vorständen und die restlichen 6% kratzen sie wohl leicht von den Kleinanlegern zusammen.) Wenn die Angebortsfrist am 7. Sept ausläuft und sie haben die 90%, dann können sie nach österr. recht Dir deine Aktien zu einem Preis nach deren Belieben umtauschen, weg sind sie also auf jeden Fall.
die Einzige chance ist, daß sie die 90% nicht zusammenbekommen.
Ich gebe meine mit einem Verlust von 55% her, dann kriege ich wenigstens die €17,-.
Allerdings warte ich noch bis Anfang Sept., vielleicht tut sich noch was.
Gruesse, rubi
ich lass meine bis zum Stichtag liegen und das ist nunmal der 06.09.01.
bis denne
paulinfh
bis denne
paulinfh
@Rubisco
Laut Übernahmeangebot (abgedruckt in Wiener Zeitung v. 6.8.01) gilt wie unter Pkt. XII dargestellt "deutsches Recht". Gerichtssitz: Frankfurt/M.
Frage: kann jemand sagen, ob dort auch die magischen 90% gelten ??
Laut Übernahmeangebot (abgedruckt in Wiener Zeitung v. 6.8.01) gilt wie unter Pkt. XII dargestellt "deutsches Recht". Gerichtssitz: Frankfurt/M.
Frage: kann jemand sagen, ob dort auch die magischen 90% gelten ??
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