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    Nur mal so! ...es haftet das Broker-Unternehmen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.08.01 14:23:18 von
    neuester Beitrag 07.08.01 22:54:35 von
    Beiträge: 4
    ID: 451.419
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      schrieb am 07.08.01 14:23:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ist Vertragsgrundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages im sog Online- bzw. Phone-Broking die verbindliche Zusage, dass Kundenorder innerhalb von wenigen Sekunden an die Präsenzbörsen geleitet werden, so haftet das Broker-Unternehmen dem Kunden auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, wenn die vereinbarte sofortige Durchführung des Kundenauftrags zum Ankauf von Aktien bei Börsenbeginn zum Eröffnungskurs aufgrund eines von dem Broker-Unternehmen zu vertretenden Umstandes unmöglich geworden ist, und der Kunde aufgrund des verspäteten Eingangs des Kaufangebots bei der Börse einen Schaden in Form eines niedrigeren Börsenkurses erleidet.
      --------------------------------------------------------------------------------
      Gericht: LG Nürnberg-Fürth, 14. Zivilkammer
      Datum: 19. Mai 1999 // Az: 14 O 9971/98
      NK: §§ 276, 325 BGB
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 22:23:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hahaha,

      Beim "Kundenauftrag zum Ankauf von Aktien", "aufgrund des verspäteten Eingangs des Kaufangebots" einen Schaden in Form eines niedrigeren Börsenkurses erleiden. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 22:33:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      JA,DAS IST ABER LUSTIG,STIMMTS GERHARD?
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 22:54:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Defektus,

      habe ich da was falsch verstanden ? Vielleicht sind Puts gemeint ? :confused:

      Gruß
      GerhardS


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