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    Versteuerung von Speku-Gewinnen, wer ist so nett und beantwortet zwei kleine Fragen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.08.01 18:56:34 von
    neuester Beitrag 08.08.01 20:06:00 von
    Beiträge: 13
    ID: 452.372
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      Avatar
      schrieb am 08.08.01 18:56:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Zwei Fragen habe ich bisher trotz "intensiver" Nachforschungen nicht beantwortet bekommen - wer kann helfen?


      1. Für ausländische Aktien gilt doch bereits in diesem Jahr die nur hälftige Anrechnung für die Berechnung von Spekulationsgewinnen. Wie sieht das mit der Freigrenze von 1.000 DM aus? Darf ich für 1.999 DM Gewinne erzielen, die dann hälftig angerechnet werden und bleibe unter der Freigrenze. Oder verbleibt es bei den 1.000 DM?

      2. Die Freigrenze von 1.000 - gilt die für den Spekulationsgewinn? Oder für den Spekulationsgewinn minus der Bankgebühren? Oder für den Spekulationsgewinn minus der Bankgebühren minus eventuellen sonstigen Werbekosten?


      Konkrete Situation: Ich führe für meine Mutter ein kleines Depot und habe aktuell - Depot ist jetzt leer - ca. 2.500 DM Spekulationsgewinn mit ausländischen Titeln gemacht.

      Könnte ich im Idealfall also für 501 DM Börsenbücher kaufen und bliebe dann innerhalb der Freigrenze?

      Würde mich riesig über Antworten freuen!

      Carlo
      Avatar
      schrieb am 08.08.01 19:03:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      @Carlo Disagio, 1250 DM mußt du als Speku versteuern lassen
      weil du über der Freigrenze liegt.
      Börsenbücher sind als Werbungskosten absetzbar.
      Gruß Joker
      Avatar
      schrieb am 08.08.01 19:07:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Joker1313,

      das kann eigentlich nicht sein. Denn wenn ich über die Freigrenze komme, muss ich gleich alles versteuern.

      Die Frage ist aber doch die, ob ich die Bücher bei der Berechnung der Freigrenze bereits berücksichtigen kann oder ob ich auf jeden Fall versteuern muss und erst bei der Versteuerung die Bücher absetzen darf.

      Mir am Liebsten ist es natürlich, wenn ich die Speku-Gewinne gar nicht erst angeben muss, weil ich die Bücher direkt vom Gewinn abziehen darf.

      Wer kann weiterhelfen?
      Avatar
      schrieb am 08.08.01 19:13:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Carlo Disagio
      Hilfe unter http://www.ernst-young.de/pdf/ntv/internet_55.pdf
      ab S.8

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 08.08.01 19:13:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Carlo Disagio,sobald du mit einer Mark über der Freigrenze liegst mußt du den kompletten Teil versteuern.
      Börsenbücher sind nur als Werbungskosten absetzbar und somit
      nicht direkt abziehbar. Es wäre schön wenn es so gehen würde.
      GRU? Joker

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      Avatar
      schrieb am 08.08.01 19:18:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Du solltest Deinen Spekulationsgewinn nochmals in Unternehmen am Neuen Markt investieren. Die 2500 DM sind bis
      jetzt jedenfalls voll zu versteuern.
      Avatar
      schrieb am 08.08.01 19:20:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      kamischke,

      tolle Quelle!!!

      Habe sofort eine meiner beiden Fragen beantwortet bekommen:



      "Unter der Annahme, dass sämtliche Veräußerungsgewinne nur aus Veräußerungen von Wert-papieren
      resultieren, hat die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens auf diese Verkäufe in-soweit
      auch Auswirkungen auf die Freigrenze in Höhe von 1.000 DM. Diese bewirkt, dass
      nur Spekulationsgewinne, die 1.000 DM und mehr betragen, besteuert werden. Insoweit
      kommt es faktisch zu einer Verdoppelung der Freigrenze für Gewinne aus der Veräußerung
      von Anteilen an Kapitalgesellschaften, da die Freigrenze erst nach der Anwendung des
      Halbeinkünfteverfahrens berücksichtigt wird.
      "


      Herzlichen Dank für die Soforthilfe!

      Joker,

      auch Dir herzlichen Dank - auch wenn mir die Antwort natürlich nicht ganz so gut gefällt........
      Avatar
      schrieb am 08.08.01 19:23:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      @alle

      3.2. Hälftige Berücksichtigung der dazugehörigen Kosten

      Die im Einkommensteuergesetz festgelegte hälftige Berücksichtigung der oben beschriebenen
      Einnahmen wird flankiert von der hälftigen Berücksichtigung der damit in Verbindung ste-henden
      Werbungskosten, Veräußerungskosten oder Anschaffungskosten.

      S.9

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 08.08.01 19:37:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Carlo,


      das sog. Halbeinkünfteverfahren für Deine Spekulationsgewinne
      ist für den Veranlagungszeitraum 2001 anzuwenden. Wobei die Freigrenze
      zusätzlich gilt.

      1. Freigrenze berechnen:

      Anzahl der Aktien x Veräußerungskurs (VP)
      ./. Anzahl der Aktien zum Kaufkurs (KP)
      ./. Kosten der Anschaffung, Veräußerung und sonstige
      Kosten (wie Börsenlit.) (K)
      = Gewinn
      => Gewinn > 999,99 ==> steuerpflichtig

      2. Wenn der Gewinn stpfl. ist, weil er über FG liegt
      dann wie folgt:

      VP/2 x Anzahl der Aktien
      KP/2 x Anzahl der Aktien
      K/2
      = steuerpflichtige Einnahmen


      Grüße JO
      Avatar
      schrieb am 08.08.01 19:49:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Bitte nochmal um ERKLÄRUNG:

      Sind Gewinne mit ausländischen Aktien, auch welche die hier
      gehandelt werden, tatsächlich nur zur Hälfte zu
      versteuern?

      Wenn ja, ab welchem Jahr gilt das?

      Bitte auch Hinweis auf den entsprechenden Paragraphen

      Vielen vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 08.08.01 19:51:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      Danke, JO,

      das bedeutet ja doch, dass ich auch Börsenliteratur einrechnen kann - prima!

      Bei der Errechnung der Freigrenze allerdings widersprichst Du der Quelle von kamischke. Denn laut der kann ich auch bei der Errechnung der Freigrenze die Kursgewinne mit ausländischen Aktien halbieren (ab 2002 dann auch mit inländischen Werten).

      Im Moment sehe ich Eure Antworten auf mein Beispiel bezogen so:

      Brutto-Spekulationsgewinn (reiner Kursgewinn) 2.700 DM
      Kauf-/Verkaufspesen 200 DM
      Börsenliteratur 251 DM

      Errechnung der Freigrenze:

      Da Auslandsaktien,

      Brutto-Speku-Gewinn/2 = 1.350 DM
      Bankgebühren/2 = -100 DM
      Literatur = -251 DM

      Ergebnis 999 DM - also unterhalb der Freigrenze.

      Widerspricht einer?

      Ob das Finanzamt sich dann wohl hinstellt und erklärt, auch die Börsenliteratur könne nur hälftig eingerechnet werden?

      Auf jeden Fall scheinen sich zwei einfache Steuerfragen mal wieder verdammt kompliziert zu entwickeln........
      Avatar
      schrieb am 08.08.01 19:54:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      dummgelaufen,

      ja - das ist so. Leider kann ich Dir keine "Paragraphen" nennen, aber wühl mal im Recht/Steuern-Board. Da sind gute Threads zum Thema drin.

      Gilt übrigens seit 1.1.2001 und determiniert meine komplette Aktienstrategie in diesem Jahr.

      Aber Vorsicht: Auch die Verluste werden nur zur Hälfte anerkannt!!
      Avatar
      schrieb am 08.08.01 20:06:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      Die Börsenbücher kannst Du meines Wissens da nicht mit geltend machen, nur die Ordergebühren (An-und Verkauf zgl. Händlerprovision). Wahrscheinlich liegst Du damit aber über 1000 DM, also 2500/2=1250 minus Ordergebühren, Provision, Telefongebühr bei Telefonorder (wenn Du das detailiert nachweisen kannst). Die Fachliteratur kannst Du gegenrechnen bei Dividenden, ebenso Besuche von HV´s, Aktienschulungen usw. Die Börsenliteratur ist jedoch nicht direkt den ausländischen Werten zuzuordnen und kann damit die Spekugewinne nicht mindern.

      Edelmax


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