OS auf Bayer +1000 % an einem Tag - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.08.01 19:10:43 von
neuester Beitrag 22.08.01 14:18:46 von
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08.08. 07.08.
Eröffnungskurs 0,19 0,02
Tageshöchstkurs 0,31 0,03
Differenz +0,28 (+1.092,31%) +0,01 (+100,00%
Eröffnungskurs 0,19 0,02
Tageshöchstkurs 0,31 0,03
Differenz +0,28 (+1.092,31%) +0,01 (+100,00%
da muß ich mir doch glatt von irgendwelchen fiktiven ComdirectMitarbeiter Id´s anhören wie toll die neue Realtimekursabfrage ist
Ein Blick auf den Chart und mir geht es wieder gut, da ich gleich am ersten Börsentag mit Gewinn verkauft habe
Der Bayer Call 526.503 wird krachen.
Kaufpreis derzeit 0,12. Mordshebel!!!!!!!!
Kaufpreis derzeit 0,12. Mordshebel!!!!!!!!
und eine Tödliche Volatilität
wobei die Historische durch den heutigen Move auch steigen wird, nur wieviel ?
Historische Volatilität (in %) 24.27
Implizite Volatilität (Mittelkurs) (in %) 29.66
Vega 0.01
wobei die Historische durch den heutigen Move auch steigen wird, nur wieviel ?
Historische Volatilität (in %) 24.27
Implizite Volatilität (Mittelkurs) (in %) 29.66
Vega 0.01
würd ich nicht machen
up
MUSKELSCHWÄCHE ???
So nennt man das also
dpa-AFX-Nachricht
Mittwoch, 08.08.2001, 08:09
Ad hoc: Bayer AG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Leverkusen: Bayer setzt mit sofortiger Wirkung weltweit mit Ausnahme von Japan die Vermarktung sämtlicher Dosierungen des Cholesterinsenkers Baycol/Lipobay (Wirkstoff Cerivastatin) aus und wird die im Markt befindliche Ware zurücknehmen.
Grund für diese freiwillige Maßnahme sind vermehrte Nebenwirkungsmeldungen über Muskelschwäche (Rhabdomyelose) insbesondere bei Patienten, die trotz einer Kontraindikation und Warnhinweisen gleichzeitig den Wirkstoff Gemfibrozil erhielten.
Japan ist hiervon nicht betrofen, weil Gemfibrozil dort nicht im Handel ist.
Bayer wird vor einer eventuellen Neuaufnahme der Vermarktung von Dosierungen von Baycol/Lipobay mit den zuständigen Behörden das weitere Vorgehen klären.
Aufgrund der sich aus dem Vermarktungsstopp von Baycol/Lipobay ergebenden Belastungen und Ergebnisausfälle für das Arbeitsgebiet Gesundheit und der anhaltenden insbesondere das Industriegeschäft betreffenden weltweiten Konjunkturschwäche wird für das Gesamtjahr davon ausgegangen, dass die bisherige Ergebniserwartung ganz erheblich unterschritten wird. Auch das für das Jahr 2002 für das Arbeitsgebiet Gesundheit angestrebte operative Margenziel von 20 % (vor Sonderposten) wird nicht weiter aufrechterhalten.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung © DGAP 08.08.2001
WKN: 575 200; Index: DAX, EURO STOXX 50 Notiert: Amtlicher Handel in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Paris; Swiss Exchange; Antwerpen
Ende der Mitteilung
info@dpa-AFX.de
So nennt man das also
dpa-AFX-Nachricht
Mittwoch, 08.08.2001, 08:09
Ad hoc: Bayer AG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Leverkusen: Bayer setzt mit sofortiger Wirkung weltweit mit Ausnahme von Japan die Vermarktung sämtlicher Dosierungen des Cholesterinsenkers Baycol/Lipobay (Wirkstoff Cerivastatin) aus und wird die im Markt befindliche Ware zurücknehmen.
Grund für diese freiwillige Maßnahme sind vermehrte Nebenwirkungsmeldungen über Muskelschwäche (Rhabdomyelose) insbesondere bei Patienten, die trotz einer Kontraindikation und Warnhinweisen gleichzeitig den Wirkstoff Gemfibrozil erhielten.
Japan ist hiervon nicht betrofen, weil Gemfibrozil dort nicht im Handel ist.
Bayer wird vor einer eventuellen Neuaufnahme der Vermarktung von Dosierungen von Baycol/Lipobay mit den zuständigen Behörden das weitere Vorgehen klären.
Aufgrund der sich aus dem Vermarktungsstopp von Baycol/Lipobay ergebenden Belastungen und Ergebnisausfälle für das Arbeitsgebiet Gesundheit und der anhaltenden insbesondere das Industriegeschäft betreffenden weltweiten Konjunkturschwäche wird für das Gesamtjahr davon ausgegangen, dass die bisherige Ergebniserwartung ganz erheblich unterschritten wird. Auch das für das Jahr 2002 für das Arbeitsgebiet Gesundheit angestrebte operative Margenziel von 20 % (vor Sonderposten) wird nicht weiter aufrechterhalten.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung © DGAP 08.08.2001
WKN: 575 200; Index: DAX, EURO STOXX 50 Notiert: Amtlicher Handel in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Paris; Swiss Exchange; Antwerpen
Ende der Mitteilung
info@dpa-AFX.de
#1 von dickdiver 21.08.01 15:27:45 4248621
Aus Spiegel-online von heute.
Gruss
dickdiver
URTEIL
Softwarefehler - Comdirect muss Schadenersatz zahlen
Ein Fehler in der Software der Comdirect-Bank vermasselte einem Anleger ein hübsches Geschäft. Ein Gericht entschied, dass ihm die Online-Bank den entgangenen Spekulationsgewinn ersetzen muss.
Itzehoe - Wenn bei Börsengeschäften Aktien übers Internet nicht geordert werden können, muss das Geldinstitut haften. Eine Online-Bank ist verpflichtet, Zugangswege über das Internet aufrechtzuerhalten und so zu gestalten, dass eingehende Aufträge ausgeführt werden können. Das entschied das Landgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) am Montag. (Az.: 1 S 92 / 01; Amtsgericht Pinneberg) Comdirect muss deshalb einem Kunden rund 2500 Euro Schadenersatz zahlen.
Der Mann hatte im April vergangenen Jahres per Internet Aktien für knapp 52.000 Mark verteilt auf vier Einzelpakete gekauft. Um einen kurzfristigen Kursgewinn einstecken zu können, erteilte er einige Stunden später eine Verkaufsorder für alle Aktien. Auf Grund eines Programmfehlers wies die Software die Order jedoch zurück, weil sie das Aktienpaket in seiner Gesamtheit nicht erkannte. Nach mehreren Versuchen musste der Kunde den Auftrag schließlich telefonisch aufgeben.
Zu diesem Zeitpunkt war war der Kurs der Aktie wieder gesunken. Der Kunde verlangte von der Online-Bank den entgangenen Spekulationsgewinn als Schadenersatz. Die Comdirect-Bank stellte sich dagegen auf den Standpunkt, der Kunde hätte früher anrufen sollen. Das Landgericht gab dem Kunden Recht. Der Systemfehler gehe zu Lasten der Bank, heißt es in dem Urteil.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,151091,00.html
Aus Spiegel-online von heute.
Gruss
dickdiver
URTEIL
Softwarefehler - Comdirect muss Schadenersatz zahlen
Ein Fehler in der Software der Comdirect-Bank vermasselte einem Anleger ein hübsches Geschäft. Ein Gericht entschied, dass ihm die Online-Bank den entgangenen Spekulationsgewinn ersetzen muss.
Itzehoe - Wenn bei Börsengeschäften Aktien übers Internet nicht geordert werden können, muss das Geldinstitut haften. Eine Online-Bank ist verpflichtet, Zugangswege über das Internet aufrechtzuerhalten und so zu gestalten, dass eingehende Aufträge ausgeführt werden können. Das entschied das Landgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) am Montag. (Az.: 1 S 92 / 01; Amtsgericht Pinneberg) Comdirect muss deshalb einem Kunden rund 2500 Euro Schadenersatz zahlen.
Der Mann hatte im April vergangenen Jahres per Internet Aktien für knapp 52.000 Mark verteilt auf vier Einzelpakete gekauft. Um einen kurzfristigen Kursgewinn einstecken zu können, erteilte er einige Stunden später eine Verkaufsorder für alle Aktien. Auf Grund eines Programmfehlers wies die Software die Order jedoch zurück, weil sie das Aktienpaket in seiner Gesamtheit nicht erkannte. Nach mehreren Versuchen musste der Kunde den Auftrag schließlich telefonisch aufgeben.
Zu diesem Zeitpunkt war war der Kurs der Aktie wieder gesunken. Der Kunde verlangte von der Online-Bank den entgangenen Spekulationsgewinn als Schadenersatz. Die Comdirect-Bank stellte sich dagegen auf den Standpunkt, der Kunde hätte früher anrufen sollen. Das Landgericht gab dem Kunden Recht. Der Systemfehler gehe zu Lasten der Bank, heißt es in dem Urteil.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,151091,00.html
Was haltet Ihr von OS 579646
Gruß
get_it
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