Problem: Habe Arbeitsvertrag zum 1.10. unterschrieben, habe aber noch was besseres - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.08.01 16:58:01 von
neuester Beitrag 13.08.01 13:28:29 von
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Hilfe!! Ich habe schon einen Vertrag unterschrieben. Zum 1.10. müßte ich dort anfangen. Nun habe ich aber noch ein deutlich besseres Jobangebot und das zum 1.9. In dem Vertrag, den ich unterschrieben habe, steht drin, daß eine Kündigung vor Dienstantritt ausgeschlossen ist. Ich habe aber bei jobpilot gelesen, daß dies doch möglich ist, wenn man die Kündigungsfrist während der Probezeit einhält, also zwei Wochen vorher kündigt. Ich meine es wäre ja auch Schwachsinn, wenn ich bei dem Unternehmen anfangen müßte und dann gleich kündigen würde, aber 2 Wochen dort dann arbeiten müßte. Eigentlich müßte ich dort doch wieder rauskommen. Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus? Bei jemand anderem hier war es ja umgekehrt, er hatte bei Mummert und Partner einen Vertrag und die haben ihm dann gesagt, daß sie Ihm während der Probezeit kündigen müssen.
Das ist ja eine ganz schöne fiese Sache mit den Verträgen.
Das ist ja eine ganz schöne fiese Sache mit den Verträgen.
Nicht nur lesen, sondern bitte, bitte mir Ratschläge geben.
Kommt auf die Formulierungen im Arbeitsvertrag an.
Kündigungsfrist wäre dann zwar 2 Wochen, aber zum Monatsende, d.h. doch einen ganzen Monat bei der Firma vom 1.10. - 31.10. arbeiten.
Würde vorschlagen, mit dem Arbeitgeber (dem ab 1.10.) zu sprechen und die Situation darlegen. Wenn die dann hören, daß man maximal 1 Monat bei denen ist, sind sie vielleicht bereit, den Arbeitsvertrag aufzulösen.
Kündigungsfrist wäre dann zwar 2 Wochen, aber zum Monatsende, d.h. doch einen ganzen Monat bei der Firma vom 1.10. - 31.10. arbeiten.
Würde vorschlagen, mit dem Arbeitgeber (dem ab 1.10.) zu sprechen und die Situation darlegen. Wenn die dann hören, daß man maximal 1 Monat bei denen ist, sind sie vielleicht bereit, den Arbeitsvertrag aufzulösen.
Schwachsinn !
Naürlich kann Du Kündigen da Du deine Arbeit noch nicht "angetreten" hast!
Wie lange ist die Vertragsunterzeichnung hehr?
Naürlich kann Du Kündigen da Du deine Arbeit noch nicht "angetreten" hast!
Wie lange ist die Vertragsunterzeichnung hehr?
Vielen Dank, dann habe ich wohl noch ein kleines Problem zu lösen.
Ich habe bei www.google.de (Suchmaschine) zum Stichwort "Kündigung vor Dienstantritt" 32 Stellen gefunden. Schau dort mal selber nach. Davon abgesehen, sollte man mit dem Arbeitgeber (dem ab 1.10.) reden, wäre auf jeden Fall angebracht.
Wer einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben möchte, sollte sich zuvor genau überlegen, ob er den Traumjob tatsächlich gefunden hat. Denn wie beim Autokauf oder der Wohnungsmiete gilt auch im Arbeitsrecht: Verträge sind zu halten.
1. Das heißt, Arbeiter und Angestellte müssen ihre versprochene Arbeitsleistung zum vereinbarten Stichtag erbringen. Wollen sie den Arbeitgeber erneut wechseln, sind sie an die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen gebunden. Die können unterschiedlich sein und sind in der Regel im Vertrag aufgeführt.
2. Daß man in der Probezeit jederzeit den Vertrag kündigen kann, ist ein verbreiteter Irrtum. Auch hier gelten die Kündigungsfristen.
3. In der Regel bleibt dem Arbeitnehmer, der eine bereits vertraglich vereinbarte Stelle nicht antreten möchte, nichts anderes übrig, als sich mit dem Arbeitgeber zu einigen. Die fristgerechte Kündigung ist die eine Möglichkeit, der sofortige Aufhebungsvertrag die zweite. Oft lassen sich Unternehmen darauf ein, weil sie kein Interesse an neuen Mitarbeitern haben, die am liebsten sofort wieder kündigen möchten.
4. Kommt es nicht zu einer Einigung, sollte kein Arbeitnehmer den Fehler machen, die neue Arbeit einfach nicht anzutreten. Hierdurch nämlich macht er sich schadensersatzpflichtig. Die Mehrkosten für eine Zeitarbeitsfirma kann ihm der Chef ebenso aufbürden wie die für eine teure Stellenanzeige.
1. Das heißt, Arbeiter und Angestellte müssen ihre versprochene Arbeitsleistung zum vereinbarten Stichtag erbringen. Wollen sie den Arbeitgeber erneut wechseln, sind sie an die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen gebunden. Die können unterschiedlich sein und sind in der Regel im Vertrag aufgeführt.
2. Daß man in der Probezeit jederzeit den Vertrag kündigen kann, ist ein verbreiteter Irrtum. Auch hier gelten die Kündigungsfristen.
3. In der Regel bleibt dem Arbeitnehmer, der eine bereits vertraglich vereinbarte Stelle nicht antreten möchte, nichts anderes übrig, als sich mit dem Arbeitgeber zu einigen. Die fristgerechte Kündigung ist die eine Möglichkeit, der sofortige Aufhebungsvertrag die zweite. Oft lassen sich Unternehmen darauf ein, weil sie kein Interesse an neuen Mitarbeitern haben, die am liebsten sofort wieder kündigen möchten.
4. Kommt es nicht zu einer Einigung, sollte kein Arbeitnehmer den Fehler machen, die neue Arbeit einfach nicht anzutreten. Hierdurch nämlich macht er sich schadensersatzpflichtig. Die Mehrkosten für eine Zeitarbeitsfirma kann ihm der Chef ebenso aufbürden wie die für eine teure Stellenanzeige.
Eine der Fundstellen stammt von der Anwaltskanzlei Schade. Dort wird ausgeführt, dass der Arbeitgeber seinen Anspruch auf Dienstantritt nicht durchsetzen kann. Er kann zwar Schadenersatzansprüche geltend machen, idR aber ohne Erfolg.
@wsmart:Es stimmt, dass Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Dabei gibt es aber grosse Probleme. Diejenigen Aufwendungen, die der Arbeitgeber auch bei Kündigung nach Dienstantritt gehabt hätte, (d. h. bei vertragsgemäßem Verhalten) können nicht geltend gemacht werden. Eine Stellenanzeige z.B. wäre auch dann erforderlich, wenn erst nach Dienstantritt gekündigt wird, kann also nicht geltend gemacht werden. Es kann ach durchaus sein, dass der Schaden bei Kündigung nach Dienstantritt größer wäre!
und aus diesem grund habe ich mich vor 1 jahr
entschieden meinen betrieb zu verkleinern
sowie 3 mitarbeiter zu entlassen
heute gehts mir besser als zuvor
mache alles alleine mit 3 teilzeitkräften
kein stress keine probleme mit kranken oder
mitarbeitern die nicht wissen was sie möchten
teilzeitkräfte sind leicht zu ersetzen und
kosten keine abfindung
hatte früher eine sozialere einstellung als heute
wurde aber von meinen mitarbeiten eines besseren belehrt
wünsche dir aber trozdem viel glück
lalli1
entschieden meinen betrieb zu verkleinern
sowie 3 mitarbeiter zu entlassen
heute gehts mir besser als zuvor
mache alles alleine mit 3 teilzeitkräften
kein stress keine probleme mit kranken oder
mitarbeitern die nicht wissen was sie möchten
teilzeitkräfte sind leicht zu ersetzen und
kosten keine abfindung
hatte früher eine sozialere einstellung als heute
wurde aber von meinen mitarbeiten eines besseren belehrt
wünsche dir aber trozdem viel glück
lalli1
Herzlichen Dank für eure sehr guten Beiträge.
@ lalli1: Eigentlich hast Du keinen Grund verbittert zu sein. Das Angebot was ich bekommen habe, war eigentlich etwas unter meinen Wünschen. Wäre das Angebot etwas besser gewesen, müßte ich mich auch nicht mehr umentscheiden. Außerdem hat der Arbeitgeber nun genug Zeit, noch jemand neues zu finden. Wenn ich dort angefangen hätte, hätte ich mich auch voll engagiert.
@ seanjohn: Ich habe den Vertrag Mittwoch abgeschickt.
Hat man eigentlich nicht sowieso ein 14-tägiges Widerufsrecht?
@ lalli1: Eigentlich hast Du keinen Grund verbittert zu sein. Das Angebot was ich bekommen habe, war eigentlich etwas unter meinen Wünschen. Wäre das Angebot etwas besser gewesen, müßte ich mich auch nicht mehr umentscheiden. Außerdem hat der Arbeitgeber nun genug Zeit, noch jemand neues zu finden. Wenn ich dort angefangen hätte, hätte ich mich auch voll engagiert.
@ seanjohn: Ich habe den Vertrag Mittwoch abgeschickt.
Hat man eigentlich nicht sowieso ein 14-tägiges Widerufsrecht?
brigens ist es auch nicht so, daß ich unterschrieben habe und dann noch aktiv gesucht habe. Es gibt halt zeitliche Überschneidungen und ich kann ja schlecht ein relativ gutes Angebot im Voraus ablehnen, weil ich vielleicht noch ein Super-Angebot bekomme. Auf jeden Fall werde ich versuchen, das Problem kommunikativ mit dem Arbeitgeber lösen. Ich will nur gerne sicher gehen und wissen, ob ich im Ernstfall im Recht bin bzw. was möglich ist.
@Lalli1
Mitte der 90er Jahre konnten sich die Arbeitgeber aus mehreren Bewerbern den ihnen genehmsten aussuchen, heute kann sich halt der Arbeitnehmer aus mehreren Angeboten das beste aussuchen, so what ?
Würde nicht sagen, daß der Fall von Lacantun sehr häufig auftritt. Habe selber vor 4 Jahren einen neuen Job gesucht und mußte mich bei jedem potenziellen Arbeitgeber genau überlegen, ob ich den Vertrag unterschreiben würde. Leider kommen die Vertragszusagen nicht alle zum gleichen Zeitpunkt.
Ob allerdings ein einmal gewählter Job ein "Traumjob" ist, stellt sich meist erst nach einiger Zeit heraus, und manchmal denkt man "hätte ich doch den anderen Job angenommen".
@Lacantun
Auf jeden Fall viel Glück beim Gespräch mit dem Arbeitgeber, bei dem Sie den Vertrag aufheben wollen. Sieht vielleicht auf den ersten Blick unangenehm aus, aber wird schon was werden. Und viel Erfolg im neuen Job.
Mitte der 90er Jahre konnten sich die Arbeitgeber aus mehreren Bewerbern den ihnen genehmsten aussuchen, heute kann sich halt der Arbeitnehmer aus mehreren Angeboten das beste aussuchen, so what ?
Würde nicht sagen, daß der Fall von Lacantun sehr häufig auftritt. Habe selber vor 4 Jahren einen neuen Job gesucht und mußte mich bei jedem potenziellen Arbeitgeber genau überlegen, ob ich den Vertrag unterschreiben würde. Leider kommen die Vertragszusagen nicht alle zum gleichen Zeitpunkt.
Ob allerdings ein einmal gewählter Job ein "Traumjob" ist, stellt sich meist erst nach einiger Zeit heraus, und manchmal denkt man "hätte ich doch den anderen Job angenommen".
@Lacantun
Auf jeden Fall viel Glück beim Gespräch mit dem Arbeitgeber, bei dem Sie den Vertrag aufheben wollen. Sieht vielleicht auf den ersten Blick unangenehm aus, aber wird schon was werden. Und viel Erfolg im neuen Job.
@lacantun
bin nicht verbittert
habe nur meine konsequenzen gezogen
kann dich voll und ganz verstehen nur sollte man auch
daran denken das es für den arbeitgeber in mittelständigen betrieben oft nicht einfach ist eine kündigung auszusprechen darüber hinaus ist man oft dem kunden gegenüber verpflichtet und kann keinen egoismus an den tag legen mal verliert man mal gewinnt man aber ich habe gelernt zu meinen entscheidungen zu stehen darüber hinaus sollte man zu seiner entscheidung stehen egal ob es sich um einen arbeits oder kauffertrag handelt
geld ist nicht alles und vielleicht wärst du bei dem ersten arbeitgeber glücklicher gewesen sollte das aber nicht der fall sein könntest du immer noch wechseln dein finanzieller verlust wäre nicht sehr gross und du hättest etwas dazugelernt ich möchte deine entscheidung nicht beeinflussen sondern nur zum nachdenken anregen
gruß lalli1
bin nicht verbittert
habe nur meine konsequenzen gezogen
kann dich voll und ganz verstehen nur sollte man auch
daran denken das es für den arbeitgeber in mittelständigen betrieben oft nicht einfach ist eine kündigung auszusprechen darüber hinaus ist man oft dem kunden gegenüber verpflichtet und kann keinen egoismus an den tag legen mal verliert man mal gewinnt man aber ich habe gelernt zu meinen entscheidungen zu stehen darüber hinaus sollte man zu seiner entscheidung stehen egal ob es sich um einen arbeits oder kauffertrag handelt
geld ist nicht alles und vielleicht wärst du bei dem ersten arbeitgeber glücklicher gewesen sollte das aber nicht der fall sein könntest du immer noch wechseln dein finanzieller verlust wäre nicht sehr gross und du hättest etwas dazugelernt ich möchte deine entscheidung nicht beeinflussen sondern nur zum nachdenken anregen
gruß lalli1
du brauchst den Job nicht anzutreten.
Nichts aber auch garnichts kann dich dazu zwingen und
Schadenersatzforderungen gibt es acuh nicht.
Lass die Schwätzer reden und nimm den besseren Job.
basta
Nichts aber auch garnichts kann dich dazu zwingen und
Schadenersatzforderungen gibt es acuh nicht.
Lass die Schwätzer reden und nimm den besseren Job.
basta
@mikeboerse
habe 1999 und 2000 auf ein stellenangebot 162 bewerbungen erhalten danach jeweils 1 woche mit vorstellungsgesprächen verbracht habe 3 mitarbeiter gewonnen die aber nach 4 bis 7 monaten alle 3 krankfeierten um sich anderweitig zu bewerben
(einer hat mich um 7500DM bestohlen zwei haben gekündigt aber ihre papiere aus scham oder feigheit nie abgeholt) dies bedeutete für mich ca.126.000,00DM lohnkosten in der einarbeitungszeit
meine firma erwirtschaftet gute gewinne jedoch war das geld eigentlich ohne resultate verloren und da es nicht nach besserung auf dem arbeitsmarkt ausschaut habe ich mir überlegt wie ich meine zukunft gestallten möchte
bin zu dem resultat gekommen weniger ist manchmal mehr
heute bin ich zufriedener und glücklicher
lalli1
habe 1999 und 2000 auf ein stellenangebot 162 bewerbungen erhalten danach jeweils 1 woche mit vorstellungsgesprächen verbracht habe 3 mitarbeiter gewonnen die aber nach 4 bis 7 monaten alle 3 krankfeierten um sich anderweitig zu bewerben
(einer hat mich um 7500DM bestohlen zwei haben gekündigt aber ihre papiere aus scham oder feigheit nie abgeholt) dies bedeutete für mich ca.126.000,00DM lohnkosten in der einarbeitungszeit
meine firma erwirtschaftet gute gewinne jedoch war das geld eigentlich ohne resultate verloren und da es nicht nach besserung auf dem arbeitsmarkt ausschaut habe ich mir überlegt wie ich meine zukunft gestallten möchte
bin zu dem resultat gekommen weniger ist manchmal mehr
heute bin ich zufriedener und glücklicher
lalli1
@TuennesSchael
was du schreibst zeugt von egoismus und verantwortungslosichkeit nicht immer ist der arbeitnehmer der sozial schwächere
was du schreibst zeugt von egoismus und verantwortungslosichkeit nicht immer ist der arbeitnehmer der sozial schwächere
@ Lalli: Das mit den drei Teilzeitkräften kann ich nicht ganz nachvollziehen, da es mir trotz allem besser erscheint, wenn man langfristig eine Vollzeitkraft beschäftigt. Vielleicht solltest Du Deine Methode der Personalauswahl überdenken oder das ganze einem Spezialisten übergeben, so daß Du die ganze Arbeit nicht mehr hast. Auf jeden Fall ist es schon bedauerlich, daß meine Absage den Mittelstand treffen würde. Aber 30% mehr Geld und auch eine bessere Qualifizierung sind ein deutliches Argument, mich umzuentscheiden. Der andere Job wäre bestimmt leichter und vielleicht wäre ich dort auch zufriedener. Aber da ich noch jung bin, muß ich den herausfordernden Weg wählen. Mein Fehler war vielleicht den anderen Vertrag schon unterschrieben zu haben, aber ich habe halt als Berufseinsteiger nicht so den Überblick über den Markt, wie dies die Unternehmen haben. Die Unternehmen sind also eigentlich im Vorteil.
@Lalli1
zugegeben, in manchen Fällen sicherlich nicht.
In der weitaus grösseren Zahl aber ist er alleine
deshalb schwächer, weil er wirtschaftlich der schwächere
ist.
Ich kann dir aus eigener Anschauung und Erfahrung
versichern, das in diversen Unternehmen Flaschen
in Führungspositionen sitzen/saßen, dass einem die
Haare zu Berge stehen.
Der NM ist voll von solchen "Unternehmen".
ps.: Ich bin weder Betriebsrat noch Gewerkschafter,
wähle auch keine SPD oder CDU oder Grüne und Gelbe
und PDS schon garnicht.
Da ich aber in Aufsichtsgremien sitze weiss ich
wovon ich rede.
zugegeben, in manchen Fällen sicherlich nicht.
In der weitaus grösseren Zahl aber ist er alleine
deshalb schwächer, weil er wirtschaftlich der schwächere
ist.
Ich kann dir aus eigener Anschauung und Erfahrung
versichern, das in diversen Unternehmen Flaschen
in Führungspositionen sitzen/saßen, dass einem die
Haare zu Berge stehen.
Der NM ist voll von solchen "Unternehmen".
ps.: Ich bin weder Betriebsrat noch Gewerkschafter,
wähle auch keine SPD oder CDU oder Grüne und Gelbe
und PDS schon garnicht.
Da ich aber in Aufsichtsgremien sitze weiss ich
wovon ich rede.
Also die Geschichte mit den Teilzeitlern ist deshalb besser,
weil die in der Regel nur max. 6 Stunden pro Tag arbeiten,
daher keinen Pausenanspruch haben und summa sumarum nahezu
die gleiche Arbeit wie ein 8-Stünder in eben 6-Stunden weg-
arbeiten können. Dafür braucht man eben ein paar mehr, weil
die nur 20-25 Stunden die Woche arbeiten wollen und sollen.
Die TZ-Version hat eigentlich für beide Seiten Vorteile.
Nur muss der TZ-ler halt wissen, dass er für seinen Vorteil
der zwei Stunden weniger arbeiten zu müssen auch einen Gang
höher schalten muss. Dann klappts.
So far...Loonax
weil die in der Regel nur max. 6 Stunden pro Tag arbeiten,
daher keinen Pausenanspruch haben und summa sumarum nahezu
die gleiche Arbeit wie ein 8-Stünder in eben 6-Stunden weg-
arbeiten können. Dafür braucht man eben ein paar mehr, weil
die nur 20-25 Stunden die Woche arbeiten wollen und sollen.
Die TZ-Version hat eigentlich für beide Seiten Vorteile.
Nur muss der TZ-ler halt wissen, dass er für seinen Vorteil
der zwei Stunden weniger arbeiten zu müssen auch einen Gang
höher schalten muss. Dann klappts.
So far...Loonax
@TuennesSchael:
Wen wählst Du denn dann? Bleibt ja außer dem ganz rechten Spektrum nichts mehr über. Oder gehst Du gar nicht wählen?
Wie dem auch sei, jedenfalls unterstreicht die Aussage zu Deinem Wahlverhalten Deinen Egoismus und Deine Verantwortungsloigkeit - politisch und ökonomisch.
Wen wählst Du denn dann? Bleibt ja außer dem ganz rechten Spektrum nichts mehr über. Oder gehst Du gar nicht wählen?
Wie dem auch sei, jedenfalls unterstreicht die Aussage zu Deinem Wahlverhalten Deinen Egoismus und Deine Verantwortungsloigkeit - politisch und ökonomisch.
@Lalli1
Interessante Geschichte, sollte man aber als Einzelfall ansehen und nicht verallgemeinern. Der Fall zeigt vielmehr, daß eine gute Mitarbeiterauswahl sehr wichtig ist. Dabei macht sich auch ein professioneller Personalberater sicher bezahlt.
Interessante Geschichte, sollte man aber als Einzelfall ansehen und nicht verallgemeinern. Der Fall zeigt vielmehr, daß eine gute Mitarbeiterauswahl sehr wichtig ist. Dabei macht sich auch ein professioneller Personalberater sicher bezahlt.
Noch eine rechtliche Frage zum Arbeitsvertrag. Gibt es so etwas wie ein 14-tägiges Widerrufsrecht?
Habe eine juristische Beurteilung gefunden:
Plietsch muß man sein
"Plietsch (norddeutsch für pfiffig) muß man sein", freute sich ein Hamburger Unternehmer, als er im Begriff war, den Anstellungsvertrag mit seinem neuen Leitenden Angestellten zu
unterschreiben. Er hatte nämlich den Ausschluß der Kündigung vor Dienstantritt sowie eine Probezeit vereinbart. Damit wähnte er alle Trümpfe in seiner Hand. Der neue Leitende hatte
also zum Dienst auf jeden Fall zu erscheinen. Zugleich hatte der Unternehmer sich die Möglichkeit offengehalten, den Neuen in der kurzen Kündigungsfrist der Probezeit schnell wieder
loszuwerden, sofern er doch nicht seinen Vorstellungen entsprach.
Als der Leitende Angestellte einige zusätzliche Informationen über seinen künftigen Arbeitgeber erhalten hatte, las er noch einmal seinen Arbeitsvertrag gründlich durch. Dabei stellte er
fest, was er vorher schon gespürt hatte. Der Arbeitgeber hatte nämlich fast alle Gestaltungsräume dazu genutzt, die Lasten einseitig auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Zu Recht
befürchtete der Angestellte nun, daß diese Einseitigkeiten nicht nur im Vertrag, sondern auch später während des beruflichen Alltags die Regel werden könnten. In aller Form teilte er
deshalb seinem künftigen Arbeitgeber telefonisch mit, daß er trotz vertraglicher Regelung zum Dienstantritt nicht erscheinen wolle. Er könne zwar seinen Dienst antreten, würde aber sofort
die kurze Kündigungsfrist der Probezeit nutzen, so daß er im Ergebnis nur einen Monat beim neuen Arbeitgeber sein werde. Dieser war durch den Anruf völlig überrascht. Er übte nur
mäßig Beherrschung, als er einer vorzeitigen Auflösung des Anstellungsvertrages zustimmte. Denn auch er wollte nun den Angestellten nicht einmal nur einen Monat in seinem
Unternehmen sehen.
Die erste Überlegung des Unternehmers war, wie er dem Angestellten schaden könne. Er dachte an Schadensersatzansprüche. Doch war bisher noch kein Schaden entstanden. Die
Kosten der Personalsuche hätte er auch zu tragen gehabt, wenn er einen anderen Kandidaten eingestellt hätte. Für die Folgekosten der künftigen Personalsuche hatte er selbst den Weg
geebnet. Er hatte nämlich eine Probezeit vereinbart. So läßt eine Probezeit zwar kurze Kündigungen zu, gilt aber für beide Seiten. Der Unternehmer mußte davon ausgehen, daß auch der
Kandidat die kurze Kündigung in Anspruch nehmen könne. Dessen war er sich von Anfang an bewußt und hatte in Kauf genommen, daß Personalsuchkosten noch in der Probezeit
auftreten können. Allerdings hatte er sich selbst in der Rolle des plietschen Kündigenden gesehen und nicht mit der Pfiffigkeit des Angestellten gerechnet. Zudem hatte er versäumt, den
Ausschluß der Kündigung vor Dienst-antritt durch eine Vertragsstrafe abzusichern.
Blieb nur noch der sogenannte Verfrühungsschaden. Gemeint ist jener Schaden, der dadurch entsteht, daß ein Ereignis zu früh eintritt. Für den Unternehmer kam die Kündigung seines
künftigen Angestellten zu früh. Denn eine Kündigung vor Dienstantritt war ausgeschlossen. Nun hatte der Unternehmer jedoch in dem Telefonat der vorzeitigen Auflösung des
Anstellungsverhältnisses zugestimmt und damit darauf verzichtet, die Rechte aus dem Kündigungsausschluß herzuleiten. Aber selbst wenn er nicht verzichtet hätte, wäre die Kündigung
rechtlich einwandfrei innerhalb der Probezeit erfolgt und damit auf keinen Fall zu früh. Wie man es auch dreht, jedenfalls ist durch die frühzeitige Kündigung kein zusätzlicher Schaden
entstanden, den der künftige Arbeitgeber hätte geltend machen können. Im Gegenteil, er hatte sogar noch den Vorteil, daß er unverzüglich mit der Suche nach einem neuen Mitarbeiter
beginnen konnte.
Wer in schnellen Einmalgeschäften tätig ist, muß kurzfristig denken und pfiffig sein, denn in solchen Geschäften muß der Schnellebigkeit manchmal mehr als der Vertrauenswürdigkeit
Rechnung getragen werden. In Dauerschuldverhältnissen, zu denen die Arbeitsverhältnisse zählen, verhält es sich genau umgekehrt. So gilt: plietsch kann man sein, muß man aber nicht.
Dr. Kurt Kettembeil
Unternehmens- und Personalberatung
Hohenzollernring 20, 22763 Hamburg
Plietsch muß man sein
"Plietsch (norddeutsch für pfiffig) muß man sein", freute sich ein Hamburger Unternehmer, als er im Begriff war, den Anstellungsvertrag mit seinem neuen Leitenden Angestellten zu
unterschreiben. Er hatte nämlich den Ausschluß der Kündigung vor Dienstantritt sowie eine Probezeit vereinbart. Damit wähnte er alle Trümpfe in seiner Hand. Der neue Leitende hatte
also zum Dienst auf jeden Fall zu erscheinen. Zugleich hatte der Unternehmer sich die Möglichkeit offengehalten, den Neuen in der kurzen Kündigungsfrist der Probezeit schnell wieder
loszuwerden, sofern er doch nicht seinen Vorstellungen entsprach.
Als der Leitende Angestellte einige zusätzliche Informationen über seinen künftigen Arbeitgeber erhalten hatte, las er noch einmal seinen Arbeitsvertrag gründlich durch. Dabei stellte er
fest, was er vorher schon gespürt hatte. Der Arbeitgeber hatte nämlich fast alle Gestaltungsräume dazu genutzt, die Lasten einseitig auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Zu Recht
befürchtete der Angestellte nun, daß diese Einseitigkeiten nicht nur im Vertrag, sondern auch später während des beruflichen Alltags die Regel werden könnten. In aller Form teilte er
deshalb seinem künftigen Arbeitgeber telefonisch mit, daß er trotz vertraglicher Regelung zum Dienstantritt nicht erscheinen wolle. Er könne zwar seinen Dienst antreten, würde aber sofort
die kurze Kündigungsfrist der Probezeit nutzen, so daß er im Ergebnis nur einen Monat beim neuen Arbeitgeber sein werde. Dieser war durch den Anruf völlig überrascht. Er übte nur
mäßig Beherrschung, als er einer vorzeitigen Auflösung des Anstellungsvertrages zustimmte. Denn auch er wollte nun den Angestellten nicht einmal nur einen Monat in seinem
Unternehmen sehen.
Die erste Überlegung des Unternehmers war, wie er dem Angestellten schaden könne. Er dachte an Schadensersatzansprüche. Doch war bisher noch kein Schaden entstanden. Die
Kosten der Personalsuche hätte er auch zu tragen gehabt, wenn er einen anderen Kandidaten eingestellt hätte. Für die Folgekosten der künftigen Personalsuche hatte er selbst den Weg
geebnet. Er hatte nämlich eine Probezeit vereinbart. So läßt eine Probezeit zwar kurze Kündigungen zu, gilt aber für beide Seiten. Der Unternehmer mußte davon ausgehen, daß auch der
Kandidat die kurze Kündigung in Anspruch nehmen könne. Dessen war er sich von Anfang an bewußt und hatte in Kauf genommen, daß Personalsuchkosten noch in der Probezeit
auftreten können. Allerdings hatte er sich selbst in der Rolle des plietschen Kündigenden gesehen und nicht mit der Pfiffigkeit des Angestellten gerechnet. Zudem hatte er versäumt, den
Ausschluß der Kündigung vor Dienst-antritt durch eine Vertragsstrafe abzusichern.
Blieb nur noch der sogenannte Verfrühungsschaden. Gemeint ist jener Schaden, der dadurch entsteht, daß ein Ereignis zu früh eintritt. Für den Unternehmer kam die Kündigung seines
künftigen Angestellten zu früh. Denn eine Kündigung vor Dienstantritt war ausgeschlossen. Nun hatte der Unternehmer jedoch in dem Telefonat der vorzeitigen Auflösung des
Anstellungsverhältnisses zugestimmt und damit darauf verzichtet, die Rechte aus dem Kündigungsausschluß herzuleiten. Aber selbst wenn er nicht verzichtet hätte, wäre die Kündigung
rechtlich einwandfrei innerhalb der Probezeit erfolgt und damit auf keinen Fall zu früh. Wie man es auch dreht, jedenfalls ist durch die frühzeitige Kündigung kein zusätzlicher Schaden
entstanden, den der künftige Arbeitgeber hätte geltend machen können. Im Gegenteil, er hatte sogar noch den Vorteil, daß er unverzüglich mit der Suche nach einem neuen Mitarbeiter
beginnen konnte.
Wer in schnellen Einmalgeschäften tätig ist, muß kurzfristig denken und pfiffig sein, denn in solchen Geschäften muß der Schnellebigkeit manchmal mehr als der Vertrauenswürdigkeit
Rechnung getragen werden. In Dauerschuldverhältnissen, zu denen die Arbeitsverhältnisse zählen, verhält es sich genau umgekehrt. So gilt: plietsch kann man sein, muß man aber nicht.
Dr. Kurt Kettembeil
Unternehmens- und Personalberatung
Hohenzollernring 20, 22763 Hamburg
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