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    KLAGE! Schadenersatzansprüche gegen DTE-Manager? Stichtag 21.08.2001 laut www.t-ax.de - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.08.01 16:48:13 von
    neuester Beitrag 20.08.01 16:58:41 von
    Beiträge: 13
    ID: 453.966
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      schrieb am 11.08.01 16:48:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Trotz massiver Überbewertung gibt es viele Investoren, die sich Aktien der Deutschen Telekom völlig überteuert ins Depot gelegt haben.

      Doch es besteht möglicherweise Hoffnung auf Schadenersatz!

      Denn nun wurde von zwei Anwälten, die bereits gegen Audi erfolgreich waren, Klage eingereicht.

      Folgende Auszüge, zu deren Inhalt ich als Nicht-Aktionär keinerlei Stellung nehmen möchte, sind Zitate der Website http://www.t-ax.de



      Wichtig! Nach § 47 BörsG verjähren Ansprüche nach 6 Monaten ab Kenntnis von den unrichtigen Angaben im Börsenprospekt.
      Das ist der 21.08.2001


      Volksaktie Telekom. Das Milliardenloch der Kleinanleger.

      Nun mußte die Telekom einräumen, daß der Immobilienbesitz mit ca. 2 Mrd. Euro zu hochbewertet sei, deshalb müsse die vorläufige Bilanz 2000 um diesen Betrag hinsichtlich des Ertrags reduziert werden.

      Warum kommt diese Meldung gerade jetzt, und nicht im Januar schon bei Vorstellung der vorläufigen Jahreszahlen?

      Bis zum 10. Februar hielt die Telekom, wohl mit einigen Banken den Kurs durch Stützungen über einem Wert von 33,-- Euro, dem mit den Voicestream-Leuten vereinbarten Mindestkurs für die Übernahme, die teilweise mit Telekom Aktien bezahlt werden sollte. Offensichtlich war die Stützung zu umfangreich geworden und nicht mehr haltbar. Man stellte ein und teilte die Wahrheit hinsichtlich des Grundbesitzes mit.

      Es drängt sich zumindest der Verdacht auf, daß hier nicht alles mit rechten Dingen abgelaufen ist.

      Dem werden wir nachgehen. Wir haben deshalb für unsere Mandanten eine Strafanzeige bei verschiedenen Staatsanwaltschaften eingereicht.

      Ihre Hans-Joachim Wiebe und Jens-Peter Gieschen


      Auf der Website sind folgende Anschriften angegeben:

      Rechtsanwalt Wiebe
      Siegesstraße 2
      30175 Hannover

      Rechtsanwalt Gieschen
      Junkernkamp 4
      27243 Harpstedt


      Weiter schreiben die beiden Rechtsanwälte:

      02.08.2001 Die erste Klage ist durch uns beim Landgericht Frankfurt eingereicht worden. Jetzt geht es voran!

      Sie können sich immer noch beteiligen:

      Teilen Sie uns per E-Mail oder Fax oder mit normaler Post Ihre vollständige Anschrift mit Namen und die Anzahl sowie Kaufkurs der von Ihnen gehalten Aktien der Deutschen Telekom AG mit.

      Ihr Vorteil ist, daß Sie von uns weiter unterrichtet gehalten werden und die richtigen Entscheidungen treffen können.

      Schadenersatzansprüche sind erst geplant, wenn sich konkrete Verfehlungen der Telekommanager nachweisen lassen.
      Avatar
      schrieb am 11.08.01 19:31:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Im Auftrag eines Deutsche Bank/Telekom-Geschädigten, der selber keinen Internet-Anschluss hat: Danke für diese Arbeit, wasistdennnunlos!
      Avatar
      schrieb am 12.08.01 09:58:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo zusammen,

      könnt ihr auch schon einen Termin für eine Schadensersatzklage gegen die dt. Bank nennen ?

      Gruss Rainer
      Avatar
      schrieb am 12.08.01 21:16:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      TELEKOM GRUPPE WEITER VÖLLIG ABSURD BEWERTET

      ... siehe auch TOI-Thread: „Abschreibungen bei T-Online von 1 Milliarde möglich! Strong Sell!“
      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…


      Hier noch ein paar Stichpunkte aus dem „Anlegerbrief Finanzwoche“ vom Donnerstag zur Deutschen Telekom:


      - mit rund 400 Mrd. DM Wertrückgang sei der Verlust „ähnlich groß wie bei allen Neuer Markt-Aktien zusammen“

      - der „Daueroptimismus der Telekom“ sei durchaus mit dem der Unternehmen am Neuen Markt vergleichbar

      - mit dem Ende der Verkaufssperre jener Telekom-Aktien, die im Gegenzug für VoiceStream und PowerTel eingetauscht worden seien, könnten „zunächst einmal 235 Millionen Aktien verkauft werden“

      - das Hauptproblem der DTE sei die „Extremverschuldung als eines der am meisten verschuldeten Unternehmen der Welt überhaupt“

      - Anstieg der Schulden „um rund zwei Drittel gegenüber dem Vorjahr“

      - weitere Neuverschuldungen seien „vorprogrammiert“

      - man sieht den Aktienkurs der Deutsche Telekom AG nach gut 80% minus vom High nun „Richtung Emissionskurs gehen“


      Meiner Ansicht nach ist bei der Deutschen Telekom ein klar unfähiges Management (u.a. UMTS- und VoiceStream-Debakel, weiteres Auftürmen des Schuldenbergs, Bilanzierungsskandal, katastrofale Aussichten im eigentlichen Kerngeschäft) schuld am Kursverfall von nunmehr über 80% seit dem Alltime-High! Und nicht, wie von Herrn Sommer aktuell suggeriert wird, die Deutsche Bank. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.08.01 22:56:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Illusionisten, die da an irgendwelche Entschädigungen basteln
      diese Sorte Lemminge versteht die Börse nicht.
      Sollten bei Lottogesellschaften auf ausgebliebene jakktopf-
      einvernahmen klagend jammern.
      Da werden sie geholfen!

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      Avatar
      schrieb am 12.08.01 23:11:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ bruchzahl:

      Wer weiss ... immerhin waren sie bereits gegen Audi erfolgreich!

      Es wäre jedenfalls allen Telekom-Aktionären zu gönnen, wenn für sie ein Schadenersatz vom unfähigen DTE-Management erstritten würde. So lachen sich Sommer & Co. doch nur ins Fäustchen, verballern weiterhin Milliarden und streichen ungerechtfertigterweise auch noch dicke Gehälter ein!

      Ein fähiger und erfolgreicher Unternehmenslenker soll anständig bezahlt werden, aber für diese Leistung der letzten Jahre... :confused: Normalerweise müsste Sommer noch etwas bezahlen, dafür, dass man ihn immer noch weiter beschäftigt! :D
      Avatar
      schrieb am 13.08.01 17:51:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die nicht zuletzt anhand ihres immer noch astronomischen KGVs überteuerte DTE-Aktie verliert weiter an Boden:



      Nun nimmt die Situation auf politischer Ebene regelrecht abstruse Züge an. So berichtet das Handelsblatt folgendes:


      FDP schlägt T-Aktien zum Sonderpreis für geschädigte Anleger vor

      Der Einbruch der T-Aktie verunsichert Anleger wie Politiker. Der Kurs notiert fast dort, wo 1996 der Höhenflug begann. Erstzeichner denken an Verkauf, Politiker an Hilfsaktionen.


      sm/HB BERLIN. Das Kursdesaster derTelekom-Aktie ruft die Politik auf den Plan. Das angeschlagene Vertrauen in die Aktie soll wiederhergestellt werden. Der stellvertretende FDP-Chef Rainer Brüderle fordert daher, der Bund solle seine Anteilsscheine „den gebeutelten Aktionären als Wiedergutmachung der Verluste und zur Förderung der Aktienkultur zu Vorzugskonditionen abgeben“.

      Viele T-Anleger sitzen bereits auf dicken Verlusten. Selbst Erstzeichnern droht dies nun, nachdem der Kurs am Freitag unter 19 Euro gefallen ist und nur knapp darüber geschlossen hat. FDP-Politiker Brüderle verlangte gegenüber dem Handelsblatt, es müssten insbesondere diejenigen begünstigt werden, die bei der dritten Tranche der Telekom-Privatisierung 66,50 Euro für die T-Aktie bezahlt haben. Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) wies dies zurück. „Man kann auf solche Börsensituationen nicht mit Bonus-Geschenken reagieren. Das weiß auch Herr Brüderle“, sagte ein Sprecher Eichels dem Handelsblatt.

      Der FDP-Politiker sieht das anders. „Die Menschen haben dem Staat als Verkäufer von Aktien besonders vertraut. Deshalb muss er einen Beitrag leisten, das angeschlagene Vertrauen wiederherzustellen“ Der Staat sollte auch seine Anteile veräußern, um den Konflikt zwischen Eigentümerinteressen und Regulierungsaufgaben aufzulösen. Die Regierung müsse aufhören, diese Zwitterrolle zu spielen.

      Der Bund besitzt noch ein knappes Drittel der Telekom-Aktien selbst. Weitere gut 12 % sind bei der überwiegend bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geparkt. Diese seien durchschnittlich mit rund 16 Euro bewertet. Trotz des aktuellen Kursverfalls „stellt sich die Frage nach einer Wertberichtigung nicht“, erklärte ein KfW-Sprecher dem Handelsblatt. „Konkrete Überlegungen über den Verkauf dieser Anteile gibt es nicht, im derzeitigen Börsenumfeld schon gar nicht“, fügte der KfW-Sprecher hinzu. Auch Eichel hat nach den Worten seines Sprechers „derzeit keine Pläne“ für weitere Privatisierungen von Telekom- oder Post-Aktien. Darüber werde frühestens im Oktober entschieden, wenn eine neue Konjunkturprognose vorliege. Bis dahin soll auch der Weg für weitere Verkäufe von Post-Aktien frei gemacht werden.

      Neben einem Börsengang sind weitere Veräußerungen an die KfW denkbar. Der Finanzminister hatte sich so in der Vergangenheit Privatisierungseinnahmen verschafft, wenn die Börse schlecht lief.

      Telekom-Chef Ron Sommer drohte unterdessen der Deutschen Bank Konsequenzen an, weil das Institut ein dickes Aktienpaket verkauft hatte. Dem „Spiegel“ sagte er, die Transaktion werde juristisch geprüft. Bei der Telekom sei in nur wenigen Tagen ein Wert von fast 40 Mrd. DM vernichtet worden. „Große Finanzinstitute“ hätten eine Verantwortung gegenüber den Unternehmen und dem Markt. Aktionärsschützer warfen der Deutschen Bank vor, sie habe der Aktienkultur einen Bärendienst erwiesen.
      Avatar
      schrieb am 15.08.01 09:21:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Passend zum Thema, gefunden hier:
      http://www.handelsblatt.com/hbiwwwangebot/fn/relhbi/sfn/buil…


      Anlegerschützerin verklagt Telekom auf Schadenersatz

      Die Deutsche Telekom sieht sich nach dem Verfall ihres Aktienkurses mit einer Sammelklage von enttäuschten Anlegern konfrontiert.



      ddp/vwd MÜNCHEN. Die Münchener Anlegerschützerin und Rechtsanwältin Daniela Bergdolt hat die Telekom im Auftrag zahlreicher Aktionäre auf Schadenersatz verklagt. Ihre Mandanten hätten aus der dritten Tranche der Telekom im Juni 2000 Aktien erworben, teilte Bergdolt, bayerische Landesgeschäftsführerin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), am Dienstag mit.

      Die Klage stütze sich auf Prospekthaftungsansprüche. So sei im Emissionsprospekt zur Kapitalerhöhung das Immobilienvermögen der Telekom mit rund 4 Mrd. DM zu hoch bewertet worden. Bereits im Februar 2001 habe die Telekom das Immobilienvermögen mit 2 Mrd. Euro pauschal wertberichtigen müssen. Nach Auffassung von Bergdolt gibt es zahlreiche Anhaltspunkte, dass diese Wertberichtigung bereits im Emissionsprospekt hätte erfolgen müssen. Die Bonner Staatsanwaltschaft habe bereits die Ermittlungen aufgenommen.

      Eine Klage gegen die Deutsche Bank schloss Bergdolt nicht aus. Diese habe zu Beginn der vergangenen Woche eine Kaufempfehlung für die Telekom-Aktie herausgegeben und einen Tag später ein großes Aktienpaket im Kundenauftrag verkauft. Analysten müssten für ihre Kaufempfehlungen zur Verantwortung gezogen werden, sagte Bergdolt
      Avatar
      schrieb am 15.08.01 20:48:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ein weiterer Beweis für das wohl „unfähigste Management Deutschlands“:


      BONN/SEATTLE (dpa-AFX) - Der US-Mobilfunkbetreiber VoiceStream hat im ersten Halbjahr tiefrote Zahlen geschrieben.

      Die Nettoverluste der neuen Tochterfirma der Deutschen Telekom verdoppelten sich gegenüber der Vorjahresperiode
      auf 1,3 Mrd. US-Dollar (rund 3 Mrd. DM). :eek: Das teilte VoiceStream in einem Bericht an die US-Börsenaufsicht SEC am Mittwoch mit.

      Die Verluste vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITA) seien vom ersten auf das zweite Quartal 2001 aber rückläufig gewesen, erläuterte ein Telekom-Sprecher die vorgelegten Zahlen. "Wir sehen VoiceStream auf dem richtigen Weg". Für das gesamte Jahr erwartet Unternehmens-Chef John Stanton einen EBITA-Verlust von 300 Mio. USD. Bis Ende Juni war ein Fehlbetrag von 265 Mio. USD aufgelaufen.

      Wie es weiter hieß, erhöhte VoiceStream seinen Umsatz in den ersten sechs Monaten um 116 Prozent auf knapp 1,6 Mrd. USD. Den Anstieg führte die Telekom-Tochter unter anderem auf den Erwerb der Mobilfunkbetreiber Omnipoint und Aerial im Februar und Mai vergangenen Jahres sowie auf internes Wachstum zurück. Einschließlich Powertel telefonierten Ende Juni rund sechs Mio. Menschen im Netz von VoiceStream. Die Telekom Ende Mai ihren bislang größten Zukauf abgeschlossen und damit den Einstieg in den US-Markt geschafft./DP/rh

      Autor: dpa - AFX (© dpa),20:00 15.08.2001


      Das muss man sich einmal vorstellen: ... die Nettoverluste von rund 3 Mrd. DM – im ersten Halbjahr!!! :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.08.01 21:57:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo Leute,

      ich sehe mir gerade das länderspiel an und was muß ich sehn. Da wird werbung für t-online und t-mobile gemacht.

      Herr Sommer es reicht, wie gehen sie mit dem geld unseres unternehmens um. Haben wir nicht schon genug schulden, muß das geld noch mit beiden händen für unsinnige und absolut unnütze werbung aus dem fenster geworfen werden.
      Lassen sie uns doch das geld sparen und davon lieber ihre abfindung zahlen damit sie entlich gehn.

      Der nächste punkt ist in tageszeitungen anzeigen zu schalten. Was soll dass?
      Sind sie nun ganz von der rolle.

      Also die telekom ist bestimmt nicht die schlechteste firma, aber was sie mit ihrem machthunger, ja machthunger und größenwahn anstellen ist nicht mehr zu ertragen.

      Tun sie uns allen einen gefallen und nehmen sie ihren hut.
      Avatar
      schrieb am 15.08.01 23:17:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ DerSchaetzer:

      Geld verbrennen ist doch Rons Spezialität! :D

      Hier noch ein Kommentar dazu seitens w:o (von heute):


      Dt. Telekom: Die Hoffnung stirbt zuletzt

      Ein Kommentar von w:o-Redakteur Robert Sopella

      Die Deutsche Telekom kommt nicht zur Ruhe. Unternehmens-Chef Ron Sommer griff heute zu einer recht außergewöhnlichen – und wohl auch kostspieligen – Imagekampagne. In den Pflichtblättern der Deutschen Börse versucht sich der Telekom-Stratege in einer ganzseitigen Anzeige vor seinen Aktionären zu rechtfertigen.

      Stur wiederholt Sommer in diesem „Offenen Brief an die Aktionäre“ die schon zur Vorlage der vorläufigen Halbjahreszahlen benutzten Argumente: „Umsatz um mehr als 17 Prozent gesteigert“, „Konzernüberschuss um rund 20 Prozent gesteigert“. Letzteres mit dem zarten Hinweis darauf, dass die Steigerung natürlich nur ohne Goodwill, UMTS-Kosten, SprintFon-Verkauf und VoiceStream zustande kam.

      Kein Wort davon, dass der Konzernverlust im ersten Halbjahr inklusive dieser Komponeten bei rund 400 Mio. Euro liegt. Kein Wort von dem auf fast 70 Mrd. Euro gestiegenen Schuldenberg. Von einem „offenen Brief“ im wahrsten Sinne seiner Bedeutung kann man dabei nun wahrlich nicht mehr sprechen.

      Gebracht hat die Kampagne zunächst gar nichts. Die Aktie der Deutschen Telekom gehört erneut mit einem deutlichen Abschlag zu den Verlierern des Tages. „Wir hoffen sehr auf das Vertrauen und die Beständigkeit unserer Aktionäre“, schließt Sommer seinen Appell an die T-Aktionäre und diejenigen, die es vielleicht noch werden wollen. „Hoffnung“ lautet also die Maxime. Und die – und das beruhigt zumindest ein wenig – stirbt ja bekanntlich zuletzt.

      w:o-Autor: Robert Sopella, 16:36 15.08.01

      :laugh:


      Hier nochmal die Meldung zu den katastrofalen VoiceStream-Zahlen, allerdings von finance online. Unglaublich, aber war: Es war sogar noch beschönt von dpa-afx dargestellt:

      finance online-Nachricht (USA)

      Mittwoch, 15.08.2001, 18:06 VoiceStream mit deutlich höherem Verlust

      VoiceStream, die Mobilfunkeinheit der Deutschen Telekom, veröffentlichte heute einen operativen Verlust für das erste Halbjahr in Höhe von 575 Mio. Dollar. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht dies einem Anstieg von fast 120 Prozent. Der Nettoverlust lag sogar bei 722 Mio. Dollar.

      Gleichzeitig konnte der Umsatz allerdings um 80 Prozent auf (lediglich) 817 Mio. Dollar gesteigert werden.

      Im Mai hatte die Telekom VoiceStream für 50,7 Mrd. Dollar übernommen. :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 17:41:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zur folgfolgenden Meldung gibt es eigentlich nichts hinzuzufügen. Da fehlen einem einfach die Worte:


      Deutsche Telekom: Ron Sommer und die Grossbanken

      Händlern zufolge, würden insbesondere die Versuche der Telekom zur Stützung ihres Aktienkurses „dem Markt wirklich übel aufstossen“. So habe das Unternehmen verschiedenen Investmentbanken angeboten, sie zukünftig bei Finanz-Transaktionen zu bevorzugen, wenn sie dafür im Gegenzug von Telekom-Verkäufen im Auftrag von Grossaktionären absehen würden. Dies berichtete die Financial Times Deutschland unter Berufung auf Bankenkreise und Brancheninsider in ihrer Ausgabe von Donnerstag. Weiter heisst es, dass die Telekom bei Investment-Transaktionen mit Abstand die höchsten Provisionen zahle.

      Ein solches Gebaren, dass „nichts anderes als der Versuch einer Bestechung“ sei, ist „doch in der Regel das letzte Mittel, wenn gar nichts mehr geht“, so der Händler. Ron Sommer scheine „offenbar für das eigene Unternehmen jede Hoffnung aufgegeben zu haben“.

      :eek: :eek: :eek:


      Avatar
      schrieb am 20.08.01 16:58:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      Das Interesse seitens der Telekom-Anleger scheint sich ja stark in Grenzen zu halten, daher ist dies mein letztes Posting zum Thema:

      150 Klagen gegen die Deutsche Telekom

      ap HARPSTEDT/BONN. Einen Wäschekorb mit rund 150 Klagen enttäuschter Aktionäre gegen die Deutsche Telekom wollen Anwälte am Dienstag beim Landgericht Frankfurt einreichen. Wie der Harpstedter Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen am Montag erklärte, werfen die Aktionäre in ihrer so genannten Prospekthaftungsklage der Telekom vor, in den Prospekten zum zweiten (Juni 1999) und dritten (Juni 2000) Börsengang falsche Angaben zu den Immobilienwerten des Unternehmens gemacht zu haben.

      Nach dem Absturz der T-Aktie weit unter die Ausgabekurse der Jahre 1999 und 2000 von 37,50 beziehungsweise 63,50 € (für Privatanleger unter Ausnutzung aller Vergünstigungen) verlangen die klagenden Aktionäre die Rücknahme der erworbenen Aktien gegen Erstattung des Kaufpreises. Die Klage musste nach Angabe des Anwalts jetzt eingereicht werden, da sonst möglicherweise eine seit 21. Februar laufende Verjährungsfrist ein weiteres Vorgehen verhindert hätte. Eine Entscheidung werde nicht Frühjahr 2002 erwartet.

      Am 21. Februar hatte die Telekom den Buchwert ihrer Immobilien offiziell um zwei Mrd. € (knapp vier Mrd. DM) nach unten berichtigt. Damit sank der Konzernüberschuss, der in der vorläufigen Bilanz für 2000 gut einen Monat zuvor noch mit 7,4 Mrd. € angegeben worden war, auf 5,9 Mrd. €. Gleichzeitig beschleunigte sich der Niedergang der Telekom-Aktie, die am 6. März 2000 mit einem Xetra-Schlusskurs von 103,50 € ihr absolutes Hoch erreicht hatte. Am Montagnachmittag lag die Aktie nurmehr knapp über 17 €.

      HANDELSBLATT, Montag, 20. August 2001




      Erläuterung zum Thema FRISTABLAUF zum 21.08.2001 (der Website http://www.t-ax.de entnommen)

      § 45 n. F. BörsG Unrichtiger Börsenprospekt

      (1) Der Erwerber von Wertpapieren, die auf Grund eines Prospektes zum Börsenhandel zugelassen sind, in dem für die Beurteilung der Wertpapiere wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig sind, kann ...

      2. von denjenigen, von denen der Erlaß des Prospektes ausgeht,
      als Gesamtschuldnern die Übernahme der Wertpapiere gegen Erstattung des Erwerberpreises, soweit dieser den ersten Ausgabenpreis der Wertpapiere nicht überschreitet, und der mit dem Erwerber verbundenen üblichen Kosten verlangen, sofern das Erwerbsgeschäft nach Veröffentlichung des Prospektes und innerhalb von 6 Monaten nach erstmaliger Einführung der Wertpapiere abgeschlossen wurde. Ist ein Ausgabepreis nicht festgelegt, gilt als Ausgabepreis der erste nach Einführung der Wertpapiere festgestellte oder gebildete Börsenpreis, im Falle gleichzeitiger Feststellung oder Bildung an mehreren inländischen Börsen der höchste erste Börsenpreis. Auf den Erwerb von Wertpapieren desselben Emittenten, die von den in Satz 1 genannten Wertpapieren nicht nach Ausstattungsmerkmalen oder in sonstiger Weise unterschieden werden können, sind die Sätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden.

      (2) Ist der Erwerber nicht mehr Inhaber der Wertpapiere, so kann er die Zahlung des Unterschiedbetrages zwischen den Erwerbspreis, soweit dieser den ersten Ausgabepreis nicht überschreitet, und dem Veräußerungspreis der Wertpapiere sowie der mit dem Erwerb und der Veräußerung verbundenen üblichen Kosten verlangen. Absatz 1 Satz 2 und 3 ist anzuwenden.

      (3) Sind Wertpapiere eines Emittenten mit Sitz im Ausland auch im Ausland zum Börsenhandel zugelassen, besteht ein Anspruch nach Absatz 1 und 2 nur, sofern die Wertpapiere auf Grund eines im Inland abgeschlossenen Geschäfts oder einer ganz oder teilweise im Inland erbrachten Wertpapierdienstleistung erworben wurden.

      (4) Einem Prospekt steht eine schriftliche Darstellung gleich, auf Grund deren Veröffentlichung der Emittent von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospektes befreit wurde.


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