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    Honorarrechnung - Wie geht`s? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.08.01 18:52:09 von
    neuester Beitrag 12.08.01 19:56:00 von
    Beiträge: 6
    ID: 454.173
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      Avatar
      schrieb am 12.08.01 18:52:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo,

      ich hab ein wenig gejobt, und mein arbeitgeber sagte mir, dass ich als student eine honorarrechnung stellen könnte, damit er mir das geld nicht schwarz ausbezahlen muss.

      wer kann mir sagen was da alles rein muss, bzw. hat einen mustertext?

      vielen dank!
      gruss
      jack
      Avatar
      schrieb am 12.08.01 18:56:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vielleicht sollte drinstehen, wieviel Du willst?
      Avatar
      schrieb am 12.08.01 19:07:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ quadratus

      schon klar, aber mir geht`s um die form, die aufmachung.
      sieht sie so aus wie eine gewöhnliche rechnung, nur mit der
      überschrift honorarrechnung, oder muss ich mehr beachten? z.b. muss ich mehrwertsteuer verlangen?

      mfg
      jack
      Avatar
      schrieb am 12.08.01 19:27:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also gut, wenn Du Glücklicher noch nie eine Rechnung erhalten hast, da steht dann drin:

      von wem? (Deine simple(!) Adresse.)
      an wen?
      wann?
      was?
      wieviel?
      wohin? Bankverbindung
      ggfs. bis wann?

      Form: Freistil , sinnvollerweise aber lesbar (eine Rechnung muss nicht schön sein, nur groß :laugh: ) und vergleichbar einem Brief etc.

      MwSt. verlangen kannst nur, wenn Du auch dazu berechtigt bist. Zunächst mal nicht (als Schüler/Student etc.). Bei angemeldetem Gewerbe meldet sich das Finanzamt ohnehin bei Dir, dann ist in aller Regel MwSt. möglich/zwingend erforderlich -> vor Jahren gab`s die Regelung (weiss nicht, ob die heute noch gilt) für Kleingewerbetreibende, dass die bei geringen Jahresumsätzen die MwSt. ganz oder teilweise behalten durften. Finanzamt anrufen, da sitzen echte Menschen am Telefon! Kost nix!

      HTH!
      Avatar
      schrieb am 12.08.01 19:35:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ach so,
      schreib `Rechnung` drüber - ob das Honorar oder Warenlieferung oder sonstwas ist, ist formal gesehen schnurz.

      Höfliche Menschen mit grossem Stundensatz (wie mein Steuerberater) schreiben etwa so: Für.... erlaube ich mir zu berechnen...., bei netten Menschen mit Sozialhilfesätzen (wie bei mir) reicht: 2 Std. blabla à xx € = xy €

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      Avatar
      schrieb am 12.08.01 19:56:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      vielen dank erstmal. mich hat das wort honorarrechnung an sich etwas abgeschreckt. da es sich anscheinend um eine gewöhnliche rechnung handelt ist somit alles klar.

      gruss, jack


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