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    Habe eine Handy-Schwätzerin fast überfahren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.08.01 19:40:51 von
    neuester Beitrag 20.08.01 20:58:03 von
    Beiträge: 13
    ID: 457.732
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      Avatar
      schrieb am 19.08.01 19:40:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      ...Zum Glück ist nichts passiert.

      Sie stand mit ihrem Kind längere Zeit ca 1 Meter vom Strassenrand
      (an einer Zebra) und telefonierte. Da sie dabei in die ferne Leere
      glotzte, bremste ich von erlaubten 50 auf 20 km/h (!) ab.

      Als sie anscheinend eine Wegbeschreibung des Gesprächpartners
      begriffen hat, sprang sie direkt vor meine Haube. Ihr habt
      die wütenden Gesichter der Passanten und Angst in meinen Augen
      leider nicht sehen können!

      Obwohl nichts passiert ist, hätte mich die Rechtslage interessiert,
      wenn es zu einem solchen Unfall gekommen wäre. Ich befuerchte,
      daß mich eventuell irgendwelche Pseudozeugen anzeigen könnten,
      die erst beim Bremsmanöver hingeschaut haben.

      cheers, guuruh
      Avatar
      schrieb am 19.08.01 19:45:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja diese Dumpfpfeifen die nicht geschaffen worden sind beides gleichzeitig zu koordinieren.

      Ich schätze mal grobe Fahrlässigkeit der Frau die Du dann
      beweisen hättest müssen.
      Avatar
      schrieb am 19.08.01 19:55:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      als Autofahrer bist Du fast immer angeschmiert, wenn es einen Unfall mit Fußgänger oder Radfahrer gibt...
      die hätten Dich fix und fertig gemacht - wäre auf jeden Fall schwerer bestraft worden als in Deutschland Kinderschändung...
      Avatar
      schrieb am 19.08.01 20:24:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      @gurine

      Selbst wenn Du einwandfrei Deine Unschuld nachweisen kannst, biste bei einem Unfall mit Radfahrer bzw. Fußgänger immer mit ner Teilschuld dabei.

      Mich hat mal ein Radfahrer mit nem Affenzahn rechts überholt als ich mit dem Motorrad abbiegen wollte, trotz Zeugen das ich geblinkt hatte, mußte ich mein Motorrad(6000,-- DM Schaden) selbst bezahlen, und sein blödes Fahrrad obendrein. Mein Anwalt konnte mir da auch nicht helfen. Als motorisierter Verkehrsteilnehmer mußt Du immer imstande sein rechtzeitig zum stehen zu kommen wenn Du Radfahrer oder Fußgänger siehst.
      Dumm nur in meinem Fall das der Radfahrer so schnell war das ich ihn erst bemerkte als er mir reinfuhr. Hat mir aber auch nicht gehelft.

      Chris
      Avatar
      schrieb am 19.08.01 21:18:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Defensive, vorrausschauende und rücksichtsvolle Fahrweise ist Pflicht. Dazu gehört eben auch, auf dumme, träumende und sonstige anderen Spinner im Straßenverkehr aufpassen. Egal ob Fußgänger, Radfahrer, Motorradfahrer, Autofahrer, LKW-Fahrer und auch Rollstuhl-Fahrer (mir mal passiert).

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      Avatar
      schrieb am 19.08.01 21:32:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hätte vor ein paar Tagen bei einer Fahrt beinah eine

      Oma von der Straße geschossen ,bleibt die Dame doch

      mit Ihrem Gehstock an so einem Gnubbel von Fußwegmakierung

      hängen.

      Mein Hirn hatte das nicht vorgesehen,bin vor Schreck

      voll in die Eisen und mußte den Wagen auf den Fußweg ziehen.

      Hinterher 3 Zigaretten um wieder normal zu werden.
      Avatar
      schrieb am 19.08.01 21:49:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      goil :D
      Avatar
      schrieb am 19.08.01 21:55:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Es war halt ein Zebrastreifen und Du mußt als motorisierter
      Verkehrsteilnehmer damit rechnen, daß ein Fussgänger über den Zebrastreifen geht, auch wenn Du meinst, sie sei so tief
      in ihr Gespräch verwickelt. Es läge an Dir zu beweisen, daß
      sie sich groß fahrlässig verhalten hat, aber das gäbe Dir
      immerhin noch ne Teilschuld, weil Du den Zebrastreifen wie
      so eine Art Vorfahrtsschild behandeln mußt, auch wenn der
      Fussgänger noch steht.

      NewMax
      Avatar
      schrieb am 19.08.01 22:00:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zebrastreifen gehören abgeschaft und durch Ampeln geregelt.

      Da wird soviel Fehlverhalten produziert.

      Am schlimmsten finde ich wenn Radfahrer rüberkacheln.
      Avatar
      schrieb am 19.08.01 22:03:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      meine natürlich abgeschafft bloß so für die Erbsenzähler.
      Avatar
      schrieb am 20.08.01 16:33:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      Danke für Eure Kommentare. Meiner Rücksicht war eben zu verdanken,
      daß nichts passiert ist.

      Dabei drängt sich die Frage auf, wo die Grenze der Vorausschaubarkeit
      und Verantwortung liegt. Soll ein Passant, der in der Nähe
      einer Zebra telefoniert oder Buch liest, den gesammten Verkehr ausbremsen?
      Wo liegt hier die Schwelle einer Nötigung?

      cheers, guuruh
      Avatar
      schrieb am 20.08.01 20:36:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      Am Zebrastreifen hast du keine Change !
      Weil du anhalten MUST sobald ein Fußgänger am Zebrastreifen steht!
      Habt ihr alles aus dem Führerscheinunterricht vergessen :O :O

      Ich bin seinerzeit durch die Führerschein Prüfung gefallen,
      weil so `ne Tussi von der linken !!! Fahrbahnseite auf den
      Zebrasteifen gerannt ist. Da wär überhaupt nichts passiert.

      HG
      Avatar
      schrieb am 20.08.01 20:58:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      In der Schweiz ist das cool mit den Zebrastreifen.
      Die haben zwar welche, aber sie lassen keine
      Fussgaenger daruebergehen, das heisst die halten
      nicht an, manchmal geben Sie auch Vollgas. Wenn
      Du als unwissender Auslaender am Zebrastreifen
      anhaeltst, um einen Fussgaenger hinueberzulassen,
      fragt er erst nochmal per Handzeichen nach und
      wartet auf deutliche Zeichen, sonst geht er nicht.

      Wenn er sich dann ganz sicher ist, geht er los und
      bedankt sich in ueberschwenglichster Weise, mir ist
      auch schon durchs Autofenster die Hand geschuettelt
      worden. Da halt ich gern mal an, wenn ich gerade
      nicht in Eile bin.

      Also die mit dem Handy war noch nie in der Schweiz.
      Das haette sie nicht ueberlebt.

      suzi


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