Bitte um Hilfe......Steuerfrage - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.08.01 19:04:30 von
neuester Beitrag 28.08.01 18:42:48 von
neuester Beitrag 28.08.01 18:42:48 von
Beiträge: 13
ID: 460.551
ID: 460.551
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 737
Gesamt: 737
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 38 Minuten | 7888 | |
vor 30 Minuten | 5021 | |
vor 1 Stunde | 2630 | |
vor 1 Stunde | 2620 | |
vor 1 Stunde | 2348 | |
vor 35 Minuten | 2089 | |
vor 51 Minuten | 2040 | |
vor 50 Minuten | 1787 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.829,56 | -1,43 | 239 | |||
2. | 3. | 162,88 | +0,46 | 94 | |||
3. | 2. | 9,0350 | -6,32 | 90 | |||
4. | 4. | 0,1920 | -1,03 | 84 | |||
5. | 6. | 0,0330 | +56,40 | 52 | |||
6. | 14. | 6,8600 | +1,81 | 51 | |||
7. | 34. | 0,6400 | -54,29 | 49 | |||
8. | 13. | 425,57 | -13,76 | 47 |
Wenn ich einen Hauptjob habe (Jahreseinkommen über 100.000)
und zusätzlich einem geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (630 DM Job) eingehe, muss ich dieses dann bei meinem Lohnsteuerjahreausgleich angeben, bzw wird der Nebenjob dann wie mein Haupteinkommen besteuert?
Danke für Antworten
und zusätzlich einem geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (630 DM Job) eingehe, muss ich dieses dann bei meinem Lohnsteuerjahreausgleich angeben, bzw wird der Nebenjob dann wie mein Haupteinkommen besteuert?
Danke für Antworten
Ja. Der 630,-DM-Job bleibt nur unbesteuert,- besser:unterliegt dem Grunde nach nich der Besteuerung, wenn KEINE weiteren Einkünfte generiert werden.
MfG dowi
MfG dowi
@ dowi
DANKE
DANKE
Ich glaube, Du mußt hier sowieso eine Einkommensteuererklärung abgeben (nicht nur LSt-jahresausgleich) in der meines Erachtens auch die Einkünfte aus dem 630 DM Job anzugeben sind, da Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern.
Ich meine, dass in Deinem Fall die Einkünfte aus dem 630 DM Job zu Deinem Haupteinkommen addiert werden und somit ganz normal versteuert werden müssen.
Bin aber nicht ganz sicher. Würde mich aber interessieren, wie es gesetzlich ist.
Grüße Z
Bin aber nicht ganz sicher. Würde mich aber interessieren, wie es gesetzlich ist.
Grüße Z
Du mußt die die Lohnsteuerkarte Klasse 6 vorlegen, d.h. lohnsteuerpflichtig,
Diese zusammen mit der Lohnsteuerkarte Klasse 1 (oder 3 oder 5) in der Einkommensteuererklärung mit abgenen und die Einkünfte erklären.
Desweitern ist dann das 630 DM beschäftigungsverhältnis voll
sozialversicherungspflichtig. D.h. 3,5 % AV, 9,15 % RV, 6,5% KV.
Von 630 DM bleiben dann ca. 360 netto.
Ich kenne kaum einen Arbeitgeber/Arbeitnehmer, der solch eine Konstellation eingeht.
Da hatt lafontaine ganze Arbeit geleistet.
Und die rentenkasse + Krankenkassen haben steigende Einnahmen.
Gruß Nele@
Diese zusammen mit der Lohnsteuerkarte Klasse 1 (oder 3 oder 5) in der Einkommensteuererklärung mit abgenen und die Einkünfte erklären.
Desweitern ist dann das 630 DM beschäftigungsverhältnis voll
sozialversicherungspflichtig. D.h. 3,5 % AV, 9,15 % RV, 6,5% KV.
Von 630 DM bleiben dann ca. 360 netto.
Ich kenne kaum einen Arbeitgeber/Arbeitnehmer, der solch eine Konstellation eingeht.
Da hatt lafontaine ganze Arbeit geleistet.
Und die rentenkasse + Krankenkassen haben steigende Einnahmen.
Gruß Nele@
nelle@ hat recht. von den 630,00 eiern bleibt gerade mal die hälfte. wer geht dafür noch zum arbeiten? frag` doch mal nach ob sie`s nicht cash machen!
servus der bayer
servus der bayer
Kommt darauf an wie Du Dich mit Deinem Arbeitgeber vom Nebenjob arrangierst.
Wenn dein AG Nebenjob die 630.- pauschal versteuert, dh er übernimmt die Steuer und Du die 22% Renten u. Krankenversicherung lohnt es sich für Dich doppelt:
1. Du hast von 630.- ca 490.- ausbezaht.
2. Die Steuerkarte bleibt leer.
mfg ulfi
Wenn dein AG Nebenjob die 630.- pauschal versteuert, dh er übernimmt die Steuer und Du die 22% Renten u. Krankenversicherung lohnt es sich für Dich doppelt:
1. Du hast von 630.- ca 490.- ausbezaht.
2. Die Steuerkarte bleibt leer.
mfg ulfi
Natürlich ist Stkl 6 doof und bringt erst mal hohe Abzüge.
Aber der denkende Mensch zählt am Jahresende zusammen wenn die Gesamt-Steuer berechnet wird.
Gruß specunia
Aber der denkende Mensch zählt am Jahresende zusammen wenn die Gesamt-Steuer berechnet wird.
Gruß specunia
Kurze Zusammenfassung:
Bei Pauschalierung der Steuer (die Pauschalsteuer zahlt der Arbeitgeber zahlen)
brauchst du den Nebenjob nicht zusätzlich mit deinem Haupteinkommen
versteuern § 40 Abs. 3 EStG.
Wenn du eine Lohnsteuerkarte vorlegst, dann muß der Nebenjob zusammen mit dem
Hauptjob versteuert werden.
Jetzt zur Sozialversicherung:
Wie nele schon sagte besteht für den Nebenjob volle Sozalversicherungspflicht,
weil er neben dem Hauptjob ausgeübt wird.
Nur die Arbeitslosenversicherungspflicht für den Nebenjob entfällt. Pflegeversicherung kommt noch
hinzu:
Krankenvers. ca. 7%
Pflegevers. 0,85 %
Rentenvers. 9,55 %.
Das wird von den 630,-- abgezogen. Der Arbeitgeber muß die selben Beträge noch als Arbeitgeberanteil aufwenden.
Wenn der Verdienst aus dem Hauptjob und aus dem Nebenjob jedoch die
Beitragsbemessungsgrenzen übersteigt (das ist hier bei der KV/PV der Fall),
unterliegt der übersteigende Betrag nicht der SV-pflicht.
Gruß
SanTau
Bei Pauschalierung der Steuer (die Pauschalsteuer zahlt der Arbeitgeber zahlen)
brauchst du den Nebenjob nicht zusätzlich mit deinem Haupteinkommen
versteuern § 40 Abs. 3 EStG.
Wenn du eine Lohnsteuerkarte vorlegst, dann muß der Nebenjob zusammen mit dem
Hauptjob versteuert werden.
Jetzt zur Sozialversicherung:
Wie nele schon sagte besteht für den Nebenjob volle Sozalversicherungspflicht,
weil er neben dem Hauptjob ausgeübt wird.
Nur die Arbeitslosenversicherungspflicht für den Nebenjob entfällt. Pflegeversicherung kommt noch
hinzu:
Krankenvers. ca. 7%
Pflegevers. 0,85 %
Rentenvers. 9,55 %.
Das wird von den 630,-- abgezogen. Der Arbeitgeber muß die selben Beträge noch als Arbeitgeberanteil aufwenden.
Wenn der Verdienst aus dem Hauptjob und aus dem Nebenjob jedoch die
Beitragsbemessungsgrenzen übersteigt (das ist hier bei der KV/PV der Fall),
unterliegt der übersteigende Betrag nicht der SV-pflicht.
Gruß
SanTau
Bei einem Hauptjob mit 100 TDM würde ich auf einen 630 DM Job verzichten. Was soll das bringen?
@ Nataly
Da bin ich ganz Deiner Meinung.
Da bin ich ganz Deiner Meinung.
Zu Nr. 10:
" Wenn du eine Lohnsteuerkarte vorlegst, dann muß der Nebenjob zusammen mit dem
Hauptjob versteuert werden."
Zur Klarstellung: Das bedeutet, daß von den 630,-- DM
auch noch Lohnsteuer, je nach Lohnsteuerklasse,
abgezogen wird.
" Wenn du eine Lohnsteuerkarte vorlegst, dann muß der Nebenjob zusammen mit dem
Hauptjob versteuert werden."
Zur Klarstellung: Das bedeutet, daß von den 630,-- DM
auch noch Lohnsteuer, je nach Lohnsteuerklasse,
abgezogen wird.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
228 | ||
96 | ||
90 | ||
76 | ||
53 | ||
49 | ||
48 | ||
44 | ||
42 | ||
33 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
28 | ||
27 | ||
27 | ||
26 | ||
26 | ||
24 | ||
23 | ||
22 | ||
21 | ||
21 |