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    DGAP-Ad hoc: Met@box AG <DE0006921208> deutsch = - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.08.01 13:59:03 von
    neuester Beitrag 25.08.01 11:00:03 von
    Beiträge: 39
    ID: 461.039
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      Avatar
      schrieb am 24.08.01 13:59:03
      Beitrag Nr. 1 ()

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------

      Klage der SdK zugestellt

      Die seitens der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) angekündigte Schadenersatzklage ist - als gemeinsame Klage mit weiteren Aktionären der Met@box AG am 23. August 2001 zugestellt worden.

      Der vorläufige Insolvenzverwalter der Met@box AG, Rechtsanwalt Michael Graaff, räumt dieser Klage auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtssprechung nur geringe Erfolgschancen ein.

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 24.08.2001 -------------------------------------------------------------------------------- WKN: 692 120; Index: Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart

      241357 Aug 01



      Autor: import DGAP.DE (),13:59 24.08.2001

      Avatar
      schrieb am 24.08.01 14:16:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Aha Graaf reagiert sofort mit einem Kommentar auf die Zustellung der Klage der SdK, bei der nicht erfolgten Bareinlage hats a bisserl länger gedauert und zudem nur auf Druck von aussen. Vielleicht könnte man den Ausdruck "vorläufiger starker IV" durch "schwacher Met@boxhandlanger" ersetzen...
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 14:24:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Was soll`s ?

      einen Insolvenzverwalter braucht es ja eigentlich sowieso nicht mehr!
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 14:26:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Könnte das ein Grund sein, warum der Investor gestern abgesprungen ist (Klage ging gestern ein)? Haftet im Falle eines
      Schuldspruchs auch die MBX AG??

      Dann wäre natürlich klar, daß niemand investiert...

      derPanther
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 14:27:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      @sbi
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      Avatar
      schrieb am 24.08.01 14:32:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zeitung: Metabox unter Zeitdruck
      München (vwd) - Die von der Insolvenz bedrohte Metabox AG, Hildesheim, steht offensichtlich unter Zeitdruck, noch in dieser Woche soll der vorläufige Insolvenzverwalter Michael Graaff vor der Notwendigkeit stehen, eine Mio EUR zu beschaffen. Sonst führe an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kein Weg mehr vorbei, sagte er der "Süddeutsche Zeitung" (Freitagausgabe). Nachdem der Zeichner der Ende Juli beschlossenen Kapitalerhöhung um eine Mio EUR abgesprungen ist, treffe Graaff an diesem Freitag Vertreter der Groß- und Altaktionäre sowie der "Aktionärsgemeinschaft Metabox", um über eine kurzfristige Kapitalspritze zu verhandeln.

      Am Donnerstag hatte Metabox in einer Ad-hoc-Mitteilung die Absage des Investors veröffentlicht. Die Gruppe sei "unter den gegebenen Bedingungen" nicht an einem Investment interessiert, hieß es zur Begründung. Über anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten - unter anderem von Aktionärsseite - seien die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Ein Vorstandsmitglied des Unternehmens, Peter White, hat sein Amt in dieser Woche mit sofortiger Wirkung niedergelegt, hieß es bei gleicher Gelegenheit. Am Vortag war mit Bezug auf eine Unternehmenssprecherin ebenfalls berichtet worden, bei einer weiteren potenziellen Investorengruppe handele es sich um die israelische Ampa Investment Ltd.


      Ampa gelte als Auftraggeber des ersten, von Metabox im April letzten Jahres gemeldeten Vertrags über die Lieferung von 500.000 Set-Top-Boxen im Volumen von 0,5 Mrd DEM. Zu einer Lieferung soll es bis heute nicht gekommen sein. Wenige Wochen vor der Bekanntgabe des Auftrags soll Metabox ein größeres Aktienpaket im Wert von sieben Mio DEM aus genehmigtem Kapital an Ampa ausgegeben haben. Die Staatsanwaltschaft Hannover, die gegen derzeitige und ehemalige Vorstände von Metabox wegen des Verdachts der Kursmanipulation, des Kapitalanlagebetrugs und des Insiderhandels ermittelt, beschäftigt sich dem Zeitungsbericht zufolge auch mit dem Ampa-Auftrag.


      Die 80 Mitarbeiter der Metabox sollen für Juli keine Gehälter mehr bekommen haben. Bei der Vorfinanzierung der Gehälter von Seiten der Bank habe es "ein Problem" gegeben, wird Insolvenzverwalter Graaff zitiert. Gegenüber dem abgesprungenen Zeichner der Kapitalerhöhung habe Metabox nach Graaffs Einschätzung einen Rechtsanspruch auf Zahlung. Er will die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft geben, heißt es. Der Kurs der Metabox-Aktie verlor am Freitag vormittag um 17,1 Prozent auf 0,29 EUR. vwd/24.8.2001/mr

      24. August 2001, 11:23

      http://www.vwd.de/news/neuermarkt/270976.html

      ---


      ...Sonst führe an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kein Weg mehr vorbei, sagte er der "Süddeutsche Zeitung" (Freitagausgabe).

      ---

      Bin heute raus. 0,29 EURO :-(((
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 14:34:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      @der Panther
      Die Klage war schon gestellt, sie wurde nur heute offiziell zugestellt... Das wußte der Investor... Ja Met@box als juristische Person und Stefan Domeyer als natürliche Person wurden verklagt...
      Wahrscheinlich hat der IV kalte Füsse bekommen, nachdem die AGem am 20.8.2001 ihm auf den Schlips getreten war und morgen die 3-monatige Richtschnur erreicht sein wird... Deswegen die vielen ad hocs in den letzten Tagen...
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 14:36:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      Aber warum verklagt man MBX???

      Das schadet doch nur den verbliebenden Aktionären, wenn dadurch Investoren abgeschreckt werden...:(
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 14:42:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Soviel zu den Chancen:

      Und bei Infomatec war die Sache ja noch Eindeutiger! Vorstände saßen sogar schon in U-Haft!!

      21.08.2001 18:30

      Kein Schadenersatz


      Gericht weist Infomatec-Aktionär ab

      Falsche Pflichtmitteilungen des am Neuen Markt gelisteten Unternehmens hätten über den Geschäftsverlauf getäuscht, so der Kläger.




      Das Landgericht München I wies die Schadenersatzklage eines Kleinaktionärs gegen zwei frühere Vorstände der vor der Insolvenz stehenden Softwarefirma Infomatec ab.

      Der Kläger habe seinen Anspruch nicht ausreichend begründet, teilte das Gericht am Dienstag mit.

      Für 30.000 Mark Aktien gekauft

      Der Aktionär hatte für 30.000 Mark Infomatec-Aktien gekauft und angegeben, er sei durch seiner Meinung nach falsche Pflichtmitteilungen des am Neuen Markt gelisteten
      Unternehmens über den Geschäftsverlauf getäuscht worden.

      Der Aktienkurs hatte nach Meldungen über Verkaufserfolge in der Spitze mehr als 250 Euro erreicht, ist inzwischen aber drastisch gesunken. Am Dienstag tendierte die Aktie [
      0.19 EUR 0.00% ] bei 0,19 Euro. (AZ: 12O 10157/01)

      Gericht: Ad-hoc-Meldungen für professionelle Händler

      Die 12. Zivilkammer entschied, dass sich börsenrelevante Pflichtmitteilungen, so genannte Ad-hoc-Meldungen, nicht an ein breites Publikum richteten, sondern an
      professionelle Händler.

      Die Mitteilungen bräuchten daher nur die wesentlichen Gesichtspunkte eines Geschäfts enthalten. Formulierungen, das Augsburger Unternehmen habe ein „gutes Geschäft“
      gemacht, reichten nicht für den Tatbestand des Betrugs aus, hieß es.

      Die von Infomatec verwendeten Begriffe wie „IT-Vordenker“ oder „Technologievorsprung“ entsprächen zudem der in der Branche üblichen Anpreisung.

      Außerdem bestünden erhebliche Zweifel daran, dass der Kläger Infomatec-Aktien auf Grund der Ad-hoc-Mitteilungen gekauft habe.

      Der Kläger hatte gegen die beiden früheren Infomatec-Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele, gegen die seit Monaten wegen Aktienbetrugs ermittelt wird, Klage
      eingereicht. Gegen Infomatec laufen am Landgericht Augsburg mehrere Zivilprozesse enttäuschter Anleger.

      Das Augsburger Amtsgericht hatte im Juli gegen Infomatec ein Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.

      Der Insolvenzverwalter Werner Schneider hatte erklärt, am wahrscheinlichsten sei, dass die Gesellschaft nach Abschluss des Verfahrens aus dem Handelsregister gelöscht
      werde.

      Quellen: sueddeutsche.de, Reuters
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 14:45:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      @der Panther
      Glaubst Du, das interessiert jemanden, wenn er betrogen worden sein könnte? Der versucht halt nur noch, eine möglichst vorrangige Gläubigerposition zu erlangen, weil er sowieso nicht mehr daran glaubt, daß Met@box einen Geschäftserfolg im Sinne der Kleinaktionäre jemals im Sinne hatte...
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 14:49:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      @der Panther
      aha, bei Infomatec war es noch eindeutiger. :laugh:
      Dein Sarkasmus in Ehren!
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 14:52:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      :)

      @schachtfrucht

      naja, bei so Sätzen wie: "Der Produktionsstart beginnt noch vor Weihnachten." wird man dann schon ein bißchen stutzig.
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 15:03:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      @der Panther (Phantasierer würde auch nicht schlecht klingen :twink:)
      aha und daher sind die Kläger wohl böse Jungs, die zwar null Erfolg haben werden (gemäß Deiner Parallele zu Infomatec), aber trotzdem potentielle Investoren abschrecken?!?!
      Die Logik mußte mir mal erklären...
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 15:09:35
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wenn man schon klagen muß, dann sollte man auch gegen die Personen klagen, die den Schaden verursacht haben. MBX und damit die Mitarbeiter sollte man aus dem Spiel lassen.

      Wenn denn eine Abzocke stattfand, dann wird die Klage vermutlich nicht erfolgreich sein. Allerdings besteht ein Restrisiko. Und dann müßte ja auch MBX und damit der neue Investor haften.

      Ist doch net so schwer, oder?

      der Panther
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 15:29:25
      Beitrag Nr. 15 ()
      aha, also wenn der Chef nicht bezahlt und die Auftragslage in märchenhaften Formen darzustellen beliebte, dann sind also die Geschädigten die Leute, die die Mitarbeiter schädigen???
      Die Mitarbeiter, die ja um die innerbetriebliche Lage besser wußten als die Geschädigten?
      Die 80 Mitarbeiter, die trotz des im August nicht mehr geflossenen Gehalts trotzdem geblieben sind?
      Aber vielleicht nicht mehr die 120 Mitarbeiter, die entlassen worden sind von Met@box aufgrund einer verfehlten oder vielleicht betrügerischen Unternehmenspolitik?
      Die Mitarbeiter, die ab dem 25.5.2001 noch geblieben sind, in Eigenverantwortung, von denen redest Du, die zudem schon lange vorher von der Klage Kenntnis hatten????
      Der "Investor" wußte am 30.7.2001 schon von dem eröffneten Insolvenzverfahren und dem Mitarebiterschwund, genauso wie die Mitarbeiter!
      Wo setzt bei Dir die Eigenverantwortung an??? Wo beginnt bei Dir Fremdverschulden?
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 15:39:48
      Beitrag Nr. 16 ()
      Aha. Wir nähern uns also meiner damaligen Vermutung, dass die Agem unter anderem auch dazu gegründet wurde, sich aus der verbleibenden Konkursmasse vor den Eizel-Lemmingen bedienen zu können ( die natürlich ausser ihren MBX-Erfahrungen nix übrig behalten werden ). :D
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 15:41:50
      Beitrag Nr. 17 ()
      Verstehe jetzt dein Problem nicht.

      Ich habe lediglich die Frage in den Raum gestellt, ob die Klage den Investor abgeschreckt haben könnte.

      Ein Bericht im MBX-Forum scheint mir recht zu geben.

      Ob die Klage erfolgreich ist oder nicht ist eine ganz andere Geschichte.

      Ich glaube, daß die MA wirklich an ihr Produkt und die Aufträge glauben. Würde man ihnen vielleicht noch ein halbes Jahr Zeit geben, dann würden vielleicht auch die ganzen Versprechen, die SD schon für 2000 ankündigte, erfüllt werden können.

      Darum geht es mir.

      Aber durch die Klage traut sich wohl niemand zu investieren, da der Ausgang ungewiß ist. Es wurde ja nicht nur gegen SD, sondern auch gegen die MBX AG klage erhoben.
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 16:20:03
      Beitrag Nr. 18 ()
      Der vernünftige MA konnte gehen, er wußte schon zuvor von der KLage. Zumal er vielleicht eine Familie zu ernähren hat, da er ja ab August kein Gehalt mehr bekommen haben soll...
      Der Investor wußte ebenfalls zuvor schon von der desolaten Lage.
      Meiner Meinung nach richtet sich eine Klage nur gegen einen verantwortungslosen CEO und risikobewußte MA. Die Geschädigten sollten dabei im Vordergrund stehen, nicht die Erstgenannten. Diese (Erstgenannten) sind für Ihr Tun und Handeln selber verantwortlich und/oder zur Verantwortung zu ziehen...
      Nicht SdK schädigen etwas, Domeyer hat geschädigt.
      Dein Ansatz ist am falschen Ende.
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 17:28:31
      Beitrag Nr. 19 ()
      Domeyer hat (vielleicht) geschädigt. Das wird sich ja noch herausstellen. Aber wenn, dann sollte er auch dafür haften.

      Klar hätten die MA sich einen anderen Job suchen können...aber wenn das Produkt fast fertig ist...wir kennen ja die Umstände nicht. Vielleicht war ja das Produkt vor MHP-Einführung schon fertig!? Keine Ahnung. Die MA haben ihr bestes gegeben und an den Erfolg der Box geglaubt. Und könnten den Erfolg vielleicht auch herbeiführen!?

      Letztenendes ist klar jeder für sich selber Verantwortlich. Ich mache der SDK ja auch keine Vorwürfe. Habe nur festgestellt. Bisher war doch lediglich eine Untersuchung, ob Anklage erhoben wird!? Und gestern wurde sie erhoben!?
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 17:43:48
      Beitrag Nr. 20 ()
      Die einzige und wichtige große Frage, was sind die Gründe dafür, daß die angekündigten Geschäfte und Auslieferung der Boxen bisher nicht erfolgt sind, hat noch keiner beantwortet. Die meisten Vermutungen,Prognosen, Behauptungen sind reine Spekulationen auf Nebenschauplätzen.
      Klagen werden in letzter Zeit immer mehr abgewiesen. Heute lt.FAZ die Klage gegen EM.TV.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 17:48:09
      Beitrag Nr. 21 ()
      @der Panther
      Meine Vermutung ist diese:
      Für den Met@box-MA war ab einem gewissen Punkt erkennbar, daß die großspurigen Ankündigungen des CEO nicht haltbar sein würden. Was der einzelne dann als Konsequenz daraus gezogen hat, blieb ihm selbst überlassen... Ein Arbeitsplatzwechsel sollte bei so einem phantastischen Produkt wie der Phönix und dem damit verbundenen Knowhow kein Problem sein. Aber vielleicht sahen ja gerade das die Investoren anders bzw. die "Investoren" waren gar nicht an einer Investition interessiert...
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 17:55:02
      Beitrag Nr. 22 ()
      @schachtfrucht

      Freitag 24. August 2001, 16:35 Uhr
      Schlechte Nachrichten bei Metabox - Zweiter Investor weg und
      Klage


      HILDESHEIM (dpa-AFX) - Bei dem angeschlagenen
      Multimedia-Unternehmen Metabox (Frankfurt: 692120.F -
      Nachrichten) hagelt es derzeit schlechte Nachrichten: Eine zweite
      Investorengruppe, die Hoffnung auf eine rettende Beteiligung
      gemacht hatte, sprang am Donnerstag ab. "In dieser sehr
      schwierigen Situation hat sie von ihrem Interesse Abstand
      genommen", sagte Vorstandsmitglied Michael Heckeroth am
      Freitag.

      Dann flatterte auch noch die Schadensersatzklage der
      Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre ins Haus des Herstellers
      so genannter Set-Top-Boxen für die Internet-Nutzung per
      Fernseher. Damit endet die Woche für den ehemaligen Star am
      Frankfurter Neuen Markt, mit einem Kurstief von zeitweilig unter
      0,25 Euro. Mitte vergangenen Jahres hatte der Kurs noch bei
      rund 40 Euro - also etwa 160 Mal so hoch - gelegen.

      BERLINER INVESTORENGRUPPE HATTE `DEN MUND EIN
      WENIG VOLL GENOMMEN`

      Anfang der Woche hatte sich herausgestellt, dass eine rettende Finanzspritze von 1 Mio. Euro
      (1,96 Mio. DM) einer Berliner Investorengruppe nicht eingeplant werden kann. Die Gruppe verfügt
      nicht über das Geld und hatte "den Mund ein wenig voll genommen", meinte Heckeroth.

      Die Klage der Schutzgemeinschaft sei letztendlich der Grund für den Rückzug der zweiten
      Investorengruppe gewesen
      , meinte der vorläufige Insolvenzverwalter Michael Graaff. Zwar räumt
      er der Klage kaum Erfolgschancen ein, einer der potenziellen Geldgeber aus den USA aber habe
      "einen großen Horror" vor solchen Angriffen. Und weil dieser in einer nächtlichen
      Telefonkonferenz "rund um den Erdball" dem Investment eine Absage erteilte, war auch für die
      anderen Geschäftsleute ein Engagement zu gewagt.

      ISOLVENZANTRAG DES UNTERNEHMENS SOLL MITTE NÄCHSTER WOCHE ENTSCHIEDEN
      WERDEN

      Ganz vorbei war es für Metabox am Freitag allerdings noch nicht. Insolvenzrichter Dieter Klass
      aus Hildesheim hielt noch ein wenig still, weil es noch Gespräche mit der Aktionärsgemeinschaft
      Metabox gebe. "Diese Gruppe tritt uns mit besonderem Wohlwollen entgegen", meint Heckeroth.
      Schließlich schütze der Zusammenschluss von rund 200 Aktionären mit rund 10 Prozent der
      Aktien so ihr eigenes Kapital. Die Gespräche stehen unter Zeitdruck. "Wir reden hier von Tagen",
      meint Heckeroth. Denn Insolventrichter Klass will Mitte der nächsten Woche über den
      Insolvenzantrag des Unternehmens vom 22. Mai entscheiden.

      Indessen ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover weiter wegen des Verdachts des
      Insiderhandels und falscher Börsennachrichten. Ein erster Zeuge aus Israel sei bereits in
      Hannover vernommen worden, sagte Staatsanwalt Manfred Knothe am Freitag. Die Ermittlungen
      würden noch längere Zeit in Anspruch nehmen./DP/jh/

      --- von Hartwig von Saß, dpa ---
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 18:03:20
      Beitrag Nr. 23 ()
      @der Panther
      ja klar, der 2.Investor hat trotz mangelnder Erfolgsaussichten der Klage und daß die Klage bereits gestelllt war, aufgrund der Zustellung der Klage (rofl) sich von seiner ursprgl.Investitionsabsicht wieder zurückgezogen.
      ja, da würde ich aber auch noch alles als wahr beurteilen, was Domeyer jemals behauptet hat!!!
      :laugh: :laugh: :laugh:
      PS.Bist Du mit Walter Burns verwandt?
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 18:06:22
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo Leute,

      heisser Tip eJay WKN: 549570
      da geht heute noch was, Boden bei 0,62 ist gefunden worden
      interessanter Pennystock ...

      gruss
      celtic
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 18:06:39
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hallo Leute,

      heisser Tip eJay WKN: 549570
      da geht heute noch was, Boden bei 0,62 ist gefunden worden
      interessanter Pennystock ...

      gruss
      celtic
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 18:20:19
      Beitrag Nr. 26 ()
      Meiner Meinung wurde erst gestern gegen MBX Anklage erhoben. Da ist schon ein Unterschied! Und in den USA gelten andere Gesetze. Da wäre so eine Klage viel wahrscheinlicher Erfolgreich. Der US-Investor ist halt eine Schisser. Ich finde die Aussage von Graaf durchaus Glaubhaft. War eventuell auch nur der Auslöser. Nicht auszuschließen, daß es noch wegen dem Produkt Unstimmigkeiten gab.

      derPanther :cool:
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 18:23:23
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hä, was für ein Produkt ?
      Ich wusste nicht, daß Met@box was fertiggebracht hat ?
      Ich denke, da arbeiten nur arbeitslose Dichter und Luftpumpen ?
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 18:53:45
      Beitrag Nr. 28 ()
      Es stellt sich nicht mehr die Frage, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, sondern nur noch wann es eröffnet wird.
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 18:56:31
      Beitrag Nr. 29 ()
      Warum klagt die SdK, wenn die Klage von vornherein angeblich keine Erfolgssaussichten hat?
      Einfache Antwort: Weil die SdK MetAbox den Todesstoß versetzen will. Aber das wird ihr nicht gelingen, solange auch nur noch ein Lemming frei herumläuft.
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 19:00:06
      Beitrag Nr. 30 ()
      @REM

      Die Lemminge wurden von den AGem-Sprechern in die ge-
      schlossene Abteilung des MBX-Forums gesperrt und werden
      um die letzten Spargroschen angebettelt. Die laufen schon
      lange nicht mehr frei herum.
      Wie ich vor einiger Zeit schrieb: Sie sind in ihrem Investment
      gefangen.

      Hubert Hunold
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 19:10:32
      Beitrag Nr. 31 ()
      Seht ihr, liebe Miteigentümer,

      jetzt ist der schwarze Peter wieder da gelandet, wo er hingehört:
      bei Euch.

      Hättet ihr mit eurer unvernünftigen Klagewut nicht auch noch die letzten Investoren vertrieben, ja dann...
      Dabei hat man euch doch eingetrichtert, daß auf dem Klageweg "so oder so" nichts zu holen ist.
      Aber nein, so kurz vorm Ziel habt ihr Kleingeister alles vermasselt.

      Da können der Visionär und der Kommunikator aber nun wirklich nichts dafür.

      Nein, das ist einfach tragisch.
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 19:15:46
      Beitrag Nr. 32 ()
      hier ist die Antwort auf MBX:

      Nokia stellt Media-Terminal vor

      Im Wohnzimmer der Zukunft wird es multimedial



      Auf den ersten Blick sieht das Wohnzimmer der Zukunft aus wie jedes herkömmliche Wohnzimmer: Lampen, Sessel, eine Schrankwand, Fernseher. Ungewöhnlich ist auf den zweiten Blick die kleine, schwarze Box vor dem Fernsehgerät. Es handelt sich um das so genannte Media-Terminal, das der finnische Kommunikationskonzern Nokia auf der Internationalen Funkausstellung (IFA) in Berlin vorstellt. Nach den Worten der Nokia-Pressereferentin Meike Fuhlrott ist das Linux-basierte Media-Terminal das "bereichernde Unterhaltungserlebnis im Wohnzimmer".

      In erster Linie ist es ein digitaler Satelliten-TV-Empfänger. Vom Wohnzimmer-Sessel aus kann der Anwender aber zusätzlich auch digitale Videoaufzeichnungen vornehmen, Radio hören und E-mails versenden und empfangen. Hinzu kommt die Möglichkeit auf jede beliebige Internet-Seite zuzugreifen. Bei der Bereitstellung von speziellen Internet-Diensten für den Fernseher der Zukunft kooperiert Nokia mit der Kirch Intermedia GmbH, einer Tochter der KirchGruppe. "Wir blicken auf eine langjährige Zusammenarbeit mit der KirchGruppe zurück und freuen uns, dieser mit der Zusammenarbeit auf dem Nokia Media-Terminal einen neuen Impuls zu geben", erklärt Hartmut Voß, Director Sales and Marketing bei Nokia.

      Auf der IFA zeigt die Kirch Intermedia vier Multimedia-Dienste, die für das Nokia Media Terminal optimiert worden sind: Zum einen das Kurzfilm-Portal "Shorts-Welcome.de", bei dem der Anwender mit Hilfe des im Media Terminal integrierten RealPlayers auf Kurzfilme und Computeranimationen zugreifen kann. Beim Sport-Portal "Sport1.de" sind Sportnachrichten, Newsletter und Abstimmungen abrufbar. Das Nachrichten-Portal "N24.de" präsentiert die Möglichkeiten von interaktivem Fernsehen über Internet Protocol (IP). Ebenfalls auf der IFA zu sehen: Das Sat.1-Computer-Spiel "Superball", dass jetzt via Media Terminal auch über das Fernsehgerät gespielt werden kann.

      Mit weiteren Dienste-Anbietern ist bereits eine Absichtserklärung unterzeichnet worden. Fernsehgerecht aufbereitete und auf das Media-Terminal optimierte Multimedia-Dienste kommen unter anderem von der Hypovereinsbank, dem Otto Versand, TUI und wissen.de. Insgesamt bietet die Benutzeroberfläche "Nokia Navi Bars" Platz für knapp 50 Partner.

      Mit Hilfe des On-Screen-Benutzermenüs "Navi Bars" kann sich der Anwender zudem das Nokia Media Terminal nach seinen Wünschen einstellen. Über seine persönliche Favoriten-Liste wechselt man ohne Aufwand zwischen TV-Inhalten, Internet und eigenen Inhalten, die auf der sogenannten "Personal Active disc" gespeichert werden können.

      Autor: Sebastian Feuß, 18:50 24.08.01

      Wertpapiere des Artikels
      Nokia News Kurse Board
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 20:19:27
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ich fass´ es nicht!

      Natürlich wird die SdK Ihre Klage verlieren, weil sie meines Erachtens den Kern der gesamten Problematik gar nicht trifft! Ad-hoc Meldungen sind doch nicht zum Selbstzweck dar. Mit dieser für mich etwas dünnen Argumentation werden die keinen Richter überzeugen können.

      Warum wird eigentlich keine Klage wegen Kapitalanlagebetruges erhoben?

      Der Sachverhalt ist doch recht einfach:

      Am 13. Dezember 2000 verkündete der Vorstand der Metabox AG per offizieller Presseerklärung, daß neue Produkt, die "Metabox 1000" sei nun fertiggestellt worden. Man habe auch schon Kunden gefunden und die Produktion der einzelnen Boxen werde noch vor Weihnachten 2000 anlaufen.

      Tatsächlich passierte nichts. Der Vorstand begründete dies mit fehlenden Akkreditiven oder ncht eingehaltenen Zusagen der Geschäftspartner.

      Im Juli/August 2001 stellte sich jedoch heraus, daß das Produkt "Metabox 1000" weder von der Hardware noch von der Software her fertig war. Wesentliche Entwicklungsleistungen sind noch nicht vollendet und sollen durch weitere Kapitalmaßnahmen finanziert werden.

      Rechtsfolge:

      Es ist davon auszugehen, daß der Vorstand von der Tatsache, daß die Metabox 1000 keinstenfalls am 13. Dezember 2000 fertig war, gewußt hat. Trotzdem hat er eine offensichtlich falsche Pressemitteilung herausgegeben (TÄUSCHUNG). Diese Pressemitteilung setzte eine große Anzahl von Anlegern in den Glauben, die Gesellschaft Metabox habe ein marktfähiges Produkt fertiggestellt, demzufolge zukünftige Produktumsätze zu erwarten seien (IRRTUM). Daraufhin wurden von den späteren Anlegern Beteilungen an der Gesellschaft in Form von Aktien erworben (VERMÖGNSVERFÜGUNG). Diese erworbenen Beteigungswerte stellten sich jedoch im Nachhinein als erheblich weniger wert dar, da die Metabox AG tatsachlich nicht über eine fertige Metabox 1000 verfügte (SCHADEN).

      Der Vorstand hat absichtlich in Bezug auf die Täuschung und die Irrtumserregung gehandelt, vorsätzlich in Bezug auf die Vermögensverfügungen und die Schadenseintritte, da er diese wohl offensichtlich billigend in Kauf für die Steigerung des Kurswertes hinnahm.

      Der Aufsichtsrat hat es fahrlässig unterlassen, die Handlungen des Vorstandes zu unterbinden. Rücktritte von Aufsichtsratsmandaten reichen nicht aus.

      Der Betrug erfolge nicht in der Absicht sich selbst zu bereichern, sondern um Dritte (nämlich die Verkäufer der Aktien nach dem 13.12.2000) zu bereichern. Das ist er einzige Knackpunkt der Sache. Wenn mir da mal ein Jurist sagen kann, ob das ausreicht, wäre ich extrem glücklich...

      Es ist demnach Beweis zu führen für die folgenden Tatsachen:

      1. Mitteilungen des Vorstandes über die Metabox 1000 seit dem 13.12.2000

      2. Pressenachrichten aufgrund der Mitteilungen zu 1.

      3. Entwicklung des Aktienwertes der Metabox AG, wie viele Stücke wurden seit dem 13.12.2000 gehandelt?, zu welchem Preis? etc...

      4. Ist die Metabox 1000 tatsächlich fertig oder wirklich ein unfertiges Produkt?



      F1Racer
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 20:45:04
      Beitrag Nr. 34 ()
      F1Racer,

      auch Deine Argumentation waere vor Gericht wohl nicht haltbar.
      Der Pferdefuss da ist naemlich, dass es nicht die Metabox 1000
      gibt. Sondern das ist ja eine Settopbbox, in die die verschiedensten
      Kombinationen von Einzelkomponenten eingebaut werden, je nachdem,
      was der Grosskunde jeweils fuer seinen Zweck am sinnvollsten
      haelt. Insofern gab es schon recht frueh exzellent funktionierende und
      auch sinnvolle Zusammenstellungen fuer eine MBX1000. Das laesst sich dann
      wunderbar auf Ausstellungen und Messen zeigen, nur entscheidend fuer das
      Geschaeft ist nur, funktioniert die Kombination von Baugruppen, die
      die jeweiligen Besteller haben wollten.

      PS: Ich freue mich, endlich mal wieder einen Beitrag zu sehen, ueber den
      man etwas zur Sache sagen kann. Die letzten Tage war hier ja nur noch
      allerallerunterstes Niveau angesagt.
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 20:51:33
      Beitrag Nr. 35 ()
      Mescnh malvasier,

      tu doch nicht so vertrottelt.
      Hätte eine Phönix existiert oder gebrauchsfertig gewesen, dann hätten sich die Luftpumpen um Domeyer darum gerissen, dies der Öfentlichkeit zugänglich zu machen.
      Das war nichts, da ist nichts und da wird niemals etwas kommen.
      Und hör mir auf mit deinem dummen Niveau-Gequatsche.
      Der einzige der an diesem Dilemma schuld ist, ist die AG.
      Wer diese Bande noch in Schutz nimmt, gehört geteert und gefedert.
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 21:33:36
      Beitrag Nr. 36 ()
      Serienreife der metabox 1000

      Eine Quelle, die man in jedem Fall gelten lassen muß, ist ohne Zweifel der Geschäftsbericht.

      Darin heisst es:

      "Der Entwicklungsprozess für diese neue Gerätegeneration war Anfang 1999 begonnen worden.
      Somit stand die so genannte metabox 1000 IM GESCHÄFTSJAHR 2000 NOCH NICHT FÜR DEN ABSATZ ZUR VERFÜGUNG"

      außerdem:

      "NACH ENDE DES GESCHÄFTSJAHRES (2000) konnte die Metabox AG DIE SERIENREIFE der metabox 1000 erreichen (und das Produkt anlässlich der cebit 2001 erfolgreich vorstellen)."

      Daraus folgt:

      -Im gesamten Geschäftsjahr 2000 gab es keine serienreife Box.
      Das überrascht nicht, lässt aber die Presseerklärung vom 13.12.2000 unglücklich aussehen. Die einschlägigen
      Ausreden zu den Lieferverzögerungen in 2000 noch viel mehr.

      -Sollte es derzeit immer noch keine serienreife Box geben, so wäre der Markt im Geschäftsbericht(!) über die Situation der Firma getäuscht worden.
      Das wäre umso schwerwiegender, als es sich bei der metabox 1000 nicht um IRGENDEIN Produkt aus dem Sortiment handelt, sondern um das beabsichtigte Kerngeschäft, auf das man sich konzentrieren möchte.


      Die hier immer wieder anzutreffende Nebelkerzen"argumentation", es gäbe ja gar nicht "die mbx 1000", sondern eine Vielzahl von unterschiedlichen Versionen, man könne also daher nicht von fertig oder unfertig reden, nimmt interessanterweise nichtmal der Hersteller selber für sich in Anspruch.

      Offenbar will man sich nicht dem Spott aussetzen, der unweigerlich aufkäme, wenn man erklären würde:
      Das, was die Kunden vielleicht kaufen würden, kriegen wir leider nicht fertig.
      Wohl aber haben wir Zeit, Geld und Ressourcen darauf verschwendet, Versionen zur Serienreife zu bringen, die niemand haben will...

      Was war noch gleich der enorme Wettbewerbsvorteil des modularen, flexiblen Plattformkonzeptes?

      Gruß,
      harman
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 22:41:56
      Beitrag Nr. 37 ()
      harman, Fondsmaster,

      die technische Realitaet ist ein wenig komplizierter als
      eure Simplifizierungen. Ich sehe sehr wohl, dass jemand, der
      klagen moechte, sehr an der Reduktion von Aussagen auf scheinbar
      simple Tatsachen interessiert sein muss. Daher auch die Bezeichnung
      Nebelkerze fuer die Wirklichkeit. Aber jeder neutrale
      Gutachter, der mit Technik vertraut ist, wird aus meiner
      Sicht in einem Gerichtsverfahren die simple Fragestellung: "fertig oder nicht"
      zwangslaeufig ad absurdum fuehren.

      Und nur zur Anmerkung: Ich bin nicht mit MBX verheiratet. Ich habe dort
      in Aktien investiert, verfolge die Vorgaenge, so gut es mir moeglich ist
      und sehe auch sehr wohl, dass die Aussage, dass man bei Metabox im Moment
      grosse Probleme hat, eine ausgesprochene Beschoenigung der Situation
      waere.
      Nur wogegen ich hier gelegentlich poste ist, falls hier Vorgaenge simplifiziert
      werden, deren Ablauf und Hintergruende ich aufgrund meiner intensiven
      Beschaeftigung mit der Firma deutlich anders in Erinnerung habe und
      wenn ich den Eindruck habe, dass mit einer gezielten Zusammenstellung
      von selektiven Tatsachen und viel Interpretation bestimmte
      Vorstellungen in den Koepfen unbedarfter Leser erzeugt werden sollen,
      um bestimmte egoistische Ziele auf dem Ruecken anderer zu erreichen.
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 23:44:53
      Beitrag Nr. 38 ()
      malvasier

      viel Gerede, keine Aussage-
      tut mir leid, wenn ich das so deutlich sagen muß.

      Ich habe nichts "simplifiziert", sondern zitiert.
      Nämlich den offiziellen Geschäftsbericht von MBX. Darin wird explizit zur Frage der SERIENREIFE Stellung bezogen. Wenn der Geschäftsbericht nicht geeignet ist, die technische Realität zu beschreiben, wenn der Geschäftsbericht also dem Leser ein von der Realität abweichendes, falsches Bild vermittelt, dann ist das ein schwerer Vorwurf gegen die Verantwortlichen bei MBX- nicht gegen mich.

      Wenn, wie Du behauptest, "jeder neutrale Gutachter...die simple Fragestellung `fertig oder nicht fertig`, ad absurdum führen wird", für was genau hat MBX dann dem Markt im Geschäftsbericht die Erlangung der Serienreife vorgegaukelt?

      Gruß,
      harman
      Avatar
      schrieb am 25.08.01 11:00:03
      Beitrag Nr. 39 ()
      Malvasier,

      würdest Du sagen, daß wenn man mit der Metabox 1000 kein Digitales TV empfangen kann (das habe ich als Gerücht aus dem Unternehmen selbst gehört!), daß die Box dann objektiv produktionsfertig ist?

      Nächste Frage: Wenn es angeblich eine produktionsfertige Metabox 1000 gibt, die schon für einen Großkunden abgestimmt ist, weil ansonsten kein Produktionsstart vor Weihnachten 2000 möglich ist, wo ist diese Box denn?

      Fertigstellung oder nicht orientiert sich nach den Grundkriterien, die die Gesellschaft Metabox selbst auf der eigenen Webpage veröffentlicht. Das von der Metabox häufig zitierte Argument der jeweiligen Anpassung der Box an Kundenwünsche zielt meines Erachtens an der Problematik vorbei, da zwar einzelne Großkunden sicherlich andere Konfiguarationen benötigen, die Grundfunktionen, wie auf der vorgenannten Webpage beschrieben werden, aber auf jeden Fall vorhanden sein müssen.

      Zum Vergleich kann man da durchaus ein x-beliebiges Auto nehmen: Klar, der eine Kunde möchte gerne ABS, Servolenkung, und sonstige Extras, was ein anderer Kunde halt nicht möchte. Aber was alle wollen und was ein Auto produktionsfertig macht ist ein funktionierender Motor, etc.

      Diese Definition der Grundfunktionalitäten für die Metabox 1000 hat glücklicherweise die Metabox AG selbst vorgenommen. Ich denke, daß man duchaus auf den juristischen Begriff der zugesicherten Eigenschaft im Sinne des § 459 Absatz 2 BGB analog Bezug nehmen kann. Insofern sind die großspurigen Meldungen und Erklärungen seitens des Managments ein Glück.


      F1Racer


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