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    Verzwickte Angelegenheit für Steuerprofis, wer kann mir helfen?! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.08.01 20:43:50 von
    neuester Beitrag 02.09.01 21:12:24 von
    Beiträge: 26
    ID: 462.195
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      schrieb am 27.08.01 20:43:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      ich hab da mal ne frage:

      Habe meine Einkommensteuererklärung für 2000 fertig und bin auf ca. 40000,-

      DM Gewinn gekommen (war ein echt geiler Gewinn, wenns nicht so traurig wär!).
      Mein Problem ist aber, daß mir von dem super Gewinn bis dato nix mehr übrig

      ist, da ich 2001 massive Verluste (20000 DM) erlitten habe. Da ich die

      Gewinne größtenteils über Überziehungs-Kreditspekulation gemacht habe sind

      auf meinem Konto jetzt gerade mal 30000 DM übrig. Mit 23000 DM habe ich vor 4

      Jahren begonnen.

      Jetzt kommt mein Kummer. Nachdem ich die ESt2000 fertig hatte, hatte ich mir

      das ganze mal berechnen lassen. Dabei bin ich bei meinem mageren

      hauptberuflichen Einkommen von ca. 60000,- Brutto auf eine Nachzahlung von

      mehr als 12000 DM gekommen - echt toll - da rackerste Jahrelang hin, hast

      sogar doppelt soviel Gewinn wie Verlust und trotzdem habe ich dann nur noch

      18000 DM, also 5000 DM, weniger als vor 4 Jahren auf dem Konto. Das kann doch

      einfach nicht sein!?

      Gibt es die Möglichkeit die 20000 DM Verlust vielleicht schon im vorhinein

      anrechnen zu lassen, damit sich der Nachzahlungsbetrag nicht so aufbläht?

      Denn was bringen mir die 20000 DM Miese, wenn ich in den Folgejahren kaum

      noch Kohle zum Investieren habe.

      Oder gibt es irgend eine andere Möglichkeit für meinen Fall? Von Ratenzahlung

      habe ich auch schon gehört, aber dann sind es immer noch 12000 DM :-(

      Jedenfalls bin ich total schockiert über unser Finanzsystem, wo sich ein

      Ottonormalverbraucher wirklich schwer tut einigermaßen durchzublicken!

      Für jede Hilfe wäre ich dankbar.
      Avatar
      schrieb am 27.08.01 20:54:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es gibt die Möglichkeit, die Est-Erklärung für 2000 erst mal nicht abzugeben. Dann kommen halt Mahnungen und Androhung eines Zwangsgeldes. Auf jeden Fall kann man die Nachzahlung dadurch erheblich hinauszögern.Die Verluste aus 2001 sollten möglichst bald (Anfang 2002) geltend gemacht werden.
      Avatar
      schrieb am 27.08.01 20:57:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi Nataly,

      erst mal danke für den Tip. Hab aber vor nem Monat schon die erste Mahnung bekommen. die ESt2000 soll bis 31.8.00 im Kasten sein :-(

      Wieviele Mahnungen bekommt man denn, bevor es ernst wird?
      Avatar
      schrieb am 27.08.01 21:09:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      hallo Boersi,

      du kannst noch eine Fristverlängerung beantragen, die mußt du aber begründen (Beispiel: Krankheit, Urlaub, familiäre Konflikte, fehlende Belege, Suche nach einem guten Steuerberater, etc. - der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt). Der 30.9. geht dabei als Termin immer durch. Danach beginnt die ganze Mahnprozedur von neuem. Nach der Mahnung kommt noch eine Androhung von Zwangsgeld, dann die Festsetzung. Du kannst die Steuererklärung aber auch mit fehlenden Nachweisen bzw. Belegen abgeben, damit verzögerst du durch den dann eintretenden Schriftwechsel die Bearbeitung erheblich.
      Avatar
      schrieb am 27.08.01 21:23:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      @boersi


      es gibt die möglichkeit von verlustvor- und rücktrag. wie ist es mit der
      spekulationsfrist. ist die eingehalten oder nicht?

      in deinem fall spreche mit dem finanzamt oder noch besser, suche dir einen steuerberater.


      mfg sabbel:-)

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      Avatar
      schrieb am 27.08.01 21:34:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi Sabbel,

      alle meine zu versteuernden Trades sind innerhalb eines Jahres ein- und verkauft worden.

      Den Steuerberater wollte ich eigentlich nicht einschalten, aus kostengründen. Außerdem habe ich ja eigentlich eh schon alles erledigt (Excel-Tabellen, FA-Formulare, Berechnung durch Programm). Es geht ja eigentlich ausschließlich um die eine Sache. Was kostet denn in so einem Fall ein Beratungs-Gespräch mit dem Steuerberater.
      Avatar
      schrieb am 27.08.01 21:43:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      @boersi

      ein beratungsgespräch beim finanzamt kostet nichts.
      beim steuerberater gibt es eine gebührenordnung.
      möglicherweise können dir andere teilnehmer mal sagen,
      was so ein steuerberater kostet.

      mfg sabbel:-)
      Avatar
      schrieb am 27.08.01 21:47:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Sabbel,

      wieso kannst Du mir das nicht sagen? Darfste nicht weil du selbst StBerater bist?

      Das Gespräch mit dem FA ist kostenlos, warscheinlich auch nur telefonisch?
      Avatar
      schrieb am 27.08.01 21:49:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Sabbel,

      siehst Du Hoffung, daß mir ein StBerater wirklich aus der Patsche helfen kann, d. h. daß ich wesentlich weniger begleichen muß.
      Avatar
      schrieb am 27.08.01 21:56:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      @sabbel

      ich mache meine steuererklärung immer selber. bin aber kein
      steuerberater. für mich langt es, da ich mehr wie 100% nie zurückbekommen kann.

      ruf beim finanzamt an und vereinbare einen persönlichen termin und frage was es kostet.
      es darf meines wissens nach nichts kosten. sie sind zur auskunft verpflichtet.

      viele haben angst mit dem finanzamt direkt in kontakt zu treten. aber wenn du nichts zu
      verheimlichen hast, sind die ganz o.k. .

      die machen alle nur ihren job.


      mfg sabbel:-)
      Avatar
      schrieb am 27.08.01 22:01:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      @boersi

      ich denke das ein steuerberater als auch ein finanzbeamter
      dir weiterhelfen können. es sei denn, du hast irgendwelche "leichen"
      im keller, dann hilft eher der steuerberater.

      frag doch einfach beim fa nach verlustvor- und rücktrag bei spekulationsgeschäften nach.
      oder suche im "netz".

      mist, nasdaq im minus

      mfg sabbel:-)
      Avatar
      schrieb am 27.08.01 22:11:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Sabbel

      danke für die Info´s. "Leichen" gibts keine. Mich würde jedoch trotzdem interessieren was der Steuerberater kostet, wenn es sich um ein einziges Gespräch handelt!

      An Alle wer hat schon mal den Steuerberater konsultiert. Was haben die Herrschaften und Damen denn so für nen Stundensatz?
      Avatar
      schrieb am 27.08.01 22:24:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Börsi
      Ganz einfach mit den Gebühren, kommt drauf an, ob dich einer
      abkochen will, oder ob er ein Herz hat für Zocker.
      Ich geb dir mal meine E-Mail Adresse, dann kannst du mir mal
      ein Mail schicken. Ich antworte dir dann (sogar kostenlos),
      hab nur keinen Bock das hier alles öffentlich reinzustellen.

      MfG

      Steueragent (Steueragent@gmx.de)
      Avatar
      schrieb am 27.08.01 22:25:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      @boersi

      such mal im w:o board unter "steuerberater" oder "verlustvortrag"
      ich denke da gibt es noch einige gute infos.
      oder mach einen neuen thread auf "was kostet ein steuerberater" oder so.


      viel erfolg

      mfg sabbel:-)
      Avatar
      schrieb am 27.08.01 23:35:28
      Beitrag Nr. 15 ()
      ?????? habt Ihr einen Denkfehler ????

      Gewinn un Verlustvortrag !!!!!1

      Gewinnvortrag auf 2001 - fertig .
      Avatar
      schrieb am 27.08.01 23:44:01
      Beitrag Nr. 16 ()
      @E-L-Schu

      warum?

      mfg sabbel:-)
      Avatar
      schrieb am 28.08.01 10:01:59
      Beitrag Nr. 17 ()
      In meiner SteuerGing es lange um die genaue Abrechnung des Lerlustvortragegs die Reguläre steuer erklärung war fertig
      ; jedoch HATTE ICH eine Zeitverzögerung von ein paar monaten
      wegen der Abrechnung aus Spekulationsgeschäften -
      Also Reguläre Steuererklärung Abgerechnet ohne Spekulationsgeschäft -
      Zwischen ! - Bescheid - nachzureichen sind Unterlagen aus Speku..........
      mein 99 war jetzt Aug. fertig vom FA zurück .

      KLARO ????????
      Avatar
      schrieb am 28.08.01 10:04:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hab nicht nachgesehen -zuviele Tippfehler
      Avatar
      schrieb am 28.08.01 23:00:43
      Beitrag Nr. 19 ()
      @E-L-Schu,

      äh, kannste mir das noch mal erklären. Habs echt nicht ganz kapiert was du mir mitteilen willst.

      Ich soll eine Steuererklärung ohne Speku-Geschäfte einreichen und dann nach ein paar Monaten später erst die Speku-Gesch. nachreichen? Wie soll man denn sowas begründen? Ich habe doch mittlerweile 8 Monate Zeit gehabt die ESt2000 anzufertigen.

      Ich glaub ich hab da was falsch verstanden. Bitte versuchs doch noch mal!

      Boersi
      Avatar
      schrieb am 29.08.01 08:12:11
      Beitrag Nr. 20 ()
      Spekusteuer geht in deine Post
      Avatar
      schrieb am 29.08.01 10:07:42
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hallo Boersi,
      grundsätzlich kannst Du die Verluste aus 2001 mit den Gewinnen aus 2000 verrechnen.
      Dein Problem ist die zeitlich Reihenfolge, da Du die Gewinne 2000 jetzt versteuern musst und die Erstattung dann erst nach Abgabe der Steuer 2001 erhältst.
      Lösung: Versuche Fristverlängerung für 2000 zu bekommen. Formloses Schreiben ans FA mit Antrag auf Fristverlängerung bis 31.12.2001. Kommt keine Antwort, ist es akzeptiert.
      Dann gegen Ende des Jahres nochmals Fristverlängerung bis 28.2.2002 beantragen. Steuererklärung 2001 fertigstellen und beide zusammen Anfang 2002 beim Finanzamt einreichen.
      Der Verlustrücktrag von 2001 nach 2000 erfolgt automatisch, es sei denn, Du beantragst etwas anderes.
      Fallobst

      P.S. Für Steuerberater gibt es einen Suchservice unter www.dstv.de. Dann Kontakt aufnehmen und nach Kosten fragen.
      Avatar
      schrieb am 29.08.01 12:53:05
      Beitrag Nr. 22 ()
      @boersi:Es gibt einige Möglichkeiten, die Abgabe der ESt-erklärung 2000 zu verzögern. Es ist zwar nicht die freine Art, die Erklärung unvollständig (also ohne die Speku-Gewinne 2000) abzugeben, aber möglich ist es durchaus. Du kannst z. B. noch nach Erhalt des Est-Bescheids 2000 an das FA schreiben, Du hättest aus Presseberichten entnommen, dass Speku-Gewinne zu versteuern sind, daher wolltest du diese noch nachträglich angeben. Aber: wie gesagt, die feine Art ist das nicht. Musst selber wissen, was du tust. St-Berater ist grundsätzlich keine schlechte Idee. Kostet halt.
      Avatar
      schrieb am 31.08.01 19:04:01
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hallo Boersi!

      Mal zu deiner ursprünglichen Frage:

      Die Verluste aus 2001 kannst du steuerlich nach 2000 rücktragen lassen, wenn die Erklärung 2001 abgegeben ist, wird demzufolge die aus 2000 wieder geändert.


      E-L- Schu, einen Gewinnvortrag gibt es nicht, totaler Blödsinn! Gewinne werden dann in dem Jahr versteuert, in dem sie anfallen. Verluste mindern die Gewinne im entstandenen Jahr oder im vorherigen (Verlustrücktrag) oder im folgenden (Verlustvortrag).


      Um die Nachzahlung für 2000 wirst du nicht herumkommen, eventuell kannst du sie hinauszögern.
      Immerhin bekommst du einen Teil der Kohle 2001 wieder, also Beeilung mit der Erklärung 2001.:-)


      Ciao

      Der Ägypter
      Avatar
      schrieb am 01.09.01 14:05:31
      Beitrag Nr. 24 ()
      @boersi

      Wenn das Finanzamt Deinen Fristverlängerungsnatrag ablehnt und Du dann dennoch Deiner Abgabepflicht nicht nachkommst, werden Deine Besteuerungsgrundlagen geschätzt. D.h., Du erhälst einen geschätzten Einkommensteuerbescheid 2000.
      Bist dahin dürften noch ca. 2 Monate vergehen.

      Wenn Du diesen Bescheid dann erhalten hast, legst Du in den letzten Tagen der Rechtsbehelfsfrist (einen Monat nach Bekanntgabe / Bekanntgabe = Datum des Bescheides + drei tage) Einspruch mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ein.

      Als Begündung fügst Du an, dass die Begründung noch folgt.

      Dann wird dich das Finanzamt wieder anschreiben und um Einreichung der Begündung bitten. Darauf reagierst Du zunächst nicht. Dann werden sie Dich erinnern, mit einer klagefähigen Einspruchsentscheidung drohen und Dir eine letzte Frist geben.

      Am letzten Tag dieser Frist reichst Du dann als Einspruchsbegründung Deine Einkommensteuererklärung ein. Bis dahin sind weitere 2 Monate mindestens vergangen.

      Bis Deine Erklärung, d.h. eigentlich jetzt Dein Einspruchsverfahren erledigt ist und Du den geänderten Einkommensteuerbescheid erhälst, sind wieder einige Wochen ins Land gegangen.

      Mit dem neuen Bescheid erhälst Du dann die Zahlungsauffoerdung in weiteren 4 Wochen zu zahlen. Du zahlst aber nicht, sondern wartest erstmal die Mahnung ab.

      Mit der Mahnung gehst Du dann zur Stundungsstelle Deines Finanzamtes, trägst vor, die Zahlung zur Zeit nicht leisten zu können und bittest um (technische) Stundung bist Deine Einkommensteuererklärung 2001 bearbeitet ist (die Du ja so schnell wie möglich beim Finanzamt einreichen solltest). Aufgrund des sich ergebenen Verlustrücktrag ist ein neuer Einkommensteuerbescheid 2000 zu erlassen und die Zahlung erübrigt bzw. veringert sich zumindest.

      So läuft´s.




      Aber wieso gehst Du denn eigentlich davon aus, dass 2001 ein Verlust übrig bleibt? Die Märkte könnten sich doch noch drehen.












































      Schön wär´s!!!!!!!!!

      Gruß, Flex.
      Avatar
      schrieb am 01.09.01 14:08:00
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Boersi

      Was ich noch sagen wollte:

      Ich hoffe, Du hast in den Vorjahren 1998 und 1999 -die ja nun wie bekannt im Fadenkreuz der Steuerfahndung sind- die zutreffenden Spekugewinne erklärt. Ansonsten muss Du nach Abgabe Deiner Steuererklärung 2000 mit Rückfragen hierzu rechnen.
      Avatar
      schrieb am 02.09.01 21:12:24
      Beitrag Nr. 26 ()
      @all,

      danke für all eure Info´s. Habe mittlerweile die ESt schon abgeschickt.

      @flex,

      habe vom FA nix zu befuerchten, habe die Jahre davor natürlich auch schon Gewinne versteuert.

      Viele Grüsse@all

      Boersi


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