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    ********** " Wir erleben eine zweite Welle der Abzockerei " ********** - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.08.01 22:58:13 von
    neuester Beitrag 27.08.01 23:43:25 von
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      schrieb am 27.08.01 22:58:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      "Wir erleben eine zweite Welle der Abzockerei"

      Aktionärsschützer warnen vor übereiltem Beschreiten des Rechtsweges. Schlichtungsstellen als Alternative

      Von Alexander Antonoff

      Frankfurt/Main - Lottospieler können den Satz wahrscheinlich im Traum hersagen: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Und auch die Schuldfrage stellt sich bei den Spielern eigentlich nicht. Bei Anlegern sieht dies schon etwas anders aus. "Wenn es darum geht, einen Schuldigen für Verluste zu finden, dann ist dies oft ein anderer", sagt Thomas Bittner, Wirtschaftspsychologe bei der Forschungs- und Beratungsstelle Psychonomic. Sei es nun der Bankberater oder die mangelhafte Investor-Relations-Arbeit des Unternehmens.
      Wer jedoch die Frage der Schuld juristisch klären lassen will, der sollte sich dies im Vorfeld zwei Mal überlegen, rät Markus Straub, stellvertretender Vorsitzender bei der Schutzvereinigung der Kleinaktionäre (SdK). "Derzeit erleben wir nämlich eine zweite Welle der Abzockerei." Die Hoffnung der Aktionäre, Kursverluste auf dem Rechtsweg ausgleichen zu können, entwickelten sich nämlich immer mehr zu einem neuen Geschäftfeld, sagt Straub. Allerdings stehe am Anfang eines Verfahrens eigentlich nur ein Gewinner bereits fest: Der Anwalt nämlich. Der bekomme auf jeden Fall sein Geld, warnt Straub. "Dem schlechten Geld auch noch gutes Geld hinterherzuwerfen, das sollte man sich gut überlegen", warnt der Aktionärsschützer vor einem übereilten Beschreiten des Rechtsweges. Schließlich könne sich ein Verfahren über mehrere Jahre hinziehen. Gegen vier Unternehmen hat die SdK selber Klagen laufen. Auch hier sei der Ausgang völlig offen, sagt Straub.

      "Diese Entwicklung ist nicht gesund", meint auch Marc Tüngler. Rechtsanwalt bei der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Wenn jemand einen Anspruch hat, dann sollte man diesen zwar auch in Anspruch nehmen, empfiehlt Tüngler. Doch dem Versuch, an der Börse verlorenes Geld auf dem Rechtsweg wieder zurückzuholen, steht der Rechtsanwalt skeptisch gegenüber. Viele Anleger hätten in den vergangenen Jahren in Aktien investiert, ohne über diese richtig informiert gewesen zu sein. "Dies sollten sie jetzt nicht wiederholen, indem sie ohne Vorwissen leichtfertig den Rechtsweg einschlagen", warnt Tüngler. So sei es zum Beispiel sinnvoll, bevor man gegen die Beratungsqualität seiner Bank oder Sparkasse mit rechtlichen Schritten vorgehe, zunächst einmal den Kontakt aufzunehmen. "Der Bank sollte man erst einmal die Chance geben, von sich aus zu reagieren", rät Tüngler. Sollte dies nicht fruchten, könne auch der so genannte Ombudsmann des Bundesverbandes deutscher Banken eingeschaltet werden. Sparkassen und Volksbanken verfügten ebenfalls über entsprechende Schlichtungsstellen.

      Zu erhöhter Vorsicht rät Tüngler bei Aufrufen von US-Kanzleien, die versprechen, das Geld der Anleger wiederzuholen. "Dies ist schön unseriös", sagt Tüngler. Auch sollten Anleger auf die Beratung durch seinen "Wald- und Wiesenanwalt" verzichten und gleich zu einem auf Kapitalhaftung spezialisierten Anwalt gehen. Und auf jeden Fall sollten klagewillige Anleger im Vorhinein abklären, wie hoch die Anwaltskosten im Maximalfall ausfallen können. "Für eine Erstberatung liegt das Honorar bei 350 DM", so Tüngler.


      mfg derda50
      Avatar
      schrieb am 27.08.01 23:10:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      auch falsch! es sind 406 DM!
      F.
      Avatar
      schrieb am 27.08.01 23:15:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      beide haben recht


      350dm + 16% mwst = 406dm

      mfg sabbel:-)
      Avatar
      schrieb am 27.08.01 23:43:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Laut "BRAGO" (Gebührenordnung für Rechtsanwälte) ist die maximale Gebühr
      für eine Erstberatung 350.- (+ MWST).

      Die Gebühr ist u.U. für Börsianer steuerlich absetzbar (genaueres kann ich
      leider auch nicht sagen).

      Wichtig ist: Führt die Beratung schriftlich durch! Wenn ihr euch einen Termin
      geben laßt und ihr seid an einen "Wald und Wiesenanwalt" gekommen, labert der
      euch möglicherweise nur voll und verlangt hinterher die volle Gebühr.
      Wenn es dann Streitigkeiten bzgl. der Beratung gibt, kann er immer noch leugnen,
      etwas gesagt zu haben.

      Wenn ihr etwas schriftliches verlangt, muß er entweder Farbe bekennen oder ihr
      habt etwas schriftliches, aufgrund dessen ihr die Gebühr ablehnen könnt (z.Bsp. wg.
      Schlechtleistung) oder der Anwalt haftet für seine Beratung.

      Gruß
      frisches

      P.S. Viele Anwälte müssen leider Unterstützung zum Lebensunterhalt vom Sozialamt beziehen
      und sind deshalb gehörig unter Druck. Deshalb darf man einem Anwalt auch erst trauen, wenn
      er sich dieses Vertrauen verdient hat!


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