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    Banken melden Auslandskunden ans Wohnsitzfinanzamt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.08.01 17:05:56 von
    neuester Beitrag 16.01.02 12:40:40 von
    Beiträge: 10
    ID: 462.779
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      schrieb am 28.08.01 17:05:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      habe heute folgendes im tv gehört:

      ab 2010 melden banken (eu?) die depot und oder kontostände
      ihrer auslandskunden an das jeweilige wohnsitzfinanzamt.

      stimmt das, hat wer details dazu, gilt das nur für eu banken/einwohner?

      danke gw
      Avatar
      schrieb am 28.08.01 17:38:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      ja, so soll es werden, aber warum so aufgeregt?

      Aber Du kannst erstmal locker bleiben, alle Staaten müssen mitmachen, sonst werden sich wohl die Schweiz und Lux. nicht beteiligen, und ob die Virgin Islands überhaupt das geingste Interesse haben, sich was vorschreiben zu lassen darf bezweifelt werden...
      Fazit: Viel Rauch um (noch) nichts, frag einfach mal im Oktober 2009 nach
      Avatar
      schrieb am 28.08.01 17:44:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das steht _Auslandskunden_

      Wenn aber einer ein _Inlandskonto_ bei einer _Auslandsbank_
      hat dann tut sich da gar nix.
      Oder glaubst du die xyBank mit Hauptsitz in Kolumbien oder
      auf Tonga melden dem Finanzamt in einer deutschen Stadt
      wer bei ihnen ein Konto hat und was er damit macht ????
      lachhaft. Die wissen doch selbst oft nicht wer ihre
      Kunden sind.
      Globalisierung der Wirtschaft = Globalisierung der Organisierten Kriminalität

      Die Gewinner sind in beiden fällen die "Kleinstaaten" mit
      ihren "Spezialbanken"
      Avatar
      schrieb am 28.08.01 17:50:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      hab jetzt was gefunden:

      Die EU-Finanzminister sind einen Zinsschritt weiter
      Auf Eckwerte der Zinsbesteuerung geeinigt / Luxemburg stimmt nur zu, wenn Steueroasen nachziehen

      Ho. BRÜSSEL, 27. November. Die Finanzminister der Europäischen Union haben sich am Montag in Brüssel auf eine Richtlinie für die gemeinsame Besteuerung der Zinserträge verständigt. Kern des Vorschlags ist eine Stufenregelung, die zwischen 2003 und 2010 den EU-Staaten für die Besteuerung der Nicht-Gebietsansässigen die Wahlmöglichkeit zwischen einer Mindeststeuer und Kontrollmitteilungen der Banken an die Finanzämter lässt. Von 2010 an sollen alle EU-Länder nur noch Kontrollmitteilungen verwenden. In den ersten drei Jahren der Übergangszeit soll der Mindeststeuersatz 15 Prozent, in den restlichen vier Jahren 20 Prozent betragen.

      Schon von Beginn des kommenden Jahres an sollen zahlreiche Drittländer, darunter die Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra, San Marino, die Kanalinseln sowie die Steueroasen in den überseeischen Gebieten einiger EU-Partner, wie zum Beispiel die Bahamas, aber auch die Vereinigten Staaten zu "gleichwertigen Steuermaßnahmen" bewogen werden.

      Damit haben die Finanzminister die erste Stufe des vor fünf Monaten im portugiesischen Feira beschlossenen Kompromisses der Staats- und Regierungschefs erreicht. Luxemburg und Österreich haben jedoch ihre Absicht bekräftigt, dass sie der Richtlinie Ende 2002 nur dann zustimmten, wenn

      die Gespräche mit den Drittstaaten bis dahin zu einem befriedigenden Ergebnis gelangt seien. Besonders Luxemburg will verhindern, dass mit dem Inkrafttreten der Richtlinie Kapital von seinem Finanzplatz in andere Steueroasen flüchtet.

      Österreich, dessen Bankgeheimnis in der Verfassung verankert ist, muss zuvor sicherstellen, dass von 2003 an nur noch Österreicher in den Genuß des Bankgeheimnisses gelangen. Dafür muss die Verfassung mit Zweidrittelmehrheit im Parlament geändert werden, was die Regierungskoalition von ÖVP und FPÖ nicht garantieren kann.

      Der Luxemburger Finanzminister Luc Frieden machte deutlich, dass seine Regierung der Richtlinie 2002 endgültig nur dann zustimmen könne, wenn sich die Drittländer bis dahin zu gleichwertigen Steuermaßnahmen verpflichtet hätten, Verweigere sich zum Beispiel die Schweiz, werde das Großherzogtum von seinem Vetorecht Gebrauch machen. Ähnlich äußerte sich auch der österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Das bedeutet, dass der Stufenplan nur dann in Kraft treten kann, wenn sich die wichtigsten Steueroasen den Forderungen der EU beugen. In Brüssel blieb am Montag offen, ob zumindest Luxemburg insgeheim mit einem Scheitern der Gespräche mit den Drittländern rechnet.

      Frieden rechnet nicht mit größeren Änderungen auf dem Luxemburger Finanzplatz. Es werde auch nicht zur Kapitalflucht in andere sichere Häfen kommen. Bundesfinanzminister Hans Eichel äußerte sich zurückhaltend über die Erfolgsaussichten der Richtlinie. Der Ministerrat sei lediglich einen Schritt weiter gekommen. Zu den Gesprächen mit den Drittländern äußerte sich Eichel verhalten zuversichtlich. Die Schweiz zum Beispiel habe schon zugesichert, dass sie keinen Vorteil aus einer gemeinsamen EU-Regelung ziehen wolle. Wenn mit den Drittländern kein Einvernehmen erzielt werde, müsse über Sanktionen nachgedacht werden.

      Investitionsfonds werden nur dann von der Richtlinie erfasst, wenn sie Zinsen ausschütten. Während der Übergangszeit müssen jene EU-Staaten, die die Quellensteuer erheben, drei Viertel davon an das Sitzland des Steuerpflichtigen abführen, ein Viertel darf das Quellensteuerland als Kostenersatz behalten. Beim Verhaltenskodex zur Vermeidung unfairer Steuervergünstigungen für Unternehmen haben sich die Minister darauf verständigt, dass alle 66 als unfair empfundenen Steuervergünstigungen bis l. Januar 2003 abgeschafft werden sollen. In einzelnen begründeten Fällen sollen sie jedoch bis Ende 2005 fortbestehen dürfen.

      Quelle: FAZ


      würde mal sagen das ist so zum scheitern verurteilt.

      gruß gw
      Avatar
      schrieb am 28.08.01 18:18:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      aha, gemeldet kann also schon ab 2003 werden, ansonsten quellensteuer, nix mit bis okt 2009 warten.

      noch einer:

      EU-Beitritt und Bankgeheimnis

      Gegenwärtig bestehen in der EU keine Bestimmungen, die das Bankgeheimnis verbieten oder abschaffen. Luxemburg und Österreich kennen als EU-Mitglieder das Bankgeheimnis; dieses geht in gewissen Aspekten über das schweizerische Bankgeheimnis hinaus. Der in der EU-Richtlinie über die gegenseitige Amtshilfe im Bereich der direkten und indirekten Steuern vorgeschriebene Informationsaustausch findet seine Grenzen in den gesetzlichen Vorschriften und in der Verwaltungspraxis jedes Mitgliedstaats und macht damit Halt vor dem Bankgeheimnis.


      In der Schweiz wird das Bankgeheimnis nur im Bereich der Rechtshilfe gelüftet, das heisst nur im Rahmen von hängigen Strafverfahren wegen Abgabe- bzw. Steuerbetrugs. In Verfahren vor den Steuerbehörden wegen "gewöhnlicher" Steuerhinterziehung können sich die Banken dagegen auf die Geheimhaltungspflicht berufen. Die Schweiz leistet in diesem Bereich also traditionell keine Amtshilfe. Der Druck auf die Schweiz von EU-Staaten wie auch von Mitgliedern der OECD, diese Praxis zu lockern, wächst indessen stetig und unabhängig von einem EU-Beitritt. Affären wie die Auseinandersetzung um die in der Schweiz befindlichen Marcos-Gelder und der Konflikt um die nachrichtenlosen Vermögen haben den Druck auf die Banken verstärkt.

      Am Gipfel von Santa Maria da Feira im Juni 2000 hat die EU nun einen neuen Richtlinienvorschlag im Kampf gegen die Steuerflucht vorgelegt. Danach bestünden nach 2002 zwei Alternativen: Jeder Mitgliedstaat wird verpflichtet, entweder über die Kapitalanlagen von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten zu informieren oder auf dem Ertrag aus diesem Kapital eine Quellensteuer zu erheben. Mit der zweiten Möglichkeit kann das Bankgeheimnis gewahrt werden. Die EU plant indessen, diese Alternative längerfristig aufzuheben und ab 2010 alle Mitglieder auf das automatische Informationssystem zu verpflichten. Über die Umsetzung des Entwurfs muss innerhalb der EU eine Einigung und schliesslich Einstimmigkeit erzielt werden.

      Auf Druck von Luxemburg und Österreich hat die EU deutlich gemacht, dass eine Umgehung der europäischen Regelung durch aussenstehende Drittstaaten verhindert werden müsse. Die EU strebt zu diesem Zweck mit Nachdruck Verhandlungen mit der Schweiz an. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, über die Erhebung einer Quellensteuer zu diskutieren, das Bankgeheimnis stehe indessen nicht zur Disposition. Die Position des Bundesrats wird allerdings erheblich durch die Tatsache beeinträchtigt, dass die Verhandlungen mit denjenigen über die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit verbunden werden sollen. Hier befindet sich die Schweiz in der Demandeur-Position, und wie hoch der Preis schliesslich sein wird, ist ungewiss. Als EU-Mitglied hätte unser Land in Steuerfragen notabene ein Vetorecht.

      In Hinblick auf einen EU-Beitritt gilt aber jedenfalls auch, was der Bundesrat im Aussenpolitischen Bericht 2000 deutlich machte: «Die Wahrung der Integrität des Finanzplatzes Schweiz und die Abwehr von illegalen Geldern stellen nicht nur aus ethischen Gründen eine Notwendigkeit dar. Sie sind auch zu einem wichtigen Standortfaktor für einen international erfolgreichen Finanzplatz geworden».
      NEBS, Januar 2001

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      Avatar
      schrieb am 28.08.01 20:10:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      weiter in der sammlung:

      Aus der FTD vom 28.11.2000 www.ftd.de/ecofin
      Eichel will Bankgeheimnis nicht antasten
      Von Rainer Koch, Brüssel, und Jens Tartler, Berlin

      Bundesfinanzminister Hans Eichel will das Bankgeheimnis in Deutschland auch nach der Einigung über die Zinsbesteuerung in Europa nicht antasten.

      Das Bankgeheimnis sei ein Rechtsanspruch der in Deutschland steuerpflichtigen Bürger, der aber nicht für Ausländer aus der Europäischen Union (EU) gelte, sagte Eichel nach der Einigung des Finanzministerrates in Brüssel.

      Der Minister schloss eine Amnestie für Steuersünder in Deutschland nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie zur einheitlichen Besteuerung von Kapitalerträgen aus. Außer in Deutschland gibt es in der EU nur noch in Österreich und Luxemburg ein Bankgeheimnis. Der Haushaltsminister des Großherzogtums, Luc Frieden, betonte, der Finanzplatz Luxemburg sei durch den Kompromiss nicht gefährdet.


      Die EU-Finanzminister hatten sich in der Nacht zu Montag auf den Inhalt einer EU-Richtlinie zur einheitlichen Zinsbesteuerung in der europäischen Union geeinigt. Die große Mehrheit der EU-Länder wird nach einer erfolgreichen Einigung mit Drittländern, die bis Ende 2002 geschafft sein soll, die Finanzämter in den Wohnsitzländern der ausländischen Anleger über deren Zinseinkünfte informieren. Luxemburg, Belgien und Österreich haben sich für die Quellensteuer für EU-Ausländer entschieden. Ab 2010 soll es dann unter allen Ländern den Informationsaustausch geben, wie es die EU-Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfeltreffen im Juni im portugiesischen Feira beschlossen hatten.



      EU-Binnenmarkt unterscheidet keine Bankgeheimnisse


      In einigen Delegationen wurde in diesem Zusammenhang die Frage aufgeworfen, wie lange es im EU-Binnenmarkt noch eine Differenzierung zwischen ausländischem und inländischem Bankgeheimnis geben könne.


      Unter den im Jahr 2001 folgenden EU-Präsidentschaften Schwedens und Belgiens will die EU Verhandlungen mit Drittstaaten wie der Schweiz, Liechtenstein und den USA oder von EU-Staaten abhängigen Gebieten wie den britischen Kanalinseln führen, um die Steuerflucht aus der EU zu unterbinden. Frieden machte wie der österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser eine Einigung mit den Drittstaaten zur Voraussetzung für eine Zustimmung zum Inkrafttreten der Zinssteuer-Richtlinie im Jahre 2003.


      Ausländische Anleger sollten in Drittstaaten genauso behandelt werden wie in der EU, forderte Frieden. Der Minister bezweifelte, dass es bis Ende 2002 zu einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit Nicht-EU-Ländern kommen werde.


      Unterschiedlich interpretierten Frieden und Eichel den Beschluss über Investmentfonds. Der deutsche Minister meinte, diese würden vollständig der geplanten Richtlinie unterworfen. Der Luxemburger sagte hingegen, ein großer Anteil von Fonds sei ausgenommen, etwa reine Aktienfonds und Fonds, die weniger als 40 Prozent ihrer Anteile in festverzinslichen Wertpapieren hielten. Verschont bleiben auch internationale Anleihen, die vor dem 1. März 2001 aufgelegt sind.
      Avatar
      schrieb am 28.08.01 20:48:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bankgeheimnis:
      Wie weit die Schweiz nachgeben kann
      (aus G&M, Mai 2001)

      Die Schweiz unter Druck: Nach dem Willen der EU soll das dortige Bankgeheimnis spätestens im Jahr 2010 fallen. Unterdessen bastelt das Eidgenössische Finanzdepartement an Kompromißvorschlägen. Die entscheidenden Verhandlungen mit Brüssel stehen erst noch bevor. Womit müssen die ausländischen Kunden der schweizerischen Banken im besten und im schlimmsten Fall rechnen?
      Als sich die Regierungschefs der EU im Juni 2000 im portugiesischen Feira auf die faktische Abschaffung des Bankgeheimnisses für Ausländer einigten, wurden sie zunächst nicht ganz ernst genommen. Denn nach wie vor müssen EU-Beschlüssen, die Steuer und Finanzen betreffen, einstimmig gefaßt werden – und die meisten Beobachter rechneten damit, daß Luxemburg doch noch sein Veto einlegen würde. Auch von Österreich, wo das Bankgeheimnis Verfassungsrang hat, wurde Widerstand erwartet. Und daß die Schweiz jemals auf die Brüsseler Forderungen eingehen würde, war schwer vorstellbar. Würde sich die Schweiz querlegen, so dachte man, dann bekäme Luxemburg den gewünschten Vorwand, um das ganze Vorhaben zu blockieren.
      Unterschätzt wurde wieder einmal – wie im Fall der Euro-Einführung – die Beharrlichkeit der EU-Bürokraten, aber auch der unersättliche Appetit der Finanzminister, besonders in Deutschland und Frankreich, auf neue Einnahmen. Außerdem war es kein Zufall, daß die Kampagne gegen das Bankgeheimnis mit der Ankunft des Euro zusammenfiel. Die Zwangswährung bedingt offenbar verstärkten fiskalischen Druck auf die Bürger.
      Dabei geht es keineswegs nur um Mehreinnahmen für den Fiskus, sondern ganz klar auch um eine zunehmende Kontrolle und Überwachung der Bürger. Wäre es nicht so, hätte die EU bei dem viel einfacheren Koexistenzmodell von 1997 bleiben können. Im damaligen Richtlinienentwurf wurde es den einzelnen Staaten freigestellt, zwischen einer Quellensteuer (die das Bankgeheimnis bekanntlich nicht tangiert) und einem Informationsaustausch zu wählen. Eben dieses relativ liberale Koexistenzmodell wurde im Juni 2000 gekippt.
      Was im einzelnen auf die EU-Bürger zukommt, die in einem anderen EU-Staat ein Konto haben, wissen wir genauer erst seit ein paar Monaten. Nach neunstündigen Verhandlungen wurde in Brüssel am 27. November 2000 folgendes beschlossen:

      • Nach Inkraftsetzung der EU-Richtlinie, also voraussichtlich ab 1. Januar 2003, werden im Prinzip alle Zinszahlungen an EU-Bürger, soweit das Konto nicht im Heimatstaat geführt wird, an das Finanzamt des Wohnsitzes gemeldet.

      • Ausgenommen von dieser Regelung sind zu-nächst Belgien, Luxemburg und Österreich. Ihnen wird eine Übergangsfrist von sieben Jahren, also bis Anfang 2010, zugestanden. Bis dahin werden sie keine Kontrollmitteilungen anfertigen und weiterleiten, sondern eine Quellensteuer erheben.

      • Die Quellensteuer beläuft sich zunächst auf 15%, nach Ablauf von drei Jahren auf 20%.

      • Von der Quellensteuer werden 75% an den Staat weitergeleitet, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat. Die Quellensteuer hat keine abgeltende Wirkung. Das bedeutet: die Zinsen dürfen im Heimatstaat noch einmal besteuert werden.

      • Schlupfloch: Sowohl der Informationsaustausch als auch die Quellensteuer betreffen nur Zinsen, nicht aber die von Aktiengesellschaften ausgeschütteten Dividenden. Nicht erfaßt werden auch reine Aktienfonds. Bei gemischten Fonds, die in Aktien und Anleihen investieren, ist lediglich der Zinsanteil an den Ausschüttungen betroffen.

      • Weiteres Schlupfloch: Anleihen und andere Zinspapiere, die vor dem 1. März 2001 aufgelegt wurden, sind von der Richtlinie zunächst nicht betroffen.

      Dies alles ist, wie gesagt, noch nicht geltendes EU-Recht und muß erst noch in Form einer Richtlinie verabschiedet werden. Theoretisch kann diese Richtlinie immer noch an zwei Hürden scheitern:
      Zum einen muß die Zinsbesteuerung zusammen mit einem Verhaltenskodex zur Ausmerzung „unfairer“ Unternehmensbesteuerung in bestimmten EU-Staaten beschlossen werden. Es geht um 66 Steuervorschriften, die verschwinden sollen, damit der lästige Steuerwettbewerb in der EU aufhört. Würden sich z.B. Irland oder die Niederlande weigern, ihre Steuervergünstigungen zu streichen, dann wäre die gesamte Richtlinie erst einmal hinfällig.
      Eine andere Vorbedingung, auf der besonders Luxemburg besteht, lautet: Endgültige Zustimmung zur Richtlinie nur dann, wenn auch die Schweiz und andere Staaten „gleichwertige Maßnahmen“ einführen. Das Problem dabei: bisher weiß niemand genau, was mit „gleichwertigen Maßnahmen“ gemeint ist. Etwa Informationsaustausch, also Kontrollmitteilungen? Oder reicht vielleicht doch eine Quellensteuer, die den Kunden schweizerischer Banken bei Eingang der Zinszahlung abgezogen wird?
      Unter die Rubrik „Drittstaaten“, die die EU in die Richtlinie einbinden will, fällt wohlgemerkt nicht nur die Schweiz. Verhandelt wird auch mit den USA, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino. Schon im Juni soll in Brüssel dazu ein erster Bericht vorgelegt werden.
      Auch an die Steueroasen im Kanal (Jersey und Guernsey), an die Isle of Man, an die Niederländischen Antillen und an karibische Steueroasen wie Grand Cayman hat die EU gedacht. Daß auch diese exotischen Plätze parieren und „gleichwertige Maßnahmen“ einführen, dafür sollen die Regierungen in London, Den Haag und Paris sorgen.
      Verschont bleibt, wie G&M aus London erfährt, aller Voraussicht nach Südafrika, weil die EU-Steuerbehörden wegen der dort herrschenden Korruption vor einer Zusammenarbeit mit Pretoria zurückschrecken.
      Bemerkenswert (und bedrohlich für die Schweiz) ist die sich anbahnende Zusammenarbeit zwischen dem Großen Bruder EU und dem Großen Bruder USA. Beiden ist zuzutrauen, daß sie die Schweiz (deren Neutralität und Anhänglichkeit an das Völker-Recht sie als Ärgernis empfinden) gemeinsam in die Zange nehmen.
      Den Engländern kann das nur recht sein. Schon hinter dem Beschluß von Feira stand die britische Absicht, dem konkurrierenden Finanzplatz Schweiz das Wasser abzugraben. Denn Feira richtete sich ja keineswegs gegen Fonds und andere institutionelle Vermögen, deren europäischer Schwerpunkt in London liegt – sondern ausschließlich gegen Privatanleger, die bei Schweizer Banken rund 2000 Milliarden Franken gebunkert haben.
      London hat für Privatanleger und ihren Wunsch nach Diskretion überhaupt nichts übrig. Besonders diejenigen Investoren vom Kontinent, die sich bisher mit ihrem Konto in London unbeobachtet fühlen durften, müssen folgendes wissen: Seit April, also ab sofort, müssen die britischen Banken Kontrollmitteilungen (einschließlich Wohnadresse) über Zinszahlungen erstellen. Betroffen sind Bürger aller EU-Staaten, aber auch solche aus dem Commonwealth, den USA, Norwegen, Japan und Korea – nicht aber aus Südafrika.
      Mit anderen Worten: London beginnt schon jetzt mit den Kontrollmitteilungen, die in der EU (zunächst ohne Luxemburg, Belgien und Österreich) erst ab 2003 greifen sollen! Die Informationen will London freilich nur auf Basis der Gegenseitigkeit austauschen. Finanzminister Eichel z.B. müßte im Gegenzug bereit sein, die britische Steuerbehörde über die Einnahmen britischer Bürger in Deutschland zu informieren – ein Entgegenkommen, das ihm wohl kaum schwerfallen wird.
      Noch interessanter: London überlegt, die Kontrollmitteilungen schon 2002 auf Dividenden auszuweiten und später sogar auf den Kapitalgewinn aus dem Verkauf von Wertpapieren. (Auch davon werden Fonds und Firmen selbstverständlich nicht betroffen sein.)
      Über die britischen Maßnahmen war in der Presse bisher nichts zu lesen. Da aber die Briten schon in Feira den Vorreiter gespielt haben und sich mit ihren damaligen Forderungen durchsetzen konnten, wäre es nur logisch, wenn später auch im Rest der EU nicht nur Zinsen, sondern auch Dividenden und Spekulationsgewinne zentral erfaßt werden – und dies würde letzten Endes nicht nur EU-Ausländer, sondern auch alle Inländer treffen.
      Wenn alles nach Plan verläuft, beginnt mit der EU-Richtlinie der Einstieg in die totale Kontrolle der finanziellen Verhältnisse aller EU-Bürger mit Hilfe eines Zentralcomputers.
      Wo bleibt da die Schweiz? Noch bevor die Verhandlungen zwischen Brüssel und Bern überhaupt begonnen hatten, drohte EU-Kommissar Chris Patten in einem Brief vom 21. Februar kaum verhüllt mit Vergeltungsmaßnahmen. Ebenfalls im Februar verlangte eine Untersuchungskommission des französischen Parlaments ganz brutal von der Schweiz, ihr Bankgeheimnis abzuschaffen und sich dem EU-Informationsaustausch anzuschließen.
      Die Schweiz reagierte inzwischen mit einem Kompromißvorschlag, der in einem 60seitigen Bericht einer von Finanzminister Villiger eingesetzten Expertenkommission enthalten war. Und zwar mit der Bereitschaft, eine Quellensteuer zu erheben und den größeren Teil davon an die EU abzuführen.
      Strikt abgelehnt wird von Bern nach wie vor der Informationsaustausch. Am Bankgeheimnis will die Schweiz nicht rütteln. Da aber die Quellensteuer für die EU nur vorübergehend akzeptabel ist und der Informationsaustausch für die Schweiz zu weit geht, könnte am Ende auch ein Kompromiß herauskommen, an den gegenwärtig niemand denkt: eine beschränkte Kooperation der Schweizer Banken mit den EU-Finanzverwaltungen nach dem Muster der amerikanisch-schweizerischen Vereinbarungen, die seit dem 1. Januar 2001 in Kraft sind. Sie funktionieren folgendermaßen:

      • Die schweizerischen Banken sortieren ihre ausländischen Kunden in zwei Gruppen: solche, die in den USA steuerpflichtig sind und solche, die keinen US-Status haben. Dazu mußten die Kunden bereits im Jahr 2000 Formulare ausfüllen und unterschreiben.

      • Die Formulare werden dem amerikanischen Internal Revenue Service nicht vorgelegt, jedoch von Wirtschaftsprüfern eingesehen, die der IRS für zuverlässig hält. Schweizer Banken, die auf diese Weise als Agenten des IRS tätig sind, erhalten das Gütesiegel eines Qualified Intermediary (QI).

      • Für Kunden, die nachweislich nicht in den USA steuerpflichtig sind, ändert sich mit der neuen Regelung praktisch nichts.

      • Für US-Steuerpflichtige ergibt sich seit Jahresanfang folgende Situation: sie werden von ihrer Bank keineswegs gezwungen, ihre Identität gegenüber dem IRS offenzulegen. Weigern sie sich aber, füllen sie das Formular also nicht aus, dann hat das zur Folge, daß die Bank keine Aufträge mehr für den Kauf von US-Wertpapieren entgegennimmt und daß sie auf Dividenden und Zinserträge (und beim Verkauf von US-Wertpapieren!) 31% abzieht. Dabei handelt es sich um die inneramerikanische Sicherungssteuer, genannt Backup Withholding Tax.

      Sie sehen, worauf das amerikanische Modell des QI hinausläuft: das schweizerische Bankgeheimnis bleibt dem Buchstaben nach gewahrt, die Banken vertreten jedoch die Interessen des amerikanischen Fiskus. Und wer als US-Steuerbürger nicht mitspielt, versperrt sich damit automatisch den Zugang zum gesamten amerikanischen Finanzmarkt.
      Würden die Banken nun dieses System auf EU-Bürger ausdehnen, dann könnte z.B. ein deutscher Kunde nicht mehr in Deutschland, nicht mehr im Rest der EU und vielleicht auch nicht mehr in den USA investieren. Er müßte sich letzten Endes auf die Schweiz, auf Rußland, China, den Rest Asiens, Südafrika und Lateinamerika beschränken.
      Nun, soweit ist es noch nicht. G&M tippt darauf, daß sich die Schweiz, um Zeit zu gewinnen, zunächst zu einer Quellensteuer bereit findet, daß diese von 2003 bis 2009 erhoben wird, daß die Bankenplätze Zürich und Genf zunächst keinen allzu großen Schaden nehmen, daß Brüssel aber in dem Bemühen nicht locker lassen wird, die Schweiz gleichzuschalten. Der Kampf um das Bankgeheimnis in Europa, und damit um die letzte und wichtigste Bastion der Privatsphäre, hat gerade erst begonnen.
      Zur begleitenden Lektüre empfiehlt sich Orwells Roman 1984. Orwells richtiger Name war übrigens Blair. So heißt auch der Mann, der in der EU den Informationsaustausch ins Rollen brachte, der einer der größten Manipulateure vor dem Herrn ist und mit seinem wölfischen Grinsen ein Sozialist moderner Art im Schafspelz des „dritten Wegs“ und der „neuen Mitte“.
      Avatar
      schrieb am 29.08.01 16:25:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Tolle Beiträge!
      Frage: Muß in der Schweiz nicht das Volk abstimmen, ob solch eine Lockerung des Bankgeheimnisses durchgeführt wird wie es die liebe EU wünscht.

      Ein Schweizer Konto hat gegenüber einem Konto in Luxemburg oder Österreich glaube ich einen nicht unerheblichen Vorteil.
      Stirbt der Kontoinhaber, so wird meines Wissens in Ö und Lu wie in Deutschland das Konto erst mal gesperrt bis die Erbscheine vorliegen.
      In der Schweiz gilt eine Verfügungsberechtigung einer dritten Person auch über den Tod des Kontoinhabers hinaus.
      Könnte vielleicht mal wichtig werden.
      Avatar
      schrieb am 02.09.01 09:59:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      ob die schweizer müßen weiß ich nicht, aber wenn man bedenkt worüber sie schon alles abgestimmt haben, würde ich das mal als sicher ansehen. immerhin geht es hier auch um ein paar arbeitsplätze=wähler ;)

      weiters würde mich interessieren: wenn ich meine
      investmentfonds direkt bei der fondgesellschaft deponiert habe ob die auch von der meldepflicht betroffen sind oder ob dies nur für banken gilt.
      wie ist das bei thesaurierenden fonds, hier gibts ja keinen ausschüttungstermin, oder muß hier die bank das ende des fondsgeschäftsjahres als zuflußtermin heranziehen. ob das nicht viel arbeit ist das immer zu ermitteln bei den vielen fonds die angeboten werden?

      gruß gw
      Avatar
      schrieb am 16.01.02 12:40:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      weiß jemand wie hier der status ist, hat man sich schon geeinigt, wenn ja auf was?

      Am Gipfel von Santa Maria da Feira im Juni 2000 hat die EU nun einen neuen Richtlinienvorschlag im Kampf gegen die Steuerflucht vorgelegt. Danach bestünden nach 2002 zwei Alternativen: Jeder Mitgliedstaat wird verpflichtet, entweder über die Kapitalanlagen von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten zu informieren oder auf dem Ertrag aus diesem Kapital eine Quellensteuer zu erheben. Mit der zweiten Möglichkeit kann das Bankgeheimnis gewahrt werden. Die EU plant indessen, diese Alternative längerfristig aufzuheben und ab 2010 alle Mitglieder auf das automatische Informationssystem zu verpflichten. Über die Umsetzung des Entwurfs muss innerhalb der EU eine Einigung und schliesslich Einstimmigkeit erzielt werden.


      danke gw


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