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    rechtliche frage zu schuldscheinen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.08.01 21:50:15 von
    neuester Beitrag 29.08.01 12:27:44 von
    Beiträge: 4
    ID: 462.948
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      Avatar
      schrieb am 28.08.01 21:50:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo...

      vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen bei meiner frage. es geht darum dass ich privat an jemanden einen höheren betrag verliehen habe und zu meiner eigenen absicherung einen schuldschein unterschrieben haben möchte. da ich mich, was dieses thema angeht, jedoch nicht besonders gut auskenne wäre es nett wenn mir jemand mitteilen könnte welche sachen bzw. punkte unbedingt in diesem schuldschein stehen müssen und worauf ich achten muss vom inhaltlichen her damit ich keine rechtlichen probleme bekomme und abgesichert bin was die rückzahlung angeht bzw. ob es irgendwo im internet vorgefertigte formulare oder ähnliches gibt.
      Avatar
      schrieb am 28.08.01 22:19:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Gin_Tonic,

      du schreibst, dass du das Geld bereits verliehen hast und jetzt, im Nachhinein, einen Schuldschein haben möchtest.
      Ich hoffe, dass dein Schuldner dir den jetzt noch unterschreibt.
      Eine besondere Form gibt es dafür soweit ich weiss nicht. Du kannst auch nen Bierdeckel benutzen. Ich würde dir aber
      empfehlen, ein richtiges Schreiben aufzusetzen, z.B.

      "Hiermit bestätige ich, (Hans Meyer), von meinem Freund/Bekannten (Fritzchen), DM X als Darlehen erhalten zu haben. Diesen Betrag werde ich nebst Zinsen bis zum ...
      zurückzahlen."

      Wichtig ist, dass du den genauen Betrag, Zinssatz und vor allem den Zeitpunkt der Rückzahlung festlegst.
      Ausserdem würde ich immer auf dem Schreiben, den genauen Namen, Geb.-Datum und Anschrift festhalten.

      Und noch ein Tipp: Keine Darlehen an Freunde und Bekannte!!!
      Das kann im "worst case" ne Freundschaft ruinieren. Wenn jemand Geld braucht soll er zur Bank gehen. Und wenn er da nichts bekommt, dann hat das seine Gründe.

      Grüsse

      Bullrider
      Avatar
      schrieb am 28.08.01 22:26:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      @bullrider

      danke für deine antwort. du hast (leider) recht, das geld ist bereits weg und konnte bisher nicht zurück gezahlt werden, ich konnte jedoch erreichen (daher auch meine frage oben) dass die person, von der ich das geld noch bekomme, bereit ist zu meiner absicherung zumindest einen schuldschein zu unterschreiben. davon habe ich das geld zwar auch noch nicht wieder aber ich hoffe mal dass die unterschrift mich zumindest ein bischen besser schlafen lässt wenn ich schon so dämlich war "im guten glauben" geld zu verleihen.
      Avatar
      schrieb am 29.08.01 12:27:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ gin-t

      das beste wäre, die person zu einer notariellen schuldanerkenntnis (vollstreckbare urkunde) möglichst mit lohnabtretung zu bewegen. spart evtl. spätere anwalts-, mahn- und gerichtskosten.

      ansonsten: verleihe NIE geld an bekannte und verwandte. musste selbst kürzlich eine fünfstellige summe an verwandten in den wind schreiben, weil nix zu holen ist und kann daher auch die anwalts- und gerichtskosten noch selbst tragen.

      gruss


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