Ablauf eines Fond-Zertifikat - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.08.01 22:39:22 von
neuester Beitrag 29.08.01 10:11:04 von
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Erst einmal einen schönen guten Tag an die WGemeinde!,
nach einem Gespräch mit einen Freund stand ich leider ratlos in der Ecke & fand keine Antwort . . .
Und zwar fragte er mich wie es denn mit der Auszahlungsmöglichkeit von einem Fond-Zertifikat nach Ablauf dieses bestellt ist. Also ob man ein Zertifikat welches länger drei Jahre bereits abgelaufen ist noch einlösen kann.
Wer kennt sich in sachen Fondrecht aus & kann helfen? Im vorraus schönen Dank . . .
Gruss Zeckenbiss
nach einem Gespräch mit einen Freund stand ich leider ratlos in der Ecke & fand keine Antwort . . .
Und zwar fragte er mich wie es denn mit der Auszahlungsmöglichkeit von einem Fond-Zertifikat nach Ablauf dieses bestellt ist. Also ob man ein Zertifikat welches länger drei Jahre bereits abgelaufen ist noch einlösen kann.
Wer kennt sich in sachen Fondrecht aus & kann helfen? Im vorraus schönen Dank . . .
Gruss Zeckenbiss
das deutet daraufhin, dass die FOndsanteile effektiv im Privatsafe gehalten wurden. Denn wenn die bei einer Bank im Depot sind, werden Fondsanteile automatisch zurückgezahlt, wenn der Fonds aufgelöst wird.
Ein FOndsanteil ist ein Wertpapier. Meiner Meinung - Juristen her! - müsstest Du 30 Jahre Zeit haben, Deine Ansprüche anzumelden. Allerdings würde ich drauf achten, nicht zu irgendeiner Bank zu gehen, sondern zu einer, die als Zahlstelle für den Fonds benannt ist (was der Ausdruck bedeutet, kann man sich wohl denken, oder?)
Ein FOndsanteil ist ein Wertpapier. Meiner Meinung - Juristen her! - müsstest Du 30 Jahre Zeit haben, Deine Ansprüche anzumelden. Allerdings würde ich drauf achten, nicht zu irgendeiner Bank zu gehen, sondern zu einer, die als Zahlstelle für den Fonds benannt ist (was der Ausdruck bedeutet, kann man sich wohl denken, oder?)
@zeckenb.
grundsätzlich ist zu empfehlen, daß Du Dir den Emissionsprospekt anschaust bzw. beschaffst.
Dieser müßte die Frage der Fälligkeit in Deinem konkreten Fall regeln.
Möglich wäre es, daß die 30jährige BGB Frist durch Prospekt abgeändert wurde/wird.
grundsätzlich ist zu empfehlen, daß Du Dir den Emissionsprospekt anschaust bzw. beschaffst.
Dieser müßte die Frage der Fälligkeit in Deinem konkreten Fall regeln.
Möglich wäre es, daß die 30jährige BGB Frist durch Prospekt abgeändert wurde/wird.
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