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    VERLUSTRÜCKTRAG BEI DER EINKOMMENSTEUER - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.08.01 10:17:25 von
    neuester Beitrag 01.09.01 15:41:49 von
    Beiträge: 5
    ID: 464.696
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      Avatar
      schrieb am 31.08.01 10:17:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wieviele Jahre kann man eigentlich einen Speku.-verlust
      zurücktragen bei der EST ?
      Finanzamt behauptet ein Jahr, ich dachte es wären zwei Jahre
      möglich.

      Vielen Dank, Tholin.
      Avatar
      schrieb am 31.08.01 10:27:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nur ein Jahr ist möglich: § 23 Abs. 3 Satz 7 EStG.
      Avatar
      schrieb am 31.08.01 10:46:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Noch eine evt. dazu passende Frage. Ich bin normaler kfm.
      Angestellter und aber zusätzlich mit 33% an einem Industrieunternehmen aus meiner Familie beteiligt, aus dem
      ich auch Gewinnausschüttung erhalte, die ich versteuern muß. Kann ich nicht sowieso Verluste aus Aktiengeschäften
      bei meiner Einkommenssteuererklärung geltend machen? Als
      Angestellter kann ich ja lediglich den Verlust aus Aktien-
      geschäften mit den Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnen. Kann ein Selbständiger nicht komplett die Verluste (wenn er eben nur Verluste gemacht hat) steuerlich
      geltend machen????

      Wäre dankbar für Aufklärung.

      Buschi2
      Avatar
      schrieb am 31.08.01 10:56:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nur wenn die Aktiengeschäfte auch dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind, an dem Du beteiligt bist (dann sind übrigens auch alle Gewinne - auch außerhalb der Einjahresfrist als Gewinn aus Gewerbebetrieb einkommen- und gewebesteuerpflichtig). Wenn Deine Beteiligung eine solche an einer Kapitalgesellschaft ist (GmbH oder AG) können die Verluste nur dann gelrend gemacht werden, wenn die Aktien GmbH- bzw. AG-Vermögen sind (selbst dann teilweise schwierig anerkannt zu bekommen, wenn das FA den Verdacht hat daß die Geschäfte in der GmbH privat veranlaßt sind und mit dem sonstegn Geschäft nichts zu tun haben)

      Gruß
      Shortguy
      Avatar
      schrieb am 01.09.01 15:41:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      @buschi2
      Du wirfst da einiges durcheinander.
      Die Spekualtionsverluste sind grundsätzlich nur mit Spekulationsgewinnen zu verrechnen, egal was Du sonst noch für Einkünfte hast.
      Aus Deiner Beteiligung erzielst Du Einkünfte aus Gewerbetrieb oder Kapitalvermögen, je nachdem, welche Rechtsform das Industrieunternehmen hat.
      Wenn Du tatsächlich mit 1/3 an einem Industieunternehmen beteiligt bist, hoffe ich allerdings schwer, dass Du einen Steuerberater hast, der Dir das näher erklären kann.
      Fallobst


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