VERLUSTRÜCKTRAG BEI DER EINKOMMENSTEUER - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 31.08.01 10:17:25 von
neuester Beitrag 01.09.01 15:41:49 von
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Wieviele Jahre kann man eigentlich einen Speku.-verlust
zurücktragen bei der EST ?
Finanzamt behauptet ein Jahr, ich dachte es wären zwei Jahre
möglich.
Vielen Dank, Tholin.
zurücktragen bei der EST ?
Finanzamt behauptet ein Jahr, ich dachte es wären zwei Jahre
möglich.
Vielen Dank, Tholin.
Nur ein Jahr ist möglich: § 23 Abs. 3 Satz 7 EStG.
Noch eine evt. dazu passende Frage. Ich bin normaler kfm.
Angestellter und aber zusätzlich mit 33% an einem Industrieunternehmen aus meiner Familie beteiligt, aus dem
ich auch Gewinnausschüttung erhalte, die ich versteuern muß. Kann ich nicht sowieso Verluste aus Aktiengeschäften
bei meiner Einkommenssteuererklärung geltend machen? Als
Angestellter kann ich ja lediglich den Verlust aus Aktien-
geschäften mit den Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnen. Kann ein Selbständiger nicht komplett die Verluste (wenn er eben nur Verluste gemacht hat) steuerlich
geltend machen????
Wäre dankbar für Aufklärung.
Buschi2
Angestellter und aber zusätzlich mit 33% an einem Industrieunternehmen aus meiner Familie beteiligt, aus dem
ich auch Gewinnausschüttung erhalte, die ich versteuern muß. Kann ich nicht sowieso Verluste aus Aktiengeschäften
bei meiner Einkommenssteuererklärung geltend machen? Als
Angestellter kann ich ja lediglich den Verlust aus Aktien-
geschäften mit den Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnen. Kann ein Selbständiger nicht komplett die Verluste (wenn er eben nur Verluste gemacht hat) steuerlich
geltend machen????
Wäre dankbar für Aufklärung.
Buschi2
Nur wenn die Aktiengeschäfte auch dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind, an dem Du beteiligt bist (dann sind übrigens auch alle Gewinne - auch außerhalb der Einjahresfrist als Gewinn aus Gewerbebetrieb einkommen- und gewebesteuerpflichtig). Wenn Deine Beteiligung eine solche an einer Kapitalgesellschaft ist (GmbH oder AG) können die Verluste nur dann gelrend gemacht werden, wenn die Aktien GmbH- bzw. AG-Vermögen sind (selbst dann teilweise schwierig anerkannt zu bekommen, wenn das FA den Verdacht hat daß die Geschäfte in der GmbH privat veranlaßt sind und mit dem sonstegn Geschäft nichts zu tun haben)
Gruß
Shortguy
Gruß
Shortguy
@buschi2
Du wirfst da einiges durcheinander.
Die Spekualtionsverluste sind grundsätzlich nur mit Spekulationsgewinnen zu verrechnen, egal was Du sonst noch für Einkünfte hast.
Aus Deiner Beteiligung erzielst Du Einkünfte aus Gewerbetrieb oder Kapitalvermögen, je nachdem, welche Rechtsform das Industrieunternehmen hat.
Wenn Du tatsächlich mit 1/3 an einem Industieunternehmen beteiligt bist, hoffe ich allerdings schwer, dass Du einen Steuerberater hast, der Dir das näher erklären kann.
Fallobst
Du wirfst da einiges durcheinander.
Die Spekualtionsverluste sind grundsätzlich nur mit Spekulationsgewinnen zu verrechnen, egal was Du sonst noch für Einkünfte hast.
Aus Deiner Beteiligung erzielst Du Einkünfte aus Gewerbetrieb oder Kapitalvermögen, je nachdem, welche Rechtsform das Industrieunternehmen hat.
Wenn Du tatsächlich mit 1/3 an einem Industieunternehmen beteiligt bist, hoffe ich allerdings schwer, dass Du einen Steuerberater hast, der Dir das näher erklären kann.
Fallobst
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