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    Neuer Markt: Neues von der Insolvenzfront - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.09.01 18:20:58 von
    neuester Beitrag 05.09.01 00:05:10 von
    Beiträge: 9
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      schrieb am 03.09.01 18:20:58
      Beitrag Nr. 1 ()

      Management Data und Kabel New Media melden sich zu Wort. Insbesondere der Bau- und Internet-Branche macht die allgemeine Wirtschaftsschwäche schwer zu schaffen. Sie ist als Hauptursache für die steigende Anzahl der Firmeninsolvenzen verantwortlich. Doch nicht jede Insolvenz bedeutet den Untergang des Unternehmens. Eine Sanierung ist durchaus denkbar.

      Zweistellige Kursausschläge in verschiedene Richtungen verzeichnen die „Pennystock“-Aktien der zahlungsunfähigen Unternehmen Management Data und Kabel New Media nach den heutigen Meldungen. Während bei Management Data drei Tage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwei profitabel arbeitende Tochterfirmen an einen englischen Finanzinvestor verkauft werden und der Kurs daraufhin um 10,3 Prozent ansteigt, brechen die Papiere von Kabel New Media nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dem Rücktritt des Unternehmenschefs und Gründers Peter Kabel um 19 Prozent ein. Die 1999 gegründete Hamburger Internet-Agentur stellte vor knapp zwei Monaten beim Amtsgericht Hamburg den entsprechenden Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

      „Das Ende der Talsohle bei Unternehmensinsolvenzen ist auf Grund der weiter anhaltenden Konjunkturschwäche noch nicht erreicht“, erklärt ein Experte. Mit bis zu 30.000 Firmenpleiten rechnet man in diesem Jahr. Der volkswirtschaftliche Schaden wird dabei auf rund 75 Mrd. DM geschätzt. Vor allem Bauunternehmen und junge Internet-Firmen sind davon betroffen. Allein im ersten Halbjahr sind in Deutschland nach einer Studie der Bürgel Wirtschaftsinformationen 7.267 Unternehmensinsolvenzen eröffnet worden. Dies entspricht einer Steigerung von rund 24 Prozent zum Vorjahreszeitraum. Am Neuen Markt befinden sich 13 (3,8 Prozent) der (einstmals) gelisteten 342 Unternehmen im Insolvenzprozess.

      Insbesondere für kleinere Unternehmen wird es bei der anhaltenden Wirtschaftsschwäche immer schwieriger, überlebenswichtige Bankkredite zu bekommen. Zudem macht die sinkende Eigenkapitalquote den Firmen zu schaffen. Wenn das Unternehmen nach dem Scheitern seiner Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kredit, Kapitalerhöhung, Anleihe) den fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, bleibt nur der Gang zum Insolvenzrichter.

      Für die Stellung eines solchen Insolvenzantrags beim zuständigen Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Schuldnerunternehmen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, muss mindestens einer von drei möglichen Insolvenzgründen vorliegen. Dabei wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners oder –wie im Fall des Softwarehauses Lipro - eines Gläubigers bei Zahlungsunfähigkeit, bei einem eigenen Antrag des Schuldners auch bereits bei erst drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Bei juristischen Personen ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund.

      Zunächst wird vom Gericht in der Regel ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, der bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Geschäfte fortführt, das Vermögen sichert und erhält und zudem prüft, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken kann. Wird nach Abschluss der Ermittlungen durch das Gericht die Eröffnung des Verfahrens mangels Vermögensmasse abgewiesen, kommt es zur Auflösung der Gesellschaft. Wird das Insolvenzverfahren dagegen eröffnet, ist damit noch lange nicht das Schicksal des Unternehmens besiegelt. Das Vermögen des Unternehmens ist jetzt beschlagnahmt und die Unternehmensführung verliert jegliche Veräußerungs- und Verwaltungsbefugnis über das zur Insolvenzmasse gehörige Vermögen. Die Arbeitnehmer der insolventen Firma bleiben durch das Insolvenzgeld geschützt, das Lohnausfälle für die Zeit von drei Monaten abdeckt. Das Unternehmen kann jedoch nach wie vor Rechtsgeschäfte abschließen. Für begründete Neuverbindlichkeiten haftet nur das freie Vermögen, nicht die Insolvenzmasse, die dem Zugriff von Neugläubigern entzogen ist.

      Die Altgläubiger werden nun aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist beim Insolvenzverwalter anzumelden. Leistungen von Unternehmensteilen gehen nur noch an den Insolvenzverwalter. Spätestens drei Monate nach der Verfahrenseröffnung entscheidet dann die Gläubigerversammlung auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters darüber, ob das Unternehmen liquidiert oder mit dem Ziel einer (Teil-)Sanierung fortgeführt wird. Bei einer Sanierung wird ein Insolvenzplan mit dem Ziel aufgestellt, die von den Gläubigern angemeldeten Forderungen ihrem Rang und Betrag nach zu befriedigen. Dabei liegt die Erfolgsquote für (Teil-)Sanierungen aktuell bei knapp unter 50 Prozent.

      Autor: Marcus Helmich (© wallstreet:online AG),18:20 03.09.2001

      Avatar
      schrieb am 03.09.01 18:35:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wird das Insolvenzverfahren dagegen eröffnet, ist damit noch lange nicht das Schicksal des Unternehmens besiegelt. Das Vermögen des Unternehmens ist jetzt beschlagnahmt und die Unternehmensführung verliert jegliche Veräußerungs- und Verwaltungsbefugnis über das zur Insolvenzmasse gehörige Vermögen. Die Arbeitnehmer der insolventen Firma bleiben durch das Insolvenzgeld geschützt, das Lohnausfälle für die Zeit von drei Monaten abdeckt. Das Unternehmen kann jedoch nach wie vor Rechtsgeschäfte abschließen. Für begründete Neuverbindlichkeiten haftet nur das freie Vermögen, nicht die Insolvenzmasse, die dem Zugriff von Neugläubigern entzogen ist.

      Die Altgläubiger werden nun aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist beim Insolvenzverwalter anzumelden. Leistungen von Unternehmensteilen gehen nur noch an den Insolvenzverwalter. Spätestens drei Monate nach der Verfahrenseröffnung entscheidet dann die Gläubigerversammlung auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters darüber, ob das Unternehmen liquidiert oder mit dem Ziel einer (Teil-)Sanierung fortgeführt wird. Bei einer Sanierung wird ein Insolvenzplan mit dem Ziel aufgestellt, die von den Gläubigern angemeldeten Forderungen ihrem Rang und Betrag nach zu befriedigen. Dabei liegt die Erfolgsquote für (Teil-)Sanierungen aktuell bei knapp unter 50 Prozent.


      50:50.

      Geht doch.

      :D
      Avatar
      schrieb am 03.09.01 22:10:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      @r0<|<y

      gut gesprochen - :)
      denke aber die chancen stehen viel hoeher - dass wir in den naechsten tagen eine Adhoc bekommen - in der eine teil uebernahme oder ein finazierung zuschuss - verkuendet wird!
      und was dann passiert - koennt ihr euch ja denken.. :D
      Avatar
      schrieb am 04.09.01 10:26:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      KernCodex,

      Die Gedanken sind frei. :D

      Das 11. Gebot lautet derzeit:

      Du sollst nicht denken, sondern Kabel kaufen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 04.09.01 10:30:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Paß auf, daß das Kabel nicht abbrennt!

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      Avatar
      schrieb am 04.09.01 10:38:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      622950
      Bundesaufsichtsamt prüft Ad-hoc-Meldung von Kabel New Media

      Frankfurt (vwd) - Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe), Frankfurt, überprüft die Ad-hoc-Meldung der Kabel New Media AG, Hamburg, vom Montag wegen eines möglichen Verstoßes der Ad-hoc-Pflicht. Möglicherweise sei die Pflichtmitteilung zu spät herausgegeben worden, sagte eine BAWe-Sprecherin am Dienstag zu vwd. Peter Kabel sei bereits am 31. August vom Amt des Vorstandsvorsitzenden zurückgetreten. Außerdem sei das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens schon am 1. September eröffnet worden. Die Ad-hoc-Meldung habe Kabel aber erst am 3. September herausgegeben. +++ Kirsten Bienk
      vwd/4.9.2001/kib/mr
      Avatar
      schrieb am 04.09.01 10:59:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      guter beitrag zu einem sehr aktuellen thema am Neuen Markt!

      weiter so.

      rolf
      Avatar
      schrieb am 04.09.01 18:07:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      622950
      *vwd DGAP-Ad hoc: Kabel New Media AG <DE0006229503> deutsch

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      Kabel New Media AG - BNP PARIBAS stellt Tätigkeit als Designated Sponsor ein

      Hamburg, den 4. September 2001

      Die BNP PARIBAS kündigt der Kabel New Media AG ihre Tätigkeit als Designated Sponsor zum 30. September 2001. Die BNP PARIBAS ist einer der zwei Hauptsponsoren der Kabel New Media AG und hat die Entwicklung der Kabel New
      Media Gruppe seit Börsengang begleitet. Zuvor war die BNP PARIBAS auch an der Vorbereitung und Durchführung des Börsengangs der Kabel New Media AG (IPO) im Juni 1999 als eine der Konsortialbanken beteiligt.

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung ©DGAP 04.09.2001
      Avatar
      schrieb am 05.09.01 00:05:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      Jetzt wird es bitter für Kabel. Ein Unternehmensteil verkauft---davon haben die noch übrig gebliebenen Aktionäre soundso keinen Nutzen. Der Designated Sponsor geht----damit müßte Kabel eigentlich direkt aus dem Neuen Markt fliegen,da dieses Kriterium nicht mehr erfüllt ist.

      Trotzdem denke ich das Kabel bei 0,15 Euro von den Zockern nochmals entdeckt und kurz hochgepusht wird,bevor der Wert bald ganz verschwindet.Schaun` wir mal.....


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