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    sonderfall - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.09.01 20:57:03 von
    neuester Beitrag 07.09.01 11:46:13 von
    Beiträge: 4
    ID: 466.002
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      schrieb am 03.09.01 20:57:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      habe folgendes problem
      bin mieter eine wohnung und einer garage. die garage wurde auf anraten des vermieters (raiffeisenbank) an jemanden untervermietet. das ging ohne probleme ca 1 jahr gut. jetzt ist der mieter der garage in zahlungsverzug mit 4 raten. auf ein einschreiben mit zahlungsfrist ragierte der mieter nicht. die garage ist vollgestopft mit ca 100 altem autoreifen und einem schrottreifen ford fiesta. wie sich jetzt herausgestellt hat hat der mieter einen ofenbarungseid abgelegt. die garage wurde ihm im april gekündigt
      was kann man jetzt tun??
      zum einen wie kommt man an die miete und das noch grössere porblem ist die räumung der garage und die damit verbundenen kosten. der mieter unternimmt nichts
      wenn man es räumen lässt wird man die kosten selber tragen müsen?
      hat jemand eine idee wie man hier ohne gr. schwierigkeiten rauskommt.
      Avatar
      schrieb am 03.09.01 21:29:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      weißt du wo der untermieter wohnt?
      versuche bei einem jungen menschen seine eltern ausfindig zu machen.
      warte nicht ab bis die behörde einschreitet, schmeiß die reifen zum altreifenhändler oder zum untermieter vor die türe. transportier das schrottauto zum autoschrottplatz, nachdem du ihm vorher per schreiben einen termin gegeben hast.
      bei solchen typen mußt du in aktion treten, alles andere bringt nichts.
      mach alles selbst oder du must als auftraggeber alles natürlich bezahlen.
      vergeß das du in der lage bist das geld von ihm wieder zurück zu erhalten. nimm diese situation wie sie ist und vergeß all dein theoretisches recht. es gibt viel schlimmeres zwischen mitmenschen auszuhalten
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 21:12:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      also, ich würde die Sachen vom Untermieter nicht vernichten!!( wäre mE Sachbeschädigung, egal ob mit oder ohne frist). Besser ist es, ihm diese unter Zeugen zu bringen.
      Avatar
      schrieb am 07.09.01 11:46:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Als Vermieter hast Du ein Pfandrecht an allen Sachen des Mieters. Wenn Pfandreife eingetreten ist kannst Du sofern das überhaupt noch möglich ist die Sachen verwerten (Versteigern lassen bzw. freihändiger Verkauf). Wenn eine Verwertung nicht mehr möglich ist kannst Du die Garage wohl dann auf Deine Kosten räumen.


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