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    Maklergebühren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.09.01 16:11:30 von
    neuester Beitrag 07.09.01 16:22:52 von
    Beiträge: 6
    ID: 467.647
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      Avatar
      schrieb am 06.09.01 16:11:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Fachleute,

      ich habe folgendes Problem:
      Ich habe mir über einen Makler ein Haus angesehen, habe aber nichts unterschrieben.
      Vor dem Maklertermin erzählte mir ein Bekannter, daß sein Chef ein Haus verkauft und ich könnte es mir demnächst mal anschauen.
      Als ich dann mir das Haus mit dem Chef meines Bekannten ansehen wollte, stellte sich heraus, dass es sich um das gleiche Objekt handelte. Wir dachten man könne die Sache so abwickeln da der Makler nicht das "alleinige Verkaufsrecht" hatte.
      Nun habe ich eine Rechnung über die Maklerprovision bekommen. Wie ist nun die Rechtslage ? Kennt sich jemand damit aus ?

      mfg
      biostar
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 16:24:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Courtage wirst Du bezahlen müssen da der Makler das Haus zu erst vermittelt hat,sorry.
      Gruß st
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 17:23:10
      !
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      Avatar
      schrieb am 06.09.01 17:43:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      ...armes, armes Deutschland...

      Erst ein Bier mit Bedienung bestellen und dann nicht zahlen
      wollen, nicht wahr?

      So far...Loonax
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 19:15:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi,

      die Rechtslage ist leider eindeutig, auch wenn der Makler keinen Alleinauftrag hat ist derjenige Provisionsberechtigt, der dir das Angebot als erstes gemacht hat.

      Um dich von den Provisionsansprüchen des Maklers zu befreien, müßtest du also nachweisen, daß dir das Haus nicht erst durch Ihn angeboten wurde.

      In deinem Fall ist denke ich entscheidend, wie die Beweislage aussieht. Normalerweise achtet ein Makler eben aus diesem Grund immer sehr genau auf die Möglichkeit ein Angebot nachweisen zu können.

      Wenn du dich also beispielsweise auf eine Anzeige gemeldet hast oder gar vor dem Termin ein schriftliches Angebot bekommen hast (hier müßten allerdings die AGBs des Maklers drauf sein) wird der Makler das in aller Regel nachweisen können.

      In diesem Fall müßtest du gegebenenfalls beispielsweise durch eine oder mehrere Zeugenaussagen belegen können, daß dir das Objekt durch deinen Bnekannten bereits früher angeboten wurde.

      Sollte dem aber nicht so sein oder die Beweislage zumindest strittig sein ist allerdings Vorsicht geboten, ich kenne viele Fälle in denen eindeutig zugunsten des Maklers entschieden wurde.

      Aus meiner Erfahrung macht es Sinn, mit dem Makler zu reden und deinen Standpunkt zu erklären. Viele Makler sind meiner Ansicht nach gesprächsbereit wenn unterschiedliche Ansichten vorliegen. Ich würde also versuchen die Courtage soweit wie möglich nach unten zu drücken und dann Zahlen um weiteren Ärger und einen Rechtsstreit zu vermeiden. Ich denke die meisten Makler werden das ganz ähnlich sehen.

      MfG Tom

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      Avatar
      schrieb am 07.09.01 16:22:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      so isses


      wenn kein Makelalleinauftrag besteht
      kann auch jemand anders dir das Haus vermittelt haben




      dann musste nix zahlen



      bei Alleinauftrag frag nochmal den Anwalt


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