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    Was passiert mit US-OS die vor der Börseneröffnung auslaufen ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.09.01 19:04:00 von
    neuester Beitrag 15.09.01 22:05:16 von
    Beiträge: 14
    ID: 471.750
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      Avatar
      schrieb am 13.09.01 19:04:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe seit ca. 3 Woche Optionsscheine auf Dow puts (751582). Das Problem ist die laufen am 21.09.2001 aus. Die Scheine werden aber im Moment nicht gehandelt. Was ist wenn bis Freitag die Börse immer noch zu ist. Sind meine Scheine dann wertlos. Konnte mir bei der Citibank auch keiner so recht beantworten. Kann ja wohl nicht sein das die citibank alle Scheine dann wertlos ausbucht, obwohl bei den würde mich nichts wundern. Will ja nicht als "Kriegsgewinnler" gelten, aber so ist es nun mal an der börse es gibt ereignisse die laufen gegen ein und welche die laufen für ein. Habe schon zichmal durch kurzfristige Ereignisse ne Menge Geld verloren, jetzt habe ich mal Glück und schäme mich, obwohl mich die Ereignisse in Amerika schockieren, auch nicht den Gewinn einzufordern.
      Avatar
      schrieb am 13.09.01 19:11:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      sehe ich genauso - schätze Montag geht es weiter...
      Avatar
      schrieb am 13.09.01 19:13:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hab schon mit der Citi gesprochen
      069/13661540
      Wollen sich was überlegen - fair solls sein.
      Gestern und heute hab ich mich noch vertrösten lassen. aber moregennachmittag gehts rund,
      versuche eine Taxe des Dows in ralation zum Dax vorzuschlagen.

      C.
      Avatar
      schrieb am 13.09.01 19:35:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      wäre gut wenn du mich und alle anderen hier im board auf den laufenden halten würdest. Ich schätze mal bis zur Börseneröffnung wird da nichts laufen, die werden uns vorher mit den letzten Schlusskurs des Dow`s abspeisen.
      Avatar
      schrieb am 13.09.01 19:46:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Schein liegt im Geld, bis zum 21.9 wird wieder gehandelt(vermutlich), also kannst du deine Option auch ausüben

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      Avatar
      schrieb am 13.09.01 19:53:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ja ausüben aber zu welchen Kurs ??? Wenn Dow vorher nicht ans Netz geht.
      Avatar
      schrieb am 13.09.01 20:16:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      über den Kurs kann man sich streiten, mindestens sollte aber der Future Kurs akzeptiert werden

      11.9.01 DOW FUTURE 9485 zwischen 16-17 Uhr
      Avatar
      schrieb am 13.09.01 20:22:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      guten abend @all

      ich hab auch noch optis auf den NDX, die laufen aber schon am
      19.9. aus,...
      hoffe das bis dahin Amerika handelt, wenn nicht wird sich hoffenlich die
      Citi was einfallen lassen (oder auch nicht, wäre kein Wunder ...)

      kiko
      Avatar
      schrieb am 13.09.01 23:26:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      soweit mir bekannt, gilt der zuletzt festgestellte Kurs des Underlyings.
      Mal die Bedingungen genau durchlesen- dort steht auch drinne was ist, wenn am Ablauftag kein SK festgestellt wird. Sollte jedenfalls. Bei anderen Emis steht was.

      Indexscheine werden, sofern im Plus, automatisch ausgeübt.
      Meistens Cash Sattlement.

      Übrigens war bisher 1945 das einzige Mal, daß die WStreet 2 Tage am Stück geschlossen war.
      Am Montag soll es wieder weiter gehen.
      Avatar
      schrieb am 13.09.01 23:30:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      bleibt noch die frage nach dem zeitwert-verlust. ich halte es für ziemlich illegal, den handel von os-en so lange (und so kurz vor ablaufdatum, vor allem bei scheinen die aus dem geld notieren) auszusetzen.
      Avatar
      schrieb am 14.09.01 00:53:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      @dotc..

      werden falls im + automatisch ..


      dachte ich auch mal, ist aber nicht, steht in de OS Bedingungen
      und werden vom Emmitenten ggf. kulant gehandhabt,
      sofern dein broker sich die dinger nicht in die tasche steckt wie bei
      mir die comdirect.

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 14.09.01 01:32:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wie gesagt, immer im Kleingedruckten nachlesen. Ohne Rücksprache würde ich mich auch nicht auf eine automatische Ausübung verlassen.
      Anbei mal ein Auszug aus den OS- Bedingungen auf Index OS der COM. Im großen und ganzen werden die anderen Emittenten die gleichen Bedingungen haben.
      Interessant auch die Anmerkungen zur Kursaussetzung bzw. Nichtfeststellung weiter unten.


      Das Optionsrecht kann in der Ausübungsfrist entsprechend nachstehenden Absätzen (2)
      und (3) ausgeübt werden. Das Optionsrecht gilt ohne die in den Absätzen (2) und (3)
      genannten Voraussetzungen am letzten Tag der Ausübungsfrist als ausgeübt, falls der
      Differenzbetrag zu diesem Zeitpunkt ein positiver Betrag ist (die "Automatische
      Ausübung").
      (2) Außer im Falle der Automatischen Ausübung können Optionsrechte jeweils nur für die
      § 1 Absatz (2) (g) angegebene Mindestzahl von Optionsscheinen oder für ein
      ganzzahliges Vielfaches davon ausgeübt werden.
      Eine Ausübung von weniger als der Mindestzahl der Optionsscheine ist ungültig. Eine
      Ausübung von mehr als der Mindestzahl von Optionsscheinen, die nicht ein
      ganzzahliges Vielfaches der Mindestzahl ist, gilt als Ausübung der nächstkleineren
      Anzahl von Optionsscheinen, die der Mindestzahl oder einem ganzzahligen Vielfachen
      der Mindestzahl entspricht. Überschüssige Optionsscheine werden auf Kosten und
      Gefahr des Inhabers von Optionsscheinen an diesen zurückübertragen.
      (3) Um das Optionsrecht wirksam auszuüben, muß der Inhaber von Optionsscheinen um
      oder vor 10.00 Uhr vormittags (Ortszeit Frankfurt am Main) an einem Bankarbeitstag in
      Frankfurt am Main innerhalb der Ausübungsfrist
      (a) bei der Optionsstelle (§ 5) eine schriftliche Ausübungserklärung (die
      "Ausübungserklärung") auf einem dort erhältlichen Formular bzw. unter
      Verwendung aller in dem Formular geforderten Angaben und Erklärungen
      einreichen;
      b) die Optionsscheine an die Optionsstelle liefern und zwar entweder (i) durch eine
      unwiderrufliche Anweisung an die Optionsstelle, die Optionsscheine aus dem
      gegebenenfalls bei der Optionsstelle unterhaltenen Depot zu entnehmen, oder (ii)
      durch Übertragung der Optionsscheine auf das Konto der Optionsstelle bei der
      Clearstream Banking AG.
      Der Tag innerhalb der Ausübungsfrist, an dem die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt
      sind, ist der "Ausübungstag" im Sinne dieser Optionsbedingungen. Im Falle der
      Automatischen Ausübung ist der letzte Tag der Ausübungsfrist der Ausübungstag.


      (1) Wenn am Bewertungstag der Abrechnungskurs nicht festgestellt und veröffentlicht wird
      oder wenn nach Auffassung der Emittentin am Bewertungstag eine Marktstörung in
      bezug auf den Index vorliegt (Absatz (2)), dann wird der Bewertungstag auf den
      nächstfolgenden Kalendertag verschoben, an dem der Abrechnungskurs wieder
      festgestellt und veröffentlicht wird und an dem keine Marktstörung vorliegt.
      Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag innerhalb der
      Ausübungsfrist an zehn aufeinanderfolgenden Bankarbeitstagen in Frankfurt am Main
      verschoben, dann ist der Inhaber von Optionsscheinen berechtigt, seine
      Ausübungserklärung zurückzuziehen. Die Zurückziehung muss durch schriftliche
      Erklärung an die Optionsstelle erfolgen und wird nur dann wirksam, wenn bis zum
      dritten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main nach Zugang der Erklärung immer noch kein
      Abrechnungskurs festgestellt und veröffentlicht wird bzw. eine Marktstörung vorliegt.
      Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag um zehn
      aufeinanderfolgende Bankarbeitstage in Frankfurt am Main über das Ende der
      Ausübungsfrist hinaus verschoben und wird auch diesem Tag kein Abrechnungskurs festgestellt und veröffentlicht oder liegt nach Auffassung der Emittentin an diesem Tag
      eine Marktstörung vor, dann gilt dieser Tag als Bewertungstag, und die Emittentin wird
      den maßgeblichen Index unter Anwendung der zuletzt für die Berechnung des Index
      gültigen Berechnungsmethode errechnen, wobei die Emittentin der Berechnung die
      Kurse der im Index enthaltenen Wertpapiere an diesem Tag zu dem Zeitpunkt zugrunde
      legt, an dem üblicherweise der Abrechnungskurs bestimmt wird (der
      "Bewertungszeitpunkt"). Sollte der Handel eines oder mehrerer der für die Berechnung
      des Index maßgeblichen Wertpapiere an einem solchen Tag ausgesetzt oder wesentlich
      eingeschränkt sein, wird die Emittentin unter Hinzuziehung eines unabhängigen
      Sachverständigen sowie unter Berücksichtigung der an dem Bewertungstag
      herrschenden Marktgegebenheiten den Preis der jeweiligen Wertpapiere zu dem
      Bewertungszeitpunkt nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) schätzen.
      (2) Eine "Marktstörung" bedeutet die Aussetzung oder die Einschränkung des Handels der
      im Index enthaltenen Aktien an den Wertpapierbörsen oder Handelssystemen, deren
      Kurse für die Berechnung des Index herangezogen werden, sofern eine solche
      Aussetzung oder Einschränkung nach Auffassung der Emittentin die Berechnung des
      Index wesentlich beeinflusst oder die Aussetzung oder die Einschränkung des Handels
      von auf den Index bezogenen Terminkontrakten oder Optionskontrakten an der
      Terminbörse mit dem größten Handelsvolumen in auf den Index bezogenen
      Terminkontrakten oder Optionskontrakten.
      Eine Beschränkung der Stunden oder der Anzahl der Tage, an denen ein Handel
      stattfindet, gilt nicht als Marktstörung, sofern die Einschränkung auf einer vorher
      angekündigten Änderung der regulären Geschäftszeiten der betreffenden Börse beruht.
      Eine im Laufe des Tages auferlegte Beschränkung im Handel aufgrund von
      Preisbewegungen, die bestimmte vorgegebene Grenzen überschreiten, gilt nur als
      Marktstörung, wenn sie bis zum Ende der Handelszeit an dem betreffenden Tag
      andauert.
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 21:17:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      mein schein 752332 läuft nur noch bis Dienstag.

      Hab gerade bei der Dab angerufen.

      Die sagten, dass am Montag noch ausserbörslicher Handel möglich ist. Die Frage ist nur ob IBM auch unter 90 Dollar geht!?
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 22:05:16
      Beitrag Nr. 14 ()
      hier sind auch Infos zusammen getragen worden !

      http://www.euro-sale.com/ti/showthread.php?s=&postid=6725#po…


      grüße oegeat


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