checkAd

    HILFE....Fahrerlaubnisentzug !!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.09.01 17:33:35 von
    neuester Beitrag 16.09.01 11:54:19 von
    Beiträge: 50
    ID: 472.815
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.086
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 17:33:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bitte um eine Hilfe.

      Meine Tante hat ihre Fahrerlaubnis entzogen bekommen,weil sie angeblich 1,21 Promille hatte.Sie hat zwar 2 Gläser Sekt getrunken,aber sie fühlte sich noch fahrtauglich.Das Problem ist,laut Strafbefehl,8 Monate Fahrverbot und etwa 4000,-DM Strafe.Sie kann aber nicht auf ihre Fahrerlaubnis verzichten,da sie einen Friseursalon erst eröffnet hat und durch die ganze Kreditierung kein Geld mehr hat,um die 4000,-DM zuzahlen.Wie soll sie sich verhalten.Macht bitte keine Späßchen.Danke!

      i.A.Jana

      PS:Gibt es Internetseiten zu diesem Thema.Danke!
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 17:39:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hier ein wichtiger Hinweis für Leute die Trinken und dann ins Auto steigen:
      http://www.bundesbahn.de/pv/fahrplan/subhome/die_bahn_fahrpl…
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 17:42:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Man kann Einspruch einlegen. Wenn eine längerfristige Finanzierung läuft, kann zumindest an der Geldstrafe etwas gemacht werden, weil diese von den wirtschaftlichen Verhälntissen abhängt.

      MMC
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 17:46:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gaannz vielen Leute die Haare schneiden und sich vorher bewußt sein das sich Alkohol und Autofahren nicht vertragen. Auch wenn keiner zuschaden kommt, das gejammer hinterher ist immer groß!!
      P.S. wie groß waren die Gläser und sorry, wer trinkt und fährt ist selber schuld !!!
      Dont drind & drive
      Luckyloooser
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 17:47:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      pah scheiße,
      weiß allerdings nichts über das thema.
      trinke tatsächlich keinen tropfen wenn ich ans steuer muss
      fahre nur regelmäßig zu schnell

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4200EUR +2,44 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 17:48:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      da hätte sie halt nichts trinken dürfen
      das ist voll in ordnung

      hoffendlich muß sie auch noch zum blödi test

      denn durch solche trunkenbolde verlieren viele ihr leben
      im straßenverker ( viele unschuldige )
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 17:49:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn sie einen Friseursalon eröffnet hat und dann nicht mal mehr DM 4000 als Reserve hat, hat Sie wohl ohnehin irgendwas falsch gemacht.

      Ich kann mir das so nicht vorstellen.
      Die Strafe kann bestimmt gestundet werden. monatlich 400 DM oder so.
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 17:49:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      2Gläser Sekt?
      Lustig!
      Willst Du uns veralberbn?
      Bei dieser Promillezahl?
      Wenn wirklich Problemem mit Alkohol dann bitte mx Thread MPU (Stichwort) suchen!


      Guten Abend!


      mx!
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 17:51:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      Stundung und/oder Ratenzahlung beantragen. Da geht meistens was.

      In Zukunft: Taxi ist billiger.
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 17:53:48
      Beitrag Nr. 10 ()
      @MX§MX§

      Ich glaube ihr.Vielleicht hat es damit zutun da sie 14 Tage krank war und den ersten Tag wieder im Laden war.
      Die Frage ist doch wie kann sie die Sperre verkürzen?
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 17:55:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      @jana.tr

      Was würdest du sagen, wenn jemand mit 1,21 Promille dein Kind überfahren würde?
      Denn dass das Reaktionsvermögen dadurch eingeschränkt ist, dürfte wohl allgemein bekannt sein.
      Die Bestrafung ist völlig in Ordnung!
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 17:55:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo Jana,
      nach 2 Gläsern Sekt hat man ca. 0,4 Promille! Sie hätte, wenn das mit den 2 Gläsern wirklich stimmt, eine Blutprobe beantragen sollen.
      Jetzt bleibt nur die Möglichkeit zu klagen(Vorsicht, kann teuer werden!). Ob es vielleicht was hilft, wenn Zeugen bestätigen, daß sie nur zwei Gläser getrunken hat, wahrscheinlich nicht, denn Deine Tante hätte schon betrunken angekommen sein können.

      Übrigens, bei 1,2 Promille hat man schon einen im Kahn, außer man ist Alki! Ich denke, sie sollte bezahlen, und Teilzahlung vereinbaren. Gruß SR
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 17:55:50
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 17:56:33
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 17:56:35
      Beitrag Nr. 15 ()
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 17:58:18
      Beitrag Nr. 16 ()
      @jana.tr

      Wenn sie alle Rechtsmittel ausschöpft, kann das sogar dazu führen, dass die Fahrerlaubnis länger weg ist. Es kann sich daher u.U. empfehlen, den Einspruch auf die Höhe der Geldstrafe zu beschränken.

      MMC
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 17:59:17
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ Stephen

      Die Blutprobe hat diesen Wert ergeben.Sie kann es sich aber nicht erklären.Gibt es den keine Seiten im Internet.
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 18:02:20
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wenn Du hier postest, interessierst Du Dich auch für Aktien und hast bestimmt selber welche.
      Verkauf welche am Montag und leih/schenk der bedürftigen Tante die DM 4.000.
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 18:05:33
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ barst

      Es geeht nicht um mich,aber um meine Tante.Ich habe schon genug Probleme am Hals.
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 18:07:15
      Beitrag Nr. 20 ()
      Wenn der Bluttest dem Gericht vorgelegt und nicht gerade eine Verwechslung nachgewiesen wird (Welcher Arzt wird das einräumen ?), wird gegen den Entzug der Fahrerlaubnis nichts zu machen sein...das muss man realistisch sehen....diese Fälle sind für die Gerichte absolutes Massengeschäft....da helfen auch keine "Internetseiten".....

      Ansonsten trifft zu, was hier schon gesagt wurde...wenn die 1,21 Promille stimmen, dann ist auszuschließen, dass Tantchen nur zwei Sektgläser getrunken hat...vielleicht lag noch Restalkohol vom Vortrag vor...

      MMC
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 18:07:17
      Beitrag Nr. 21 ()
      zu #10

      Da haben wir es, darauf hab ich gewartet,
      es geht eigentlich nicht um das Geld, sondern darum, die Sperre zu verkürzen.

      Die Deutschen und ihre Autos.
      Soll Sie in ihrem Friseursalong schlafen, ist zwar unbequem, aber ein bischen Strafe muß sein.
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 18:08:45
      Beitrag Nr. 22 ()
      @jana

      sag mal, wilste die leute hier verarschen
      wenn ich 1,21% ali im blut habe, kann ich mir das auch nicht mehr erklären.

      dann steht die blutprobe auch noch fest.

      AUSSICHTSLOS AUSSICHTSLOS

      die strafe ist voll in ordnung

      selber schuld
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 18:11:01
      Beitrag Nr. 23 ()
      kann froh sein, das sie im aki zustannd keinen zu tode gefahren hat
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 18:17:15
      Beitrag Nr. 24 ()
      Jaja, natürlich die Tante...:):kiss::D

      Aber hier http://www.mpu-hilfen.de/ kannst du wohl alles zum Thema finden & fragen. Neeeneee, MPU mussde wahrscheinlich nicht machen.

      WBB
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 18:19:06
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ist deine Tante vielleicht ca. 1.15 m groß und wiegt 23 Kg?
      Dann wären die Promillewerte vielleicht noch nachvollziehbar.
      Meinen Kollegen haben sie mit 5 l Bier und 10 Schnäpsen erwischt......da hatte er 1,98 Promille.....ich würd mal auf 2 0,5l Gläser tippen und da hat sie halt Pech.

      DON´T DRINK AND DRIVE

      Hansjoerg.

      PS Selbst wenn sie Medikamente genommen hat.....da stehen auch Warnhinweise drin.
      Würd an ihrer Stelle schon mal zum Anwalt oder Psychologen gehen....wegen der MPU.
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 18:23:06
      Beitrag Nr. 26 ()
      Vielleicht hat sie den Polizisten gesagt, dass sie etwa 1-21 Gläser Sekt getrunken hat!
      Da hat sie wohl was verwechselt, die Arme!

      Na ja, mach`s gut!

      Volvo
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 18:23:32
      Beitrag Nr. 27 ()
      Bei dieser Promillezahl wird sie um die Mpu herumkommen.
      Erst ab 1,6 in etwa,liegt aber auch im Ermessen der Fahrerlaubnissbehörde!


      mx
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 18:28:35
      Beitrag Nr. 28 ()
      @ alle

      Ab 1,6 Promille muß man erst zum Idiotentest.
      Sie hat selber 2 Kinder.Sie kann es sich aber nicht erklären wegen der hohen Promillezahl und ich glaube ihr.
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 18:32:29
      Beitrag Nr. 29 ()
      @ jana.tr

      Das Ergebnis der Blutprobenentnahme steht fest und spricht
      für sich! Dass deine Tante sagt, sie habe lediglich zwei
      Gläser Sekt getrunken, sehe ich als Schutbehauptung an.

      Das Gericht wird sich aussschließlich nach dem Promillewert
      der Blutprobe richten!

      Zu dem Strafbefehl:

      Ein Strafbefehl ist lediglich ein Angebot seitens der Staatsanwaltschaft, das der Beschuldigte nicht annehmen muß! Allerdings kommt es dann zu einer Gerichtsverhandlung.

      Ich fürchte, daß deine Tante um eine Führerscheinsperre
      nicht herumkommt! Die Geldstrafe kann jedoch bei nachge-
      wiesenen finanziellen Engpässen gestundet oder in Teilraten bezahlt werden.

      Gruß

      Lukim
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 18:32:34
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hi,

      bei Berufskraftfahrern ist es nach geltendem Recht (und Praxis) möglich das Fahrverbot auch in den (schon geplanten) Urlaub zu legen. Damit der Betroffene nicht noch seine Existenz verliert.

      Auch bei acht Monaten, kann man vielleicht auf zwei Jahre und dann 2 * 30 Tage Urlaub, zumindest die gröbsten beruflichen Nachteile verhindern.

      gruss

      zalan
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 18:33:47
      Beitrag Nr. 31 ()
      Die Einstellung der Art "Bin beruflich auf das Auto angewiesen, die können mir den Lappen nicht abnehmen", findet man bei sehr vielen Selbständigen.
      Ich sage dazu nur: Alle müßen sich an die Regeln halten. Und wer das Auto beruflich unbedingt braucht, dem sollte das Hirn soweit reichen, daß er/sie nun mal nicht Auto fährt wenn er/sie etwas getrunken hat. Egal wieviel.
      Jeder ist für seine Taten verantwortlich. Auch wenn es sonst immer glatt ging. Irgendwann kommt der Tag, da muß man sich für seine Taten verantworten. That`s life.
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 18:37:15
      Beitrag Nr. 32 ()
      @ zalan

      Diese Möglichkeit gibt es nur im Zusammenhang mit Ordnungs-
      widrigkeiten (also bis Promillewert 1,09).

      Lukim
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 18:41:08
      Beitrag Nr. 33 ()
      @mroth

      stimme dir in allen punkten zu
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 18:42:33
      Beitrag Nr. 34 ()
      Fahrverbot und Führerscheinentzug sind zwei diff. Dinge.

      2 Sekt können es nicht gewesen sein. Schau aber mal unter dem Link, da bekommsde im Forum sicher auch Tipps, inwieweit Strafen gemildert werden können. Da gibt es IMO irgendwelche Regelungen; Ob das noch bei 1,2%o zutrifft?

      WBB
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 18:49:14
      Beitrag Nr. 35 ()
      @ alle

      Sie bereut es doch,selbst wegen ihren Kindern.

      Meine Frage war,wie kann sie die Sperre verringern?Ich fahre sie persönlich jeden zweiten Tag auf Arbeit und hole sie ab und hole ihre Kinder aus dem Kindergarten ab.Nichts gegen meine Tante und ihren Kindern,aber ich kann nicht,da ich selber Probleme habe.
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 18:53:08
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ WonderaBernd

      Unter welchen Link?
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 18:55:26
      Beitrag Nr. 37 ()
      #24

      Hauptteil scheint MPU zu sein, aber ich hab da mal ins Forum gesehen und mir scheinen die Leute kompetent.
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 21:32:16
      Beitrag Nr. 38 ()
      @ alle

      Könnt ihr mir bzw. meiner Tante nicht helfen?
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 21:53:16
      Beitrag Nr. 39 ()
      @ Jana !!!

      Einen guten Tipp von mir,niemals solche Fragen am Wochenende stellen,denn ....,schau dir die Antworten an.Kennt deine Tante keinen Anwalt,den sie fragen könnte?
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 22:12:10
      Beitrag Nr. 40 ()
      @jana.tr

      fahrverbote können in geldstrafen um gewandelt werden,
      in bestimmten fällen,
      sprich wenn der job davon abhängt oder ähnliches.

      ist aber nicht billig.
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 22:20:10
      Beitrag Nr. 41 ()
      ..also ich hab jede Woche damit zu tun, beruflich.

      In unserem Gerichtsbezirk gibt es für "normale Trunkeheitsfahrten" ohne Gefährdung in der Regel 1 Jahr Sperre ab dem Entzug der Fahrerlaubnis. In besonderen Fällen kann die Sperre reduziert bleiben, wenn die Leute zB am Morgen erwischt werden, also nur noch Restalkohol im Spiel ist. Die gesetzliche Mindestsperre lautet aber schon 6 Monate, wobei 3 Monate zwischen der Entziehung der Fahrerlaubnis und dem Strafbefehl angerechnet werden können.

      Wenn Deine Tante also zB schon seit 4 Monaten keinen Führerschein mehr hat und im Strafbefehl noch 8 Monate stehen, könnte die Sperre - nach einer Gerichtsverhandlung, die aber auch nicht morgen stattfinden wird, sondern in 1-2 Monaten - auf mindestens 3 Monate verkürzt werden, aber nicht kürzer. Sie hätte dann im Beispiel eine Gesamtsperre von 4+2+3, also 9 Monaten. Ob sich das lohnt.

      Wie gesagt: auch wir halten es so: wer besonders auf den Führerschein angewiesen ist, muß halt besonders vorsichtig sein. Das ist KEIN Grund, die Sperre zu verkürzen.
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 22:21:47
      Beitrag Nr. 42 ()
      ach,ja.
      gegen den strafbefehl einspruch erheben,
      mit entsprechender begründung und der bereitschaft eine höhere geldbuße auf sich zunehmen.

      ebenso kann sie die geldstrafe auch anfechten,
      wenn sie den verdinst anteil überschreiten.

      dazu muss ich sagen,
      dass mir deine angaben für 1,21 %00,
      ganz schön hoch erscheinen,
      da muss noch etwas anderes gewesen sein.
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 22:42:47
      Beitrag Nr. 43 ()
      Aus gesundheitlichen Gründen vielleicht Klosterfrau Melissengeist? Wäre nicht der erste Fall;)
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 23:15:17
      Beitrag Nr. 44 ()
      "Meine Tante ..." :laugh: :laugh: :laugh:


      Wenn Du schon so dumm bist und besoffen Auto fährst und dann noch dümmer und Dich auch noch dabei erwischen läßt, dann stehe wenigstens auch dazu ! :D

      Wir machen ja alle mal Fehler ! ;)


      Also zum Tatbestand:

      - Ergebnis des Bluttestes ist bindend, heutzutage selbst schon das Ergebnis des Pusteröhrchens. Da kann man noch soviel behaupten. Am besten ist es sowieso, wenn man nichts sagt. Aber das ist ja jetzt eh zu spät. Man ist nur verpflichtet, Angaben zur Person zu machen. Und die stehen auch im Ausweis. Den Plumpaquatsch mit "Finger-auf-die Nase" oder auf einer Linie balancieren muß man auch nicht machen ("Die Würde des Menschen ist unantastbar").

      - Das Strafmaß liegt noch im unteren Level des derzeit möglichen. Geldstrafe wird stets nach Tagessätzen berechnet, wobei 30-60 TS durchaus üblich sind. Tagessätze werden geschätzt oder nach den Einkommensangaben des Beschuldigten berechnet.

      - Die Strafe gliedert sich in Haupt- und Nebenstrafe. Dieser (in meinen Augen sehr fragwürdige und spitzfindige) juristische Winkelzug erlaubt es, wider dem Grundsatz "man darf nur einmal für eine Tat bestraft werden" zu handeln.
      Hauptstrafe ist de jure die Geldstrafe, wobei der Fahrerlaubnisentzug vom Beschuldigten sehr oft als Hauptstrafe empfunden wird, de jure ist es die Nebenstrafe.

      - Üblicherweise wird bei Ersttätern die MPU erst ab einem Blutalkoholwert von >1,60 Promille angeordnet. Die zuständige Behörde kann das im Einzefall auch darunter schon anordnen.

      - Der FS-Entzug soll als Strafe und Abschreckung dienen. Auch und gerade Leute, die den FS beruflich benötigen, können und sollten sich nicht darauf berufen ! Das kann im worst case zur Strafverschärfung führen, da man sich das in den Augen des Richters vorher hätte überlegen sollen. Milde würde die Abschreckungskraft der Strafe abmindern und liegt daher nicht im Interesse der Judikative.

      - Man kann (und sollte) einen Anwalt konsultieren, wobei dieser von einem Einspruch abraten wird. Das Strafmaß wird nicht viel günstiger ausfallen, es sei denn, die Tagessätze wurden zu hoch angesetzt. Sollte es auf Grund eines Einspruches zu einem Verfahren kommen, dann läuft die Zeit der Sperre zur wiedererteilung der Fahrerlaubnis erst ab Rechtskraft des Urteils, das kann also noch viel später sein als die 8 Monate, die von der Staatsanwaltschaft angeboten werden.

      FAZIT:

      - lediglich die Höhe der TS-Geldstrafe sollte überprüft werden (Monatsnetto durch 30)
      - 8 Monate bei 1,21 o/oo sind durchaus akzeptabel
      - Anwalt + Gericht kosten auch nochmal

      - aber die Hauptsache ist, liebe Jana: Don`t drink and drive !!! ;)


      gruß

      *Disclaimer: Dies stellt keine Rechtsberatung dar*
      Avatar
      schrieb am 15.09.01 23:19:59
      Beitrag Nr. 45 ()
      ich kenne 3 frauen mit alkoholproblemen, die allesamt betrunken hinterm steuer sitzen und sich toll fühlen. du riechst schon an der wohnungstür, wenn sie getrunken haben, aber jede streitet dir alles ab - speziell probleme mit alkohol. und keine davon würde das thema alkohol am nächsten tag jemals von selbst ansprechen, wenn es den abend vorher nen absturz gegeben hat.

      wenns meine tante wäre und ich sie gern hätte, gings mir wohl ähnlich wie dir.

      in neutraler position jedoch darf man mit alkoholikern kein mitleid haben, wenn sie eine öffentliche gefährdung darstellen. ob sie die bremse überhaupt noch betätigt hätte, wenn einer vor ihr über die strasse gelaufen wäre?

      harte gesellschaft, aber jeder hat nur ein leben.

      soll sie sich durchs fahrverbot durchbeissen.
      evt. kann sie nen teil der strafe durch sozialdienste ableisten.
      arbeit im tierpark/zoo z.b....kein witz, hat eine der 3 oben angesprochenen frauen auch gemacht.

      oder antrag auf stundung oder ratenzahlung.
      mehr als abgelehnt kanns ja nicht werden.
      Avatar
      schrieb am 16.09.01 04:32:08
      Beitrag Nr. 46 ()
      Logisch, daß Alkoholikern der Führerschein entzogen werden sollte.

      Ihr vergesst nur, daß der Führerschein nicht für soundsoviele Monate weg ist, sondern für immer. Man kann nach der Sperrfrist dann einen neuen beantragen, meist muß man aber eine MPU bestehen, da es sonst keinen neuen Führerschein gibt.

      Atemtest ist heute bindend. Wer eine Praline ißt und unmittelbar danach einen Atemalkoholtest ablegt, der hat bereits über 1.6 Promille. Vor jedem Atemtest muß daher eine Pause von 15 Minuten bis zur letzten Alkoholeinnahme liegen. Ob das in der Praxis immer so erfolgt?

      JEDEM kann der Führerschein abgenommen werden, auch wenn er nicht getrunken hat.

      Mir z.B. passierte das. Am Stauende fuhr mit jemand hintendrauf, plötzlich hieß es, ich wäre unmittelbar in den Sicherheitsabstand des Unfallverursachers gewechselt. In der Tat war ich 500 m zuvor von der rechten auf die Überholspur gewechselt (BAB). Aber für ein paar Tausend Mark machen die Leute eben jede Aussage, ist man erstmal Beschuldigt, dann gibt es meist keinen Ausweg mehr. Dann glaubt einem nämlich niemand mehr.
      Übrigens fand zu meiner Verurteilung nicht mal ein Prozeß statt, man teilte meinem Anwalt mit, daß man mich verurteilen würde. Wir sollten doch den Einspruch gegen den Strafbefehl auf das und das beschränken. Da zudem die Berufungsinstanz im Nachbargebäude befindlich war, mußte ich wohl oder übel auf diesen "Vorschlag" eingehen. Die Verhandlung wurde dann mit der Urteilsverkündung eröffnet. Aber was beschwere ich mich eigentlich, schließlich habe ich meine eigene Schuld doch zugegeben!?! Zu einem Führerscheinentzug kam es aufgrund der Absprache dann nicht (was sehr selten ist und laut Gesetz eigentlich gar nicht der Fall sein sollte, Mindestsperrfrist ist ja eigentlich 6 Monate), dafür war mir die Fahrerlaubnis aber 9 Monate vorläufig entzogen.

      Lest doch einfach mal das StGB und in welchenFällen euch immer der Führerschein abgenommen werden kann.

      Wer z.B. einfach von der Tankstelle flüchtet ohne zu bezahlen, demjenigen kann theoretisch bereits der Führerschein dauerhaft entzogen werden, weil eine Straftat unter Benutzung von Kraftfahrzeugen begangen wurde.

      Macht euch doch erstmal schlau, bevor ihr gute Ratschläge abgebt.

      Im vorliegenden Fall könnte durchaus eine MPU drohen, viele Sraßenverkehrsämter ordnen die nämlich bereits immer an. Besteht man die MPU nicht, dann gibt es keine Fahrerlaubnis. Sind in der Zwischenzeit mehr als 2 Jahre vergangen, dann muß eine neue Fahrprüfung abgelegt werden.
      Vielfach bedeutet eine Sperrfrist von 1 Jahr den endgültigen Fahrerlaubnisverlust, für immer. Wenn irgendwann doch eine Fahrerlaubnis erteilt wird, dann meist nur mit der Euro-Klasse B, so daß man nur noch KFZ bis 3.5 t fahren darf, nicht mehr bis 7.5 t! Eingetragen bleiben auf jeden Fall 7 Punkte in Flensburg (5 Jahre) und ein Vermerk über Fahrerlaubnisnetzug nach §69 StGB (Lebenslang). Beim nächsten Mal gibt es dann gar keinen Führerschein.

      Ausländische Fahrer müssen natürlich nicht mit solchen Konsequenzen rechnen, es wird eine Sperrfrist eingetragen, innerhalb der man eben in D nicht mehr fahren darf, danach ist alles wieder normal. Weitere Konsequenzen gibt es für solche Personen nicht, auch keine Punkte in Flensburg.

      Übrigens gibt es europäische Staaten - Mitglieder der EU - wo zwar niedrigere Promillegrenzen gelten, nur dort wird an Ort und Stelle eine kleine Strafe kassiert und man fährt weiter. Übrigens muß man dort auch sein Fahrzeug nicht versichern, denn falls es kracht, was macht es? Ist man selbst der Unfallverursacher und ist nicht versichert, so übernimmt eine staatlicher Fond die Bezahlung. Der Unfallveruracher zahlt dann eine Geldbuße, die aber nur etwa so hoch ist wie ein Jahresbeitrag einer KFZ-Versicherung.

      Wer an eine Harmonisierung der EU Gesetzgebung glaubt, träumt!

      Gruß,
      Saccard
      Avatar
      schrieb am 16.09.01 09:53:28
      Beitrag Nr. 47 ()
      2 gläser sekt und 1,2° promille ? wie auch immer....


      was man ganz sicher machen sollte:

      -zum anwalt gehen
      -projekt zur verkürzung des fahrerlaubnis entzugs nutzen. heisst irgendwas mit "park-aufenthalt...?" und verkürzt die sache um bis zu 3 (?) monate. wenn du willst frage ich einen bekannten bei dem so eine geschichte gerade aktuell ist. er hat sich übrigens auch für fahrtüchtig gehalten und wurde dann unverschuldet in einen unfall verwickelt.
      -in dieser zeit nie niemals nicht selber auto fahren.

      was man machen könnte:
      -KEINEN einspruch einlegen. das wäre IMO nicht nur zwecklos sondern würde im endeffekt die ganze sache verteuern.

      aufgrund des geringen strafmasses gehe ich davon aus das tantchen zum ersten mal auffällig wurde. so gesehen ist sie mit einem blauen auge davon gekommen.
      Avatar
      schrieb am 16.09.01 11:10:18
      Beitrag Nr. 48 ()
      ..saccard: wenn Du unschuldig warst, bist Du selbst schuld, wenn Du auf den Deal eingegangen bist.
      Avatar
      schrieb am 16.09.01 11:13:09
      Beitrag Nr. 49 ()
      "Waren ja nur 2 Bier" - wenn ein Besoffener einen meiner Familienangehörigen zu Tode fahren würde, müßten sie ihn vor mir wegsperren !

      Wer trinkt und fährt ist selbst schuld und muß die Konsequenzen tragen
      Avatar
      schrieb am 16.09.01 11:54:19
      Beitrag Nr. 50 ()
      @saccard:

      Nicht nur die Tatsache, daß Du eine Tat zugegeben hast, die Du in Wirklichkeit (angeblich) nie begangen hast, zeugt von nicht allzugroßer Cleverneß ! Also laß bitte das undifferenzierte und pauschale Herabwürdigen von Postings anderer Leute hier im Thread.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      HILFE....Fahrerlaubnisentzug !!!!