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    Steuerfahndung! Brauche dringend Hilfe! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.09.01 21:49:52 von
    neuester Beitrag 01.10.01 19:37:45 von
    Beiträge: 19
    ID: 476.696
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      Avatar
      schrieb am 21.09.01 21:49:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe heute Post bekommen, auf die ich gerne verzichtet hätte. Nun brauche ich etwas Hilfe. Folgende Fragen:

      1. Wie hoch war der Freibetrag für Zinseinnahmen von 1990 bis 2000. War er in diesem Zeitraum immer gleich?

      2. Wie lange muss ich Kontoauszüge aufbewahren?
      Das Finanzamt will sie von 1990 sehen, die hab ich aber natürlich nicht mehr!

      3. Was ist mit Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien. Muss ich die auch angeben?

      Hoffe der ein oder andere kann mir weiterhelfen!

      Danke schon mal!

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 21.09.01 21:58:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du Armer.

      2. Als Privatmann mußt Du gar keine Unterlagen aufbewahren. Du bist auch nicht buchführungspflichtig.

      3. Ja, Welteinkommensprinzip. Aber die verursacht bestimmt mehr Kosten als Einnahmen. Verwalter, etc. Oder?

      Man kann immer noch auswandern, wenn`s die Fiskalritter zu bunt treiben.

      Bin aber kein Steuerprofi, nur Gequälter.

      Viel Glück!

      Gruß

      JLL
      Avatar
      schrieb am 21.09.01 21:59:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Au Scheisse!!! R.I.P.
      Mein Beileid:(
      Avatar
      schrieb am 21.09.01 22:04:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      1. Wie hoch war der Freibetrag für Zinseinnahmen von 1990 bis 2000. War er in diesem Zeitraum immer gleich?

      Must Du schauen, die haben den Rückwirkend auf DM 6.000,-- festgesetzt.

      2. Wie lange muss ich Kontoauszüge aufbewahren?
      Das Finanzamt will sie von 1990 sehen, die hab ich aber natürlich nicht mehr!

      Als Privatmann mindestens sieben Jahre, alles andere weg damit.

      3. Was ist mit Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien. Muss ich die auch angeben?

      selbstverständlich, da du unter BRD steuerpflichtig bist
      Avatar
      schrieb am 21.09.01 22:05:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Schreib mal genau, was los ist:

      Hast Du "zu hohe" Freistellungsaufträge erteilt?

      Die ausl. Mieten sind ggf. im Ausland steuerpflichtig, in D
      unterliegen sie ggf. dem Progressionsvorbehalt.

      Mit genaueren Angaben kann Dir vielleicht jemand Tipps geben.

      kroko

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      Avatar
      schrieb am 21.09.01 22:07:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      noch was,

      ganz wichtig !!!!!!!!!!!! gib alles Deinem Steuerberater und schreib denen sofort zurück, dass sie sich mit dem Berater in Verbindung setzen sollen.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 21.09.01 22:11:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke schonmal..
      Werde morgen weiters posten!

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 21.09.01 22:16:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      @critiger

      Aufbewahrungsfrist für Privatleute von 7 Jahren? Seit wann gibt es denn die? Hast Du dazu einen Paragraphen?

      Gruß

      JLL


      P.S.: Die einzige Bosheit, die sich der kleine Mann erlauben kann ist, dass er denen die Belege unsortiert in einem Schuhkarton hinrotzt. Im "Konz" stehen auch ein paar Bosheiten.
      Avatar
      schrieb am 21.09.01 22:19:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenn die Du eine Steuerfahndung gehabt hättest, würdest Du jetzt nicht mehr posten, denn die kommen ohne ankündigung und beschlagnahmen ersteinmal alles und du kommst in untersuchungshaft. Je nach dem wie schwer dein Vergehen sein könnte.

      Was Du hast ist wahrscheinlich eine Steuerprüfung, und wenn Du keine Beweismittel mehr hast (kontoauszüge) dann wird geschätzt und dabei sind die Beamten nicht zimperlich, glaub mir


      Gruß
      AS
      Avatar
      schrieb am 21.09.01 22:25:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Aktienspitzel
      Sehr richtig! Wie ich schon meinte. R.I.P.: Ruhe in Frieden!
      Avatar
      schrieb am 21.09.01 22:29:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hi Aktienspitzel ist ne Steuerprüfung und die wird angemeldet mit Angabe des Zeitraum´s.

      gruss
      Avatar
      schrieb am 21.09.01 22:33:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Aktienspitzel

      Das klingt aber ein bißchen willkürlich. Wenn der Steuerpflichtige nicht verpflichtet ist, die Belege über einen Zeitraum x hinaus aufzubewahren und dann kommen die Beamten und schätzen einfach irgendwas zusammen. Geht das wirklich so einfach? In dubio pro fiskus?

      Aber wahrscheinlich hast Du recht, deshalb haben ja auch viele Leute, die wirklich gut verdienen des des des des des des des deser Neider" für immer den Rücken gekehrt.

      Gruß

      JLL
      Avatar
      schrieb am 21.09.01 22:34:52
      Beitrag Nr. 13 ()
      Er ist nicht der erste Fall von dem ich höre. Jetzt sind sie dran, alle die oberschlauen Trader. Erst wie verückt 2-3 Jahre Gewinne gemacht, dann alles verzockt incl. der Verlustvorschreibungen und jetzt alles nachversteuern müssen.
      Ohlala, das wird noch ein heisses Spiel.
      Avatar
      schrieb am 21.09.01 23:37:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      Es ist wirklich so, sollte man seiner Aufbewahrunspflicht nicht nachkommen wird der Gewinn geschätzt, wie auch immer. Habe das schon selbst durchgemacht in einem ähnlichen Fall, liegt aber schon einige Zeit zurück. Wenn geschätzt wird zieht man in jedem Fall den kürzeren. :(
      Avatar
      schrieb am 21.09.01 23:40:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      Nochwas, ich weis nicht in wie weit er da in Immobilen investiert ist oder sogar handelt, hier dürfte es mit Sicherheit eine Aufbewahrungspflicht geben.
      Avatar
      schrieb am 22.09.01 09:11:37
      Beitrag Nr. 16 ()
      ein normaler kleinverdiener wird wohl kaum belästigt betreff steuerprüfung.
      hier ist wohl etwas unsauber abgelaufen mit vielen fragezeichen fürs finanzamt.
      wäre es nur eine unklarheit, dann schreiben die den steuerpflichtigen an und bitten um klärung.
      Avatar
      schrieb am 22.09.01 10:39:37
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo Ichtradegern,

      zu 1.) Das Zinsabschlaggesetz und damit verbunden die Möglichkeit Freistellungsaufträge zu stellen trat 1992
      in Kraft. Von 1993 bis 1998 konnten Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Alleinstehenden bis DM 6.000 zzgl.
      DM 100 Werbungskostenpauschale freigestellt werden.
      Bei Verheirateten liegt die Grenze bei DM 12.000 zzgl.
      DM 200 Werbungskostenpauschale. 1999 und 2000 wurden
      die Beträge gekürzt auf DM 3.000 + DM 100 (Alleinstehende)
      und DM 6.000 + DM 200 (Verheiratete).
      Wie das von 1990 bis 1992 aussah kann ich dir leider nicht
      sagen.

      zu 2.) Aufbewahren must du nichts. Das Problem ist nur, du must die Unterlagen auf deine Kosten heranschaffen musst.
      Die Banken nehmen dafür natürlich Gebühren. Besorgst du die
      Unterlagen nicht, wird dein Finanzamt deine Einkünfte schätzen. Und die setzen natürlich sehr hoch an.

      zu 3.) Auch Mieteinnahmen aus dem Ausland musst die angeben.
      Die Frage ist nur: Worum handelt es sich hier? Bei Immobilienfonds hast du evtl. schon Steuern gezahlt.
      Wenn du jedoch eine eigene Immobilie besitzt und die Mieteinnahmen nicht angegeben hast, sieht das anders aus.
      Das Finanzamt würde sich in diesem Fall auch sicherlich brennend dafür interessieren, wie du diese Immobilie
      finanziert hast.

      Alles in allem kann ich dir nur raten: Wenn du keinen Steuerberater hast, such dir ganz ganz schnell einen.

      Viel Glück.

      Bullrider
      Avatar
      schrieb am 23.09.01 21:12:46
      Beitrag Nr. 18 ()
      Danke, werde ich morgen sowieso machen!
      Avatar
      schrieb am 01.10.01 19:37:45
      Beitrag Nr. 19 ()
      Das nenne ich Teamwork!
      Habe noch ein ESt 1990 vorliegen:
      Zu Frage 1:
      §20 (4) sagt aus:
      Bei d Erm d Einkünfte aus Kapverm ist n Abzug d Werbk ein Betrag von 600 DM abzuziehen (Sparerfreibetrag). Ehegatten ....1200 DM

      Ich gehe davon aus, dass das dann 1991 genauso war.

      und soweit ich mich erinnere: 100DM Werbk.-Pauschbetrag (soweit nicht tatsächliche WK höher)


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