prozeß gegen infomatic-manager direkt zum bgh - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.09.01 18:57:04 von
neuester Beitrag 26.09.01 19:03:49 von
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Anwalt: Weitere Schadensersatzforderungen gg Ex-Manager von Infomatec möglich
AUGSBURG (dpa-AFX) - Sollte das Urteil im Schadensersatzprozess gegen die Ex-Manager der Software-Firma Infomatec Gerhard Harlos und Alexander Häfele im angekündigten Berufungsverfahren bestätigt werden, könnte dies zu weiteren Forderungen gegen die Beklagten führen. Forderungen in Höhe von rund 8 Mio. DM würden derzeit noch von 250 Mandanten seiner Kanzlei erhoben, sagte Michael Schulte von der Münchener Rechtsanwalts-Kanzlei Rotter am Mittwoch im Gespräch mit dpa-AFX.
Um die Ansprüche zu sichern hat die Staatsanwaltschaft Augsburg Schulte zufolge Vermögen der Angeklagten in mehrstelliger Millionenhöhe beschlagnahmt. Das Landgericht Augsburg hatte am Montag erstmals in Deutschland einem Kleinaktionär am Neuen Markt wegen falscher Pflichtveröffentlichungen der Infomatec AG 100.000 DM Schadensersatz zugebilligt. Diese hätten ihn im Juli 1999 zum Kauf der Aktien bewogen. Im Jahr 2000 war der Infomatec-Kurs nach Korrekturen der Umsatz- und Gewinnprognosen stark gefallen.
Die Kanzlei Rotter will den Infomatec-Anwälten eine Sprungrevision zum Bundesgerichtshof vorschlagen. Das hieße, dass das Berufungsverfahren unter Auslasssung der Zwischeninstanzen gleich vom Bundesgerichtshof behandelt würde. "Das Verfahren wird sicher vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden", schätzt Schulte. Er nannte den zu erwartenden Prozessausgang eine "Leitentscheidung in Sachen Anlegerrechte". Nach einem Urteil des BGH will die Kanzlei Rotter die Ansprüche ihrer anderen Mandanten geltend machen./fw/hi/km/av
info@dpa-AFX.de
damit dürfte kurzfristig eine entscheidung fallen können, ohne jahrelanger instanzwege. die auswirkungen wären möglicherweise bei positiver entscheidung des bgh zu gunsten des klägers katastrophal (es würden tausende anleger klagen). jedoch würde es die kultur in börsenunternehmen bzgl der verhaltensweise der manager und vorstände sicherlich verändern.
gruß kreuzas
AUGSBURG (dpa-AFX) - Sollte das Urteil im Schadensersatzprozess gegen die Ex-Manager der Software-Firma Infomatec Gerhard Harlos und Alexander Häfele im angekündigten Berufungsverfahren bestätigt werden, könnte dies zu weiteren Forderungen gegen die Beklagten führen. Forderungen in Höhe von rund 8 Mio. DM würden derzeit noch von 250 Mandanten seiner Kanzlei erhoben, sagte Michael Schulte von der Münchener Rechtsanwalts-Kanzlei Rotter am Mittwoch im Gespräch mit dpa-AFX.
Um die Ansprüche zu sichern hat die Staatsanwaltschaft Augsburg Schulte zufolge Vermögen der Angeklagten in mehrstelliger Millionenhöhe beschlagnahmt. Das Landgericht Augsburg hatte am Montag erstmals in Deutschland einem Kleinaktionär am Neuen Markt wegen falscher Pflichtveröffentlichungen der Infomatec AG 100.000 DM Schadensersatz zugebilligt. Diese hätten ihn im Juli 1999 zum Kauf der Aktien bewogen. Im Jahr 2000 war der Infomatec-Kurs nach Korrekturen der Umsatz- und Gewinnprognosen stark gefallen.
Die Kanzlei Rotter will den Infomatec-Anwälten eine Sprungrevision zum Bundesgerichtshof vorschlagen. Das hieße, dass das Berufungsverfahren unter Auslasssung der Zwischeninstanzen gleich vom Bundesgerichtshof behandelt würde. "Das Verfahren wird sicher vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden", schätzt Schulte. Er nannte den zu erwartenden Prozessausgang eine "Leitentscheidung in Sachen Anlegerrechte". Nach einem Urteil des BGH will die Kanzlei Rotter die Ansprüche ihrer anderen Mandanten geltend machen./fw/hi/km/av
info@dpa-AFX.de
damit dürfte kurzfristig eine entscheidung fallen können, ohne jahrelanger instanzwege. die auswirkungen wären möglicherweise bei positiver entscheidung des bgh zu gunsten des klägers katastrophal (es würden tausende anleger klagen). jedoch würde es die kultur in börsenunternehmen bzgl der verhaltensweise der manager und vorstände sicherlich verändern.
gruß kreuzas
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Hendrix3
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