Insolvenz - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.09.01 09:22:34 von
neuester Beitrag 27.09.01 10:49:51 von
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Hab das zuvor schonmal geposted bekam bislang aber noch keine richtige Antwort. Ich frage mich als anfaenger was "insolvenz" genau bedeutet, was nun passiert und welche Auswirkungen es mit sich bringt.
Vielen Dank fuer eure hilfe.
Vielen Dank fuer eure hilfe.
Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit ein Eröffnungsgrund. Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.
Gruß
P.S. good trades
Gruß
P.S. good trades
Quelle: http://WISSEN.DE
Zahlungsunfähigkeit; das Verfahren zur bestmöglichen und gleichmäßigen Befriedigung der Insolvenzgläubiger durch Verwertung des gesamten pfändungsfreien Vermögens des Gemeinschuldners; seit 1. 1. 1999 geregelt durch die Insolvenzordnung vom 5. 10. 1994. Das Insolvenzverfahren wird auf Antrag des Schuldners oder eines Gläubigers beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) eröffnet und unter dessen Leitung von dem von ihm ernannten Insolvenzverwalter durchgeführt, der dabei durch Organe der Insolvenzgläubiger (Gläubigerversammlung, Gläubigerausschuss) unterstützt und überwacht wird. Die von den Gläubigern angemeldeten Insolvenzforderungen werden vom Insolvenzgericht in die Insolvenztabelle eingetragen und in einem Prüfungstermin geprüft. In der Schluss- sowie in etwaigen Abschlags- und Nachtragsverteilungen wird die Insolvenzmasse unter den Insolvenzgläubigern verteilt.
Mit der Insolvenzordnung werden erstmals die bisher getrennt geregelten Instrumentarien der Konkurs- und Vergleichsordnung einheitlich geregelt. Ziel ist zunächst die Erhaltung des Schuldnerunternehmens. Dem dienen das vorgeschaltete Eröffnungsverfahren und die Erstellung eines von den Gläubigern mehrheitlich akzeptierten Insolvenzplans. Für Verbraucherinsolvenzen und sonstigen Kleinverfahren gibt es einfache Abwicklungsmöglichkeiten. Neu eingeführt wurde ebenfalls eine Restschuldbefreiung, die neben Redlichkeit eine Abtretung der pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder andere laufende Bezüge an einen vom Gericht bestimmten Treuhänder voraussetzt, und zwar für sieben Jahre nach Abschluss des Verfahrens.
Zahlungsunfähigkeit; das Verfahren zur bestmöglichen und gleichmäßigen Befriedigung der Insolvenzgläubiger durch Verwertung des gesamten pfändungsfreien Vermögens des Gemeinschuldners; seit 1. 1. 1999 geregelt durch die Insolvenzordnung vom 5. 10. 1994. Das Insolvenzverfahren wird auf Antrag des Schuldners oder eines Gläubigers beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) eröffnet und unter dessen Leitung von dem von ihm ernannten Insolvenzverwalter durchgeführt, der dabei durch Organe der Insolvenzgläubiger (Gläubigerversammlung, Gläubigerausschuss) unterstützt und überwacht wird. Die von den Gläubigern angemeldeten Insolvenzforderungen werden vom Insolvenzgericht in die Insolvenztabelle eingetragen und in einem Prüfungstermin geprüft. In der Schluss- sowie in etwaigen Abschlags- und Nachtragsverteilungen wird die Insolvenzmasse unter den Insolvenzgläubigern verteilt.
Mit der Insolvenzordnung werden erstmals die bisher getrennt geregelten Instrumentarien der Konkurs- und Vergleichsordnung einheitlich geregelt. Ziel ist zunächst die Erhaltung des Schuldnerunternehmens. Dem dienen das vorgeschaltete Eröffnungsverfahren und die Erstellung eines von den Gläubigern mehrheitlich akzeptierten Insolvenzplans. Für Verbraucherinsolvenzen und sonstigen Kleinverfahren gibt es einfache Abwicklungsmöglichkeiten. Neu eingeführt wurde ebenfalls eine Restschuldbefreiung, die neben Redlichkeit eine Abtretung der pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder andere laufende Bezüge an einen vom Gericht bestimmten Treuhänder voraussetzt, und zwar für sieben Jahre nach Abschluss des Verfahrens.
Erster Kurs in Frankfurt: 0,23 . Man sollte sich gleich wieder schlafen legen
Insolvenzgrund ist auch eine Überschuldung des Unternehmens!
Zahlungsunfähigkeit UND/ODER Überschuldung des Unternehmens (gesetzliche Def.)
Grüsse
Anna
Grüsse
Anna
@Würger
Ich dachte, Du hättest gestern verkauft.
Ich dachte, Du hättest gestern verkauft.
Nein, wie ich im anderen Thread sagte, war ich nicht zuhause (habe mit keiner so schnellen Insolvenzanmeldung gerechnet)
Tja, da hab ich wohl die Arschkarte gezogen.
Wie sieht`s denn bei dir aus?
Gestern verkauft? Oder schon lange?
Tja, da hab ich wohl die Arschkarte gezogen.
Wie sieht`s denn bei dir aus?
Gestern verkauft? Oder schon lange?
Zunaechst Danke an alle fuer die Informationen.
Frage: Gibt es in diesem falle ueberhaupt noch irgendeine hoffnung fuer das Unternehmen odaer war`s das? Ich kann mich daran erinnern, dass ich bei anderen Unternehmen die Insolvenz beantragt hatten dennoch reger Handel herschte und teilweise auch starke Kursgewinne erkennbar waren!
Frage: Gibt es in diesem falle ueberhaupt noch irgendeine hoffnung fuer das Unternehmen odaer war`s das? Ich kann mich daran erinnern, dass ich bei anderen Unternehmen die Insolvenz beantragt hatten dennoch reger Handel herschte und teilweise auch starke Kursgewinne erkennbar waren!
Waren da nicht auch wieder die Leichenfledderer von
der GEM drin ?
der GEM drin ?
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