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    Wert eines Verlustvortrages? Wer hat Erfahrung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.09.01 08:59:03 von
    neuester Beitrag 02.10.01 16:43:45 von
    Beiträge: 6
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      schrieb am 28.09.01 08:59:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wir führen eine Baufirma und eine Bauträger GmbH und haben vor, einen Verlustvortrag über 4 Mio. zu kaufen. Es handelt sich bei diesem Verlustvortrag um eine Baubranche. Wie bekannt, werden zur Zeit in der Baubranche fast keine Gewinne erzielt. Wer kann uns hierzu Informationen zukommen lassen und was ist so ein Verlustvortrag wert?
      Avatar
      schrieb am 01.10.01 19:20:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das ist eine Größenordnung, bei der Du natürlich zusätzlich deinen Steuerberater konsultieren musst! Ansonsten sei niemand gehindert hier fachlich zu antworten.
      Avatar
      schrieb am 01.10.01 20:00:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du kannst grob gesagt den Verlustvortrag von 4 Mio von Deinen Einkünften abziehen und dementsprechend mehr oder weniger viel Steuer sparen, weil eben weniger zu versteuern ist. Hast Du aber sowieso nix zu versteuern, kannst also auch keine Steuern sparen. Hast einen Steuersatz von 50% kannst also maximal 2 Mio an Steuern sparen. Alle Angaben aber nur grob, Pi mal Daumen. Opfere ein paar Hunnis Deinem Steuerberater - als GmbH hast ja eh einen - das ist garantiert um Längen billiger als die noch so primitivste Retourkutsche vom Finanzamt.
      Avatar
      schrieb am 01.10.01 22:40:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      hi baufux,

      vielleicht denkst du an mich, wenn du die info hast. habe einen ähnlichen fall. mich würde auch der wert interessieren. logischerweise müsste er ja max. 50% wert sein. jedoch denke ich, je höher der vortrag, desto mehr wert. kleine verlustvorträge gibt`s nun mal genug. 50 Mio wären schon mehr wert (prozentual). gell ?

      Moonie
      Avatar
      schrieb am 02.10.01 08:41:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Da ja der Körperschaftsteuersatz bei GmbHs auf 25 %
      gesunken ist, beträgt der Steuerspareffekt auch nur noch
      max. 25 % würde ich mal behaupten. Mit Gewerbesteuerersparnis
      max. 38 %. Oder der Verlustvortrag wird gar nicht anerkannt.
      Dann Steuerersparnis max. 0 % und der Ärger 100 %.

      MfG

      Steueragent

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      schrieb am 02.10.01 16:43:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Also ich rate dringend zur Vorsicht. Die Möglichkeit Verluste von einer Gesellschaft auf eine andere zu übertragen ist gar nicht so einfach und wird von der Gesetzgebung imer weiter eingeschränkt. So ist außer im Erbfall die Übertragung von Verlusten zwischen verschiedenen natürlichen Personen nicht möglich. Auch bei einem Rechtsformwechsel von nat. Person / Personengesellschaft in juristische Person und umgekehrt ist ein Vortrag der Verluste auf den neuen Rechtsträger wegen eines wechsels der Steuerart nicht möglich. Die Möglichkeit Verluste beim sogen. GmbH-Mantelkauf mit zu übernehmen wurde vor einigen Jahren durch die Neufassung des § 8 (4) KStG stark eingeschränkt. Auch sind Verluste in Umwandlungs- oder Verschmelzungs- Spaltungs- oder Formwechsel-Fällen nur noch schwer realisierbar. Auf jeden Fall vorher Steuerberater aufsuchen, am besten einer

      verbindliche Auskunft

      beim Finanzamt einholen unter genauer und zutreffender schilderung des sachverhaltes. die angelegenheit ist brisant !!


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