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    Spekusteuer auf nicht mehr gehandelte WP? Wie? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.10.01 13:43:41 von
    neuester Beitrag 05.10.01 21:06:16 von
    Beiträge: 6
    ID: 482.701
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      schrieb am 04.10.01 13:43:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich wollte gerne mal wissen, wie man dem FA deutlich macht, dass man mit
      nicht mehr gehandelten wertpapieren verluste gemacht hat.
      In meinem fall:
      letztes jahr am 6.10. gekauft; leider mitte des jahres versäumt zu verkaufen, da ich dachte
      a) die aktie erholt sich wieder und
      b) wenn die aktie im september immer noch unter dem einstiegskurs liegt, kann ich sie immer noch
      rausschmeissen und die verluste somit anrechnen lassen.
      Leider ist die aktie nicht mehr handelbar (gebühren für das listing können die nicht aufbringen).
      Ich muss also von einem totalverlust ausgehen - aber wie rechnet man ihn an?
      Die selbe Frage zu Optionsscheinen:
      Wenn ein OS innerhalb der spekufrist ausläuft und nix wert ist. Wie wird der angerechnet?
      Von meiner Bank hab ich nix bekommen, dass er wertlos verfallen ist. Was schreib ich nun dem FA?

      Wäre nett etwas brauchbares von euch zu hören.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 04.10.01 13:57:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du musst die Aktien verkaufen und/oder die Optionen in jedem Fall an die Bank zurückverkaufen auch wenn Sie schon nix mehr wert sind & die Gebühren den Wert übersteigen.
      Es sei denn die Aktien oder Optionen werden vor Verfallsdatum bereits aus Deinem Depot gebucht weil Sie nicht mehr gehandelt werden. In dem Falle hättest Du dann aber auch ein Schriftstück welches den Vorgang belegt.
      Gruss
      Mika
      Avatar
      schrieb am 04.10.01 14:07:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      tja, solche aktien will meine bank natürlich auch nicht haben
      Avatar
      schrieb am 04.10.01 15:38:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bei den Optionsscheinen bin ich anderer Ansicht als cma_I: BDie Antwort stimmt nicht (mehr), weil § 23 EStG geändert worden ist. Bei OS kommt es nun auf die "Beendigung des Rechts" auf den Differenzausgleich an. Dieses Recht endet
      1. beim Verkauf (insoweit richtig), aber auch
      2. beim Verfall.
      Ein Verkauf ist also nicht unbedingt erforderlich.
      Diese geänderte Rechtslage ist (wie man sieht) noch nicht überall bekannt, möglicherweise auch noch nicht beim FA.

      Bei den Aktien würde ich dem FA klarmachen, dass ein Verkauf seit (Datum angeben) nicht (mehr) möglich ist und die Aktie bei wirtschatlicher Betrachtungsweise seit diesem Datum wertlos ist. Ob es hier Anweisungen der Finanzverwaltung gibt, wie zu verfahren ist, weiss ich nicht.
      Avatar
      schrieb am 04.10.01 15:55:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Dann verkaufe Deiner Bank doch alle Aktien für 1 Euro. Davon sollen die dann 20 Euro Provision abziehen und Dir dann für den "Verkauf" 19 Euro in Rechnung stellen...

      kroko

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      schrieb am 05.10.01 21:06:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Also mit dem Verkauf an meine Bank wird nix. Die haben gesagt, das wäre totes Kapital und sowas fassen sie nicht an. Sie hätten dann ja auch noch laufende Kosten.
      Ausserdem würde es bei Aktien, die im Interesse der Bank liegen, länger dauern bis der Verkauf zustande gekommen ist. Tja das war wohl nix (heute ist die Spekufrist abgelaufen). Vielleicht kann man ein Kaufvertrag mit Bekannten machen. Hat jemand da Erfahrung?
      Wenn ich nun die Papiere meinen Eltern für 1€ verkaufe, akzeptiert das das FA? Oder müssten da die Papiere heute schon ausgebucht und auf das Depot von meinen Eltern?
      Oder kann man das noch rückwirkend machen?

      MfG und schönes WE


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