Spekusteuer bei Laufzeitende - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.10.01 16:49:19 von
neuester Beitrag 10.10.01 14:39:09 von
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Hallo allerseits,
ich hatte einige im Geld befindliche OS bis Laufzeitende in meinem Depot und dann
durch den emmitenten durch barausgleich abgerechnet,
da die Haltefrist geringer als 12 Monate ist, sollte specksteuer anfallen.
Da es mir aber nicht möglich ist, den Schein länger zu halten, ist
es logisch daß diese entfällt.
wer kennt sich mit der korrekten handhabe aus und kann mir
auskunft geben ?
vor zeiten hatte ich einen artikel gelesen, wonach ein anleger
nach einspruch diesen standpunkt vor gericht durchsetzen konnte,
leider habe ich die quelle nicht mehr zur verfügung,
danke im voraus für die antworten,
ich hatte einige im Geld befindliche OS bis Laufzeitende in meinem Depot und dann
durch den emmitenten durch barausgleich abgerechnet,
da die Haltefrist geringer als 12 Monate ist, sollte specksteuer anfallen.
Da es mir aber nicht möglich ist, den Schein länger zu halten, ist
es logisch daß diese entfällt.
wer kennt sich mit der korrekten handhabe aus und kann mir
auskunft geben ?
vor zeiten hatte ich einen artikel gelesen, wonach ein anleger
nach einspruch diesen standpunkt vor gericht durchsetzen konnte,
leider habe ich die quelle nicht mehr zur verfügung,
danke im voraus für die antworten,
Interessante frage.
Ich kann mir zwar kaum vorstellen, daß deutsche gerichte gewinne aus abgelaufenen OS unter etwas anderem als spekulation subsumieren und damit der entsprechenden steuerpflicht zuführen würden, aber man weiß ja nie.
Ich kann mir zwar kaum vorstellen, daß deutsche gerichte gewinne aus abgelaufenen OS unter etwas anderem als spekulation subsumieren und damit der entsprechenden steuerpflicht zuführen würden, aber man weiß ja nie.
@jungerhase: Spekusteuer entfällt nicht. Dass die Restlaufzeit weniger als 1 Jahr betrug, hast du doch schon beim Kauf gewusst.
Alter hase ??? früher gab es auch keine Spekusteuer
wenn Du ein paar hundert Prozent Gewinn machst kannst Du auch deine Steuern Bezahlen
wenn Du ein paar hundert Prozent Gewinn machst kannst Du auch deine Steuern Bezahlen
" im zweifel für die steuer ", ich glaube, da liegt man immer richtig
ist wohl die falsche bühne,
versuchs nochmal woanders
trotzdem danke fürs bemühen,
vor allem e-l-schu, sehr originell
versuchs nochmal woanders
trotzdem danke fürs bemühen,
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