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    Wichtig!! Brauche eure HILFE!!!!!!!!!!!!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.10.01 15:10:02 von
    neuester Beitrag 24.10.01 01:20:53 von
    Beiträge: 15
    ID: 490.393
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      Avatar
      schrieb am 18.10.01 15:10:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      bin gerade dabei für meinen Betriebswirt zu büffeln
      und habe eine konkrete Frage:?

      Wenn ich meinen Freistellungsauftrag voll erteilt habe,
      und als erster Umsatz DM 2000,00 (kontogutschrift) DIVIDENDEN
      aus Siemensaktien verbucht worden sind, was muß ich dann
      beim Finanzamt als EINNAHMEN AUS KAPITALVERMÖGEN angeben!??

      Bitte helft mir!!!

      Gruß und danke!!


      Lucksy
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 15:13:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      nichts
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 15:15:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Betrag unter dem Freibetrag
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 15:15:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      soviel ich weis nur wenn du mit deinen Kapitaleinkünften über die 3100 DM kommst. Ansonst brauchst Du nur ankreuzen unter 3100 in der Einkommenserklärung
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 15:17:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn Du insgesamt unter 3.100,- DM bleibst und
      Du keine ZaSt bezahlst, dann kreuz das Feld
      bei der Einkommensteuererklärung an (Anlage KSO).

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      Avatar
      schrieb am 18.10.01 15:18:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      also muß ich einfach 2000 angeben oder??

      Es kommen noch mehr Zinsen hinzu!
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 15:25:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      jibst auf, hat keinen Zweck

      Ich möchte eine Tisch für 2 Personen resevieren, geht das???

      Ja!

      Es kommen aber 6 Personen....... :D
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 15:30:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Also....
      wenn noch Zinsen dazukommen und du
      dann irgendwann über 3.100,- kommst
      (...oder bist Du verheiratet? Dann 6.200,- ;-))
      dann mußt du´s natürlich angeben.
      Solange Du unter den 3.100,- bleibst
      Feld ankreuzen wie oben beschrieben...

      PS: Wie krieg ich so´n smily hier rein????
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 15:53:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Schau mal ins Einsteigerforum, dort gibt es einen Dauerthread zu diesem Thema.

      Oder geh zu www.plauder-smilies.de, dort kannst Du die Smilies direkt hier in den Beitrag einkopieren.

      Gruß
      Philipp
      Avatar
      schrieb am 19.10.01 19:40:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hier das Ergebnis:


      Kontogutschrift 2000,-- DM
      +Kapitalertragsteuer 666,66 DM
      +Körperschaftsteuerguthaben 1142,80 DM
      zu versteuernde Einnahmen 3809,46 DM

      Berechnung ohne SolZ, das war mir zu blöd zum rechnen.
      Avatar
      schrieb am 19.10.01 19:40:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hier das Ergebnis:


      Kontogutschrift 2000,-- DM
      +Kapitalertragsteuer 666,66 DM
      +Körperschaftsteuerguthaben 1142,80 DM
      zu versteuernde Einnahmen 3809,46 DM

      Berechnung ohne SolZ, das war mir zu blöd zum rechnen.
      Avatar
      schrieb am 19.10.01 22:01:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      Herr Betriebswirt!

      Bitte lesen Sie doch mal den Text durch, welcher der
      Anlage Kap beigefügt ist. Dort ist alles beschrieben.

      Wie machen sie es eigentlich später in ihrem Betrieb, werter
      Herr Betriebswirt, wenn Sie schon bei einem solch popeligen
      Problem die Internetgemeinde langweilen müssen?

      Mit vorzüglicher Selbstbeherrschung
      Dr. dent. Dr. med Dr. phil. Dr. fisk. Krokodil vom Nil
      Avatar
      schrieb am 20.10.01 01:12:36
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ Steueragent 19.10.01 19:40:14 4681143
      -------------
      ja ja der Sachverhalt ???!!!
      -----
      der mann hat seinen Freistellungsauftrag erteilt, dann (=danach) bekommt er 2000 Möpse auf sein Konto; bedeutet,
      dass er keinerlei Steuerabzüge hatte, er hat also alles
      schon bekommen;
      da gibts nichts mit + Kapitalertragsteuer
      nichts mit + Solz
      nichts mit + KöSt
      =======>>>>> ABER
      Deine IDEE ist nicht schlecht; denn nach Deiner Berechnung kriegt er nun ne schöne Steuererstattung (schade nur, dass er eine Steuerbescheinigung hat, auf der zu versteuern: 2000 DM steht und null anrechenbare Steuern).
      Avatar
      schrieb am 20.10.01 16:38:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      @zwrecht

      Klar, du hast schon recht. Ich habe mir allerdings erlaubt,
      den Sachverhalt entsprechend auszulegen. Und da ich von
      früheren Zeiten noch weiß, dass man auf den nicht vollständig
      vorgetragenen Sachverhalt eben meine Antwort erwartet, habe
      ich eben entsprechend geantwortet. Alle anderen Antworten
      wie z. B. vorhandener Freistellungsauftrag etc. würden ja
      die Aufgabe völlig unsinnig, da zu einfach machen.
      Glaube mir, oben gestellte Aufgabe geisterte schon zu meiner
      Zeit als Punktesammler für Deppen sozusagen durch die
      Fachwelt. Dies läßt allerdings keine Rückschlüsse auf die
      Schwierigkeit der Steuermaterie zu. :-))

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 24.10.01 01:20:53
      Beitrag Nr. 15 ()
      is ja ok.


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